Ich muss der Antwort von JanineMilena leider widersprechen und vor der Rückgabe solcher Zylinder an Sodastream warnen. An diese Firma können Sie zwar nach Anforderung eines DHL-Retourenscheins den Mietzylinder mit Kassenquittung und Benutzerzertifikat "kostenlos" für eine angebliche jährliche Preisminderung von 10% zurücksenden. Tatsächlich werden Sie aber mit mageren 3,50 € für einen ungebrauchten Zylinder im Wert von deutlich über 30 € und lächerlichen Rechtfertigungen bei Beschwerden abgespeist. Teurer und unseriöser geht's nicht! Suchen Sie lieber im Netz, wie Sie den Zylinder - neu oder gebraucht - für ein Vielfaches dieses Almosens von 3,50 € verkaufen können.
Warnung vor Rückgabe von Sodastream-Kohlensäurebehältern an
die Firma Sodastream GmbH Wenn Sie sich mit dem Trostpreis von 3,50 € für die Rücksendung eines neuen oder gebrauchten Kohlensäurezylinders, den Sie nicht mehr benötigen, abfinden wollen, schicken Sie ihn einfach an Sodastream zurück.
An diese Firma können Sie zwar nach Anforderung eines DHL-Retourenscheins den Mietzylinder mit Kassenquittung und Benutzerzertifikat "kostenlos" für eine angebliche jährliche Preisminderung von 10% zurücksenden. Tatsächlich werden Sie aber mit mageren 3,50 € für einen ungebrauchten Zylinder im Wert von deutlich über 30 € und lächerlichen Rechtfertigungen bei Beschwerden abgespeist.
Teurer und unseriöser geht's nicht! Suchen Sie lieber im Netz, wie Sie den Zylinder - neu oder gebraucht - für ein Vielfaches dieses Almosens von 3,50 € verkaufen können.
Bevor ich diese Website fand, lieferte die Suchmaschine die Seite „Flexstrom-Kundenservice“, Untertitel: “Flexstrom ist besonders kundenfreundlich.“ Jetzt will ich im Detail darstellen, wie „Kundenservice“ in der Realität bei Flexstrom buchstabiert wird: Im Dezember 2006 schloß ich zwei einjährige Stromlieferverträge mit F. ab, den ersten für unsere Familienwohnung, den zweiten für die Studentenbude der Tochter. Der Strom war billiger als beim Regelversorger EON und es lief einigermaßen, bis wegen des Umzugs der Tochter ins Studentenheim der zweite Vertrag zum 05.10.2007 vorzeitig gekündigt wurde. Die Kündigung wurde zwar noch von F. bestätigt, aber trotz vielfacher Anmahnungen per EMail und Brief an den Geschäftsführer Robert Mundt, die sämtlich unbeantwortet blieben, wurde das noch bestehende Restguthaben von 105,73 EUR (lt. Schlußrechnung vom 15.05.2009) nicht überwiesen. Ende Januar 2007 lief der erste Vertrag regulär aus. Daraus waren wegen Überschreitung der kW-Stunden aus dem gewählten Tarifpaket zugunsten von F. noch 42,29 EUR offen (lt. Schlußrechnung vom 18.03.2009). Aus den beiden Verträgen ergab sich also ein Saldo zu meinen Gunsten von 63,44 EUR. Mit Datum 18.03.2009 erhielt ich mit über 13-monatiger Verzögerung eine Rechnung über 42,29 EUR für den ersten Vertrag, aus dem ich F. noch etwas schuldig war. Von meinem früher fälligen Guthaben aus dem zweiten Vertrag über 105,73 EUR war darin nicht die Rede. Empört schrieb ich ein Einschreiben mit Rückschein an den mittlerweile zum Vorsitzenden avancierten Robert Mundt. Als Reaktion erhielt ich im folgenden lediglich fünf Mahnungen zur ausstehenden Zahlung der Restschuld aus dem ersten Vertrag plus Verzugszinsforderungen über insgesamt 53,40 EUR, die ich aber nicht beglich. Ich wollte doch meinem schlechten Geld nicht noch gutes hinterherwerfen.
[...] Nach weiteren zahlreichen Kontaktversuchen per EMail und Telefon,[...] schrieb ich eine Email an Dr. Thorsten Storck von Verivox mit der Bitte um Hilfe. Erst aufgrund seiner Aktivitäten erhielt ich am 03.07.2009, also 21 Monate nach Fälligkeit, kommentarlos eine Gutschrift in Höhe von 49,94 EUR. Nachdem ich wie oben beschrieben, 63,44 EUR bekommen hätte müssen, wurde mir eine Differenz von 13,50 EUR widerrechtlich abgezogen, von den entgangenen Verzugszinsen, die mit F. schuldete, erst gar nicht zu reden.
[...]
Nie wieder Flexstrom!