Ich habe die angebliche erfolglose 3-malige Zustellung im Internet über die ID-Sendungsnummer verfolgt. Zu allen 3 angegebenen Zeiten war ich zuhause anwesend und erreichbar. Ich habe mich dann über die Hermes-Reklamationsnummer telefonisch beschwert. Der Hermes-Mitarbeiter erklärte mir, dass Hermes die Zustellfahrer nicht über Handy erreichen könne, er sich jedoch um meine Reklamation kümmern würde.

20 Minuten nach meiner telefonischen Reklamation wurde das Paket zugestellt. Der Hermes-Fahrer war angeblich nicht in der Lage, deutsch oder englisch zu kommunizieren, so dass eine Klärung der von Hermes behaupteten Zustellversuche mit ihm nicht erfolgen konnte.

Die telefonische Reklamation bei Hermes ist durch die vorherige Bandansage mit 60 Cent/Minute sehr teuer. So kann man mit Reklamationen auch noch Gewinn machen.

Alles in Allem eine Unverschämtheit!!!!
Ein vergeblicher Zustellversuch sollte durch Hinterlassung einer Zustell-Benachrichtigung beim Kunden von Hermes dokumentiert werden!!! Ich kann aus meiner negativen Erfahrung von Hermes-Versand nur abraten und für mich gilt: nie wieder Hermes!!!
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Hallo Oberschlaue!

Erst "Ich mache momentan ein Praktikum...Restaurantleiter hat aber kaum Zeit..." Jetzt " er hat schon Zeit, aber mein Praktikum ist vorbei duu schlauer."

Meine Empfehlung: außer einem Deutschkursus auch zusätzlich einen Rhetorikkursus belegen.

Viel Erfolg dabei!

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Du solltest zuerst einen Deutschkursus besuchen. Mit den gezeigten Kenntnissen wirst Du niemals eine Prüfung bestehen. Warum machst Du ein Praktikum bei einer Firma, wo der Restaurantleiter nicht das geringste Interesse an der Beantwortung der Fragen zeigt? Suche Dir eine andere Praktikumstelle.

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Hallo, der Personalleiter wird dafür Verständnis zeigen. Zusätzlich sollte dein Vater oder deine Mutter auch mit ins Gespräch eingeschaltet werden, sowie per email ihm die Todesanzeige bzw. den Benachrichtigungsbrief übermitteln um zu zeigen, dass dieses kein Fake ist. Viel Erfolg. MfG

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Unfall Überholen links abbiegen

Nach Jahren hats mich wieder mal erwischt. Ich befuhr eine Landstraße. 70er Zone, kein Überholverbot. Vor mir (und gleich danach hinter mir ein weiterer) fuhr aus einer Seitenstraße von rechts ein Pkw mit Anhänger in die Landstraße in gleicher Fahrtrichtung. Dadurch musste ich meinen Wagen leicht abbremsen. Leider nahm das Gespann keine Geschwindigkeit auf. Ich ging davon aus, der Anhänger ist schwer beladen. Ich habe nach Ende des Gegenverkehr überholt. Den Anhänger hatte ich schon in voller überholt und war schon einen Meter weiter als der Pkw. Plötzlich und für mich unerwartet wollte der andere Pkw nach links in einen Feldweg abbiegen und traf mit seinem Kotflügel vorne links meine Beifahrertür. Das ist schon eine erstaunliche Bravourleistung. Der Unfallgegner muss nicht einen Millimeter nach links geschaut haben (grobe Fahrlässigkeit?). Der andere Fahrer und auch sein hinter mir fahrender Freund behaupten er hatte den Blinker an. Sein Freund konnte den Blinker gar nicht sehen, da die Sicht durch meinen Pkw verdeckt war. Sofern der Blinker an war, war dies nach dem Einleiten meines Überholvorgang und damit zu spät.

Ich habe in Urteilen keinen vergleichbaren Fall gefunden. Aber auch in Fällen wo der Überholende dem Abbiegenden reingeknallt ist, wurde die Schuld 25% zu 75% geteilt. Sieht hier jemand ein reelle Chance beim Gang vor ein Gericht das die Schuld zu 100% beim Abbiegenden landet? Der Polizist hat nur den Unfall aufgenommen. Die Schuldfrage wird derzeit im Polizeikommissariat geklärt. Wir wurden belehrt bezüglich des Überholverbot bei eingeschaltetem Blinklicht und das nach Links sehen vor dem Überholvorgang.
Von dem Einbiegen auf die Landstraße bis zur Unfallstelle sind es 300m.

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Die Zuteilung der Schuld wird voraussichtlich sehr stark von der Aussage des Fahrers und des Beifahrers im nachfolgenden PKW abhängig sein, zu welchem Zeitpunkt der Linksabbieger sein Blinklicht betätigt hat. Nur wenn feststeht, dass er sein Blinklicht erst während des Überholvorganges, als du bereits am Anhänger vorbei warst und auch das hintere Blinklicht des Zugfahrzeuges nicht mehr im Blickfeld hattest betätigte, wird die Schuld zu 100% dem Linksabbieger zugesprochen werden. Sollte dieses nicht der Fall sein, so wird ihm sicher eine Teilschuld zugesprochen, da er es versäumte, vor dem Abbiegevorgang in den Rückspiegel und nach links zu blicken.

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Hallo, derartige Gedanken sind nicht vom Alter abhängig. Sprich mit deinen Eltern oder einer Vertrauensperson darüber. Wenn diese dich ernst nehmen, werden sie geeignete Maßnahmen ergreifen, um dir zu helfen.

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