Wenn man mit Verträgen nich zu Frieden ist würde ich bei der Versicherung Anfragen ob man sie nicht RUHEND stellen kann. Kommst da immer auf den Vertrag an. Aber Riester ist nicht schlecht. Man erhält eine Prämie von Staat auf das eingezahlte Geld und kann je nach Abschlussdatum Geld aus dem Vertrag nehmen um eine Wohnung zu finanzieren - wichtig ist nur das man das Geld bis zum Renteneintritt wieder in den Vertrag eingezahlt hat

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Moin,

Was meinst Du an Klamotten - für Drüber oder für Drunter ??

Gruß Rico

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Hallo Lieber Anfrager,

Ich bin selbst seit 7 Jahren im Vorsitz eines Betriebsrates und kenne solche Problematik.

An Deiner Stelle würde ich das Gespräch mit Deinem Betriebsrat suchen und nachfragen ob die Qualifikation des anderen Bewerbers hier besser war.

In diesem Fall hätte sich der Betriebsrat und das Unternehmen für Dich entscheiden sollen.

Allerdings spielen bei solchen Entscheidungen auch Dinge eine Rolle, die den NICHT Betriebsräten noch bekannt sind. Das kann z.B. sein, dass man die Entscheidung im Unternehmen getroffen hat, Teilzeitkräfte bei Aufstockung zu bevorzugen.

Um das zu klären: Betriebsrat aufsuchen und mit ihn sprechen ...

Für sowas steht meine Türe jedem Mitarbeiter offen - und das waren vor den jetzigen Wahlen 133 Leute ;-)

Lieben Gruß Rico

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Moin,

zwar sind Strapse sicherlich eine Möglichkeit - und nicht nur was k. Männer ins Bett zu bekommen.

Aber auch eine weitere mohlichjeit kommt wohl in Frage: Halterlose Strümpfe und ein Slip ...

Schau mal danach

Lieben Gruß Rico

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Moin

S müsste Dir passen - geh am besten mal in einen C&A Laden und schau ob die passen

Lieben Gruß Rico

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Hallo,

bei weißen Hosen kenne ich das Problem.

Ein String in weiß geht oder wie oben bereits erwähnt auch hautfarbene Unterwäsche.

Kannst mal googlen!

Schau nach Unterwäsche hautfarben bzw. Unterwäsche NUDE

Lex Wear hat für Damen von der Firma Gossard Artikel für Damen im Angebot

Lieben Gruß Rico

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Hilfe...Er wollte meine Nummer, aber schreibt nicht. Soll ich mich melden?

Hallo Leute,

Ich bin etwas verwirrt, aber ich fange einfach mal an: ich hab am Freitag auf einer Party einen Typ kennengelernt, wir sind ungefähr im gleichen Alter, vermute ich (ich bin 20). Er hat mich total plötzlich, ohne dass ich ihn vorher angeschaut habe einfach gefragt ob ich tanzen will und mich zu sich gezogen, haben dann kurz getanzt, aber weil ich mir was zu trinken holen wollte, bin Ich dann weiter. Allerdings hatte er mich neugierig gemacht und meine Freundin und ich haben später in seiner Nähe getanzt, und er kam auch wieder und tanzte mit mir, hat mir auch die Leute mit denen er da war, vorgestellt. Später sind wir uns dann wieder begegnet und er hat mich nach meiner Nummer gefragt und wir haben Nummern ausgetauscht. Dann ist er wieder gegangen und hat mir einen Kuss auf die Wange gegeben. Dann haben wir uns wieder :D beim Tanzen gesehen, wo er dann schon offensiver war und mich mehrmals geküsst hat. Da wir aber zu der zeit gehen wollten, meinte er, ich soll bescheid sagen er bringt uns noch zum Ausgang, was er auch tat, und zum "abschied" hat er mich wieder geküsst. Auf dem Weg nach Hause hab ich gesehen, dass er mir was süßes geschrieben hatte, hab auch als ich zuhaus war drauf geantwortet....aber von ihm kam nichts mehr. Schüchtern schien er aber wirklich nicht zu sein.

Ich meine, wenn er nur seinen Spaß hätte haben wollen hätte er ja nicht schon bevor er mich geküsst hat meine Nummer haben wollen, wir hätten uns ja vllt an dem Abend auch garnicht mehr sehen können. Und wie er sich verhalten hat als wir gegangen sind fand ich auch total merkwürdig, da er sich ja garnicht mehr gemeldet hat.

Belasse Ich es jetzt dabei und hak ihn ab als partybekanntschaft oder soll ich ihm schreiben? Ich würde es ja schon gerne aber ich fühle mich auch irgendwie veräppelt von ihm.

Danke für eure Ratschläge :)

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Hy,

auch wenn es Dir nicht gefallt - ich würde es auch abhacken.

Mach Dich nicht "billig" und lauf hinterher - wer was vom anderen will und es ernst meint, der bemüht sich selbst.

Lieben Gruß Rico

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Hallo,

Tangas und Strings solltest Du in jedem guten Geschäft bekommen.

Im Internet kannst auch bei Beate Uhse was finden und bei Lex Wear GmbH (www.lex-wear.de)

Schau aber erst mit preiswerten Produkten ob es angenehm zu tragen für Dich ist, bevor Du viel Geld ausgibst.

Lieben Gruß Rico

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Hallo Zusammen,

für gute Unterwäsche sollte man schon was ausgeben, damit man nicht beim ersten Waschen nur noch Einzelteile hat. B. Uhse hat teils gute Teil nicht so gute Ware.

Ein weiterer Shop wäre von Lex Wear GmbH (www.Lex-wear.de) Hier sind auch Marken wie Gossard und Eros Veneziani vorhanden.

Lieben Gruß Rico

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Hallo Zusammen, In unserem Unternehmen (Dienstleistung) wurde diese Frage auch bereits heftig diskutiert. Als Vorsitzender des Betriebsrattes (Bereich Frankfurt a.M. und Umgebung) habe ich mir entsprechenden Rechtsbeistand geholt. Lt. Diesen ussagen ist eine Mindestruhezeit von 10 Stunden einzuhalten, in denen der rbeitnehmer nicht für den Arbeitgeber tätig ist. In Teilen von Unternehmen ist die Minestruhezeit jedoch sogar heraufgesetzt und kann unter Umständen durch tarifvertragliche Vereinbarungen auf 12 Std. Angehoben sein. Eine Unterschreitung der 10h Ruhezeit gilt nur für ganz eingeschränkte Berufsgruppen z.B. mit Rufbereitschaft. Hoffe die Informationen helfen - ansonsten kann ich nur Anraten in solchen Fragen grundsätzlich einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren oder aber eine Gewerkschaft. Selbst wenn ein Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung abgeschlossen hat und diese aber rechtswidrig wäre könnte zur Not, wenn der Betriebsrat diese Betriebsvereinbarung nach einem Gespräch nicht selbst kündigt, die Belegschaft per Rechtsanwalt gegen die Betriebsvereinbarung vorgehen. Und wie im Vorherigen bereits geschrieben wurde: Wenn ein Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung GEGEN die Mitarbeiter abgeschlossen hat, sollte man den Betriebsrat in einer Betriebsversammlung vor aller Augen fragen wieso er Software abschließt. Ist die Antwort nicht hinreichend kann man versuchen den Betriebsrat abzusetzen.

Gruss RR

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Hallo taylor,

Frage 1 & 2: eine Mitwirkung gibt es nicht ... Es gibt eine Mitbestimmung des Betriebsrates. Diese leitet sich als sogenanntes Initiativrecht. Diese leitet sich vor allem aus dem §87 BetrVG sowie auch dem Bereich des §92 Abs. 2 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) ab. Initiativrecht heißt: Der Betriebsrat kann hier selbst "verlangen", dass sich das Unternehmen mit Ihm zusammensetzt und eine Einigung gefunden wird. Der Betriebsrat (BR) braucht nicht auf einen Anlass zu warten. Scheitert eine Einigung, ist der BR berechtigt die Verhandlungen als gescheitet zu erklären (per Beschluss seiner Mitglieder) und eine sogenannte Einigungsstelle anzurufen. Das heißt: Der BR schlägt die Anzahl der Personen vor, die er in diese Einigungsstelle entsenden möchte sowie den Vorsitzenden. Der Arbeitgeber hat nun die Möglichkeit entsprechend der BR Abgeordneten ebenfalls eine gleiche Anzahl seiner "Personen" in die Einigungsstelle zu senden. In der Einigungsstelle wird nun diskutiert und versucht ein Kompromiss zu finden. Danach erfolgt eine Abstimmung, bei der der Vorsitzende nicht teilnehmen darf. Meist kommt es hier zu einem UNENTSCHIEDEN. ALso wird eine weitere Runde verhandelt. Und es kommt wieder zur Abstimmung. NUN darf aber der Vorsitzende der Einigungsstelle mitstimmen und somit ist seine Stimme die Entscheidende. Denn was nun beschlossen wird - gilt !!!!! Im Gegensatz zu diesem Initiativrecht hat der Betriebsrat noch ein Recht über Planungen und Entscheidungsfindungen in Voraus umfassend informiert und beteiligt zu werden. Dieses ist eine etwas schwammige Ausführung im Gesetzt und bildet somit auch kaum eine Grundlage für Handlungen des Betriebsrates - weil was ist UMFASSEND informiert ??? Diese sieht jeder anders...

Frage 3: Der Betriebsrat besteht aus einer Anzahl an Mitgliedern, die nach §9 BetrVG abhänig ist von der Anzahl der Arbeitnehmer(innen) eines Betriebes. Das Wort Betrieb ist hier nicht mit dem Unternehmen gleichbedeutent. Ein Betriebsratsbereich kann aus mehreren Betrieben bestehen - Ebenfalls können mehrere Betriebe eines Unternehmens eigene Betriebsräte besitzen - in diesen Fällen müssen aus diesen Betriebsräten Mitglieder in den sogenannten Gesamtbetriebsrat gewählt werden, damit hier Entscheidungen für das gesamte Unternehmen getroffen werden können. Aber zurück zum Betriebsrat. Der Vorsitzende des BR läd zu den Sitzungen ein, er bestimmt die Tagesordnung und ist nach aussen hin der Sprecher und das Gesicht des Betriebsrates. Er nimmt auch sogenannte Anhörungen sowie auch Informationen der Geschäftsleitung als Vertreter des Betriesrates entgegen. Ist er abwesend - also nciht im Unternehmen. So darf sein stellv. Vorsitzender diese entgegennehmen. Soltle also eine Anhörung z.B. zu einer Kündigung an ein "normales" BR - Mitglied gegeben werden, und dieses vergisst nun die Anhörung weiterzugeben, so ist lt. Gesetz diese Anhörung an den BR NIE ERFOLGT - da nur der Vorsitzende oder in Ausnahmen sein Vertreter "empfangsbefugt" sind für den BR. Kommen wir nun zum INTERNEN und den GEHEIMEN Sitzungen des BR ... Hier hat jedes Mitglied etwas zu sagen ... Es gibt ebenfalls eine Schriftführung, die entsprechende Protokolle der Sitzungen schreibt, damit die Betriebsräte auch über Jahre hinweg noch genau nachvollziehen können, was, wann , warum und wie entschieden wurde. Kommt es nun zu einem Beschluss bzw. einer Abstimmung, zählt jede Stimme gleich. Nur wenn eine Mehrheit für einen Antrag ist, so ist er angenommen worden. Stimmen also 3 dafür - drei dagegen und einer enthält sich gibt es keine MEHRHEIT für den Antrag...

Wichtig ist noch, das der Betriebsrat lt. Gesetzt §9 BetrVG immer "eine ungerade Zahl an Mitgliedern" hat - denn dadurch kann es normalerweise keine unentschiedenen Abstimmungen geben.

Zur Frage 4: bitte einfach weiter oben schauen - in den §87 BetrVG und §92 BetrVG sowie auch in den §99 BetrVG Anhörungen zu Personalmaßnahmen sowie auch dem §102 ff BetrVG wirst Du noch einiges finden was für dein Referat von NÜTZEN sein sollte.

Vll. schaust Du auch mal unter der Website eines Seminaranbieters nach, in was sich Betriebsräte alles schulen lassen können - dies gibt auch nochmals einen Einblick hinter die ansonsten meist verschlossenen Türen der Arbeit von Betriebsräten.... (siehe POKO.de)

Noch wichtig zum Schluss ist vll. wie erfahren denn die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Dingen die der BR macht... Jeder Betriebsrat ist verpflichtet einmal im Quartal einen Betriebsversammlung abzuhalten. In dieser, die der BR - Vorsitzende leiten muss, hat der BR Rede und Antwort zu stehen. Er legt in dieser seinen sogenannten Rechenschaftsbereicht ab und steht für Fragen zur Verfügung. Jedoch werden hier keine Mitteilungen gemacht, wer wann was gesagt hat - Hier zählen nur Ergebnisse !!!!

Falls noch Fragen sind einfach melden !!!

Gruß RR

PS: Sorry dass es so ausführlich wurde !!! ;-)

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Hallo Swittkowski,

wenn ein BR Mitglied aus dem BR ausscheidet und es keine Ersatzmitglieder gibt, würde der Betriebsrat in diesem Falle unter die 5er Marke fallen. Dieses hätte normalerweise NEUWAHLEN zur Folge, da Ihr die Grenze der "Mindestanzahl" unterschreitet ... Siehe BetrVG ... Jedoch Wie lange sind Betriebsräte gewählt .. Für Ihre gesamte Amtszeit - solange wäre auch noch ein Betriebsrat gewählt wenn nur noch eine Mitglied im Betriebsrat wäre ....

Was ist nun mit Neuwahlen wegen der Mindestanzahl von Betriebsräten. Das hängt nun gang von Eurem Unternehmen ab. Wenn die Personalabteilung Euch los werden will, wird Sie versuchen Euch mit §23 BetrVG eine Pflichtverletzung nachweisen wollen. Dem könnt Ihr entgehen, wenn Ihr sobald Ihr das mitbekomme einen Wahlvorstand für die Neuwahlen bestimmt - nunja und die können sich dann nicht auf einen Vorsitzenden einigen - und lösen sich wieder auf ... So kann man durch juristische Spitzfindigkeiten die Neuwahlen herausögern und gut vorbereiten. Es kann nur sein, wenn die Personalabteilung diese Verzögerung durchschaut, dass sie sich an die Mitarbeiter direkt wendet und sagt, dass der BR keine Neuwahlen zuläßt, weil er fürchtet nicht wiedergewählt zu werden....

Nun warum die meisten Personalabteilungen hier die Füße stillhalten - trotz Mindestunterschreitung der BR Mitglieder..... Naja eine BR Wahl kostet ... Die Mitglieder des Betriebsrates müssen geschult werden ( KOSTEN ) ... die Wahlen müssen vorbereitet werden (verlorene Arbeitszeit - KOSTEN) ... Die Wahlen müssen durchgeführt werden .... (wieder verlorene Arbeitszeit - und wieder KOSTEN). Also gehen die meisten Firmen damit sehr vorsichtig um.

Ich arbeite bei einer großen Autovermietung ... NEIN nicht SIXT etwas in einer anderen Farbe - auch nicht GRÜN... ;-)) - Bin hier seit der letzten Wahl Vorsitzender eines Betriebsrates. Wir hatten in der letzten Amtszeit einen 7er BR und die Mindestzahl wurde bereits nach knapp 2 Jahren unterschritten. Die letzten 1,5 Jahre haben wir dann als 4er BR gearbeitet - NIX ist passiert .... Wir hatten nur einmal ein Gespräch mit der Personalabteilung in dem man uns Neuwahlen ans Her(t)z legte .... ;-)

Was die Größe des Gremiums angeht: Ihr hattet Wahlen und zu diesem Zeitpunkt eine gewissen Anzahl an Arbeitnehmern & Arbeitnehmerinnen - diese Anzahl bestimmt für die gesamte Amtszeit die Größe des BR egal ob sich was in der Zwischenzeit ändert - Es bleibt eine entsprechende Größe (siehe BetrVG §9). Scheidet nun ein BR Mitglied aus - so ist es ausgeschieden und kann nicht wieder in den BR eintreten - VORSICHT: wenn Ihr im Betriebsrat sowas macht, sind alle Eure Beschlüsse ANGREIFBAR und eigentlich NICHTIG !!!! Was die Freiwilligkeit angeht Ersatzmitglied zu werden? - Wozu wenn man den orginäres Mitglied ist ??? Dann brauch man nicht Ersatzmitglied zu werden ... Und auch hier wieder VORSICHT ... Ihr könnt nicht einfach neue Ersatzmitglieder wählen oder bestimmen... sowas geht nur bei Neuwahlen ...

Soweit einiges als Hinweis ... wenn noch Fragen sein sollten, dann einfach melden ....

Gruß RR

PS: Im Privatbereich können wir auch gerne mal mailen und Telefonnummern austauchen und von BR zu BR sprechen wie man Euch helfen kann. ;-)

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Hallo SWAT88,

hier habe ich eine Seite gefunde, die Hyroglyphen anbietet in mehreren Fonds. Habe die Fonds noch nicht nachgeschaut - aber sollte eigentlich sein, was Du suchst.

Gruß RR

http://www.hieroglyphen.de/download.shtml

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Hallo wauzi94,

was man träumt ist was das Unterbewußtsein noch verarbeiten muss. Um Dir aber mal die Angst zu nehmen:

Im alten Agypten wurde von armen Leuten meistens Wasser getrunken oder Bier. Die reicheren haben meist Wein oder Bier getrunken. Wobei das Bier viel stärker war als das Bier, dass wir heute kennen. In diesem Sinne - naja hat es bestimmt viele Alkoholiker gegeben ;-)

Aber etwas anderen - Du sagst das Phero (der Pharao - das große Haus) wütend auf Dich ist und Dich dann umbringt.Für die Ägypter war der Tod aber nicht das Ende oder etwas schlimmes - sondern der Tod ist der Übergang in ein anderes besseres Leben bei den Göttern. -

Also gibt es hier keinerlei Anlass Angst zu haben ....

Gruß RR

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Hallo LottiBodo,

im Sinne des JuSchG (Jugendschutzgesetztes) 1. sind Kinder Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind, 2. sind Jugendliche Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, 3. ist personensorgeberechtigte Person, wem allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht, 4. ist erziehungsbeauftragte Person, jede Person über 18 Jahren, soweit sie auf Dauer oder zeitweise aufgrund einer Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt oder soweit sie ein Kind oder eine jugendliche Person im Rahmen der Ausbildung oder der Jugendhilfe betreut.

Mit 17 - fällt man also in die Kategorie Nr. 2.

Sieht man nun in dem §9 nach für alkoholische Getränke, findet man dort, ein Verbot der Weitergabe und des Ausschankes von "Branntwein, branntweinhaltigen Getränken oder Lebensmitteln, die Brandwein in nicht geringen Mengen enthalten, an Kinder und Jugendliche.

Es darf lt. Gesetz weder die Abgabe oder der Verzehr gestattet werden.

Was nun die Security angeht: Die Security wurde nach Deiner Beschreibung durch den Veranstalter beauftragt. Somit hat der Veranstalter der Party und die Security Hausrecht - Ihnen also Deinen Ausweis nicht zu zeigen wäre völlig blödsinnig gewesen, weil Du dann im Besten falle nur rausgeworfen worden wärst und im schlechtesten Falle hätte die Security die Polizei gerufen - und diese hätte dann ganz nett und freundlich Dich zu Hause abgesetzt und nochmals wegen des Korns mit Deinen Eltern gesprochen --- Also der Security Deinen Namen und Ausweis geben war absolut OK.

Was kann Dir nun passieren: Wenn überhaupt einen Ermahnung bzw. eine Information an Deine Eltern. Meistens lassen sich die Security-Leute aber den Namen und Ausweis geben, damit sie den Veranstalter über diesen Vorfall der Weitergabe von Alkohol und den damit Verbundenen Verstoss gegen das Jugendschutzgesetzt informieren können. Ansonsten würden sich die Damen und Herren der Security strafbar machen. Der Veranstalter hat dann dafür zu sorgen, dass diese Weitergabe von "hartem Alkohol" unterbunden wird.

Einzig "saublöde" ist, wenn Du in der Öffentlichkeit hartes Zeug trinkst und dann von der Polizei oder dem Ordnungsamt erwischt wirst, die sind verpflichtet Deine Eltern zu informieren.

Fazit: Warte also lieber noch mit härteren Sachen ein Jahr - dann ist es legal - und ganz am Rande ... Es gibt auch andere Dinge um sich in Extase zu bringen ... Dafür hat z. B. die Natur Mann und Frau erschaffen ..... ;-))))

Lieben Gruß RR

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Hallo mrsvilk,

die genaue Zahl an Walarten bzw. deren Bezeichnungen erfährt man am Besten bei einem Aqua-Zoo oder auch bei Sea World - (gibt es in Speyer!)

Unter dem angegebene Link findest Du auch einige über Wale - http://www.wasistwas.de/natur-tiere/eure-fragen/wale-und-delfine/link//8db8f43f52/article/wie-viele-wal-und-delfinarten-gibt-es-auf-der-welt.html?tx_ttnews[backPid]=1297

Gruß RR

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Hallo glaubenichts,

der Begriff selbst kommt aus der Personalpsychologie. Ein Bewerber wird oft nicht nur anhand seiner Qualifikation ausgesucht als neuer Mitarbeiter sondern auch muss er in einer kurzen "Probearbeit" zeigen, ob er ins Team passt.

Der Volksmund sagt bei jemanden, den man nicht leidern kann: Dessen Nase passt nicht. Woher genau der Volksmund nun das Mögen oder Ablehnen eines Menschen anhand der Nase begründet ist mir nicht bekannt.

Zum Nasenfaktor kann Du aber ein Buch unter http://der-nasenfaktor.de/ finden.

Lieben Gruß RR

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