Ist eine rückwirkende Gewerbeanmeldung möglich?Wer die Gewerbeanmeldung zum Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme versäumt, kann sein Gewerbe rückwirkend anmelden. Gewerbetreibende sollten die Anmeldung innerhalb von drei Monaten nachholen, ansonsten droht ein Bußgeld. Die Anmeldung kann bis maximal 60 Monate nach Aufnahme der Tätigkeit nachträglich erfolgen. Allerdings müssen Gründer in diesem Fall und vor allem je nach Dauer der Verspätung mit einer hohen Geldstrafe von bis zum 1.000 Euro und mehr rechnen. In der Praxis werden bei geringen Verzögerungen in der Regel keine Sanktionen verhängt, es kommt lediglich zu Abmahnungen.
Beachten Sie: Neben Bußgeldern können hohe Steuernachzahlungen an das Finanzamt folgen. Denn jeder Gewerbetreibende muss Gewerbesteuern zahlen, wenn der Gewinn den jährlichen Freibetrag übersteigt. Wer sein Gewerbe nicht fristgerecht anmeldet, muss demnach auch mit rückwirkenden Steuernachzahlungen rechnen. Überdies werden auch Verzugszinsen verhängt. In seltenen Fällen haben extrem verspätete Gewerbeanmeldungen eine Anklage wegen Steuerhinterziehung zur Folge.
Überdies kann eine versäumte Anmeldung dazu führen, dass eine zukünftige Anmeldung eines Gewerbes in der gewünschten Branche von den Behörden grundsätzlich abgelehnt wird. Wer die Gewerbeanmeldung zu Beginn versäumt hat, sollte sich demnach umgehend bei der Behörde melden und erfragen, ob eine Kulanzfrist zur rückwirkenden Anmeldung ausgesprochen werden kann.
Hier gilt: Der Ton macht die Musik! Fragen Sie freundlich nach; in der Regel gewähren Behörden eine Frist aus Kulanz, in der das Gewerbe umgehend rückwirkend angemeldet wird. In vielen Fällen ist das Gewerbeamt großzügig und verhängt bei rückwirkenden Gewerbeanmeldungen von drei bis zwölf Wochen kein Bußgeld. Die Kontaktaufnahme sollte unverzüglich und persönlich erfolgen. Geben Sie dem Amt eine plausible Erklärung und erläutern Sie, warum das Gewerbe bisher noch nicht angezeigt wurde.
Mithilfe einer Vollmacht können auch Dritte die Anmeldung für die Gründer vornehmen. Damit dies jedoch reibungslos vonstattengeht, informieren Sie sich vorab beim zuständigen Amt.
Die Kosten für die Anmeldung unterscheiden sich dabei je nach Stadt und Gemeinde. Die Bearbeitungsgebühren variieren von 15 bis 60 Euro.
Mehr Infos:
https://www.mailboxnow.de/de/tipps/gewerbe-rueckwirkend-anmelden