Wie es der Auftragsteller schon schreibt: Es gibt bereits ein paar Fertigsysteme, mit denen es relativ leicht fallen sollte, einen Online-Shop zu erstellen. Ein paar Beispiele dafür wären Prestashop, Shopify oder WordPress mit WooCommerce. Du kannst aber bei eigener Recherche noch etliche andere Alternativen finden.
Wähle am besten einen Hosted Service (SaaS). D.h. ein/der Dienstleister übernimmt für dich das technische Setup der Webanwendung mitsamt des darunterliegenden Systems (Hardware, etc.) und auch deren hauptsächliche Wartung. Du brauchst dich wiederum nur noch mit dem Erstellen deiner Inhalte befassen und eine passende Domain mieten.
Schau für Letztgenanntes zuerst, was der von dir gewählte Dienstleister so alles bietet. Manchmal gehört das Reservieren einer eigenen Domain ebenso zum Repertoire. Ansonsten sind Provider wie Gandi, GoDaddy, IONOS, OVHcloud eine passende Anlaufstelle. Wie man anschließend die gebuchte Domain an die Webanwendung bindet, kannst du in der Regel im FAQ/der Dokumentation des Hosters nachlesen.
Bevor du mit alldem beginnst, würde ich dir allerdings empfehlen, erst deine Produktidee / das Konzept deiner Dienstleistung auszuarbeiten.
Des Weiteren solltest du folgende Punkte berücksichtigen:
- Du solltest bei so einer öffentlich zugänglichen Testseite eindeutig kennzeichnen, dass die von dir angepreisten Dienstleistungen/Produkte nicht wirklich kaufbar sind.
- Du brauchst ein Impressum, ein AGB und (beim Erfassen von Nutzerdaten) eine Datenschutzerklärung.
- Mit großer Wahrscheinlichkeit nutzt die Webanwendung Cookies. Also brauchst du auch einen Hinweis für den Nutzer, dass die Anwendung Cookies anlegt und es muss ihm möglich sein, dem vorzeitig zu widerrufen. Schau auch hier erst wieder in das FAQ/die Dokumentation des von dir gewählten Anbieters, denn es kann sein, dass er hierfür schon Lösungen anbietet. Ansonsten müsstest du schauen, wie du einen externen Anbieter (Consent Manager, OneTrust, TinyCookie, u.ä. - er muss DSVGO-konform sein) in die Webanwendung integrieren kannst.
- Ab dem 28. Juni gilt das BFSG. B2C-Produkte/Dienstleistungen müssen Barrierefreiheit nach WCAG Level AA garantieren. Solltest du also vorhaben, einen Shop nach diesem Datum betreiben zu wollen, solltest du besser von Anfang an klären, ob der von dir gewählte Dienstleister von seiner Seite aus die Vorgaben bereits erfüllt oder spätestens dann erfüllen kann. Ebenso musst du selbst die Richtlinien beim Anlegen deiner Inhalte berücksichtigen. Die Umsetzung von Barrierefreiheit erfolgt nicht nur auf technischer Ebene.