Ich wurde fast entführt! ;-(

Meine Mum hat mir heute eine Geschichte von einem Film erzählt, den sie die Tage mal gesehn hat. Es ging um einen Jungen der entführt worden war, und seine Mutter bekam die Benachrichtigung, dass er wieder aufgetaucht ist. Es war aber nicht ihr Sohn. egal...auf jeden Fall hat sie dieser Film sehr an ein Szenario errinnert dass mir und ihr vor ca 12 Jahren widerfahren ist.

Also: Ich war ca. 2 jahre alt. Meine Mutter war so an die 30. Sie hat Holzscheiter geschlichtet, während ich um sie herum gehopst bin. Ich hatte eine rote Pudelmütze auf, so konnte sie mich immer sofort sehen, wenn ich mal ein Stück weiter weg war. Irgendwann hat sie mich dann aber nicht mehr gesehen. Sie ist aufgestanden, und hat um sich geschaut, da hat sie gesehen, dass ich in der Auffahrt hinter einem fremden Mann nachgelaufen bin.

-(( zur Info: Wir leben am Land, auf einem bauernhof, in 2 Kilometer ist der nächste Ort. ))

Der Typ wollte mich in seinen VW-Bus locken. Meine Mutter hat gesagt, ich sei dem Mann nachgelaufen, er ging gerade zu dem Bus. Meine Mutter schrie meinen Namen, und natürlich kam ich ihr sofort in die Arme gelaufen. Meine Mutter hatte voll die Panik, also achtete sie nciht weiter auf den Mann, das kenntzeichen des Buses oder so. Der Mann ging ohne etwas zu sagen, oder sich umzudrehen in seine Bus und fuhr weg.

Sie hat mir das heute erzählt und ich bin jetzt furchtbar deprimiert,traurig und so. ich male mir immer noch aus, was passiern hätte können. was wenn meine mutter nicht alle paar minuten mal geguckt hätte wo ich war? womöglich wäre ich jetzt schon tot, oder mir wäre das gleiche passiert wie Natascha Kampusch.

Ich bin jetzt 14. Vor ein paar Tagen war ich bei einer Freundin, die ca. 10km von mir entfernt wohnt, als meine Mutter mcih wieder abgeholt hat, hat sie den gleichen VW-Bus bei ihrem Nachbarn gesehen, wie der von dem vermeindlichen Entführer (genau gleiche Farbe).

Ich bin ein wahnsinniger Glückspilz, jaja ich weiß. Verurteilt jetzt nicht meine mutter, dass sie "nicht aufegpasst hat" oder so, ich bin einfach nur heilfroh, dass nichts passiert ist!!! Was soll ich tun? Ich meine ja, glücklich sein, aber ich zerbreche mir immer noch den Kopf drüber... ich bin grade echt verzweifelt und hatte glück im unglück...

PS: und ja, das ist echt passiert und ich hab das nciht erfunden!!!

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Guten Tag,

wieso haben Sie nicht vor 12 Jahren sofort vor Ort den Polizeinotruf gewählt und gesagt, eine Entführung hätte fast stattgefunden ? Wieso haben Sie nicht Anzeige gegen unbekannt erstattet?

Natürlich ist so ein Erlebnis traumatisch - da haben Sie mein Mitgefühl, jedoch hätte ich sofort effektiv gehandelt und die Polizei verständigt !

Mit freundlichen Grüßen,

rechtswissen

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Guten Abend,

eine adäquate Lösung wäre natürlich der RTH - der vom Rettungspersonal angefordert werden kann, ist dieser nicht in der Lage zu starten, wie in der Nacht oder bei schlechten Wetterverhältnissen, müssen sie den Patienten stabilisieren und schnellstmöglich, leider mit dem RTW, in das nächste Krankenhaus transportieren.

Mit freundlichen Grüßen,

rechtswissen

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Guten Tag,

Ihr Lehrpädagoge bzw. Lehrpädagogin hat sich laut dem Gesetz strafbar gemacht. Eine Taschenkontrolle ist strengstens Verboten, außer des kommt die Polizei, die Exekutive. Er hat gegen das allg. Persönlichkeitsrecht verstoßen. Ohne Erlaubnis des Besitzer (in dem Fall, Sie!) ist es verboten Privateigentum in Besitz nehmen bzw. zu durchsuchen. Der § 858 BGB besagt:

(1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).

MIt freundlichen Grüßen,

rechtswissen

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FRONT (Verbesserung des Fehlers)

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Guten Abend,

Sie meinen warscheinlich Herzbeuteltamponade bzw. auch Herztamponade (Perikardtamponade).

Mit freundlichen Grüßen,

rechtswissen

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Guten Abend,

primär möchte ich erwähnen, Sie haben mein aufrichtiges Beileid !

Nun zu Ihrer Frage, am besten sagen Sie den Kindern die Wahrheit, gerade jetzt zu Weihnachten ist alles sehr melancholisch, denn Weihnachten ist das Fest der Zusammenkunft, Liebe und Verständlichkeit. Bringen Sie ihren Kindern behutsam mit pädagogischer Vorsicht näher, dass ein geliebter Mensch die Erde verlassen hat. Bitte bleiben Sie aber bei der Wahrheit und sagen nicht, der Mensch ist jetzt im Himmel oder so!

Erklären Sie ihren Kindern einfach, der Tod gehört zum Leben, jeder muss einmal sterben und wird auch sterben.

Merken Sie sich eines und sagen Sie das den Kindern:

Der Mensch ist erst wirklich tot, wenn niemand mehr an ihn denkt.

(Quelle:) Von Bertolt Brecht

Mit freundlichen Grüßen,

rechtswissen

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Guten Abend,

gleich vorweg:

! Anzeige ist immer möglich !

so eine Situation mit einem Security-Personal ist natürlich immer sehr kompliziert. Ich würde Ihnen unverzüglich empfehlen, eine Anzeige zu erstatten. Sind Sie aber komplett sicher, aufgrund Ihres Alkoholgehaltes, das Sie nichts 'vergessen' haben ? Alkohol kann einen Menschen in die Knie zwingen!

Wurde der Club Videoüberwacht bzw. dieses Areal? (Sehr wichtig!)

Haben Sie Zeugen ? (Sehr wichtig!)

Viel Glück,

rechtswissen

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Guten Tag,

meistens wird die Straßenbahn Videoüberwacht und man kann die AUfnahmen bei der nächsten Station mit Videoüberwachung einberufen, was aber wieder ein Problem darstellt, denn ohne Beschluß würden diese keine Aufnahmen rausrücken.

Wie Sie schon erwähnten, gingen Sie über menschenüberfüllten Platz, wieso schauen Sie sich nicht um, wo eine Videoüberwachung ist und fragen nach ob Sie diese einsehen dürfen. Denn Fragen kostet ja nichts ;-)

Wenn Sie dann das Bild von Ihrer 'Frau' haben, können Sie nach dieser forschen!

Viel Glück,

rechtswissen

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Guten Abend,

die meisten schreiben hier es ist vorbei Sie sollen ihn sitzen lassen, würde ich Ihnen nicht empfehlen, denn alle guten Dinge sind drei, daher würde ich Ihnen empfehlen, ein allerletztes mal ihm eine Chance zu geben! Vielleicht kann er es Ihnen ja dann erklären wieso er sich nie bei Ihnen gemeldet hat. Jeder verdient Chancen, auch wenn es 'blöd' klingt. Verzeihen ist gut ...

Mit freundlichen Grüßen,

rechtswissen

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Guten Tag,

ein AED der für Menschen konstruiert wurde, wird bei einer Katze nicht funktionieren, rein theoretisch schon, jedoch würde es nicht in der Praxis gehen. Wo würden Sie denn die Elektroden vom AED auf eine Katze kleben ? Nicht möglich, bei den vielen Haaren. Der AED ist für Menschen konstruiert und würde daher bei der Katze keine Herzleistung analysieren bzw. der AED würde nie einen Stromschlag abgeben. Konkrete Punkte zählt der User @bruno84 auf.

Mit freundlichen Grüßen,

rechtswissen

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Guten Abend,

immer diese Fragen...

So, ich muss Ihnen Recht geben, ohne Erlaubnis des Besitzer ist es verboten Privateigentum in Besitz nehmen bzw. zu durchsuchen. Der § 858 BGB besagt:

(1) Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich (verbotene Eigenmacht).

§ 203 Abs. 1 StGB besagt aber nicht dass es eine verbotene Eigenmacht sondern eher für was anderes gültet:

§ 203 Verletzung von Privatgeheimnissen

(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart.....

Prinzipiell könnte man höflich den Lehrpädagogen daraufhin weisen, er solle dies unterlassen, da Sie es nicht mögen.

Was der Lehrer nicht darf, ist die Schultasche ohne Erlaubnis des Schülers zu durchsuchen und sogar die Brieftasche darf nicht berührt werden, da sich dort Geld und andere wichtige Dokumente befinden, was er ohne Ihre Erlaubnis nicht in die Hand nehmen darf. Ausnahme ist, wenn er Sie fragt oder wenn Gefahr im Verzug ist, wie ein Gewaltivideo auf dem Handy oder illegale und gefährliche Waffen in der Tasche, wenn Sie die Durchsuchung verweigern, was aber Ihr Recht ist, dann sollte die Schule unverzüglich die Polizei rufen, die Exekutive darf dann Ihre Tasche durchsuchen!

Sie dürften eigentlich klagen, jedoch würde diese Klage sofort wieder eingestellt werden bzw. die Anzeige wird nicht einmal bearbeitet ...

Anbei möchte ich noch erwähnen:

Wo kein Kläger - da kein Richter

Viel Glück,

rechtswissen

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Guten Tag,

eine CPR hängt von vielen Faktoren ab, wie ob es ein unterkühltes Unfallopfer ist, oder ein älterer Mensch, der das Recht hat auf einen friedlichen Tod. Jedoch muss man beachten, bei einer CPR, die länger druchgeführt wird, das Folgeschäden inklusive sind. Wunder gibt es immer wieder ...

Dann hängt es ab, wie wird die Lebensqualität nach der erfolgreichen REA sein...

Mit freundlichen Grüßen,

rechtswissen

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Guten Tag,

anstatt hier nach Ratschlag zu suchen würde ich mich an einen Psychologen/Therapeuten wenden, der das Fachwissen hat und es auch anwenden kann.

VIel Glück,

rechtswissen

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Guten Tag,

natürlich können Sie ihn Anzeigen, ich würde es Ihnen sogar empfehlen. Die Beweisbilder immer schön 'schützen' und auch vorlegen. Sie können die anderen Schüler bzw. die Zeugen fragen, ob sie gegen ihn Aussagen könnten, es würde Ihnen eine Menge erleichtern. Zeugen sind immer gut! Die SMS mit dem Text nicht löschen sondern gespeichert lassen, ebenfalls als Beweis vorlegen. Am besten Anzeige erstatten und einen Juristen aufsuchen.

Viel Glück,

rechtswissen

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Guten Tag,

Ihr Freund ist schon 20 und geht mit Ihnen zu McDonald's ? Ich würde es verstehen, wenn er 16 oder 17 ist, aber mit 20 müsste man schon ein etwas besseres Niveau haben, aber ich beurteilte die Lage objektiv und nicht subjektiv. Um eine Konversation zu starten, beginnen Sie mit einfachen Fragen, dann startet automatisch eine Diskussion, springt Ihr Freund auf die Themen an, können SIe die Themen natürlich vertieft erläutern.

Viel Glück,

rechtswissen

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Guten Abend,

da auch ein versuchter Mord strafbar ist, kann es mit einer Freiheitsstrafe von 3 bis zu 15 Jahren bestraft werden. Prinzipiell wird eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt.

Jedoch möchte im am Rande erwähnen, in Berlin wurde ein/e Täter/in freigesprochen obwohl es ein Versuchert Mord war. Der Kriminalfall erregte ein großes Aufsehen.

Viel Glück,

rechtswissen

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