Das fagile X Syndrom ist eine erblich bedingte Krankheit, die ihre Ursache auf einer brüchigen Stelle des X Chromosoms liegt. Liegt bei Männern eine Vollmutation vor, sind die Folgen vielfälltig. Immer sind kognitive Entwicklungsstörungen die Folge. Der IQ ist drastisch verringert. Sprachentwicklungsstörungen, Verzögerungen beim Laufenlernen und oft autistische Störungen sind üblich. Die Diskrepanz zwischen gesunden Menschen und Betroffenen wird im Laufe der Jahre größer. Trotz all dem sind sie glücklich, möchten geliebt und geachtet werden. Nimm deinen Bruder wie er ist.

...zur Antwort

Leider nicht. Es ist keine sonderlich bekannte Sängerin, würde behaupten, dass sie nur ein Album veröffentlicht hatte. Also eine Solosängerin. Cher, Bonnie Taylor oder gar Madonna sind ja weltberühmt. Aber danke schon mal für die Hilfe, ich bin guter Dinge, dass hier jemand zufällig diese Sängerin kennt. Sandra definitiv nicht und Enigma ist wohl ein Mann?

...zur Antwort

Jedes Jugendamt entscheidet da anders. Ich war auch sehr jung damals und habe jahrelang Bereitschaftspflege geleistet. Man sollte aber wissen, dass diese Kinder auch extrem schwierig sein können. Man wird nicht unbedingt akzeptiert, es hat ja oft schlimme Erfahrungen hinter sich. Diese Traumata müsst Ihr dann aushalten. Das ist bei weitem schwieriger als man sich ausmalen kann. Kommen dann leibliche Kinder dazu ("Wir warten noch", ist bei Kinderwunsch kaum machbar) wird es oft noch schwerer zu ertragen. Ein geliebtes Baby, dass einen 48 Stunden (gefühlt) ausfüllt und ein junger Mensch mit großen Bedürfnissen, bringen einen schnell am den Rand des Möglichen. Aber und nur das zählt, Ihr müsst das selbst entscheiden. Geht gelassen an die Sache, zeigt dem Amt, dass ihr stark seit, bereit Euch einzusetzen, dann bekommt Ihr vielleicht eine Chance. Es kann trotz Stress und Ärger auch sehr erfüllend sein. Ich wünsche Euch viel Erfolg.

...zur Antwort

Mit 18 Jahren steht einem offen, wo man leben möchte. Selbstverständlich kann man nicht erwarten, eine eingerichtete Villa zu bekommen. Eine kleine Wohnung, höchstens 45 qm und ein knappes Geld vom Sozialamt muss einem reichen. Sprich mit dem Jugendamt und auch mit einem zuständigen Sachbearbeiter beim Sozialamt (Grundsicherung ). Dort wird dir genau mitgeteilt, was möglich ist. Solange du nicht entmündigt bist, kann dir keiner vorschreiben, was du tust und wo du lebst. Leider können einem die Behörden da den Geldhahn zudrehen und dir das Leben schwer machen. Lass dich aber nicht unterkriegen. Auch kirchliche Stellen können helfen und vermitteln. Der Sozialdienst katholischer Frauen, die AWO oder Caritas, haben Anlaufstellen. Evtl. sogar Wohngruppen. Wenn du diesen Stress nicht scheust, wirst du bald eine Lösung gefunden haben. Viel Erfolg

...zur Antwort

Leider wird das Gesamteinkommen der so genannten Bedarfsgemeinschaft veranschlagt. Es wäre also das Amt für Grundsicherung zuständig.

...zur Antwort

Bei so nahen Verwandten könnte es Probleme geben. Ein Anruf beim Jugendamt klärt alles.

...zur Antwort

Es gibt zig Möglichkeiten damit umzugehen. Die schönste wäre, du suchst das Grab deiner Schwester, so es noch keine 25 Jahre her ist. Dort könntest du ein Zwiegespräch mit deiner Schwester führen. Auch wenn es keine Antworten gibt, so ist doch immer ein Gefühl der Verbundenheit zu spüren. Sie durfte nicht Leben, ist aber trotzdem deine Schwester. Ich wünsche dir dabei viel Erfolg.

...zur Antwort

Einige Antworten sind nicht ganz korrekt. Fakt ist, eine Adoption stellt das Kind einem leiblichen gleich. Man hat somit die selben Rechte und Pflichten, wie es bei einem leiblichen Kind der Fall wäre. Ein Pflegekind bleibt ein rechtlich gesehenes fremdes Kind. Abgeben muss man in Dauerpflege in Kind nicht wieder. Es darf auch nach der Volljährigkeit in der Familie bleiben. Unterschied, für ein adoptiertes Kind muss man selbst aufkommen, für ein Pflegekind zahlt das Jugendamt (wirtschaftliche Jugendhilfe) Pflegegeld. Dies fällt im Normalfall nach der Volljährigkeit weg. Man erhält Kindergeld und evtl. andere steuerliche Vorteile wie bei einem leiblichen Kind. Erbberechtigt ist das Pflegekind nicht. Auch wird es nicht für Unterhalt für die Pflegeeltern herangezogen. Die Vormundschaft kann man selbst erlangen oder einem vom Gericht zugewiesenen Vormund überlassen. Dies wird vom Vormundschaftsgericht bestimmt.

...zur Antwort

Das ist von Amt zu Amt verschieden. Normalerweise muss man die Quittungen sammeln und dann einreichen, wenn die Summe von etwas über 200 Euro erreicht ist. Am Einfachsten ist  es, die wirtschaftliche Jugendhilfe anzurufen, um zu erfahren, wie es gehandhabt wird. Dort erfährt man dann auch die Summe, welche im höchsten Fall gezahlt wird.

...zur Antwort

Habe dort gerade angerufen. Es ist eine Verkaufsfahrt. Man muss daran aber nicht teilnehmen.  Die Kosten für für die Fahrt, Unterkunft und Frühstück, sind gratis. Die 49 Euro Bearbeitungsgebühr sind alle Kosten die anfallen. Für die genannten Ausflüge zahlt man beim Veranstalter vor Ort. Wir werden unsere Ausflüge selbst gestalten. Ich lasse mich ungern in einen Zeitrahmen pressen. Die rund 1200 km Fahrt nach Wien, Bratislava und Budapest sind mit 49 Euro pro Person nicht zu toppen. 

...zur Antwort

Das ist so nicht richtig. Erst einmal ist auch ein Frau mit einem "befallenen" X eine Vollmutation, so die Basenpaare eine "Vermehrung" von mehr als 200  erreicht haben. Frauen mit 2 betroffenen X Chromosomen wird es wohl kaum geben, da sich sonst eine Frax-Frau mit einem Frax Mann paaren müsste. Männer mit fragilem X Syndrom in Vollmutation sund derart stark geistig behindert, dass sich wahrscheinlich keine Dame für geschlechtliche Aktivitäten finden wird. 

Auswirkungen betreffen den Mann stärker, da er nur ein X hat.  Im Körper einer Frau können zum Teil gesunde X Chromosomen aktiv sein, die die negativen Auswirkungen abschwächen, oder sogar ein völlig normales Leben ermöglichen. 

Somit können beide Geschlechter sowohl Pre als auch Vollmutanten sein. Die Wikipediaseite ist sehr fachmännisch verfasst. Auf den Seiten der Selbsthilfegruppen, findet man sehr verständliche Informationen. Bei weiteren Fragen, bitte PN. Ich kann auch einen (Name geschwärzt) humangenetischen Bericht zur Verfügung stellen. Sowohl von XX als auch XY Trägern in Vollmutation. 

...zur Antwort

Das zählt mit. Mein Sohn hat damals vom Jugendamt eine Bestätigung erhalten, da wir ein Pfkegekind haben. Der Pflegekinderdienst ist meistens sehr zuvorkommend. Wenn die Pflegeeltern darum bitten und sich positiv äußern, wird dies sicher möglich sein. Nicht vergessen.... Alles im Original und übersetzt (haben wir selbst gemacht) abgeben. Viel Freude in den USA. Wird sicher eine tolle Zeit.

...zur Antwort