Wozu machen Leute das? Vermutlich aus dem gleichen Grund, warum sie Katzen ihre Krallen ziehen lassen. Sie schaffen sich Tiere an, mit deren Bedürfnissen sie sich im Vorfeld nicht auseinander gesetzt haben und stellen dann fest, dass es lästig ist, das Vögel fliegen und sich einen Dreck darum scheren, ob die Tapeten, Gardinen, Bücher und Blumen nach der Vorstellung ihres Halters eigentlich nicht hätten angeknabbert werden sollen. Dazu kommt die Unfähigkeit der Leute, die Tiere vernünftig zur Rückkehr in Käfig oder Voliere zu animieren und natürlich noch das Ego, wenn er sich anders nicht anfassen läßt, werden halt die Flügel gestutzt. Wenn es also nicht gerade ausnahmsweise medizinisch indiziert ist und von einem vkTA sachkundig vorgenommen worden ist, handelt es sich wohl hauptsächlich um dumme, egoistische Zeitgenossen, denen jegliche Tierhaltung untersagt werden sollte.

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Kommt aufs Budget und auf die Anzahl der Vögel an. Ich hab den Madeira Double (übers Internet bestellt, weil günstiger). In anthrazit und mit waagerechter Verdrahtung. Keinen weißen Käfig, weil das die Tiere blendet und keine senkrechten Gitterstäbe (zumindest nicht alle vier Seiten), damit die Wellis auch vernünftig klettern können. Ich bin total begeistert von dem Teil, wobei meine da nur die Nacht drin verbringen.

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Nein, das entspricht nicht den Tatsachen. Den Herrschaften sei als Lektüre das Bundesurlaubsgesetz empfohlen. § 7: Urlaub ist nach den Wünschen des Arbeitnehmers zu gewähren. Er kann nur abgelehnt werden, wenn dringende betriebliche Interessen oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen. Eine Ablehnung ist zu begründen. Andere Arbeitnehmer können uU Vorrang haben, aber nicht generell! Auch ArbN, die z. B. nur innerhalb der Ferien die Möglichkeit haben mit ihrem Partner Urlaub zu machen, weil dieser z. B. Lehrer ist, müssen bevorzugt berücksichtigt und ArbN mit Kindern gleichgestellt werden. Das Minimum, was an Urlaub trotz dringender betrieblicher Gründe und anderer Urlaubswünsche immer immer immer gewährt werden muss, sind zwei zusammenhängende Wochen.

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Der Schutz vor Mithörern setzt auch nicht voraus, dass Vertraulichkeit vereinbart wurde. Eine stillschweigende Einwilligung des Anrufers kann selbst dann nicht unterstellt werden, wenn er von der technischen Mithörmöglichkeit am anderen Ende der Leitung weiß. (Aktenzeichen 1 BvR 1611/96 u. 805/98 - Beschluss vom 9. Oktober 2002).

D. h., man muss den Gesprächspartner über Mithörer tatsächlich informieren.

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Was sollen dann die ArbN sagen, die Spätschichten, Nachtschichten, Feiertage und Sonntage arbeiten müssen? Ich finde an deinen Arbeitszeiten für den Einzelhandel absolut nichts zu beanstanden. Urlaub ist auch reichlich. Hast du dich vor Ausbildungsbeginn nicht intensiv genug mit dem Berufsbild auseinander gesetzt, dass du diese Zeiten jetzt so gräßlich findest?

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