Hallo,

der Impfnachweis reicht aus und wird allenfalls an der Grenze (was eher unwahrscheinlich ist) nachgefragt. Vor Ort sind keine weiteren Nachweise erforderlich, insbesondere auch nicht bei der Anmietung oder bei einem Bezug einer Ferienwohnung.

Vor Ort wird in Polen kaum die Maskenpflicht in Restaurants eingehalten. Nur in größeren Geschäften oder in den Malls tragen die Leute noch Maske, obwohl auch im Gaststätten eine Maskenpflicht besteht.

In Polen wird derzeit die Corona-Problematik recht locker gesehen.

Viel Spaß im Urlaub!

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Es ist schwierig aus Polen ausgebildete Pflegekräfte zu bekommen. Teilweise werden für geeignete Pflegekräfte für die Intensivpflege sogar "Kopfprämien" (Vermittlungsprämien) von mehreren hundert Euro gezahlt.

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Die Abmahnung verjährt nicht und einen Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte besteht im Normalfall nicht allein wegen des bloßen Zeitablauf. Wie oben aber schon richtig, wahrscheinlich von einem Arbeitsrechtler, geschrieben wurde, kann sich eine Abmahnung abschwächen. Der Grund ist der, dass eine Abmahnung neben der Hinweisfunktion auch eine Warnfunktion beinhaltet. Der Arbeitnehmer soll wissen, was er genau falsch gemacht und wie er sich richtig verhalten soll und vor allem, dass im Wiederholungsfall der Bestand seines Arbeitsverhältnisses gefährdet ist. Die Warnfunktion (im Wiederholungsfall droht die Kündigung) schwächt sich im Laufe der Zeit immer mehr ab. Wer hat denn schon ein lange zurückliegende Abmahnung "auf den Schirm". Wohl aber einer Zeitspanne von 2 Jahren - auch hier gibt es keine starre Grenze - kann dann wegen der abgeschwächten Warnfunktion sich der Arbeitgeber nicht mehr auf die Abmahnung berufen, wenn er verhaltensbedingt kündigt. Dies hängt auch noch von anderen Faktoren ab (z.B. wie schwerwiegend der Verstoß war und ob der Kernbereich der geschuldeten Tätigkeit betroffen war). Siehe hier: https://www.anwalt-martin.de/html/rechtsanwalt-arbeitsrecht-berlin/abmahnung-im-arbeitsrecht.html#verjaehrung

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Man sollte nicht vorschnell schreiben, dass der Arbeitgeber bei unter 10 Arbeitnehmern keinen Grund für eine Kündigung braucht. Zum einen besteht die Möglichkeit, dass das Kündigungsschutzgesetz doch greift (Schwellenwert von mehr als 5 Altarbeitnehmer bei Beschäftigungsdauer vor 2004) und zum anderen kann ja Sonderkündigungsschutz bestehen. Unabhängig davon gibt es Juristen, die auch bei einer ordentlichen Kündigung einen Anspruch des Arbeitnehmers auf Mitteilung des Kündigungsgrund sehen und zwar als Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis.

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Wenn ich dies richtig verstehe, liegt eine Überzahlung (1 Monat) durch den Arbeitgeber vor. Von wenigen Ausnahmefällen abgesehen, hat der Arbeitgeber bei versehentlicher Überzahlung einen Rückforderungsanspruch (https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/tag/uberzahlung-arbeitslohn-ruckzahlung-an-arbeitgeber/).

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In Punkto Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit muss man Abstriche machen; aber die Leute sind freundlich.

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Das Gericht in Polen ist nicht international zuständig, da keiner der Eheleute in Polen lebt. Viele Polen haben in Polen noch eine Meldung und geben die Adresse dann in der Scheidung an. Dies reicht aber nicht, denn es kommt tatsächlich auf den Lebensmittelpunkt an. Wenn das polnische Gericht (und hier muss an sich vertreten lassen und vortragen); diese erkennt, muss es seine Zuständigkeit für die Scheidung verneinen und dann kann das in Deutschland ausgesetzte Verfahren wieder aufgenommen werden.

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In Polen ist es beim Grundstückskauf üblich, dass man im Notartermin den Kaufpreis bar bezahlt. Der Notar unterbricht die Beurkundung, dann wird gezahlt und sodann mit der Übertragung des Grundstück weitergemacht. Dies ist ganz anders als in Deutschland beim Notar (Überweisung auf Konto des Verkäufers innerhalb einer bestimmten Frist/ oder auf ein Notaranderkonto). Strafbar ist dies natürlich nicht. Zu den Voraussetzungen eines Grundstückskaufs in Polen für Deutsche und was dabei zu beachten ist, siehe hier https://rechtsanwalt-polen.de/immobilie-polen-grundstueckserwerb.html

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Eine fristlose Kündigung setzt immer einen außerordentlichen Grund voraus (§ 626 I BGB). Ein neuer Job, der in Aussicht ist (selbst, wenn man den Arbeitsvertrag schon geschlossen hat), ist kein solcher außerordentlicher Grund. Allein schon deshalb, da dieser allein vom Arbeitnehmer selbst geschaffen wurde. Siehe auch dies dazu: https://www.anwalt-marzahn.de/ich-moechte-fristlos-kuendigen-da-ich-eine-neue-arbeitsstelle-habe-geht-dies/

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Es liegt ein Verstoß gegen § 2 des Nachweisgesetzes vor. Ein Grund für eine fristlose Kündigung ist diese aber (noch) nicht.

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Die Probezeit (nicht zu verwechseln mit der Wartezeit) ist nur die Vereinbarung einer kürzeren Kündigungsfrist (§ 622 Abs. 3 BGB) von 2 Wochen (taggenau). Die Probezeit kann bis zum letzten Tag ausgenutzt werden. Wichtig ist aber, dass die Kündigung dem Arbeitnehmer/ Arbeitgeber auch am letzten Tag zugeht (oder früher). Auf das Datum der Absendung kommt es nämlich nicht an. Hier zu allen Aspekten der Kündigung in der Probezeit: https://rechtsanwaltarbeitsrechtberlin.wordpress.com/tag/kundigung-wahrend-der-probezeit-was-ist-zu-beachten/

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Hallo,

fristlos kannst Du nur kündigen, wenn Du dafür einen Grund hast. Ansonsten geht nur die ordentliche Kündigung.

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In Misdroj, Rewal und Swinemünde kann man sicher Urlaub machen. Die Preise sind in Ordnung. Viele Anbieter vor Ort sprechen Deutsch. Wer mit einem VW, Audi, BMW oder Mercedes anreist, sollte auf einen bewachten Parkplatz parken. Der Standard vor Ort ist zwar nicht mit Deutschland vergleichbar; auch in Punkto Organisation, allerdings ist dafür der Urlaub auch preiswert.

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Der Sachverständige für Geotechnik - auch Baugrundgutachter / Bodengutachter genannt - untersucht mittels geeigneten Methoden (Bohrungen, Rammkernsondierungen, Rammsondierungen) den Baugrund bzw. ermittelt die Schichtenfolge einschließlich dem Grundwasserstand. Die Auswertung der Ergebnisse der Baugrunduntersuchungen erfolgt im Geotechnischen Bericht (Baugrundgutachten). Die Tragfähigkeit des anstehenden Bodens wird beschreiben; es werden gründungstechnische Empfehlungen gegeben und insbesondere die erdstatischen Kennwerte für die statische Bemessung angegeben. Auch bautechnische Hinweise zur Wasserhaltung und Bauwerksabdichtung sind im Bodengutachten enthalten.

Weitere Informationen findet man auch hier : http://www.inggeo.net

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Am besten über voice over ip (internet) anrufen. Hier gibt es diverse Anbieter, einfach googeln.

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Die beste App für das iphone ist immer noch google maps. Hier wird auch der aktuelle Verkehr angezeigt.

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