In Deutschland muss niemand mehr unter großen Schmerzen sterben. Voraussetzung Nr. 1 ist eine möglichst aktuelle Patientenverfügung (gibt es in Formularform, man braucht keinen Notar oder Rechtsanwalt - aber, für alle Fälle, wäre eine bevollmächtigte Person sehr hilfreich) für den Fall, dass man aus welchen Gründen auch immer seinem Willen keinen Ausdruck mehr verleihen kann. Beispiele: Koma, palliative Sedierung, Schlaganfall o.ä. Das ermöglicht in einer entsprechenden Situation z.B. die Einstellung von künstlicher Ernährung oder Flüssigkeitszufuhr, was wiederum in relativ kurzer Zeit, eine Pflegemöglichkeit vorausgesetzt, zum friedlichen "Hinüberschlafen" führen kann. Oder, eine Therapie wird umgestellt von "Heilen" zu "Schmerzlindern", heißt palliativer Versorgung. Eine häusliche Pflegemöglichkeit vorausgesetzt kann auch ein SAPV-Team (Spezialisierte ambulante palliative Versorgung) segensreich sein - eine Art "Hospiz zu Hause". Der Hausarzt könnte ein Rezept ausstellen. Natürlich, auch die Verlegung in ein Hospiz, sofern man einen Platz bekommt, wäre eine Alternative. Und schließlich, als Notausgang, ein nicht ganz billiger medizinisch assistierter Suizid - bei Volljährigen. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht vor 5 Jahren div. Rahmenbedingungen aufgestellt, von denen die Erfordernisse der s.g. Beurteilungsfähigkeit sowie Dauerhaftigkeit dessen, was man da vorhat, besonders kritisches sind.

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Das eigentlich größere Problem sind die nicht gelungenen Suizide - mehr als 100.000 jährlich. Bei 80 - 90 % der gelungenen Suizide von gut 10.000 insgesamt erfolgen relativ spontan. Heißt, dazu entschlossen und nur kurze Zeit danach getan. Ohne langes Überlegen. Ein Indikator dafür mag sein, dass nahezu 50 % der Suizide "klammheimlich" erfolgen - durch Erhängen, aber nur sehr wenige öffentlichkeitswirksam wie aus dem Fenster oder von einer Brücke springen, vor den Zug legen oder erschießen. Darauf konzentriert sich die Politik, erreicht aber eben quantitativ nur wenig. Nur plus / minus 15 % sind längerfristig geplant und davon vielleicht 70 % angestrebt als Notausgang aus div. Situationen, die nicht mehr erträglich erscheinen wie lang dauernde unerträgliche Schmerzen, Lebenssattheit oder Einsamkeit. In diesen Situationen wird heute verstärkt nach ass. Sterbehilfe gefragt - das waren in 2024 ca. 1.200 Fälle. Sterben und Abschiednehmen dürfen meist im Kreis der Angehörigen und Freunde. Daher, Suizid ist nicht gleich Suizid. Wir sollten versuchen die viel zu zahleichen traumatisierenden zu reduzieren, auch wenn dies zu einer größeren Zahl wohlüberlegter führt.

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Als Jemand, der auf diesem Gebiet beratend tätig ist, würde ich empfehlen, sich einmal mit Leuten auch von den Sterbehilfevereinen zu unterhalten. Mein Verein, für den ich ehrenamtlich unterwegs bin und in dieser Funktion auch öffentlich auftrete, ist die DGHS e.V. (dghs.de) - die Kontaktaufnahme ist einfachst.

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