Wie schon vorher empfohlen, geh zu Deiner Bank und beauftrage die mit der Prüfung der Überweisung. Das nennt sich: einen Nachforschungsauftrag stellen. Einige Banken lassen sich den Aufwand jedoch bezahlen. Daher vorher schriftliche Info an den Geldempfänger, daß nun ein Nachfoschungsauftrag bei der Bank gestellt wird und er für die Kosten aufkommen muss, sofern sich herausstellt, daß er das Geld doch erhalten hat bzw. eine eventuelle Fehlüberweisung durch falsche Angaben von ihm verursacht wurde.

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Gemäß Fernabsatzgesetz muß der Kaufpreis zurückerstattet werden. Ich empfehle nur mal den Begriff "Fernabsatzgesetz" zu googeln. Es gibt viele gute Seiten hierzu.

Bsp. www. rechtspraxis.de

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Bei einer Verpfändung wird das Pfandgut nur zum Zwecke der eventuellen Verwertung zur Verfügung gestellt. Der Pfandgeber bleibt Eigentümer. Der Pfandnehmer muß das Pfandgut nach Rückzahlung des Kredites in gleichem Zustand vollständig zurückgeben. Wird das Pfandgut zu Geld gemacht, muss der Betrag, der nicht zur Schuldentilgung benötigt wird, an den Pfandgeber ausgezahlt werden.

Das Pfandrecht gilt nicht nur für Gegenstände sondern auch für Rechte und Forderungen wie z. B. Forderungen gegen Banken (das sind z.B. Sparguthaben).

Bei einer Abtretung, die nur Rechte und Forderungen betrifft, findet ein Eigentumswechsel statt. Der Abtretungsgläubiger (also der, an den abgetreten wurde) kann - vereinfacht ausgedrückt - mit dem Recht / der Forderung zunächst machen was er will. Er kann die Forderung fällig stellen, die Forderung weiterverkaufen oder warten bis die Forderung (z.B. eine Lebensversicherung) fällig wird und dann das Geld vereinnahmen. Diese Rechte hat der Abtretungsgläubiger immer auch ohne das z.B. der Kredit in Rückstand geraten ist. Geld, das der Abtretungsgläubiger aber aus der abgetretenen Forderung erhält, muss er auf den Schuldbetrag anrechnen.

Völlig willkürlich und möglicherweise zur eigenen Bereicherung kann der Abtretungsgläubiger aber nicht handeln. Hier gibt es dann klare juristische Regeln, die aber andere Rechtsgrundlagen als die Abtretung haben und mit der Frage nichts mehr direkt zu tun haben.

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Nein, in der Regel keine. Aber die meisten der Banken, die keine Kontoführungsgebühren verlangen, haben keine Filialen bzw. nur sehr wenige oder sind quasi reine Internetbanken. Außerdem sind es oft auch Banken, die mit nur sehr wenig anderen Banken zusammenarbeiten - das kann man als Kunde daran merken, daß Geldautomatverfügungen bei fremden Banken oft sehr teuer sind.

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Privatumzug absetzbarkeit: nein aber wenn Umzug beruflich bedingt: im Rahmen der Werbungskosten ja. Bedingung: Neuer Arbeitsplatz oder Neue Wohnung liegt näher am Arbeitsplatz

So war zumindest bin der Vergangenheit die Regelung. Ob im Rahmen der "Sparmaßnahmen" Änderung erfolgte, weiss ich nicht.

Empfehlung: Anruf bei Finanzamt, Einkommensteuerstelle. Geben meistens unproblematisch Auskunft.

Hoffe, ich konnte helfen

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Wenn bei der Schufa nur der Kredit als solches und kein sogenanntes Negativmerkmal wie z.B. "Kündigung" oder "Mahnbescheid" und ähnliches eingetragen war / ist und nun der Kredit als erledigt gemeldet wurde, stört die Erledigungsmeldung keine Bank. Im Gegenteil eine Erledigungsmeldung wird bei einigen Banken durchaus positiv gewertet, da der Kredit ja zurückgezahlt wurde und somit zu vermuten ist, daß auch ein neuer Kredit auch zurückgezahlt werden wird.

Etwas anderes ist es, wenn auch Negativmerkmale bei der Schufa stehen. Dann ist wahrscheinlich die Erklärung "warum" bei Beantragung des neuen Kredites notwendig. Gut ist es dann, wenn sich die Negativmerkmale auf den Kredit beziehen, der als erledigt gemeldet ist. Dann kann man - zumindest bei seiner Hausbank - versuchen zu erklären, warum es zu den Negativmerkmalen gekommen ist und warum das nicht mehr passieren wird.

Eine extra Löschung des Erledigungsvermerkes ist nicht notwendig.

Hoffe, ich konnte ein wenig helfen.

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Einzug ist möglich. Formular bei Ihrer Bank erhältlich. Lastschriftermächtigung muß durch den Zahlungspflichtigen unterschrieben werden und wahrscheinlich Ihrer Bank vorgelgt werden. Aber mit größter Wahrscheinlichkeit kommt dann ein Problem:

Fast jede Bank sieht in einem Lastschrifteinzug eine latente Kreditgewährung an den Einziehenden. Begründung hierfür: Die Lastschrift kann durch den Zahlungspflichtigen noch 6 Wochen lang - ohne Begründung - zurückgegeben werden.

Die Bank wird daher dem Lastschrifteinzug nur zustimmen, wenn Sie bei der Bank als guter Kunde bekannt sind oder der Bank eine Sicherheit stellen. GGfls. kann mit Ihrer Bank auch vereinbart werden, daß die eingezogenen Beträge auf einem auf Ihren Namen lautenden Konto für die Dauer von 6 Wochen stehen bleiben.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen

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Einige Hinweise:

Ein Zwischenzeuignis sollte i.d.R. in der Gegenwartsform geschrieben werden; alle Zeugnisse, die mir bisher vorgelegt wurden bzw. die ich selbst unterschrieben habe (auch abschließende) waren so.

Bei den vermeintlich positiven Bewertungen zu Aufgabenerledigung u. ä. fehlt die Aussage: ... zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt

Es fehlen Aussagen darüber, wie man mit Kollegen und Vorgesetzten zurecht gekommen ist.

Negative Aussagen sind in Zeugnissen nicht statthaft, daher ist das Fehlen als negative Aussage zu deuten.

Hoffe, konnte ein wenig helfen.

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Bezugsquelle für vorgefertigte Verträge kenne ich auch nicht, Daher selber schreiben. Inhalt recht einfach: 1. Angabe Vertragsart z. B. Mietvertrag 2. Vertragsparteien (einer als Vermieter, der andere als Mieter 3. Genaue Bezeichnung des Vertrags-/Mietgegenstandes 4. Vertragsdauer 5. Vertrags-/Mietbedingungen z.B. Mietpreis, erlaubter Verwendungszweck, Zustand der Mietsache vor und zum Mietende; Ersatz bei Schaden oder Verschlechterung 6. Besondere Bedingungen 7. Kündigungsmöglichkeit des Mietvertrages (i.d.R. für beide Parteien identisch) 8. Hinweis, daß keine Nebenabreden getroffen wurden 9. Hinweis, daß nur die schriftlichen Vertragsabsprachen gelten 10. Absprache, welches Gericht im Streitfall zuständig ist (bei Privaten sollte dieses i.d.R. das zuständige Wohnsitzgericht des Vermieters sein 11. Ort, Datum des Vertragsabschlusses und Unterschrift beider Parteien 12. Eventuell Vermerk der Legitimation des Mieters z.B. Personalausweis Nr. - ausgestellt in - am - durch 13. Die sogenannte "Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Vertragsbestandteile nicht rechtswirksam sein, so gelten alle anderen Vertragsbestandteile trotzdem

So, das sollten die wichtigsten Inhaltspunkte sein - bin kein Jurist, daher auch kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Hinweis: Wenn Mietgegenstand teuer oder wertvoll oder Miete recht hoch, empfehle ich die Investition einiger Euros für einen Juristen.

Hoffe, ich konnte etwas helfen.

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Ja, wie von fast allen Früchten / vielen Gemüsen. M. W. nach nicht kaufbar, nur selbst gemacht.

Aber: Guckst Du hier: http://www.bananenanbau.de/weine/Kuerbiswein/kuerbisweingesamt.htm

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Ich kaufe seit Jahren bei Amazon und zahle mal per LA und mal per Kreditkarte. Es hat niemals Probleme mit der Bezahlung / Belastung gegeben. Allerdings kaufe ich fast auschließlich Produkte, die direkt von Amazon und nicht von angeschlossenen Handlern vertrieben werden.

Ansonsten: LA ist 6 Wochen lang rückgabefähig (nur zur Bank gehen, Kontoauszug vorlegen und erklären, daß die LA zurückgegeben werden soll)

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