Verboten ist es zwar nicht aber: wenn du diese Jacke in der Öffentlichkeit führst und ein Passant in einer Notlage ist (Angriff,usw) wird von einem Sachkundigen wie du den Anschein erweckst für die Sicherheit zu sorgen hast könntest du wegen Begehen durch Unterlassen (§13 StGB) gleich wie der Täter bestraft der den Passant angreift. Also lass die Finger von Berufsbekleidung

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Guten Tag, also die Sachkundeprüfung gem. §34a GeWo besteht aus einen Schriftlichen Teil mindest 50% und einem Mündlichen Teil wo du ebendfalls 50% ereichen musst. Sinnvoll ist es ein Bildungträger aufzusuchen. Auf der Internetseite www.dihk-bildungs-gmbh.de kannst du unter bewachungsgewerbe eine Online Prüfungssimulation machen. Ich hoffe ic konnte alle fragen beantworten. Kosten für die IHK Prüfung liegt bei 150€ zzgl. Bildungsträger von ca.600€ kannst du nochmal rechnen.

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Es gibt mehre Gründe warum ein Täter das Beförderungsentgeld nicht entrichtet wie zb: Soziale aspekte, fehlendes Unrechtsbewusstsein, Falsche Tarifkunde (keine absicht), sucht den Kick es gibt wie gesagt verschiedene Motive warum ein Täter so handelt. (Trieb,Frust,Hass)

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Da eine Täuschung seitens des Verkäufers vorliegt kannst du auch nach der Gesetzlichen Gewährleistung(§439BGB) vom Kaufvertrag zurücktreten, nachdem der Mangel festgestllt wurde Schadenersatzansprüche bleiben unberührt (§823BGB)

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Kunkludentes Verhalten Stillschweigen zustimmen durch abnicken. Liegt keine Schriftliche zustimmung deinerseits zu vertragsseite zu so ist kein förmlicher Vertrag zustande gekommen. Wurde was unterschrieben??

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Guten Morgen, ich selber bin auch Azubi zur Fachkraft in Hannover. Ich will dir gleich Sagen wenn du einen Beruf haben möchtest mit Finazieller Sicherheit und Normale Arbeitszeiten lerne was Vernüftiges. Fakt ist In der Ausbildung liegt dein Lehrlingsvergütung zwischen 400-700 je nach Lehrjahr. Du wirst dann auf einer Berufsbildene Schule gehen, wo zum grösten Teil Religionslehrer oder Mathematiker die Schutz und Sicherheit erklären wollen. Wenn du dies dir dann Drei jahre angehört hast und zu hause fleißig geübt hast darfst du zur Prüfung bei der IHK. Mit etwas Glück hast du selber gelernt oder dich auf die Fachkundigen Berufsschulleherer verlassen und du fällst durch. Ganz andere möglichkeit ist es die Ausbildung bei einem Bildungsträger zu machen die meistens ein Kostenträger bezahlt. Im Raum Hannover macht dies zum beispiel die www.LIFSA.de diese ist sehr zu empfehlen. Fachkundige Dozenten Lernmittel usw wird alles Gestellt. Inerhalb in den Ersten Wochen der Ausbildung wirst du Auch die Sachkundeprüfung vorbereitet die du gem.§34 a GeWo mit erfolgablegen wirst. Danach werden weitere Zusatz Qualifikation durchgeführt und sicht auf das Hauptziel vorbereitet. Wenn du Nachts aufwachst und von Pragraphen und Tatsbestands,merkmale träumst, dann bist du LIFSA geschädigt und du hast es drauf. Wenn du dann zur Prüfung gehst wird es darauf hinnauslaufen, das du dich in die Arbeitswelt werfen kannst. Jetzt wo du Fachkundig bist bekommst du nicht mehr zwischen 7 und 7,5€(Brutto) die Stunde was du mit der Sachkunde in den meisten Unternehmen verdienen würdest sondern Knappe 8€ die std. Evtl auch mehr.... Dann kannst du dich auf eine Fünf bis Sechs Tage Woche einstgellen mit Monatlich ca 240-280 std damit du einiger maßen was Netto in der Tasche hast.Achso wenn du in einer Beziehung bist, Trenn dich schon mal von deiner Frau da deine Frau deine Arbeit und das Gesetz ist. Freizeit verbringst du auch auf der Arbeit. So hoffe ich konnte dir den Ausbildungsberuf schmackhaft machen.....

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Guten Morgen, soll er doch mal bei Securitas.de schauen und dann auf Schweiz wechseln. Da die Schweiz nicht in der EU ist muss dein Freund CH Staatsbürger sein oder eine Aufenthaltsgenehmigung sowie Grundwehrdienst abgeleistet haben. Schaue am besten mal bei Securitas ist Weltweit die größte Sicherheitsfirma meines Wissens in fast allen Ländern tätig.

Viel Erfolg Proteclaner

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Also Selbstmord ist nicht Strafbar und kannst dafür auch nicht belangt werden wenn du hin bist klingt komisch ist aber so. Internet seiten die zur der Tat helfen Beihilfe§ 27StGB oder Anstiften § 26StGB ist sehr wohl Strafbar. Deshlab kann ich mir gut vorstellen, das solche Internet seiten Gelöscht/Gesperrt wurden. Was willst du auch auf solchen Internet Seiten??

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Guten Morgen, die Rechtslage sagtet folgendes § 106 Unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (1) Wer in anderen als den gesetzlich zugelassenen Fällen ohne Einwilligung des Berechtigten ein Werk oder eine Bearbeitung oder Umgestaltung eines Werkes vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich wiedergibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. Also überleg dir lieber was du Verschickst, aber du hast da rüber ja nur nachgedacht und ich denke mal die Tat noch nicht verwirklicht.

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Guten Morgen, die Rechtslage sagt laut Grund Gesetz Artikel 8 folgendes: (1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden Da es bei diesem Event von 1500 Teilnehmer besucht wird solltest du die Zuständige Ordnungsbehörde von deinem Vorhaben unterrichten.

Viel Spaß Proteclaner

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Ist es vieleicht eine E Haft? (erzwingungshaft) Das der Schulder dadurch bewegegt werden soll dies zu bezahlen? Oder ist es eine Geldstrafe und eine Haftstrafe aber wegen 300€ in E-haft zu Sechs Monaten umzwandeln halte ich für unrealistisch.

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Nein ist totaler quatsch schau dir den 303 StGB an

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also du kannst in deinen rechten eingeschraänkt werden bsp recht auf freiheit.GG wenn du verknackst wirst wird dir deine freiheit auch entzogen. du kannst notwehr ausüben aus dem stgb (schützt dich vor straftaten) oder notweht aus dem bg schützt dich vor zivilrechtlichen anspüchen oder die notwehr aus dem owig diese schützt dich vor ordnungswiedrigkeiten. also ist sehr eingeschränkt wo du durch eine handlung die sonst strafrechtlich verfolgt werden könnte entschuldigt wird. merkst schon ist nicht wirklich viel.

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Also zu deinem Strafantrag gibt es eine Bearbeitungsnummer oder auch Tagebuchnummer die steht auf der Anzeige, die du Unterschreibst nach überprüfung des Sachverhaltes. am ende steht 2010 für das jahr wann du sie gestellt hast. Diese kannst du dir Notieren und deinem Rechtsbeistand geben wenn dies benötigt wird damit er Akteneinsicht erhält. Wie die anderen User schon mitgetelt haben, ein anrecht oder rechtliche grundlage gibt es meines Wissen auch nicht.

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Das könnte mehre Ursachen haben bin zwar kein Arzt aber da solltest du mal hingehen. Könnte evtl auch Verkalkung an den Herzgefässen sein oder bis richtung Herzinfakt. Aber ich weiß es nicht genau geh lieber zum facharzt...

gute besserung

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JEIN der jüngste Fahrer muss angegeben werden bei dem Verischerungskenzeichen. Und du als Halter wirst eingetragen. Ließ dir die AGB genau durch von der Versicherung nicht das du dein Fahrzeug weitergibst und es dann nicht Versichert ist. Achso sind jetzt zum 01.03.2010 neue Kenzeichen wieder Nötig die güsntigsten gibts bei der VGH versicherung für 54 €.

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Du musst dich den Witterungsverhältnisen anpassen, allerdings ist der Eigentümer verpflichtet das die Gehwege und Radwege frei von Schnee und Eis sind. Somit kannst du Zivilrechtlich evetuell Schadensersatz einklagen. Fahr zum Doc lass dich untersuchen Hast du Schmerzen klagst du auch Schmerzensgeld ein.

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