Hallo Hammelburg, in Karlsruhe kann ich Dir für die ambulante Pflege den Pflegedienst Bader empfehlen. Die sind bei uns um die Ecke in der Kaiserallee. Hier hab ich die Webadresse http://www.mobilepflegehilfe.de
Grüße
Hallo, zunächst würde ich mich auf Informationsseiten wie z.B. http://www.pflege-demenz.info informieren. Ggf. einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
Bei der Pflegeversicherung ändern sich z.T. einige Vorgaben. Hier habe ich eine interessante Seite zum Thema Verhinderungspflege: http://www.verhinderungspflege-zuhause.de gefunden.
Hallo, über die Pflegestufe 0, Antragsstellung und Voraussetzungen kannst Du Dich unter http://www.eingeschraenktealltagskompetenz.de informieren. Da gibt es Informationen auch auf anderen Sprachen.
Persönliche Assistenz findest Du unter http://www.humanis-pflege.de
Einer der ältesten 24 Stunden Pflegedienste ist der Pflegedienst HUMANIS. Dieser ist auch bei allen Pflegekassen zugelassen und zertifiziert. http://www.humanis-pflege.de Außerdem bietet dieser 24h Pflegedienst seine Leistungen in ganz Deutschland und mit hiesigen Kräften an.
Unter der folgenden Adresse finden Sie nähere Informationen zur Verinderungspflege oder Kurzzeitpflege zu Hause. Vor allem wenn die sonst pflegende Person wegen Krankheit oder Urlaub ausfällt kann man hier bei diesem Pflegedienst Hilfe finden: http://www.humanis-pflege.de/verhinderungspflege-kurzzeitpflege.html
Wenn es um eine häusliche rund um die Uhr Pflege geht, kann ich den bundesweit tätigen Pflegedienst für 24h Pflege Humanis empfehlen. Info unter http://www.humanis-pflege.de Die bieten auch eine Urlaubsvertetung für pflegende Angehörige in ganz Deutschland an.
Schau Dir mal die neuen Kriterien an zur Einstufung bei Demenz:http://www.humanis-pflege.de/pflege-nachrichten/129-demenzkranke-leistungen-2013-mit-eingeschraenkter-alltagskompetenz.html
Hallo, ab 2013 werden die Leistungen für Demenzkranke verbessert. Ich habe hier eine Übersicht der wichtigsten Aenderungen:http://www.humanis-pflege.de/pflege-nachrichten/129-demenzkranke-leistungen-2013-mit-eingeschraenkter-alltagskompetenz.html
http://www.vermittlung-mit-rechtlichen-tuecken.de/
Gute Pflege basiert stets auf dem kommunikativen Austausch zwischen Pflegenden und ihren Klienten. Nicht umsonst beurteilen Pflegekräfte bei der Anamneseerhebung regelmäßig die Kommunikationsfähigkeit des Patienten. Wie aber ist es um die kommunikative Kompetenz der Pflegenden bestellt? Die Frage ist insofern zu stellen, als angesichts des Fachkräftemangels Pflegepersonal gezielt aus dem Ausland angeworben wird. Diese Kräfte verfügen in vielen Fällen über derart mangelhafte Deutschkenntnisse, dass ein kommunikativer Austausch mit den Klienten gar nicht möglich ist. Fachleute wissen, was dies für die Versorgungsqualität bedeutet: wenn Mitteilungen der Patienten über körperliche Beschwerden falsch gedeutet werden, kann das fatale Folgen haben. Besonders bei demenzkranken Menschen hat ein gelungener kommunikativer Austausch gar Einfluss auf den Krankheitsverlauf. Und schließlich: wenn Pflegende beispielsweise mündlich erteilte Anweisungen des Arztes aufgrund mangehafter Sprachkenntnisse falsch deuten, können die Folgen katastrophal sein. Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat deshalb zu Recht darauf hingewiesen, dass die Sprachkenntnisse von Pflegenden nicht niedriger sein dürfen, als die der im produzierenden Gewerbe Beschäftigten. In der Tat- wer die Auffassung vertritt, dass fragmentarische Deutschkenntnisse ausreichend seien, um als Pflegekraft tätig zu werden, drückt damit nicht nur Unkenntnis, sondern auch eine bodenlose Geringschätzung der Pflege aus.
Seit über 20 Jahren ist der bundesweit tätige Pflegedienst Humanis auf die häusliche Rund um die Uhr Pflege spezialisiert.Menschen die aufgrund ihrer Behinderung oder Erkrankung einen umfänglichen Hilfebedarf haben,wollen ungeachtet dieser Einschränkungen immer häufiger in ihrem häuslichen Umfeld bleiben,weil sie befürchten, dass sie bei Übersiedelung in eine stationäre Einrichtung ihre gewohnte Lebensführung preisgeben müssen.In vielen Fällen ist es dem Engagement pflegender Angehöriger,meist Frauen, zu verdanken,dass den Betroffenen der Umzug in ein Pflegeheim erspart bleibt.Allerdings benötigen auch pflegende Angehörige dann und wann eine Auszeit,sei es weil sie selbst krankheitsbedingt ausfallen,zur Kur müssen, oder sich einen längst fälligen Erholungsurlaub gönnen.Auch in dieser Situation suchen viele Betroffene nach einer Alternative zur stationären Kurzzeitpflege,weil sie auch eine nur vorübergehende stationäre Versorgung scheuen.Hier bietet sich die Verhinderungspflege im häuslichen Umfeld als Alternative an.Allerdings wird auf diese Lösung manchmal nur zögerlich zurückgegriffen,weil es den Betroffenen schwer fällt,die Pflege in fremde Hände zu geben.Sie stellen sich die sorgenvolle Frage,ob der Pflegedienst,dem die Versorgung anvertraut wird,gewissenhaft und liebevoll pflegt,ob die eingesetzten Kräfte vertrauenswürdig sind und auf die individuellen Wünsche in vollem Umfang eingehen.Nur dann,wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind,können pflegende Angehörige wirklich einen erholsamen Urlaub oder eine erfolgreiche Kur antreten.Deshalb ist die Wahl eines wirklich kompetenten und vertrauenswürdigen Pflegedienstes von aller größter Bedeutung.Leider zeigt schon ein erster Blick auf die vielzahl der Angebote im Internet,dass es neben seriösen Anbietern auch viele branchenfremde und dubiose Angebote gibt.Um Enttäuschungen zu vermeiden muss der Verbraucher also die "Spreu vom Weizen"trennen.Es empfiehlt sich,dies anhand objektiver,überprüfbarer Kriterien zu tun.In diesem Zusammenhang sollte grundsätzlich hinterfragt werden,ob der Anbieter Vertragspartner der Pflegekassen ist,ob er festangestellte,deutschsprachige Kräfte einsetzt,ob das Unternehmen seinen Sitz in Deutschland hat und welche Erfahrung und Referenzen das Unternehmen vorweisen kann.Unternehmen die mit sog. freien Mitarbeitern arbeiten sollten bei der Auswahl nicht berücksitigt werden.Gleiches gilt für Unternehmen, die keine befriedigende Auskunft über die Qualifikation der eingestzten Kräfte geben können.Diese Kriterien können aber nur eine grobe Orientierung im Sinne einer Vorauswahl bieten.Detailierte Kriterien,anhand derer der geeignete Pflegedienst gefunden werden kann, bietet z.B. die Ratgeberseite rund-um-die-uhr-pflege.info Neben der Schwierigkeit,einen geeigneten Pflegedienst zu finden,besteht bei vielen Betroffenen auch ein Informationsdefizit bezüglich der Beantragung und Finanzierung einer Verhinderungspflege.Um speziell alle Fragen Rund um die Verhinderungspflege zu beantworten,hat Humanis eigens eine Internetseite eingerichtet,die Ratsuchenden eine Übersicht über die Leistungen der Verhinderungspflege bietet. Daneben bietet die Seite kostenlose Musterbriefe zu den Themen Beantragung einer Pflegestufe und Höherstufung.Die Seite ist unter http://www.verhinderungspflege-zuhause zu erreichen.
Seit April 2011 versuchen viele unseriöse Vermittlungsagenturen und ausländische Entsendeunternehmen vom Wegfall der Restriktionen auf dem deutschen Pflegemarkt schnellen Profit zu machen.Es herrscht Goldgräberstimmung! Fallstricke und Risiken, die die deutschen Familien und Pflegebedürftigen als Auftraggeber nach wie vor kennen sollten, werden deshalb geflissentlich verschwiegen.
Viele Menschen sehen in der häuslichen Rund-um-die-Uhr-Betreuung eine Alternative zum Pflegeheim. Um diese Alternative kostengünstig realisieren zu können, greifen viele Haushalte auf osteuropäische Kräfte zurück. Nach Angaben von HUMANIS arbeiten inzwischen rund 100 000 osteuropäische Kräfte in deutschen Haushalten. Zwar sind seit April 2011 Restriktionen für die Beschäftigung von Kräften aus den EU Beitrittsländern entfallen, so dass eine legale Beschäftigung solcher Haushaltshilfen nunmehr möglich ist - dennoch bergen auch legale Beschäftigungsmöglichkeiten Fallstricke, die die deutschen Vermittler nur allzugerne verschweigen. Zunaächst: Schwarzarbeit, die nach wie vor häufig praktiziert wird, ist und bleibt illegal. Dem Auftraggeber drohen zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen und die Nachzahlung der nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge.Legal ist die Inanspruchnahme einer Vermittlungsagentur, die osteuropäische Haushaltshilfen vermittelt.Hierzu schließen die deutschen Auftraggeber in der Regel einen Dienstleistungsvertrag mit einem osteuropäischen Entsendeunternehmen. Zwischengeschaltet ist eine deutsche Vermittlungsagentur, die für ihre Vermittlungstätigkeit eine mehr oder weniger hohe Gebühr berechnet.Die vermittelten Kräfte bleiben so Angestellte des ausländischen Entsendeunternehmens.Was die Vermittlungsagenturen aber regelmäßig verschweigen:der deutsche Auftraggeber, der die Haushaltshilfe beschäftigt, ist dieser gegenüber gar nicht weisungsbefugt! Weisungsberechtigt ist nur der im Ausland(!) angesiedelte Arbeitgeber! In der Praxis führt dieses Konstrukt immer wieder zu unlösbaren Poblemen, die nach Angaben von HUMANIS darin gipfeln, dass osteuropäische Hilfskräfte einfach abreisen oder "Urlaub" nehmen und die ihnen anvertrauten Pflegebdedürftigen einfach im Stich lassen.Dieses Problem lässt sich auch nicht dadurch umgehen, dass das Entsendeunternehmen dem deutschen Auftraggeber ein Weisungsrecht gegenüber der Haushaltshilfe überträgt - durch die Ausübung dieses Weisungsrecht tritt der deutsche Auftraggeber nämlich in die Arbeitgebereigenschaft ein, das heißt es erfolgt eine Arbeitnehmerüberlassung! Wollen Familien eine rechtssichere Lösung bleibt ihnen nur der weg der Direkteinstellung über die Bundesagentur für Arbeit. Damit gehn sie allerdings alle Rechte und Pflichten als Arbeitgeber ein. Ansonsten bleibt nach wie vor ein deutscher Pflegedienst.
Seit April 2011 versuchen viele unseriöse Vermittlungsagenturen und ausländische Entsendeunternehmen vom Wegfall der Restriktionen auf dem deutschen Pflegemarkt schnellen Profit zu machen.Es herrscht Goldgräberstimmung! Fallstricke und Risiken, die die deutschen Familien und Pflegebedürftigen als Auftraggeber nach wie vor kennen sollten, werden deshalb geflissentlich verschwiegen.
Viele Menschen sehen in der häuslichen Rund-um-die-Uhr-Betreuung eine Alternative zum Pflegeheim. Um diese Alternative kostengünstig realisieren zu können, greifen viele Haushalte auf osteuropäische Kräfte zurück. Nach Angaben von HUMANIS arbeiten inzwischen rund 100 000 osteuropäische Kräfte in deutschen Haushalten. Zwar sind seit April 2011 Restriktionen für die Beschäftigung von Kräften aus den EU Beitrittsländern entfallen, so dass eine legale Beschäftigung solcher Haushaltshilfen nunmehr möglich ist - dennoch bergen auch legale Beschäftigungsmöglichkeiten Fallstricke, die die deutschen Vermittler nur allzugerne verschweigen. Zunaächst: Schwarzarbeit, die nach wie vor häufig praktiziert wird, ist und bleibt illegal. Dem Auftraggeber drohen zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen und die Nachzahlung der nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge.Legal ist die Inanspruchnahme einer Vermittlungsagentur, die osteuropäische Haushaltshilfen vermittelt.Hierzu schließen die deutschen Auftraggeber in der Regel einen Dienstleistungsvertrag mit einem osteuropäischen Entsendeunternehmen. Zwischengeschaltet ist eine deutsche Vermittlungsagentur, die für ihre Vermittlungstätigkeit eine mehr oder weniger hohe Gebühr berechnet.Die vermittelten Kräfte bleiben so Angestellte des ausländischen Entsendeunternehmens.Was die Vermittlungsagenturen aber regelmäßig verschweigen:der deutsche Auftraggeber, der die Haushaltshilfe beschäftigt, ist dieser gegenüber gar nicht weisungsbefugt! Weisungsberechtigt ist nur der im Ausland(!) angesiedelte Arbeitgeber! In der Praxis führt dieses Konstrukt immer wieder zu unlösbaren Poblemen, die nach Angaben von HUMANIS darin gipfeln, dass osteuropäische Hilfskräfte einfach abreisen oder "Urlaub" nehmen und die ihnen anvertrauten Pflegebdedürftigen einfach im Stich lassen.Dieses Problem lässt sich auch nicht dadurch umgehen, dass das Entsendeunternehmen dem deutschen Auftraggeber ein Weisungsrecht gegenüber der Haushaltshilfe überträgt - durch die Ausübung dieses Weisungsrecht tritt der deutsche Auftraggeber nämlich in die Arbeitgebereigenschaft ein, das heißt es erfolgt eine Arbeitnehmerüberlassung! Wollen Familien eine rechtssichere Lösung bleibt ihnen nur der weg der Direkteinstellung über die Bundesagentur für Arbeit. Damit gehn sie allerdings alle Rechte und Pflichten als Arbeitgeber ein. Ansonsten bleibt nach wie vor ein deutscher Pflegedienst .
Seit April 2011 versuchen viele unseriöse Vermittlungsagenturen und ausländische Entsendeunternehmen vom Wegfall der Restriktionen auf dem deutschen Pflegemarkt schnellen Profit zu machen.Es herrscht Goldgräberstimmung! Fallstricke und Risiken, die die deutschen Familien und Pflegebedürftigen als Auftraggeber nach wie vor kennen sollten, werden deshalb geflissentlich verschwiegen.
Viele Menschen sehen in der häuslichen Rund-um-die-Uhr-Betreuung eine Alternative zum Pflegeheim. Um diese Alternative kostengünstig realisieren zu können, greifen viele Haushalte auf osteuropäische Kräfte zurück. Nach Angaben von HUMANIS arbeiten inzwischen rund 100 000 osteuropäische Kräfte in deutschen Haushalten. Zwar sind seit April 2011 Restriktionen für die Beschäftigung von Kräften aus den EU Beitrittsländern entfallen, so dass eine legale Beschäftigung solcher Haushaltshilfen nunmehr möglich ist - dennoch bergen auch legale Beschäftigungsmöglichkeiten Fallstricke, die die deutschen Vermittler nur allzugerne verschweigen. Zunaächst: Schwarzarbeit, die nach wie vor häufig praktiziert wird, ist und bleibt illegal. Dem Auftraggeber drohen zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen und die Nachzahlung der nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge.Legal ist die Inanspruchnahme einer Vermittlungsagentur, die osteuropäische Haushaltshilfen vermittelt.Hierzu schließen die deutschen Auftraggeber in der Regel einen Dienstleistungsvertrag mit einem osteuropäischen Entsendeunternehmen. Zwischengeschaltet ist eine deutsche Vermittlungsagentur, die für ihre Vermittlungstätigkeit eine mehr oder weniger hohe Gebühr berechnet.Die vermittelten Kräfte bleiben so Angestellte des ausländischen Entsendeunternehmens.Was die Vermittlungsagenturen aber regelmäßig verschweigen:der deutsche Auftraggeber, der die Haushaltshilfe beschäftigt, ist dieser gegenüber gar nicht weisungsbefugt! Weisungsberechtigt ist nur der im Ausland(!) angesiedelte Arbeitgeber! In der Praxis führt dieses Konstrukt immer wieder zu unlösbaren Poblemen, die nach Angaben von HUMANIS darin gipfeln, dass osteuropäische Hilfskräfte einfach abreisen oder "Urlaub" nehmen und die ihnen anvertrauten Pflegebdedürftigen einfach im Stich lassen.Dieses Problem lässt sich auch nicht dadurch umgehen, dass das Entsendeunternehmen dem deutschen Auftraggeber ein Weisungsrecht gegenüber der Haushaltshilfe überträgt - durch die Ausübung dieses Weisungsrecht tritt der deutsche Auftraggeber nämlich in die Arbeitgebereigenschaft ein, das heißt es erfolgt eine Arbeitnehmerüberlassung! Wollen Familien eine rechtssichere Lösung bleibt ihnen nur der weg der Direkteinstellung über die Bundesagentur für Arbeit. Damit gehn sie allerdings alle Rechte und Pflichten als Arbeitgeber ein. Ansonsten bleibt nach wie vor ein deutscher Pflegedienst .
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Viele Menschen sehen in der häuslichen Rund-um-die-Uhr-Betreuung eine Alternative zum Pflegeheim. Um diese Alternative kostengünstig realisieren zu können, greifen viele Haushalte auf osteuropäische Kräfte zurück. Nach Angaben von HUMANIS arbeiten inzwischen rund 100 000 osteuropäische Kräfte in deutschen Haushalten. Zwar sind seit April 2011 Restriktionen für die Beschäftigung von Kräften aus den EU Beitrittsländern entfallen, so dass eine legale Beschäftigung solcher Haushaltshilfen nunmehr möglich ist - dennoch bergen auch legale Beschäftigungsmöglichkeiten Fallstricke, die die deutschen Vermittler nur allzugerne verschweigen. Zunaächst: Schwarzarbeit, die nach wie vor häufig praktiziert wird, ist und bleibt illegal. Dem Auftraggeber drohen zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen und die Nachzahlung der nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge.Legal ist die Inanspruchnahme einer Vermittlungsagentur, die osteuropäische Haushaltshilfen vermittelt.Hierzu schließen die deutschen Auftraggeber in der Regel einen Dienstleistungsvertrag mit einem osteuropäischen Entsendeunternehmen. Zwischengeschaltet ist eine deutsche Vermittlungsagentur, die für ihre Vermittlungstätigkeit eine mehr oder weniger hohe Gebühr berechnet.Die vermittelten Kräfte bleiben so Angestellte des ausländischen Entsendeunternehmens.Was die Vermittlungsagenturen aber regelmäßig verschweigen:der deutsche Auftraggeber, der die Haushaltshilfe beschäftigt, ist dieser gegenüber gar nicht weisungsbefugt! Weisungsberechtigt ist nur der im Ausland(!) angesiedelte Arbeitgeber! In der Praxis führt dieses Konstrukt immer wieder zu unlösbaren Poblemen, die nach Angaben von HUMANIS darin gipfeln, dass osteuropäische Hilfskräfte einfach abreisen oder "Urlaub" nehmen und die ihnen anvertrauten Pflegebdedürftigen einfach im Stich lassen.Dieses Problem lässt sich auch nicht dadurch umgehen, dass das Entsendeunternehmen dem deutschen Auftraggeber ein Weisungsrecht gegenüber der Haushaltshilfe überträgt - durch die Ausübung dieses Weisungsrecht tritt der deutsche Auftraggeber nämlich in die Arbeitgebereigenschaft ein, das heißt es erfolgt eine Arbeitnehmerüberlassung! Wollen Familien eine rechtssichere Lösung bleibt ihnen nur der weg der Direkteinstellung über die Bundesagentur für Arbeit. Damit gehn sie allerdings alle Rechte und Pflichten als Arbeitgeber ein. Ansonsten bleibt nach wie vor ein deutscher Pflegedienst .
Seit April 2011 versuchen viele unseriöse Vermittlungsagenturen und ausländische Entsendeunternehmen vom Wegfall der Restriktionen auf dem deutschen Pflegemarkt schnellen Profit zu machen.Es herrscht Goldgräberstimmung! Fallstricke und Risiken, die die deutschen Familien und Pflegebedürftigen als Auftraggeber nach wie vor kennen sollten, werden deshalb geflissentlich verschwiegen.
Viele Menschen sehen in der häuslichen Rund-um-die-Uhr-Betreuung eine Alternative zum Pflegeheim. Um diese Alternative kostengünstig realisieren zu können, greifen viele Haushalte auf osteuropäische Kräfte zurück. Nach Angaben von HUMANIS arbeiten inzwischen rund 100 000 osteuropäische Kräfte in deutschen Haushalten. Zwar sind seit April 2011 Restriktionen für die Beschäftigung von Kräften aus den EU Beitrittsländern entfallen, so dass eine legale Beschäftigung solcher Haushaltshilfen nunmehr möglich ist - dennoch bergen auch legale Beschäftigungsmöglichkeiten Fallstricke, die die deutschen Vermittler nur allzugerne verschweigen. Zunaächst: Schwarzarbeit, die nach wie vor häufig praktiziert wird, ist und bleibt illegal. Dem Auftraggeber drohen zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen und die Nachzahlung der nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge.Legal ist die Inanspruchnahme einer Vermittlungsagentur, die osteuropäische Haushaltshilfen vermittelt.Hierzu schließen die deutschen Auftraggeber in der Regel einen Dienstleistungsvertrag mit einem osteuropäischen Entsendeunternehmen. Zwischengeschaltet ist eine deutsche Vermittlungsagentur, die für ihre Vermittlungstätigkeit eine mehr oder weniger hohe Gebühr berechnet.Die vermittelten Kräfte bleiben so Angestellte des ausländischen Entsendeunternehmens.Was die Vermittlungsagenturen aber regelmäßig verschweigen:der deutsche Auftraggeber, der die Haushaltshilfe beschäftigt, ist dieser gegenüber gar nicht weisungsbefugt! Weisungsberechtigt ist nur der im Ausland(!) angesiedelte Arbeitgeber! In der Praxis führt dieses Konstrukt immer wieder zu unlösbaren Poblemen, die nach Angaben von HUMANIS darin gipfeln, dass osteuropäische Hilfskräfte einfach abreisen oder "Urlaub" nehmen und die ihnen anvertrauten Pflegebdedürftigen einfach im Stich lassen.Dieses Problem lässt sich auch nicht dadurch umgehen, dass das Entsendeunternehmen dem deutschen Auftraggeber ein Weisungsrecht gegenüber der Haushaltshilfe überträgt - durch die Ausübung dieses Weisungsrecht tritt der deutsche Auftraggeber nämlich in die Arbeitgebereigenschaft ein, das heißt es erfolgt eine Arbeitnehmerüberlassung! Wollen Familien eine rechtssichere Lösung bleibt ihnen nur der weg der Direkteinstellung über die Bundesagentur für Arbeit. Damit gehn sie allerdings alle Rechte und Pflichten als Arbeitgeber ein. Ansonsten bleibt nach wie vor ein deutscher Pflegedienst.
Seit April 2011 versuchen viele unseriöse Vermittlungsagenturen und ausländische Entsendeunternehmen vom Wegfall der Restriktionen auf dem deutschen Pflegemarkt schnellen Profit zu machen.Es herrscht Goldgräberstimmung! Fallstricke und Risiken, die die deutschen Familien und Pflegebedürftigen als Auftraggeber nach wie vor kennen sollten, werden deshalb geflissentlich verschwiegen.
Viele Menschen sehen in der häuslichen Rund-um-die-Uhr-Betreuung eine Alternative zum Pflegeheim. Um diese Alternative kostengünstig realisieren zu können, greifen viele Haushalte auf osteuropäische Kräfte zurück. Nach Angaben von HUMANIS arbeiten inzwischen rund 100 000 osteuropäische Kräfte in deutschen Haushalten. Zwar sind seit April 2011 Restriktionen für die Beschäftigung von Kräften aus den EU Beitrittsländern entfallen, so dass eine legale Beschäftigung solcher Haushaltshilfen nunmehr möglich ist - dennoch bergen auch legale Beschäftigungsmöglichkeiten Fallstricke, die die deutschen Vermittler nur allzugerne verschweigen. Zunaächst: Schwarzarbeit, die nach wie vor häufig praktiziert wird, ist und bleibt illegal. Dem Auftraggeber drohen zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen und die Nachzahlung der nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge.Legal ist die Inanspruchnahme einer Vermittlungsagentur, die osteuropäische Haushaltshilfen vermittelt.Hierzu schließen die deutschen Auftraggeber in der Regel einen Dienstleistungsvertrag mit einem osteuropäischen Entsendeunternehmen. Zwischengeschaltet ist eine deutsche Vermittlungsagentur, die für ihre Vermittlungstätigkeit eine mehr oder weniger hohe Gebühr berechnet.Die vermittelten Kräfte bleiben so Angestellte des ausländischen Entsendeunternehmens.Was die Vermittlungsagenturen aber regelmäßig verschweigen:der deutsche Auftraggeber, der die Haushaltshilfe beschäftigt, ist dieser gegenüber gar nicht weisungsbefugt! Weisungsberechtigt ist nur der im Ausland(!) angesiedelte Arbeitgeber! In der Praxis führt dieses Konstrukt immer wieder zu unlösbaren Poblemen, die nach Angaben von HUMANIS darin gipfeln, dass osteuropäische Hilfskräfte einfach abreisen oder "Urlaub" nehmen und die ihnen anvertrauten Pflegebdedürftigen einfach im Stich lassen.Dieses Problem lässt sich auch nicht dadurch umgehen, dass das Entsendeunternehmen dem deutschen Auftraggeber ein Weisungsrecht gegenüber der Haushaltshilfe überträgt - durch die Ausübung dieses Weisungsrecht tritt der deutsche Auftraggeber nämlich in die Arbeitgebereigenschaft ein, das heißt es erfolgt eine Arbeitnehmerüberlassung! Wollen Familien eine rechtssichere Lösung bleibt ihnen nur der weg der Direkteinstellung über die Bundesagentur für Arbeit. Damit gehn sie allerdings alle Rechte und Pflichten als Arbeitgeber ein. Ansonsten bleibt nach wie vor ein deutscher Pflegedienst .
Seit April 2011 versuchen viele unseriöse Vermittlungsagenturen und ausländische Entsendeunternehmen vom Wegfall der Restriktionen auf dem deutschen Pflegemarkt schnellen Profit zu machen.Es herrscht Goldgräberstimmung! Fallstricke und Risiken, die die deutschen Familien und Pflegebedürftigen als Auftraggeber nach wie vor kennen sollten, werden deshalb geflissentlich verschwiegen.
Viele Menschen sehen in der häuslichen Rund-um-die-Uhr-Betreuung eine Alternative zum Pflegeheim. Um diese Alternative kostengünstig realisieren zu können, greifen viele Haushalte auf osteuropäische Kräfte zurück. Nach Angaben von HUMANIS arbeiten inzwischen rund 100 000 osteuropäische Kräfte in deutschen Haushalten. Zwar sind seit April 2011 Restriktionen für die Beschäftigung von Kräften aus den EU Beitrittsländern entfallen, so dass eine legale Beschäftigung solcher Haushaltshilfen nunmehr möglich ist - dennoch bergen auch legale Beschäftigungsmöglichkeiten Fallstricke, die die deutschen Vermittler nur allzugerne verschweigen. Zunaächst: Schwarzarbeit, die nach wie vor häufig praktiziert wird, ist und bleibt illegal. Dem Auftraggeber drohen zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen und die Nachzahlung der nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträge.Legal ist die Inanspruchnahme einer Vermittlungsagentur, die osteuropäische Haushaltshilfen vermittelt.Hierzu schließen die deutschen Auftraggeber in der Regel einen Dienstleistungsvertrag mit einem osteuropäischen Entsendeunternehmen. Zwischengeschaltet ist eine deutsche Vermittlungsagentur, die für ihre Vermittlungstätigkeit eine mehr oder weniger hohe Gebühr berechnet.Die vermittelten Kräfte bleiben so Angestellte des ausländischen Entsendeunternehmens.Was die Vermittlungsagenturen aber regelmäßig verschweigen:der deutsche Auftraggeber, der die Haushaltshilfe beschäftigt, ist dieser gegenüber gar nicht weisungsbefugt! Weisungsberechtigt ist nur der im Ausland(!) angesiedelte Arbeitgeber! In der Praxis führt dieses Konstrukt immer wieder zu unlösbaren Poblemen, die nach Angaben von HUMANIS darin gipfeln, dass osteuropäische Hilfskräfte einfach abreisen oder "Urlaub" nehmen und die ihnen anvertrauten Pflegebdedürftigen einfach im Stich lassen.Dieses Problem lässt sich auch nicht dadurch umgehen, dass das Entsendeunternehmen dem deutschen Auftraggeber ein Weisungsrecht gegenüber der Haushaltshilfe überträgt - durch die Ausübung dieses Weisungsrecht tritt der deutsche Auftraggeber nämlich in die Arbeitgebereigenschaft ein, das heißt es erfolgt eine Arbeitnehmerüberlassung! Wollen Familien eine rechtssichere Lösung bleibt ihnen nur der weg der Direkteinstellung über die Bundesagentur für Arbeit. Damit gehn sie allerdings alle Rechte und Pflichten als Arbeitgeber ein. Ansonsten bleibt nach wie vor ein deutscher Pflegedienst .