Ausgangspunkt für die Kosten- und Leistungsrechnung ist die Gewinn- und Verlustrechnung des Unternehmens. Nun wird jedes Konto betrachtet und dann entschieden, mit welchen Werten das Konto in die KLR einfließt. Die KLR steht ganz rechts auf dem Blatt. Dazwischen hast Du noch die Tabellen, die für Veränderungen von der GuV zur KLR zuständig sind. Z.B. Zinsen: Die sind in der GuV meist anders als in der KLR, weil man hier mit kalkulatorischen Zinsen rechnet. Der Mehr- oder Minderwert zu den GuV-Zinsen wird in der Tabelle festgehalten und dann mit dem kalkulatorischen Wert als Kosten in die KLR genommen.

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Beachte bitte : Ab Januar 2013 wird sich die Minijob-Grenze auf 450,00 € erhöhen.

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Ich bin auch auf diese Firma reingefallen. Bei Facebokk gibt es eine Gruppe, die sich mit dieser Firma beschäftigt. Der Rechtsanwalt Rader hat diverse Informationen über die Firma Vendis im Netz. Dieser Anwalt beschäftigt sich sehr intensiv mit der Firma. Auf seiner Internetseite kann man einen Zeugenfragebogen herunterladen und ausfüllen und dann an die Kanzlei Rader schicken. Leider ist es so, dass wir in der Anmeldung angegeben haben, dass wir Gewerbeteibende sind, also sind wir auch so zu behandeln - die neue Buttonlösung freift hier nicht. Der Betrug bei Vendis liegt darin, dass wir uns gar nicht als Gewerbetreibende identifizieren mussten - Gewerbeanmeldung, Steuernummer etc.Personen, die nach der Anmeldung auf den Seiten von Vendis waren, sagen auch, dass es hier nichts Besonderes gibt. Viele Firmen bieten nicht nur für Selbständige sondern auch für Verbraucher an. Alle Firmen kann man auch ohne Vendis Zugang googeln.

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Solange Du diese Fahrzeuge nur für Deine eigenen Zwecke nutzt, kann keine gewerbliche Tätigkeit unterstellt werden, da hierbei die Gewinnerzielungsabsicht fehlt. Zur Sicherheit noch mal beim Finanzamt anrufen.

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Es handelt sich bei Dir um eine künstlerische Tätigkeit, bei der es erforderlich ist, die Einnahmen und Ausgaben aufzuzeichen und dann bei der Steuererklärung zusammen mit einer Einnahme-Überschuss-Rechnung einzureichen. Es sind dann Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Die Fahrten können pauschal mit 0,30 ct angesetzt werden. Ich bin bei der Gewerbeanmeldung ein wenig überfragt - vielleicht einmal beim Gewerbeamt anrufen.

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Wenn Du schon einen Steuerberater hast, dann solltest Du Deine Frage auch mit diesem besprechen. Du solltest Vertrauen zu Deinem Steuerberater haben, denn bei solchen Fragen ist er für Dich da. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann passiert folgendes: Du hast einen Wagen, verkaufst diesen und kaufst einen Neuen. Der ERlös des alten Wagens erhöht Deinen Gewinn, der Abgang des alten Fahrzeuges zum Buchwert vermindert Deinen Gewinn. Der neue Wagen wird zum Preis X gekauft, ins Anlagevermögen gebucht und dann vermindert die jährliche Abschreibung Deinen Gewinn. Wenn Du noch weitere Fragen hast, bitte melden. Aber noch einmal: Das Vertrauen zu Deinem Steuerberater sollte da sein.

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Es ist die Situation für die Einkommensteuer zu klären. DAbei geht es darum, ob Du in Deutschland unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig bist. Unbeschränkt steuerpflichtig bist Du, wenn Du Deinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast ( mehr als 183 Tage in Deutschland Aufenthalt). Dann bist Du mit Deinem " Welteinkommen " in Deutschland steuerpflichtig. Hier greift dann noch eventuell ein Doppelbesteuerungsabkommen mit England. Bei beschränkter Steuerpflicht bist Du nur mit Deinem deutschen Einkommen steuerpflichtig.

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Du hast reel einen Verluist gemacht, also gibst Du ihn auch beim Finanzamt an. Du kannst eine einfache Einnahme-Überschuss-Rechnung machen ( EÜR ). Die ERklärung und die EÜR kannst Du einfach über das Programm der Finanzverwaltung " ELSTER " machen.

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Nach § 147 Abgabenordnung ( AO ) müssen Rechnungen 10 Jahre aufbewahrt werden. Wieviel Geld das Unternehmen für Kopien nehmen darf, weiss ich nicht. Auch wenn Du nicht mehr Kunde des Unternehmens bist, müsstest Du doch noch die Möglichkeit haben, Dich einzuloggen, um Deine Daten einzusehen. So ist das zumindest bei anderen Anbietern.

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DEr Bestand lt. Inventur muss in der Bilanz stehen. Buchung müsste sein: Per Bestandskonto Heizöl an Verbrauch Heizöl.( oder aber in Ertragskonto für Inventurdifferenzen).

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Kunden hängen immer mit Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zusammen. Wenn ein Kunde eine Rechnung ausgleicht wird gebucht: Bank an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

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Jeder Unternehmer ist verpflichtet, sein Vermögen nach dem HBG verlustfrei zu bewerten. Die Handlung war also zwingend erforderlich. Ein Warenbestand allein ist nicht steuerpflichtig, nur die positive Veränderung erhöht den Gewinn.

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Es entstehen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. D.H. für die Steuer werden die Einnahmen minus WErbungskosten gerechnet. Zu den Kosten zählt Alles, was für die Vermeitung anteilig anfällt: z.B. Zinsen, Reparaturen, Nebenkosten. Der Überschuss wird dann in die Einkommensteuerberechnung eingerechnet und mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Umsatzsteuer fällt nicht an, da Einkünfte aus langfristiger Vermeitung steuerfrei sind. Ich hoffe, die Antwort war hilfreich.

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Splitten geht nicht. Aber vielleicht ist es einmal eine Überlegung wert, die Steuerklassen auf IV/IV zu setzen. Eventuell könnten damit hohe Nachzahlungen vermieden werden.

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Für die Bilanz und die Aktivseite kannst Du Dir eines merken: Je kurzfristiger das Vermögen innerhalb kürzester Zeit in liquide Mittel umgesetzt werden kann, dessto weiter unten auf der Vermögensseite steht es. Z.B. Grundstücke und Gebäude ganz oben, weil sie nicht so schnell in Geld umgewandelt werden können. Patentrechte werden im Kontenrahmen auch sehr weit oben im Anlagevermögen angesiedelt, musst Du im Kontenrahmen nachsehen. Postscheck und andere Finanzkonten stehen immer unter Umlaufvermögen. Wertpapiere meist auch, wenn sie jedoch langfristig angelegt sind, unter Anlagevermögen.

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