Untermietvertrag- Welche Kosten fallen für den Vermieter an?
Hallo, ich möchte gerne ein Zimmer meiner Eigentumswohnung vermieten und habe auch eine Untermietvertrag angefertigt. Ich muss meine neuen "Nebeneinkünfte" ja in meiner Steuererklärung abgeben. Der Mieter soll künftig 300 Euro sowie 50 Euro Nebenkosten zahlen. Meine Frage ist nun, nach welchen Steuersatz werden nun diese neuen Einnahmen versteuert? Sind es die üblichen 19% Umsatzsteuer?
5 Antworten
Sie brauchen hier offensichtlich keinen wie auch immer nett gemeinten Rat aus dem Internet, Sie brauchen einen Steuerberater. Wenn Sie nicht einmal den Unterschied zwischen Einkommenssteuer und Umsatzsteuer kennen, werden Ihnen noch andere steuerliche Gegebenheiten unbekannt sein. Wenn Sie versuchen, das selber zu klären, dann wird Ihnen das auf die Füße fallen.Sie brauchen mindestens einmal einen Rat vom Steuerberater, damit Sie in Zukunft Bescheid wissen.
Es entstehen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. D.H. für die Steuer werden die Einnahmen minus WErbungskosten gerechnet. Zu den Kosten zählt Alles, was für die Vermeitung anteilig anfällt: z.B. Zinsen, Reparaturen, Nebenkosten. Der Überschuss wird dann in die Einkommensteuerberechnung eingerechnet und mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Umsatzsteuer fällt nicht an, da Einkünfte aus langfristiger Vermeitung steuerfrei sind. Ich hoffe, die Antwort war hilfreich.
hä? Es gibt keine Umsatzsteuer für Mieten!!! Die Mieterträge werden zu deinem Einkommen hinzugezählt und ergeben dann damit dein zuversteuerndes Einkommen und damit deinen steuersatz! Wenn die Wohnung dir gehört machst du keinen Untermietvertrag sondern einen Mietvertrag
Aber normalerweise nicht für die Vermietung eines Zimmers in einer Wohnung, dazu müsste man es schon tageweise wie ein Hotelzimmer vermieten, so dass nicht der Vermietungscharakter im Vordergrund steht, sondern der Dienstleistungscharakter...
Aber selbstverständlich ist das ein Mietvertrag, es ist sogar ein Wohnraummmietvertrag, ein Hotelzimmer ist nämlich ein Wohnraum. Dementsprechend gilt dabei das Wohnraummietrecht mit den Einschränkungen aus § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB...
Das Einkommen aus Vermietung und Verpachtung wird nach deinem persönlichen Steuersatz versteuert.
Die Besteuerung erfolgt nach Deinem persönlichen Einkommensteuersatz, der aus Deinem Steuerbescheid hervorgeht...