Es gibt die so genannte Lärmsanierung an Straßen. Bedeutet:
Um welche Straße handelt es sich (Bundes-, Landes-, Kreis-, Stadtstraße)?
Beim entsprechenden Straßenbaulastträger kann ein Antrag auf Lärmsanierung gestellt werden -> also "Landstraße" beim entsprechendem Straßenbauamt (in NRW: Strassen.NRW entspr. Regionalniederlassung).
Bei Überschreitung der zulässigen Schallpegel u. entsprechend einfacher Fenster, werden bis zu 75% für neue Schallschutzfenster erstattet.