nix, da du bereits defekte ware verkauft hast und solche auch ganz offen angesprochen hast, passiert dir garnix. der typ hat bekommen, was er gekauft hat - ein defektes gerät. selbst schuld.

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du musst den beitrag für deine wohnung zahlen. wenn du noch irgendwo eine firma hast, musst du auch für die zahlen, so sie nicht in deiner wohnung iast.

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manche von denen sind dumm. in der regel sind schwerkriminelle intelligente menschen. was denen fehlt ist das bewußtsein über richtig und falsch. mangelnde intelligenz  ist es nicht. naiv wäre zu sagen, diese mesnchen sind dumm.

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ein hund ist kein polnischer staatsbürger, sondern nur ein ding. da du einen gefährlichen gegenstand rumführst u. nicht so gehalten hast, wie sich das für einen kampfhund gehört, wird er mitgenommen. du bekommst ihn nicht wieder.

deine geschichte ist unglaubwürdig.

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du hast ja die agb glesen, dann weißt du bescheid.

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warum rennst du dann sinnfrei mit so einer waffe durch die gegend?

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deine schwester ist 17. wenn sie also was dagegen hat, dann wird sie sich dazu äußern. vielleicht entspringt das auch nur deiner eigenen phantasie und du übertreibst maßlos.

sprich mit deiner mutter drüber. wenn deine schwester will, kannst du eh nix gegen tun. es ist nicht verboten.

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solange du nicht 18 bist, haben deine eltern das sagen über dich, über das was du tust und über dein konto. wenn sie sagen es gibt keinen pc, dann gibts keinen.

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wie wäre es wenn ihr als eltern euch gemeinsam hinsetzt und miteinander anfangt zu reden. der unterhalt für die kinder ist völlig uninteressant. er kann nicht zahlen und darum gibts unterhaltsvorschuss.

interessant für dich ist, dass ihr euch gemeinsam hinsetzt und anfangt das älteste kind endlich zu erziehen. statt dein kind rausschmeißen zu wollen, wäre es wohl sehr viel wichtiger das dein kind endlich die hilfe bekommt die er benötigt. was bist du denn für eine mutter? wann hast du ihn schon einmal erzogen?

setz dich mit dem jugendamt zusammen. bitte um familienhilfe, weil du völlig überfordert bist und dir die kinder entgiltten sind. unter umständen wird es besser sein, wenn dein sohn in ein heim kommt mit intensiver psychischer betreuung. dann darfst auch du unterhalt zahlen und beginnen dich zu kümmern. es wird ganz langsam zeit, dass du dringend erwachsen wirst, selbiges gilt für den kv. ihr nehmt euch in kindischem verhalten beide nix.

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wende dich ans jugendamt und versprich besserung oder frag deine eltern ob sie dich aufnehmen. sonst bleibt dir nur der gang ins obdachlosenheim. warum hast du dich bis dato noch nicht um eine ausbildung gekümmert. dieses jetzt zu tun, fällt dir früh ein. wovon wirst du ab nun leben? auch das obdachlosenheim will geld sehen.

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wenn du deinen wohnsitz in deutschland abgemeldet hast und keine wohnung inne hattest, dann kannst du dich abmelden. wenn du nur vorübergehend für einige zeit im ausland bist, dort urlaub machst und arbeitest, dann wirst du natürlich nicht abgemeldet. voraussetzung ist immer die die abmeldung deiner wohung und vorlage der abmeldung inst ausland seitens des einwohnermeldeamtes.

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es ist mehr als unglaubwürdig, dass du es weg geworfen hast. wenn dich einer belästigt etc, dann zeige ihn an. lass nur noch deinen anwalt sprechen und erstatte strafanzeige, beantrage ein näherungs- un d kontaktverbot.

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du kannst dich in alle richtungen als kaufmännische angestellte bewerben: bei rechtsanwälten, versicherungen, in normalen büros oder in verwaltungsjobs.

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