Nein, das gibt es nicht.

Das ist das Spannende am Arbeitsrecht, dass eigentlich das Wenigste in Gesetzen steht und man sich das Meiste aus Richterrecht zusammensuchen darf.

Für eine Antwort, die Dir hilft, solltest Du Deine Frage bzw. Dein Problem genau beschreiben.

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Das ist ein merkwürdiger Anwalt, der Dir rät, nichts zu unternehmen und das nun schon seit einer langen Zeit.

Fakt ist, ein Arbeitnehmer schuldet eine ganz bestimmte Arbeitsleistung und das muss nicht die sein, die im Arbeitsvertrag steht. Wenn ich einen Elektriker in Tagschicht eingestellt habe vor z.B. 6 Jahren und nach 2 Jahren geht er einvernehmlich in den Voll-Konti-Betrieb, dann schuldet er heute seine Tätigkeit im Schichtbetrieb, auch wenn das nicht im Arbeitsvertrag steht.

Zu Deiner eigentlichen Frage, dem Zeugnis: Das ist nicht eindeutig zu beantworten, es fehlt die Info, wie lange Du vorher vertragsgemäß eingesetzt warst. Wenn das Jahr, in dem Du keine Führungsverantwortung mehr hattest, erheblich ist in Relation zur Gesamtzeit, dann muss er das möglicherweise sogar erwähnen, da er das Zeugnis - Wohlwollen hin oder her - wahrheitsgemäß auszustellen hat. Also, wenn Du vor 2 Jahren angefangen hast, 1 Jahr keine Führungsverantwortung hattest und 6 Monate krank war, kann er Dir schlechterdings durch Nichterwähnung letztlich 2 Jahre Führungserfahrung bescheinigen, wenn es in dem Beispiel dann nur ein halbes Jahr wäre. Möglicherweise bleibt Dir nur, einfach darum zu bitten, dass es unerwähnt bleibt.

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Dein Chef darf Dich nicht heimlich filmen. Darüber hinaus ist filmen am Arbeitsplatz kein Eingriff in die Privatsphäre, Du arbeitest da, das ist nicht privat. Wenn er Verdacht hat, dass z.B. gestohlen wird, kann ein Arbeitgeber mit Zustimmung eines Betriebsrates, filmen. Einen Betriebsrat wird es aber bei Euch nicht geben. Er ann auch filmen, wenn es schon mal Sicherheitsprobleme gab mit der Kundschaft. Ein seriöser Arbeitgeber teilt seinen Mitarbeitern mit, wo gefilmt wird. Noch was: Ob Du wegen des Fotos Ärger bekommst, steht - trotz anderer Kommentare - auf einem ganz anderen Blatt. Was wenn Dein Chef Dich kündigt? Hat er genug Arbeitnehmer, damit das Kündigungsschutzgesetz gilt? Bist Du lange genug dabei? Hast Du den Mumm vor Gericht zu ziehen? Usw....

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Nein, einfach darf er das nicht, aber er hat vielerlei Möglichkeiten.

Wenn Du einen neuen Vertrag unterschreibst mit geringerer Stundenzahl ist ein geringerer Lohn völlig logisch. Manche Tarifverträge geben es auch her, dass Arbeitszeiten (und damit Entgel) unter bestimmten Bedingungen und meist vorübergehend nach unten angepasst werden, um Entlassungen oder Kurzarbeit zu vermeiden. Es gibt auch z.B. Abrufarbeitsverträge, die flexibel hinsichtlich der Arbeitszeit sind.

Wenn Du und Dein Arbeitgeber keine Einigkeit erzielen und Dein Arbeitgeber die Reduktion der Arbeitszeit als notwendig ansieht, wird er Dir eine (Änderungs-)Kündigung aussprechen, die dann allen Anforderungen an eine betriebsbedingte Kündigung genügen muss.

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Die Frage ist, was "demnächst" ist. Wir können besser antworten, wenn Du exakt fragst. Ist demnächst nach dem 31.12., gibt es die elektronische Steuerkarte und Du brauchst die alte Karte nicht mehr. Eine "Ersatzkarte" kann Dein alter Arbeitgeber nicht ausstellen. Er ist verpflichtet, die Deine Karte (das Originale!) - auch zu Zwecken der Einkommensteuererklärung - auszuhändigen, sobald er sie nicht mehr braucht, also nach der letzten Abrechnung. Vorab ist es unter seriäsen Arbeitgebern üblich, Dir eine Kopie zu geben, damit Dein neuer Arbeitgeber ordnungsgemäß abrechnen kann.

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Zur rechtlichen Beurteilung siehe Antwort von Lenzing42. Ansonsten: Gibt es eine Betriebsvereinbarung, darf diese nur mit Zustimmung des Betriebsrates geändert werden. Handelt es sich um eine Betriebs- oder Arbeitsanweisung, kann der Arbeitgeber dieses jederzeit ändern.

Ob und wann Du Deinen Urlaub "verplempern" willst, hat weder mit der juristischen Regelung, noch mit deren Umsetzung in der Firma etwas zu tun.

D.h. beantrage Deinen Urlaub so, dass Du nur 5 Tage mitnimmst. Wenn Du Schwierigkeiten bei der Genehmigung bekommst, weise darauf hin, dass Du dies nach der neuen Anweisung ja tun musst.

Wenn Du Deinen Urlaub nicht beantragst (dann kann er auch nicht betriebsbedingt oder aus in der Person liegenden Gründen abgelehnt werden, was eine Übertragung bis längsten 31.3. des Folgejahres nach sich ziehen würde), kann der Urlaub sehr wohl verfallen! Übrigens: In der Person liegende Gründe sind nicht, wenn Du Deinen Urlaub nicht im Dezember willst.

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Das kommt auf die Betriebsrentenregelung Deiner ehemaligen Firma an. Früher gab es Ansprüche meist erst nach 10 Jahren, seit einiger Zeit sind dies hauptsächlich 5 Jahre, die aber immer noch mit einer Wartezeit von 10 Jahren verbunden sein können. In dem Fall musst Du die alle Unterlagen Deiner ehemaligen Firma zusammensuchen, recherchieren evtl zum Anwalt gehen. Ohne Details ist das nicht zu beantworten. Oder warte, doch:

Ja, es kann durchaus sein, dass erst nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit ain Anspruch auf Betriebsrente entsteht.

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Mein Arzt sagt Jugendstress?

Hallo alle zusammen,

also zu meiner Person erstmal bin Männlich 19 Jahre alt habe keine Arbeit oder Ausbildung habe Schulden auf dem Konto habe schule abgebrochen und lasse mich über ein halbes Jahr total gehen. Bin faul und hab auf nichts lust. sogar meine familie ist gegen mich. Ich fühle mich nutzlos und will etwas ändern. Wegen meinem beschissenen lebensstyl hatte ich schon 2 Panikattacken. Ich habe vor zwei monaten so langweile gehabt, dass ich ständig im google war und symptome gegoogelt habe und egal was ich gelesen habe, sei es hirntumor oder schilddrüse ich habe gedacht ich hatte es. ich war beim arzt habe blutabgenommen und was ist? Alles TIP TOP! Ich hatte früher viele ziele aber habe sie nie umgesetzt. Mir ist jeden tag schindelig habe nackenschmerzen und kopfweh, meine mutter sagt das kommt vom nix tun und ich habe kein lebens ziel. jetzt war ich bei einer leihfirma und will endlich einen job. ich will morgens aufstehen und etwas zu tun haben und ich will nach hause kommen geld in der tasche haben vielleicht mal ins fitness studio gehen usw. einfach ein normales leben. ich habe mit einem geredet der an depressionen leidet und bei diesem gespräch bin ich von selbst auf mein problem gekommen, unzwar die ARBEITSLOSIGKEIT meine MOTIVATION und meine FAULHEIT. er hat gesagt am anfang wird es schwer sein zur arbeit zu gehen und aus der faulheit raus zu kommen aber wenn ich erstmal drin bin hat er gesagt werden sich meine probleme von selber lösen, was sagt ihr dazu ???

bitte keine beleidigungen wie z.b " du fauler sack mach was aus dir" usw. das habe ich alles schon von der familie gehört und es bringt mcih auch nicht weiter ;)

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Sorry, aber Deine Familie hat recht. Du hast schon eine Menge Tipps zur Motivation bekommen. Hier noch zwei kurze Tipps:

Der Einzige - der absolut einzige - der Deine Situation ändern kann, bist Du. Da hilft Dir keiner, da musst Du durch, egal wie schwierig es Dir vorkommt und egal, wieviel Rückschläge Du erleidest.

Denke aus der Zukunft rückwärts! Stell Dir Dein Leben in 10 Jahren vor, was Du erreicht hast, was Du dafür getan und geopfert hast, welche Rückschläge Du überwunden hast und was Du in 10 Jahren über Dich heute sagst.

Viel Glück.

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Kinderbetreuung. Wenn man einen Job wirklich davon abhängig macht, dass man eine "Lerche", und deshalb lieber morgens arbeitet, würden viele Arbeitgeber das ernsthafte Interesse an dem Job bezweifeln.

Tatsache ist: Es ist deutlich schwerer, Mitarbeiter für nachmittags als für vormittags zu finden. Wer also bereit ist, nachmittags und abends zu arbeiten, hat seine Chancen, den Job zu bekommen, überproportional vergrößert.

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Gespräch mit Betriebsrat suchen + mit der Vorgesetzten.

Ansonsten: Bitte sie um Hilfe und frag sie, wie es richtig geht.... Mal sehen, ob sie dann noch weiter weiß.

Es nutzt nichts, wenn andere sagen, Du machst es richtig, Deine Vorgesetzte es für falsch hält. Dann musst Du Dich entscheiden, ob Du die Dinge in der Sache richtig machst (was die Vorgestzte für falsch hält) oder Dich nach ihren Anweisungen richtest.

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Ja, die AU gilt für den kompletten Kalendertag. Muss sie auch, da ja ausreichend Menschen in Schichten (Nachtschicht) arbeiten. Hier kommt es auch darauf an, weshalb er krankgeschrieben war und als was er arbeitet. War er bettlägerig? Du kannst die Frage auch so formulieren: Wenn jemand, der ein Flugzeug besteigen kann, auch den Anforderungen auf seiner Arbeit gerecht werden kann, dann ist nicht nachvollziehbar, warum er an diesem Tag nicht hätte arbeitern können.

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Ein Drogenscreening muss angekündigt werden - soweit die Theorie. Praxis: Die Arbeitsmediziner dürften durchaus ein Interesse daran haben, sich an geltendes Recht zu halten. Tut er es nicht und gibt dem Arbeitgeber unzulässige Auskünfte, wirst Du es schwerlich beweisen können.

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Er besitzt die Fähigkeit = 1. Einschränkung, da nirgendwo steht, dass er es auch tut. das Wesentliche = 2. Einschränkung, hier ist nich von Gesamtzusammenhängen oder komplexen Dingen die Rede, sondern nur von Grundlagen. In angemessener Zeit = 3. Einschränkung, kein zügig, schnell oder ähnlich positiver Eindruck. Nun ist aber ein aus dem Zusammenhang gerissener Satz immer schwer zu interpretieren. Ist das restliche Zeugnis toll: Guter Arbeiter, für einfache Arbeiten ohne Zeitdruck einsetzbar. Es das restliche Zeugnis von der gleichen Qualität, dann ist das ein 4-5er Zeugnis. Auch erkennt man als Personaler oft, dass jemand versucht hat ein Zeugnis zu schreiben, der keine Ahnung hat, was unterschiedliche Formulierungen bedeuten.

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Da Du schon gute Antworten hast, hier nur noch ein Hinweis: Man hat nicht nach 6 Monaten Urlaubsanspruch, sondern man hat nach 6 Monaten erstmals Anspruch auf den vollen Urlaub, das ist ein entscheidender Unterschied - nur zur Info. Ich habe bei meinem bisherigen Arbeitgeberwechseln immer vom Chef gesagt bekommen: wenn Sie schon Urlaub geplant haben, dann machen Sie ihn so. Das ist aber natürlich eine Super-Aktion, die nicht überall selbstverständlich ist. Bereite Deine besser Hälfte darauf vor, dass man als Neuling nicht der erste in der Reihe ist und gerade um die Zeit i.d.R. schon früh im Jahr die Grenzen dessen, was an Urlaub möglich ist verteilt sind. Und frag dann höflich, ob es angesichts der schwierigen Urlaubssituation Deiner Freundin möglich ist - vielleicht auch nur 1-2 Tage. Das zeigt Deinem Chef Dein Verständnis für die Situation. Viel Glück.

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Kann der Arbeitgeber meine Kündigungfrist während der Probezeit auf sofort verkürzen?

Folgendes Szenario: Ich begann am 15.09. eine neue Tätigkeit, hierbei stand im Arbeitsvertrag eine wtl. Arbeitszeit von 40 Std, tatsächlich gearbeitet wurden aber 45-46 Std. Ohne Abgeltung der mehr geleisteten Stunden. Es wurden keine Pausen gemacht, nur mal zwischendurch am Platz was gegessen. Raucher konnten rauchen gehen wann sie wollten, ich als Nichtraucher hatte eben keine Pausen. In dem Chefbüro wurde stark geraucht, Tür stand ständig offen, man war diesem Gestank permanent ausgesetzt. Nun habe ich ab dem 17.10. etwas neues und bat heute, unter Einhaltung der 14 tägigen Kündigungsfrist während der Probezeit, um Auflösung des Arb.verhältnisses. Der Chef jedoch bestand darauf (aber in nettem Ton) dass ich die nächsten 14 Tage dort nicht mehr "absitze", sondern das Arb.verhältnis schon zum 30.09. aufgehoben wird. Nun war ich heute auch gleich bei der Arb.agentur, mir droht eine Sperrfrist, weil ich ja um die Kündigung bat. Soweit so gut...nachvollziehbar. Wenn das Unternehmen nun meine Kündigung unter Einhaltung der gesetzlichen Künd.frist akzeptiert hätte (zum 11.10.), wäre ich 3 Tage ohne Bezüge, das wäre kein Problem, nun aber kann es sein, dass ich 14 Tage kein Geld bekomme :-( Nachdem ich das erfuhr, beim Arb.amt, schrieb ich meinem Chef nochmals eine freundliche E-Mail, ob es möglich wäre, die Kündigung Seitens des Unternehmens zum 30.09. auszusprechen. Ich bekam sogleich Antwort, dass er mich zum 27.09. abgemeldet habe :-(, den Rest würden wir später besprechen??? Das hiesse dann ja, nach dem letzten Stand der Dinge, dass ich sogar 20 Tage kein Einkommen/Arbeitslosengeld hätte. Nun bin ich etwas ratlos ....was soll ich machen?

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Alles etwas merkwürdig und unsortiert. Zunächst mal ist eine Kündigung nur gültig, wenn sie schriftlich und unterschrieben vorliegt. Was habt Ihr denn dann gemacht? Hast Du einen Aufhebungsvertrag mit schnellerem Ende als eine fristgerechte Kündigung bedeutet hätte unterzeichnet? Dann bekommst Du eine Sperrzeit. Habt Ihr nur geredet und keiner hat was unterschrieben und Du bist gemäß dem Vorschlag Seines Chefs nicht zur Arbeit erschienen, dann muss er keinen Lohn zahlen, kann aber nicht von einer früheren Aufhebung sprechen. Hat er Deine schriftliche Kündigung akzeptiert und Dich freigestellt (schriftlich?)? Das kann er nur bezahlt? Du schreibst viel, aber die wichtigen Infos fehlen - ich hoffe dennoch, die Antworten helfen Dir.

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EIne fast gute Antwort wurde als die beste ausgezeichnet - aber gut. Was hier fehlt, sind einige juristische Feinheiten. Ja, sie fehlt unentschuldigt. Aber wenn sie sich nun mit Krankheit entschuldigt, ist dieses unentschuldigte Fehlen nicht mehr gegeben. Bestand hätte immer noch die fehlende Nachweispflicht (wenn der Arbeitgeber bereits am ersten Tag eine AU-Bescheinigung verlangt). Was in jedem Fall noch vorliegt ist der Verstoß gegen die Informationspflicht (was Du als von der Arbeitsstelle abmelden bezeichnest), die zu den Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag gehört. Ob man sich als Laie auf solche Juristereien einlassen will, ist so eine Sache. Fakt ist: Sie ist in der Probezeit, der Arbeitgeber muss keinen Grund angeben, wenn er kündigen will. Sie hat die Angst berechtigterweise und sollte nie wieder "vergessen" - wie geht das eigentlich - sich beim Arbeitgeber krank zu melden.

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Wenn zwei Zuschlagsarten zusammenfallen, wird der höhere bezahlt, damit ist der andere abgegolten. Was den Wochenend-, bzw. wahrscheinlich eher den Sonntagszuschlag angeht, musst Du klären, welcher Zuschlag in Deiner Branche höher ist und wie hoch genau.

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Die Frage können wir nur beantworten, wenn wir Funktion und Entgelt kennen. Der Vertrag kann sowohl grob sittenwidrig als auch reell gerechnet und in Ordnung sein. Fakt ist: auch bei AT-Verträgen ist es nicht wirksam, wenn mit dem Entgelt alle Mehrarbeit abgegolten ist. Dabei kommt es immer auf die Höhe der Vergütung an, je höher diese ist, desto mehr Arbeitsstunden kann der Arbeitnehmer erwarten. - Ganz schlicht ausgedrück, die Realität ist wie immer komplexer.

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Deine Ausdrucksweise ist seltsam, entweder hast Du geklaut (Eigentum Deines Arbeitgebers mitgehen lassen), dann weißt Du es oder nicht. Da gibt es keine Missverständnisse. Du kannst ja nicht einfach denken, das und jenes darf ich haben und ungefragt mitnehmen. Aber zu Deiner Frage: Nein, er darf nicht reinschreiben, dass Du geklaut hast. Aber er wird ein Zeugnis formulieren, aus dem zu erkennen ist, dass etwas nicht stimmt. Da sind wir wieder bei der blöden Sache, dass keiner sein Zeugnis versteht, weil man nicht die Wahrheit schreiben darf. Dürfte man schreiben, "xy kam ständig zu spät", gäbe es keine "Geheimsprache", die die Arbeitnehmer und sogar manche Arbeitgeber nicht verstehen. Nun hat Dein Arbeitgeber ein Dilemma: Er darf nämlich auch nichts schreiben (oder am Telefon sagen) was nicht stimmt. Würde er sich äußern "hat nie gestohlen, ist ein Ausbund an Ehrlichkeit", und der Arbeitnehmer klaut beim nächsten Arbeitgeber, kann der vorherige Arbeitgeber Schwierigkeiten bekommen. Er wird es also nicht erwähnen, er wird aber keinesfalls die Frage "war er ehrlich" bejahen.... Und das ist Aussage genug.

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