Das ist ein merkwürdiger Anwalt, der Dir rät, nichts zu unternehmen und das nun schon seit einer langen Zeit.
Fakt ist, ein Arbeitnehmer schuldet eine ganz bestimmte Arbeitsleistung und das muss nicht die sein, die im Arbeitsvertrag steht. Wenn ich einen Elektriker in Tagschicht eingestellt habe vor z.B. 6 Jahren und nach 2 Jahren geht er einvernehmlich in den Voll-Konti-Betrieb, dann schuldet er heute seine Tätigkeit im Schichtbetrieb, auch wenn das nicht im Arbeitsvertrag steht.
Zu Deiner eigentlichen Frage, dem Zeugnis: Das ist nicht eindeutig zu beantworten, es fehlt die Info, wie lange Du vorher vertragsgemäß eingesetzt warst. Wenn das Jahr, in dem Du keine Führungsverantwortung mehr hattest, erheblich ist in Relation zur Gesamtzeit, dann muss er das möglicherweise sogar erwähnen, da er das Zeugnis - Wohlwollen hin oder her - wahrheitsgemäß auszustellen hat. Also, wenn Du vor 2 Jahren angefangen hast, 1 Jahr keine Führungsverantwortung hattest und 6 Monate krank war, kann er Dir schlechterdings durch Nichterwähnung letztlich 2 Jahre Führungserfahrung bescheinigen, wenn es in dem Beispiel dann nur ein halbes Jahr wäre.
Möglicherweise bleibt Dir nur, einfach darum zu bitten, dass es unerwähnt bleibt.