Dem Händler noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen das der gekaufte Artikel nicht die Eigenschaften hat, die bei der Produktbeschreibung beschrieben wurde.

Also ein falsches Gerät.

Wo hast du es denn bestellt?

Über Amazon/e-bay gibt es in solchen Fällen Hilfe.

Toi, Toi

...zur Antwort

ob es vom Brenner kommt kann geprüft werden. Da es scheinbar keinerlei Anhaltspunkte gibt, würde ein Akustiker sicher weiter helfen.

Viel Erfolg weiterhin.

bleibe gesund

...zur Antwort

zuerst wird das Vermögen mit den Forderungen der Gläubiger gegenüber gestellt.

Anschließend wird nach einem Schlüssel der Restt, wenn vorhanden, verteilt.

Bei Insolvenz bleibt der Kleine meist auf der Strecke. Schade

Trotzdem toi, toi, toi

...zur Antwort

Rechtsbeistand suchen und / oder bei Verbraucherzentrale anrufen. Die Situation ist von besonderer Dringlichkeit.

Weiteres fällt mir im Moment leider nicht ein.

Toi Toi ...

...zur Antwort

nicht einmal 6 Monate alt. Verkäufer muß reparieren oder Ersatz stellen. Wie Er es anstellt liegt in seinem Ermessen. Dran bleiben und darauf beharren.

Viel Glück

...zur Antwort

Bafa, KfW und auch die Kommunen geben Fördergelder für Einbau von Heizanlagen oder Bestandteilen der Anlage. Aber vorher fragen. Vorgenannte Institutionen, auch der Heizungsbauer sollte Kenntnis haben.

...zur Antwort

meines Wissens ist der Verkäufer verpflichtet nachzuweisen das der Wagen zum Zeitpunkt der Veräußerung i.O war.

Bei den geschilderten Mängeln hat er EUCH eine Schrottlaube (was die Aggregate betrifft) verkauft.

Setzt Ihm eine Frist über die Rückabwicklung incl. Kosten für den Anlasser plus Montage, anderenfalls Rechtsanwalt mit der Sache beauftragen.

Toi, Toi

...zur Antwort

habe Internet Explorer gewählt.Nach vielen probieren Computerhilfe.de gefunden. Nach Weisung hat es dann mit der (Nachbarin, Blödsinn) geklappt. Musste alle Einstellung erneuern. Gut das Ich die ersten Einstellungen  ausgedruckt hatte.

...zur Antwort