Hallo,
habe ein Produkt bestellt, dessen Eigenschaften auf der Händlerseite beschrieben wurden. Es geht um die Umdrehungszahl eines Computerlüfters. Diese solle sich auf 0PRM reduzieren lassen.
Zugesendet hat der Händler jedoch ein Produkt, das von den beschriebenen Eigenschaften stark abweicht. Statt 0RPM sind minimal 300RPM erreichbar.
Das Produkt trägt zwar den gleichen Namen, jedoch hat der Hersteller wohl kürzlich die Produktion geändert und eine Revision 2 des Produktes herausgebraucht, welches die von mir gewünschte Eigenschaft nicht mehr erfüllt.
Aus meiner Sicht handelt es sich um einen Sachmangel, der unter die 2-jährige Gewährleistung fällt.
Ich habe das Paket am Freitag 05.02.2020 entgegen genommen und am 19.02.2020 bescheid gesagt, dass das Produkt nicht die beworbenen Eigenschaften erfüllt.
Der Händler ist der Ansicht, er müsse nichts machen, weil die 14-tägige Wiederrufsfrist abgelaufen sei.
Was macht man, wenn sich ein Händler weigert Sachmängel nachzuerfüllen / Geld zurück? Außerdem möchte ich natürlich meine Versandkosten erstattet haben, da ich ja wo anders neu bestellen muss.
Für 30 Euro lohnt sich Anwalt / Gericht nicht wirklich. Helfen Verbraucherschutzvereine kostenlos?
Dankeschön
Enomine