Autoversicherung hat Beitrag "falsch" berechnet, verlangt nun Nachzahlung?

Ich habe vor zwei Jahren meine Autoversicherung gewechselt, hatte SF M. Die neue Versicherung übernahm die SF und berechnete den Beitrag. Ich zahlte 2018 meine Beiträge und wurde Januar 2019 von SF M auf SF1 hoch gestuft. Mit der neuen SF wurde mir (logischerweise) eine neue Prämie berechnet, die deutlich günstiger ausfiel. Ich zahlte sie wie gewohnt bis Anfang Mai. Ich kündigte Anfang Mai (mit Besätitung meinr Versicherung) diese Versicherung, da ich mir ein neues Auto kaufte. Versichert bei der gleichen KFZ-Versicherung. Vor einem Monat kam dann eine Rechnung für das alte Auto. Man habe sich bei der Berechnung der Prämie für die SF 1 verrechnet und es wurde berichtigt. Laut E-Mail (Versicherung verfügt nicht über Telefon, ist alles online) würde mir durch die Neuberechnung keine weiteren Kosten entstehen. Ich las mir die Abrechnung durch und es wurden für Quartal 1 /19 und Quartal 2 /19 jeweils fast 50 Euro berechnet. Für das zweite Quartal noch ein Zusatzbeitrag von fast zehn Euro, warum auch immer. Da ich vor der Mitte des zweiten Quartals bereits gekündigt hatte erschließt es sich mir nicht, warum ich das zweite Quartal voll bezahlen muss. Die SF 1 ist durch die Nachberechnung 20 Euro teurer als zuvor die SF M. Ein Versicherer muss doch am Anfang des Jahres wissen, wie hoch die SF ist, damit der Kunde rechtzeitig informiert wird und ggf. bei einem zu hohen Beitrag die Versicherung wechselt. Oder sehe ich das falsch?

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Und bei der Versicherung gibt es keine Ansprechpartner? Solche Probleme sollte man immer in einem Gespräch lösen.

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Nimm deine Versicherungspolicen und gehe in eine Versicherungsagentur oder zu einem Makler. Die Regeln alles für dich

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Gehe in deine Versicherungsagentur und lass dich beraten. Vielleicht kannst du ja schon SFR übernehmen oder es gibt eine Kulanzregelung weil deine Familie dort versichert ist. Alle hier genannten Preise sind nicht Aussagekräftig. Lass dich vor Ort von ausgebildeten Leuten vernünftig beraten.

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Die LVM bietet Versicherungsschutz auch für Erwachsene. Aber dein Problem ist die schon angedachte Behandlung.

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Der neue Versicherer fragt diese bei der Vorversicherung ab. Du musst beim neuen Vertrag ja die Vorversicherung angeben. Manchmal hat man bestimmte Sondereinstufungen erhalten. Diese werden nicht mit gegeben. Das kann sich negativ auswirken. Einfach mal beim derzeitigen Versicherer anrufen und fragen welcher SFR zur Zeit mitgegeben wird. Es gibt aber auch Gesellschaften die solche Sondereinstufungen übernehmen. Z. B. Die LVM. Mit der letzten aktuellen Beitragsrechnung kann man diese nachweisen

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Damit steigen Sie eine Kilometer Klasse hoch . Das wird sich in Grenzen halten. Die LVM fordert auch nur für das laufende Jahr nach und nicht drei Jahre rückwirkend, wie es erlaubt ist. Lass es einfach mal in deiner Agentur berechnen und den Vertrag umstellen. Das kann positiv sein.

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Hier wird mit sehr viel Un- und Halbwissen geglänzt. Gehe unbedingt zu deiner Betreuung im Versicherungsbereich und lass dich fachmännisch beraten. Es kann großer Schaden passieren , welcher im Ernstfall nicht komplett abgesichert ist.

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Google mal Allgefahrendeckung für Musikinstrumente. . Sinfonima. Du brauchst für hochwertige Geigen Wertgutachten und oft auch Echtheitszertifikate. Aber Geigen steigen im Wert. Eine spezielle Instrumenversicherung ist nötig. Die Hausratversicherung reicht NICHT aus.

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Du hast doch sicher eine betreuende Agentur oder ein Maklerbüro? Geh dort hin und lasse dich ausführlich beraten. Ich würde sagen das dieses Risiko nicht über deine PHV abgedeckt ist. Aber es gibt sehr viele verschiedene Möglichkeiten bei den verschiedensten Gesellschaften. Da hilft nur fragen und gute Beratung. Online spekuliert jeder rum.

was ist zum Beispiel wenn du Fehler bei der Reparatur machst usw? Wenn dann zu größeren Problemen am Fahrzeug kommt? Da hört die Freundschaft oft auf.

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Frage bei deiner betreuenden Agentur. Sieht aber nicht so gut aus. Einfacher Diebstahl ist ausgeschlossen und meistens auch Schäden an geliehenen Sachen.

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Die private Haftpflichtversicherung kommt für Schäden im beruflichen Bereich nicht auf. Sie heißt private Haftpflichtversicherung. Hier musst du in deinen Arbeitsvertrag gucken wie es geregelt ist wenn du als Arbeitnehmer dem Arbeitgeber einen Schaden zufügst. Eine Rechtsschutzversicherung mit Einschluss Beruf wäre hier gut. Dann kannst du einen Anwalt einschalten. Du hast nicht vorsätzlich gehandelt sondern grob fahrlässig. Für Schadenersatz an Arbeitgeber gibt es finanzielle Grenzen. Befrage ruhig einen Anwalt für Arbeitsrecht

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Vermieter verlangt Kostenübernahme eines neuen Schranks. Hat er das Recht dazu?

Hallo, liebe Community,

ich habe ein großes Problem mit meinem Vermieter.

Ich habe damals die Wohnung inklusive eines Kleiderschranks mit Glastüren übernommen, der dem Vermieter gehört. Nach einer Weile ist - trotz sorgsamer und völlig normaler Benutzung - beim Öffnen des Schranks eine Glastür aus der Leiste rausgerutscht, in der sie befestigt war. Ich hab sie wieder reingesetzt und im Nachgang drauf geachtet, dass ich sie immer besonders vorsichtig öffne.

Irgendwann ist die Tür allerdings wieder rausgerutscht, auf dem Boden aufgeschlagen und das komplette Glas ist zerbrochen. Das ist schon einige Monate her. Vor drei Monaten habe ich dann meine Wohnung gekündigt, habe mich aber leider erst vor ca. vier Wochen einen Glaser kontaktiert, damit die Tür repariert wird. Zwei Glaser haben sich den Schrank angeschaut und gesagt, dass sie nicht das richtige Material haben, um die Tür zu ersetzen.

Ende der Woche endet mein Mietverhältnis und ab Anfang September bezieht ein neuer Mieter die Wohnung.

Der Vermieter sagt jetzt, ich hätte genügend Zeit gehabt, mich um den Ersatz der Tür zu kümmern und Woche wird sich die Tür nicht mehr reparieren lassen. Daher sei ich verpflichtet, den Schrank abzubauen bzw. abbauen zu lassen und sämtliche Kosten für die Zahlung, Lieferung und Montur eines neuen Schranks zu bezahlen.

Dass das so seine Richtigkeit hat, kann ich mir nicht vorstellen. Aber ich kenne mich da nicht gut genug aus.

Bin sehr dankbar für ausführliche Antworten!

Viele Grüße

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Hast du in deiner privaten Haftpflichtversicherung Mietsachschäden versichert? Das wäre ein Fall dafür und die wehrt auch unberechtigte Forderungen ab.

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bin auch allein, allerdings in nder Nähe von Rostock.

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