nö, er kann es zwar mitteilen, dass er die Anklage zurückziehen möchte, aber die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob die Anklage fallen gelassen wird oder nicht. Du kannst trotzdem mit ihm persönlich reden und den Schaden begleichen. Das würde vor dem Gericht gut ankommen.

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ne eine Einleitung reicht. 

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beten:)

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klingt schon logisch was du da schreibst:) die arbeit ist vom ersten halbjahr, also kann die note nicht ins zweite halbjahr übernommen werden

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