Hallo MG65510,

ich nehme mal an, dass Deine Idee technischer Natur ist, aber halt noch nicht bis ins letzte Detail durchkonstruiert.

Um ein Patent anzumelden ist entgegen einer weit verbreiteten Vorstellung kein Prototyp oder Modell erforderlich. Für eine Patentanmeldung sind nur eine Beschreibung, am besten mit Zeichnungen, und Patentansprüche sowie eine Zusammenfassung erforderlich.

Ein Patent wird jedoch nur nach einer erfolgreichen Prüfung erteilt. Einen Patentanwalt zu Rate zu ziehen ist unbedingt zu empfehlen, als Laie kann man sehr viele Fehler machen, die später nicht mehr zu reparieren sind.

Zu den Kosten: Die Anmeldegebühr beim Deutschen Patent- und Markenamt für ein Patent beträgt bei elektronischer Anmeldung EUR 40,- und in der Papierform EUR 60,- (Eine elektronische Anmeldung bedeutet nicht Anmeldung per Email oder ähnliches, sondern setzt einen speziellen Zugang voraus.). Wenn die Patentanmeldung mehr als 10 Ansprüche aufweist werden für jeden weiteren Anspruch EUR 20,- fällig.

Ein Patent wird nur erteilt, wenn die Prüfung erfolgreich durchlaufen wurde. Hierzu ist ein Prüfungsantrag erforderlich, die Prüfungsgebühr beträgt EUR 350,-. Den Prüfungsantrag kann man sofort bei Einreichung stellen, muss ihn aber spätestens 7 Jahre nach der Anmeldung stellen. Alternativ kann man auch nur Recherchenantrag stellen.

Wenn ein Patentanwalt die Anmeldeunterlagen ausarbeitet muss man hierfür wohl mindestens EUR 1000,- veranschlagen (10 Seiten Beschreibung, 10 Ansprüche). Hinzu kommt die Vertretung vor dem Deutschen Patent- und Patentamt, wofür bei einem Patent ca. EUR 500,- zu veranschlagen sind. Bei einer Patentanmeldung ist noch wichtig zu wissen, dass im Verlauf des Prüfungsverfahrens Prüfbescheide zu erwidern sind, üblicherweise zwei. Für die Beantwortung eines Bescheids durch einen Patentanwalt sind je nach Aufwand EUR 500,- bis EUR 1200,- zu veranschlagen. Die Dauer des Prüfungsverfahren liegt bei ca. 2 Jahren.

Bei Fragen einfach melden. Email: intellectual_property@web.de

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Hallo,

ich würde entweder zu einer Gebrauchsmusteranmeldung raten, wenn die Idee irgendwie einen technischen Charakter aufweist. Wichtig ist dabei folgendes: Die Wirkung oder der Effekt können ästhetischer Natur sein, nur er wird durch technische Mittel erreicht. Das erfordert allerdings know-how beim Abfassen einer Gebrauchsmusteranmeldung. Wenn keine technischen Mittel vorhanden sind könnte eine Geschmacksmuteranmeldung sinnvoll sein, mit der man u.a. Designs schützen kann. Bei Fragen einfach melden (Email: intellectual_property@web.de).

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