Hallo,
es ist grundsätzlich so, dass jeder eine Marke anmelden kann. Dabei kann die Marke schon seit langer Zeit im Gebrauch sein. Und der Anmelder kann jemand sein, der die Marke gar nicht benutzt.
Nun, das Eintragungsverfahren für Marken sieht vor, dass die Eintragung veröffentlicht wird. Innerhalb einer Zeitdauer können Dritte dagegen Widerspruch erheben, z.B. weil sie eine ältere Marke haben.
Ist das versäumt worden kann man immer noch geltend machen, dass man die Marke vor der Anmeldung benutzt hat. Aber das muss nachgewiesen werden und es kommt dann darauf an, wie genau die Marke benutzt wird. Eine Abwandlung der Marke kann dann nicht mehr vor der Vorbenutzung umfasst sein. Das Ganze ist bekannt unter dem Stichwort bösgläubiger Markenamelder.
Mit anderen Worten, hier wird es kompliziert. Und der Markeninhaber wird vom Gesetz priviliegert. Man hat es einfacher, wenn man selber rechtzeitig eine Marke anmeldet.
Ich hoffe geholfen zu haben. Bei Fragen einfach melden..
Mit freundlichen Grüßen
patentwanlt