Bei Fisch ist nicht zu spaßen: ENTSORGEN! TK verlangsamt zwar die Bildung schädlicher/gesundheitsgefährdender Mikroorganismen, VERHINDERT sie aber nicht. Deswegen: WEG DAMIT!!!
Hand aufs Herz - und mal ganz unter uns: die Antwort schlummert doch schon in Dir! Mit 35 eine Familie zu gründen ist nicht zu spät. Mit 41 - da wäre(n) dann das Kind/die Kinder 18 und aus dem Haus (ist 'ne Glaskugelberechnung aufgrunde Deiner Angaben) > und ich dann 35 bin) ein Studium zu beginnen wird eng... Aber, lass Dein Herz und Deinen Bauch entscheiden.
Auch wenn es sich komisch anhört: Du bist gerade dabei, Deine Trauer zu verarbeiten. Auch wenn es schon sechs Jahre her ist. Lass es zu! Du brauchst Dir auch keine Vorwürfe zu machen, dass Du damals nicht bei der Beerdigung warst. Jeder Mensch, jedes Individuum trauert auf SEINE Art - unabhängig von Gepflogenheiten, die allgemein erwartet werden. Oder bist Du vielleicht derzeit nicht doch/oder auch wegen etwas ganz anderem sehr traurig?
Das sollte sich Dein Hausarzt oder ein Urologe (Facharzt) mal anschauen. Mach da auch keine Experimente wie "in warmem Wasser dehnt sich die Vorhaut" oder so. Das kann böse weh tun und auch mit bösen Verletzungen enden. Da brauchst Du Dich beim Arzt auch nicht zu schämen. Der/die schauen sich sowas jeden Tag an und wissen, was am besten für DIch ist.
Das kann man so pauschal nicht beantworten. Sicher aber ist: Strafanzeige d.d. Polizei bei der Staatsanwaltschaft. Strafbefehl. Verhandlung folgt bei Einspruch!!! Wenn der 16jährige am Steuer saß: Meldung an die Führerscheinstelle (Landratsamt) und Sperre. Heißt:der macht mit 18 definitiv keinen Führerschein. Evtl. bereits vorhandener Führerschein (Mofa etc.) wird eingezogen. Der angerichtete Schaden geht zu Lasten des Verursachers - da zahlt keine Versicherung (auch keine private Haftpflicht). Auch wenn der 16jährige am Steuer saß sind die Führerscheine der 18-jährigen idR weg. Fürs Strafmaß ebenfalls eine Rolle spielt natürlich die BAK (Promille) der Beteiligten. Kurzum: da gibts ordentlich was auf die Mütze.
Hallo Hairlocke,
handelt es sich bei der von Dir erwähnten 2. HD um eine externe (zB. USB)-Festplatte? Welches Betriebssystem hast Du im Einsatz? Bei Windows hast Du ja zB den Ordner "Eigene Dateien" und dieser enthält dann idR viele bis sehr viele Unterordner. Wie groß diese Ordner sind findest Du ganz einfach heraus, wenn Du mit der rechten Maustaste drauf klickst und dann "Eigenschaften" anklickst. Viel Speicherplatz brauchen zB auch Bilder oder Videos. Ums kurz zu machen: Du kannst ja diese Ordner einfach auf die zweite Festplatte schieben. Bennenne die Ordner aber um (zB "Eigene Bilder" in "Eigene Bilder[+Datum]" [+Datum] ersetzt Du natürlich durch das aktuelle Datum. Dann weisst Du immer, auf welchem Stand der Ordnerinhalt ist. Wenn Du ein anderes Betriebssystem nutz (zB Linux) dann können die Orner auch andere Namen haben.
Der "Adapter" ist kein Adapter sondern eine externe Soundkarte. Diese hat die gleichen Anschlüsse wie Dein PC auch, nämlich einen Stereoausgang, Miniklinke und einen Mikrofon-Eingang, ebenfalls Miniklinke. Dein Soundsystem kannst Du auch ohne USB betreiben, da ich mal stark davon ausgehe, dass Du in Deinem Rechner auch eine interne Soundkarte verbaut hast. Der Reihen nach: nimm das Kabel mit Miniklinke/Cinch, stecke die Miniklinke in die Buchse mit dem Kopfhörersymbol (am Rechner) und die Cinch-Stecker in die Box (rot/weiß-Anschlüsse. Also im Prinzip so, wie Du es auch an den "Adapter" angeschlossen hast. Dann müsste Dein Soundsystem auch wieder Krach machen. Falls nicht, wirf mal noch einen Blick in Deine Soundkarten-Konfiguration. Da wäre noch interessant zu wissen, mit welchem Betriebssystem Du arbeitest.
Hallo,
doch: BASTILLE ist allein schon in Deutschland zwölf mal als Wortmarke verschiedener Unternehmen verschiedener Branchen eingetragen. Wenn Du Dir privat auf ein T-Shirt BASTILLE drauf druckst (oder drucken lässt) und nicht den Schriftzug (das Logo) der Band oder einer Firma verwendest, passiert Dir nix. Und selbst wenn sich die Schrift ähnelt oder sogar fast identisch ist, passiert idR nix. Du darfst das T-Shirt nur nicht verkaufen - schon gar nicht in größeren Mengen. Dann wirds eng mit dem Markenrecht. Aber, wie gesagt, ein Shirt für Dich allein ist rechtlich i.O.
Kannst Du Deine Frage etwas präzieser formulieren?