Mein Freund hat ne Anzeige bekommen was tun?

Hallo mein Freund Täter (19)

das Opfer (18)

Es gab ne ausseinandersetzung wir waren alle auf der Donau (Fluss) und haben uns an den Steg gesetzt wir waren etwa 10-12 Leute.... aufeinmal fing das Opfer an meinen Freund zu provozieren... das Opfer war Schwul mein Freund natürlich Hetero...

So das Opfer fing an den Täter mit falsch informationen zu provozieren mein Freund ist arabischer Abstammung jedoch in Wien geboren und aufgewachsen! Das Opfer meinte sagen zu müssen das eh ALLE Muslime Transsexuelle und Schwule ...... würden... das empfand er sogar noch als Lustig mein Freund und meinte nur "Wenn du meinst" mein Freund ist für sein ALTER seeeeehr attraktiv und sehr männlich von der Optik... ein sehr dichten Vollbart, Haariger gepflegter Body usw... und ich sage es nicht weil er mein freund ist aber von all den Jungs dort fällt er mit seiner Optik am meisten auf ich habe öfters mitbekommen wie manche Frauen ihn ansehen selbst Freunde von uns ich nehme es ihnen aber nich böse solange sie ihre Finger bei sich behalten! Jedenfalls setzte sich das Opfer auf dem Schoss meines Freundes und fing an seinen Po an sein teil zu reiben... mein Freund hat ihn darrauf direkt runter gestossen und er ist nieder gefallen und mein Freund warnte ihn sowas nie wieder zu tun... ich musste dann mein Mund aufreissen.... aus welchen Grund auch immer hab ihn gesagt "das mein Freund sicher nicht wie er ist und er aufhören soll meinen Freund anzumachen" in dem moment meinte er nur "halt die F**** du durchgenudelte H****" darrauf sprang mein Freund auf schlug ihm zweimal mit der Faust ins Gesicht wodurch ihm die Lippe aifgeplatzt ist und er hat ein Blaues Auge!! Ebenso hat er ihn ins Eiskalte Wasser gestossen dir andern habren ihn dann raus geholfen... es war boch ein Kollege mit der Schwul war denn weder ich und mein Freund aber gut kannten und er selber meinte "Der verdient das sowieso".... jetzt will er meinen Freund anzeigen! Kann ich ihn aufgrund beleidigung anzeigen und mein Freund ihn aufgrund Sexueller Belästigung?

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1. Hier findet keine Rechtsberatung statt.

2. Eine Anzeige ist möglich! Letztlich ist der Erfolg aber von der Beweisbarkeit abhängig.

Viele Grüße

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Es wird das Unrecht der Tat gewichtet. Der Sinn des Strafens ist die Antwort!

Der Unrechtsgehalt beim Upskirting ist wesentlich größer als bei einer "einfachen" Beleidigung zum Beispiel.

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Eine Rechtsberatung erfolgt hier nicht. Stellen Sie Ihre Frage in einem Forum für Rechtssachen. Dort erhalten Sie auch sehr fundierte Antworten.

Viele Grüße

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Erstmal gleichsetzen!

(23-8)+t(110)=(23-8)+r(221)+s(-157)

Umstellung vornehmen!

Links Werte und rechts mit Variablen

Dann LGS aufstellen!

Lösen!

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Hallo,

hier findet keine Rechtsberatung statt.

Rede mit deinen Eltern darüber und dann fordert alles zurück!

Ich empfehle hier vorab einen Anwalt aufzusuchen! Es kann hier in der Rückabwicklung zu Problemen kommen.

VG

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andere Antwort

Das kommt ganz auf den Entwicklungsstand an!

Prinzipiell sollte er die Strecke nun ja kennen! Vielleicht sollte man es einfach probieren und dem Kind auch mitteilen, dass es jederzeit jemanden fragen kann. Im Zweifel einfach eine Notfallkarte in den Rucksack packen!

Viele Grüße

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Sie sind keine Puppe, die man benutzt!

Fertig und die meisten denken, dass es funktioniert! Leider ist es so! Schluss machen und fertig! Das wird sich nicht mehr ändern!

Sie können natürlich auch weiterhin zusehen wie er täglich fremdgeht und Ihre Nachrichten ignoriert und sie wie Dreck behandelt! Sie fühlen sich damit bestimmt glücklicher als wenn Sie ihn in den Wind schießen!

Viele Grüße!

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Hallo,

es mag für dich keine Erklärung geben, warum deine Mutter geschrien hat. Menschen gelangen auch mal an ihre Grenzen und müssen mal Dampf ablassen. Besonders im Stress kann es dann auch mal zu einer Überreaktion kommen.

Das Problem mit den Hausaufgaben solltest du noch einmal gründlich durchdenken. Es geht hier nicht um Schuld, sondern darum, wie du eigenständig dieses Problem löst. Deine Mutter kann nun auch nichts dafür. Sie wird sich fragen, warum du nicht einfach andere Klassenkameraden fragst oder dir auch mal eigenständig Gedanken machst.

Der Weg zur Selbständigkeit liegt darin nicht für alle Probleme seine Eltern zu Rate zu ziehen. Du findest den Weg! Das Jugendamt ist für solche Sachen überhaupt nicht der richtige Ansprechpartner.

Viele Grüße

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Hier sieht man anhand des Punktes im Dreieck am Winkel, dass dies ein rechtwinkliges Dreieck ist!

Für rechtwinklige Dreiecke gelten verschiedene Gesetze:

Satz des Pythagoras, Höhensatz, Kathetensatz

Anhand des Satz des Pythagoras, der besagt, dass das Quadrat über der Hypothenuse (längste Seite, gegenüber dem rechten Winkel) = der Summe der Quadrate über den Katheten entspricht!

c^2 =a^2 +b^2 (aufpassen, das muss nicht immer so beschriftet sein und c muss auch nicht immer die Hypothenuse sein!)

15^2 = 12^2 +b^2

15^2 - 12^2 = b^2 | Wurzel ziehen

b= Wurzel aus (225-144)

b=9 cm

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Das kommt stark auf die Formulierung und die Umstände an! Pauschal würde man hier sowieso keine Aussage treffen können! Im Übrigen keine Beratung! Ich gehe davon aus, dass der Fall fiktiv ist!

Im StGB gibt es die Tatbestände 185ff.

Diese können alle als Maßstab für eine Strafbarkeit in Betracht kommen. Zum Prüfschema verweise ich auf Lektüre zum StGB Ehrdelikte

zum Beispiel : http://www.juraindividuell.de/artikel/die-ehrdelikte/

VG

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Mach dir eine Zeichnung!

1.Eine Halbkugel zeichnen

2. Durchmesser zeichnen

3. Die Formel für die Oberfläche einer Kugel suchen! Anpassen an die Halbkugel!

4. richtig einsetzen und berechnen!

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Ich gehe davon aus, dass du mit dem Thema gerade erst angefangen hast!

Wahrscheinlichkeit berechnet sich hier nach der P = n günstigen Ereignisse durch Gesamtanzahl der hier in Betracht kommenden Lose!

P = 3/200

Es ist wie bei einem Würfel!

Er hat 6 Seiten und davon kann jede Zahl mit der Wahrscheinlichkeit von 1/6 bei einem Wurf eintreten.

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u = 2pir = 880 mm äußerer Kreis

r= u/2pi = 880/2pi

d=2r sollten mE 280,11 mm sein!

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