Die Bundesregierung hat dazu etwas veröffentlicht: "Was viele Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher je­doch nicht wis­sen: Der­ar­ti­ge Te­le­fon­wer­bung ohne vor­he­ri­ges Ein­ver­ständ­nis ist nach dem Ge­setz gegen den un­lau­te­ren Wett­be­werb (UWG) ein­deu­tig wett­be­werbs­wid­rig und damit ver­bo­ten." http://www.bmj.bund.de/enid/0,0/Verbraucherschutz/UnerwuenschteTelefonwerbung1cj.html?druck=1

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