Ja, ich finde auch, dass man dort keine Bestellung aufgeben soll. Ist wahrscheinlich ein chinesischer Shop, der mit dem deutschen Namen den Eindruck vermitteln will, dass es sich um ein deutsches Unternehmen handelt. Deshalb auch kein Impressum.

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Vielen Dank für Eure Tipps. Ich werde dem Parkplatzgeber eine Information hinsichtlich der Rückgabe des Parkrechts gegen Bezahlung zukommen lassen und hoffen, dass sie darauf eingehen. Da die Vereinbarung nur notariell gemacht wurde, jedoch nicht im Grundbuch eingetragen wurde, sehe ich einen Hoffnungsschimmer am Horizont.

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Bist Du schon mal auf die Idee gekommen, dass der junge Mann sich nicht festlegen will und einfach nur "Spielchen" mit Dir spielt? Ernsthaftes Interesse sieht anders aus.

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Sie haben die Möglichkeit, 2 x ein Jobangebot abzulehnen, wenn Sie eine plausible Begründung dafür haben.

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Dann müssen Sie die Provision an den PAV selbst bezahlen, da die Arbeitsagentur bzw. Jobcenter die Provision dann nicht mehr bezahlt. Das ist auch richtig. Wenn Ihnen die Arbeitsstelle über den PAV nicht zusagt, brauchen Sie diese ja nicht anzunehmen. Wie schon an anderer Stelle bereits erwähnt: Die PAV's sollten für ihre Dienstleistungen genau wie die Arbeitnehmer bezahlt werden.

Steht in fast allen PAV-Verträgen drin. Sollten Sie sich genau durchlesen.

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Halo,

ich habe noch nie gehört, daß man eine Ausbildung als Arbeitsvermittler bekommt. Das ist wahrscheinlich wieder so eine Sache, wo Arbeitsvermittler in Ermangelung von Geld versucht, sich an andere Leute gesund zu stoßen.

Der Markt ist ziemlich eng geworden und man kann heute nicht mehr so viel wie vor einigen Jahren verdienen. Anfang des Jahres gibt es viele Facharbeiter, die arbeitslos sind. Die kann man dann vermitteln und Mitte des Jahres sind keine mehr da. Die dann noch arbeitslos sind, haben keine Lust zu arbeiten. Da stagniert das Geschäft meistens und man muß sich immer was zurücklegen.

Der Arbeitsvermittler erhält auf den Vermittlungsgutschein eine Provision in Höhe von 2000,- € . Der Haken: Man kann 50 % erst nach 6 Wochen beantragen, wenn der Arbeitslose noch im Arbeitsverhältnis ist. Der Rest wird dann nach insgesamt 6 Monaten Beschäftigungsdauer ausgezahlt, sofern das Arbeitsverhältnis noch besteht. Ansonsten gibt es nichts.

Also, wenn Sie als Arbeitsvermittler arbeiten wollen, melden Sie ein Gewerbe an und richten sich ein Büro ein. Dann geht es los.

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Hallo Anni,

ich suche immer Facharbeiter aus den EU-Ländern (es.private.arbeitsvermittlung@gmx.de). Da Ihr Freund ja bereits in Frankfurt arbeitet, hat er auch eine Arbeitserlaubnis. Wenn er eine Ausbildung hat, dürfte einer Vermittlung nichts im Wege stehen.

Wenn er jedoch seine Arbeitsstelle selbst kündigt und es mit der neuen Arbeitsstelle nicht klappt, dann bekommt er eine 3-monatige Sperre. Bitte, bedenken Sie das.

Einen schönen Tag wünsche ich noch.

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I.d.R. sind die Jobangebote seriös, die Unterkünfte aber sehr schlecht. Aber wie auch bei uns, gibt es in Holland auch "schwarze Schafe". Leider merkt man das erst, wenn man die Erfahrung gemacht hat. Ich suche auch Kfz-Mechatroniker. Sie finden mich in der Job-Börse bei der Arbeitsagentur (Kfz-Mechatroniker oder Kfz-Mechaniker in Deutschland) Ich vermittel aber auch in die EU-Länder. Sie können sich gerne bei mir bewerben.

 

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Du kannst Dich ausschließlich bei dem Arbeitsvermittler bewerben, der das Inserat geschaltet hat. Schicke Deine Bewerbungsunterlagen und eine Kopie vom Vermittlungsgutschein an den Arbeitsvermittler. Der macht dann mit Dir einen Vermittlungsvertrag, schlägt Dich bei seinem Kunden vor.

Wenn Du in den Vorstellungen des künftigen Arbeitgebers paßt, wirst Du zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Sollte es paßen, bekommst Du die Arbeitsstelle und der Arbeitsvermittler bekommt nach Arbeitsaufnahme von Dir den Orginalvermittlungsgutschein.

Achtung: Vor Ablauf von 6 Monaten darfst Du das Arbeitsverhältnis nicht kündigen, wenn nicht hinreichende Gründe wie Mobbing, Nichtzahlung des Gehaltes oder unangemessene Arbeitsstunden, die erheblich von den gesetzlich Vorgeschriebenen abweichen, vorhanden sind, da Du sonst die Vermittlungsprovision selbst zahlen mußt. Das ist mittlerweile durch ein entsprechendes Gesetz so geregelt.

Viel Glück!

 

 

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Hallo Cathy,

wenn Sie bereit sind, eine gute Provision zu zahlen, finden Sie ganz viele gute Arbeitsvermittler. Ansonsten kann man auch über die Arbeitsagenturen Jobs für Studenten finden.

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Ich gehe mal davon aus, daß Du einen Businessplan brauchst, um Zuschüsse von der Arbeitsagentur bzw. ARGE benötigst.

Da mußt Du Dir dann selbst überlegen, was Du erwirtschaften willst und wieviel Ausgaben Du tätigst. Aber Vorsicht vor allzu großen Investitionen wie teures Büro und Leasing-Firmenwagen. Das habe damals, als ich anfing, abgelehnt und deshalb diese Zuschüsse nicht erhalten. Ich habe aber trotzdem angefangen und gutes Geld verdient. Mittlerweile ist diese Branche ein heiß umkämpfter Markt und man muß immer neue Ideen haben, damit man bestehen kann. Deswegen solltest Du Deine monatlichen Kosten so gering wie möglich halten.

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In der Regel inserieren die Firmen selbst und holen sich dann trotzdem das Personal aus der Arbeitnehmerüberlassung. Leider. Das ist für die Unternehmen immer bequemer, weil das Personal sofort ausgewechselt bzw. zurückgeschickt werden kann, ohne daß Kündigungsfristen eingehalten werden müssen. Das weiß der Personalberater auch.

Ihr Bekannter kann sich dort natürlich selbst bewerben, sollte aber bei seinen Gehaltsvorstellungen zurückhaltend sein. Bei dem heutigen Arbeitsmarkt ist es nicht immer ratsam, gleich "mit der Tür ins Haus zu fallen".

Sinnvoll wäre es, wenn er erst am Ende eines Vorstellungsgesprächs die Gehaltsfrage anspricht. Das kommt immer gut an. In den Bewerbungsunterlagen hat das nichts mehr zu suchen, da solche Gehälter, wie vor 10 oder 15 Jahren einfach nicht mehr gezahlt werden.

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Jetzt bin ich aber überrascht. Als ehemalige ARGE-Mitarbeiterin solltest Du aber wissen, was ein VGS ist und wie die Dinge dort gehändelt werden.

Sicher gibt es ARGEN, die selten oder fast gar keine VGS rausgeben, weil dort wenige Arbeitsvermittler ansässig sind. Das ist aber eher selten. Trotzdem kann jeder ARGE-Mitarbeiter in den Statuten nachlesen, wie alles abläuft. Im Zweifelsfall wird der Teamleiter oder der Fallmanager angesprochen. Die wissen auf jeden Fall, wie die Dinge geregelt werden.

Habe wirklich erhelbliche Zweifel, ob Du als Vermittlerin bei der ARGE tätig warst. Vielleicht hast Du ja in der Leistungsabteilung gearbeitet. Die wissen nämlich oft nicht, wie das mit den VGS abläuft, weil sie nichts damit zu tun haben.

Ansonsten läuft es wirklich so, wie hier von "holsch" geschildert wurde und Du solltest Dich unbedingt daran halten. Seriösität ist ganz wichtig in unserer Branche.

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Deine Angst ist nicht ganz unberechtigt, denn auch in unserer Branche gibt es schwarze Schafe. Es gibt allerdings Arbeitsvermittler, die tatsächlich von Firmen bezahlt werden. Das sind denn meistens Auslandsvermittlungen bei Fachkräften in europäische Ausland oder Zeitarbeitsunternehmen.

In jedem Fall Solltest Du Dir den Vermittlungsgsvertrag genau durchlesen und im Zweifel zu Deinem Vermittler bei der ARGE Rat holen. Manchmal können die auch helfen.

Wenn Du da nicht weiterkommst, schreibe mich einfach nochmal an. Vielleicht finde ich dann noch eine andere Lösung.

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Richtig, der Anspruch auf einen Vermittlungsgutschein entsteht immer erst nach 2 - 3 Monaten Leistungsbezug. Leider werden diese aber von den ARGEN etc. nicht ausgehändigt, wenn man in einer Maßnahme steckt. Das hängt damit zusammen, daß man den Kunden dann als "arbeitsuchend" meldet, was aber unzulässig ist. Im Rahmen der Gleichsetzung mit den Leistungsbeziehern von Arbeitslosengeld I haben auch Hartz IV-Empfänger den gleichen Anspruch.

Dann die Aushündigung des VGS schriftlich beantragen. Nach Abweisung, Widerspruch und dann vor das Sozialgericht. Aber Vorsicht: Das Arbeitsverhältnis sollte dann mindestens auf 3 Monate befristet sein.

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Als private Arbeitsvermittlerin bin, kann ich Dir folgendes sagen:

Bei Vermittlung von Arbeitskräften inseriere ich auf der Plattform der Bundesagentur. Wenn Sie dann auf die Stelle jemand bewirbt, verlange ich eine Kopie eines Vermittlungsgutscheins, mache einen Vermittlungsvertrag, dann die Vermittlung (Arbeitgeber) und lasse mir danach das Orginal aushändigen.

Finger weg von Agenturen, die Geld verlangen. Das ist nicht zulässig und unseriös, Ausnahme sind Fälle, wo kein Vermittlunggutschein ausgestellt wird. Da werden dann Provisionen zwischen 250,- € + 1000,- € genommen. Der Vermittlungsvertrag sollte nur eine Seite binhalten und entsprechende $$ des Sozialgesetzbuches beinhalten.

Ich hoffe, ich konnte helfen.

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Also, mit dem Klammerbeutel bin ich nicht gepudert. Mir wurde vorher rein gar nichts gesagt. Es ist doch erlaubt, nach einer Altersvorsorge zu suchen und sich hinreichend zu informieren oder?

Auch wenn mir dieser Strukturvertrieb bzw. das Schneeballsystem nicht gefällt, kann das Produkt doch gut sein. Dies herauszufinden, war mein Anliegen.

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