Du musst dich in der Angelegenheit sehr gut auskennen. Hast du viele Jahre Psychologie studiert oder selbiges durchgemacht und nach langer Leidensphase alles verarbeiten können?

Ehrlich, ich finde es bewundernswert, dass du anhand von ein paar geschriebenen Texten automatisch weißt, was in den anderen Menschen vorgeht und das es sich nicht um verzweifelte Menschen handelt.

Ich schalte den Sarkasmus jetzt einmal ab. Du hast absolut keine Ahnung, was andere Menschen dazu bewegt, sich hier zu äußern und zu schreiben. Keiner kann in andere Menschen hineinschauen und sollte schon gar nicht andere anhand von Nachrichten beurteilen.

Solange du deine Meinung für dich behältst, kann es mir und anderen wirklich egal sein.

Wenn du jedoch deine Meinung anderen aufzwingst, herumtrollst und Hilfesuchenden das Leben schwer machen möchtest, dann wärest du ein trauriges Beispiel verachtungswürdigenden Abschaums.

Ich hoffe sehr, dass du letzteres nicht bist.

Wenn du helfen möchtest, dann mache es. Wenn du andere verurteilen möchtest, dann bist du ein Paradebeispiel für solche von dir genannten Personen, die offensichtlich krankhaft Aufmerksamkeit benötigen ohne Rücksicht auf andere. Das heißt aber nicht, dass diese Menschen selbstmordgefährdet sind. Trump ist ein gutes Beispiel. Das würde man dann übrigens als Narzissmus bezeichnen.

Manchmal kann man über seine Probleme am Besten mit Fremden besprechen, wenn man im eigenen Umkreis niemanden oder Probleme mit nahestehenden Personen hat.

Ich würde niemanden jemals seine Meinung verbieten. Andere Leute ohne sämtliche Informationen vorzuverurteilen aber schon. Es gibt genug Menschen, inbesondere Teenager, die verzweifelt Hilfeschreie im Internet u. ä. abgegeben haben. Trolle haben es meist geschafft, sie zum Selbstmord zu treiben!! Das ist übrigens strafbar!!

P. S. Übrigens beleidigt es Leute mit Depressionen überhaupt nicht, wenn andere versuchen, mit ebensolchen Problemen Aufmerksamkeit zu erhalten. Warum auch?

Und Menschen sind in sozialen Gruppen sicher? In welcher Welt lebst du? In der niemand egoistisch ist und niemanden um etwas beneidet?

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Wie bitte? Es ist nicht böse gemeint, aber bitte achtet auf eure Rechtschreibung, Satzbau und Zeichensetzung.

Ich helfe gerne, aber wenn ich einiges lese dann vergeht mir die Lust daran.

Wenn ich es richtig verstehe, handelt es sich um eine Verhütungsfrage gynäkologischer Natur. Ich empfehle dir, bei deiner Frauenärztin vorbeizuschauen.

Zum einen kann sie dir die Fragen am Besten beantworten, zum anderen kann sie auch gleich prüfen, ob alles in Ordnung ist.

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Pferde sind wie fast alle Tiere und Menschen lernfähig. Einmal etwas gelernt, können sie es natürlich wieder auch anwenden.

Verhindern kannst Du es sicherlich, ob es sich so leicht umsetzen lässt, ist eine andere Frage.

Ihr könnt eine höhere Umzäunung anbringen, das mit Aufwand und Kosten verbunden ist.

Natürlich kann man ein Tier anbinden, aber das ist bei einem Pferd sicherlich nicht von Vorteil.

Ansonsten besteht die Möglichkeit, die Weide zu wechseln. Aber es gibt nicht wirklich einen Garanten dafür, dass ein Pferd es nicht wieder versucht.

Ich empfehle dir, dich mit einem Pferdestall in Verbindung zu setzen (Google macht ja fast alles möglich), die sich mit Springpferden auskennen. Die können dir sicherlich am Besten weiterhelfen.

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Üblicherweise werden Mülltonnen von der Stadtreinigung gestellt und geleert. Dieses wird durch entsprechende Gebühren bezahlt.

Bei uns in Schleswig-Holstein können wir die entsprechende Firma/Behörde kontaktieren, dass die Tonne beschädigt ist, und sie wird dann innerhalb einer Woche oder so kostenlos ausgetauscht.

Beschädigungen können ohne Weiteres bei der Entleerung erfolgen und sollten somit, soweit nicht fahrlässig von dir herbeigeführt, auch nicht zu verantworten sein.

Am Besten also mal mit der Firma/Stadtreinigung o. ä. Kontakt aufnehmen.

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Grundsätzlich ist anzumerken, dass sogenannte Prophezeiungen mit Vorsicht zu genießen sind. Wenn ich in Mathematik und Sternenkunde ein Ass wäre, dann könnte ich dir bestimmt die nächste Sonnen- oder Mondfinsternis pro­phe­zei­en.

Und die mathematische Wahrscheinlichkeit steigt, dass bestimmte Sachen passieren, je länger du wartest.

Außerdem ist es auch eine Auslegungssache. Drei Tage Finsternis kann alles Mögliche bedeuten. Z. B. dass mir meine Glühlampen kaputt gehen und ich frühestens in drei Tagen erst wieder welche beschaffen kann. Es kann aber auch sein, dass du oder jemand anderes temporär erblindest, oder einfach nur das es in einer bestimmten Region zum Stromausfall kommt, weil die Stromversorgung gekappt wurde und die Reparatur drei Tage dauert.

Viele Dinge, die unerklärlich scheinen, sind oft nur aufgrund mangelnden Wissens so mysteriös. Wie der Zaubertrick eines Künstlers, den du nicht nachvollziehen kannst. Kennst du den Trick erst einmal, dann bist du enttäuscht oder gelangweilt. Es sind letztendlich ja nur Illusionen.

Wenn du vielleicht schreibst, in welchem Zusammenhang dir diese Frage wichtig ist, können wir vielleicht mehr dazu sagen.

LG

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Grundsätzlich könnt ihr meines Wissens auf dem eigenen Privatgrundstück mehr oder weniger machen, was ihr wollt, solange niemand dabei einen Schaden erleidet. Voraussetzung ist, dass der entsprechende Bereich vollständig umzäunt und somit vom öffentlichen Straßenverkehr getrennt ist.


Es gibt auch Übungsplätze, auf denen du ohne Führerschein mit den Auto fahren und somit üben kannst. Haften tut der Fahrzeughalter, also z. B. dein Vater, den ja dabei sein muss. Wie käme das Auto auch sonst dorthin. ;)

Und meines Wissens ist es auf dem Lande nicht unüblich, das der eine oder andere bereits vorab lernt, Auto zu fahren um somit in der Fahrschule schneller voranzukommt. Ob dieses auf dem legalen Wege erfolgt, ist eine andere Sache.

Übrigens gelten andere Regeln für Fahrzeuge der Landwirtschaft. Ich bin mir nicht sicher, aber dort kann man bereits  einfache? Zugmaschinen mit 16 fahren, Führerschein vorausgesetzt. Hinsichtlich der Kosten und gesetzlichen Bedingungen, Fahrschule etc. bin ich allerdings überfragt.

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Eine einfache treffende Beantwortung ist natürlich nicht möglich. Ein Arzt würde sicherlich hinterfragen, ob es noch weitere Symptome gibt, und mögen sie noch so unbedeutend sein.

Auch sind die weiteren Umstände wichtig. Hat sich zu Beginn etwas in deinem Leben grundsätzlich verändert, ist damals etwas besonderes (vielleicht auch nur unbewusst) passiert.

Sind Vorerkrankungen in der Familie bekannt, die solche Symptome ausgelöst hatten oder auslösen könnten, z. B. Hauterkrankungen, Bluthochdruck, Diabetis oder aber auch Allergien.

Grundsätzlich würde ich dir empfehlen, einen Arzt aufzusuchen. Wenn dieser gut ist, dann nimmt er es ernst und untersucht dich, um zumindest schon einmal bestimmte Erkrankungen auszuschließen. Kann sein, dass er nichts erkennen kann, dass intensivere Untersuchungen zulassen würde, kann aber auch anders sein.

Ich bin auch manchmal etwas rosiger im Gesicht und wenn ich vor Leuten spreche, dann gleiche ich eher einer Tomate.

Leider ist es im Rahmen unserer Sozialversicherungen, hier Krankenversicherungen, leider icht mehr vorgesehen, dass intensiv nach Ursachen von Ärzten gesucht werden kann (darf). Der Fluch des Geldes.

LG

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Bevor wir zum Fall kommen. Es besteht zumindest die Möglichkeit, beim zuständigen Amtsgericht anzufragen, ob ihr sogenannte Prozesskostenbeihilfe erhalten könnt, um somit eine kostenlose Beratung bei einem Fachanwalt zu erhalten. Ob es hierfür Einkommensgrenzen oder andere Beschränkungen gibt, müsstet ihr bitte direkt erfragen.

Inwiefern seine weiteren Geschwister zahlungspflichtig sind, kann ich nicht beurteilen und müsste geklärt werden. Ist aber natürlich auch einkommensabhängig.

Grundsätzlich sind alle Kinder für Eltern im Rahmen der eigenen Mittel zahlungspflichtig, ähnlich wie es halt früher die Eltern für die Kinder waren. Dabei sind alle zulässigen und verfügbaren Mittel zu berücksichten.

Sozialstaat bedeutet insoweit, dass der Staat erst einspringt, wenn die zahlungsplichtigen oder betroffenen Personen nicht selbst die Kosten tragen können (ganz oder teilweise). Hierbei ist es meiner Ansicht nach (und nagelt mich darauf nicht fest) seitens der Ämter unwichtig, ob jemand die Einnahmen tatsächlich erhält oder aber beziehen könnte, es jedoch nicht tut.

So wie ein Arbeitsloser sich nicht auf die faule Haut legen kann, sich ein vorübergehender Erwerbsunfähiger um seine Genesung bemühen muss und man sich auch in anderen Bereichen seinen Verpflichtungen nicht entziehen kann, so wäre es auch bei deinem Schwiegersohn.

Es sind die vorhandenen und möglichen Mittel auszuschöpfen, soweit dem nicht etwas Dringendes entgegensteht. Die Renovierung einer Wohnung ist sicherlich kein ausreichender Grund hierfür und es liegt üblicherweise ja auch im Interesse eines jeden Vermieters, den vorhandenen Wohnraum bestmöglich zu vermieten.

Ich gehe davon aus, dass dein Schwiegersohn sich mit dem Sozialamt auseinandergesetzt hatte und auch das eine oder andere Formular zu unterzeichnen hatte.

Wenn in diesen Formularen u. a. steht, er ist nach Gesetz verpflichtet (hier gilt ja bereits Unwissenheit schützt vor Strafe nicht), alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Sozialleistungen so gering wie möglich zu hallen (oder ähnliches), dann wäre auch die Aussage (ich wurde nicht aufgefordert) nicht zutreffend. Und ich erlaube mir den Hinweis, es lesen sich die wenigsten alle Verträge, Hinweise, Unterlagen und Anlagen durch.

Ich habe die ausgehändigten Broschüren beim Jobcenter, bei der Arbeitsagentur, Kreditverträge meines ehemaligen Arbeitgebers (Bank) und vieles mehr durchgelesen und kann sagen, es liest sich fast keiner alles durch.

Und hier liegt das Sozialgesetzbuch zugrunde, dass einen höheren Stellenwert als der Verbraucherschutz o. a. hat. Mittel des Sozialstaates sollen immer das letzte Mittel sein.

Sicherlich hättest du gern etwas anderes erfahren, aber letztendlich soll u. a. ja auch der Missbrauch staatlicher Institutionen gemindert werden. Und wie viele Menschen würden nicht trotzdem versuchen, aus gewissen Verpflichtungen herauszukommen. Meistens leider die, die es sich sogar leisten könnten. :(

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Laut Gesetz besteht kommt ein Vertrag durch Angebot und Annahme zustande. Die Mitteilung des Interessenten, dass er die Wohnung mieten möchte, entspricht jedoch noch einem Angebot, sondern einer Interessensbekundung.

Grundsätzlich kann die Übersendung eines Mietvertrages als Angebot vermuitet werden und ist rechtlich auf jedem Fall so, wenn er bereits vom Vermieter unterzeichnet wurde. Ansonsten wäre es rechtlich auch eine Interessenbekundung, hier zur Vermietung.

Solange auf einem Mietvertrag nicht die Unterschriften beider Parteien sind, liegt kein abgeschlossener Mietvertrag an sich vor. Daher besteht auch kein Recht auf Vertragserfüllung oder Schadensersatz. Natürlich kann versucht werden, vor Gericht ein mündliches Zustandekommen eines Vertrages zu beweisen. Aber dieses ist mit Zeit- und Kostenaufwand verbunden und der Ausgang ist keinesfalls sicher. Liegt z. B. nach §133 BGB wirklich bereits eine Angebotsabgabe vor oder ist es noch eine Interessensbekundung, denn im Allgemeinen sind Mietverträge umfangreicher und in schriftlicher Form üblich. Von der Menge des Inhalts mal ganz abgesehen.

Beim Leerstand von Wohnungen u. a., z. B. aufgrund Abspringens eines Interessenten handelt sich um ein übliches Geschäftsrisiko des Anbieters, hier des Immobilienbesitzers.

Mit solchen Risiken sind andere Unternehmer wie z. B. Banken, Händler und Handwerker tagtäglich konfrontiert, indem sie mögliche Auftragsorte besichtigen und Angebote zu erstellen, Kreditverträge o. ä. versenden oder Waren zum Verkauf anbieten. Wenn kein Vertrag zustande kommt, war der Aufwand umsonst und man bleibt auf den Kosten sitzen.

Das solche Risiken letztendlich ein Teil der Bepreisung ist steht auf einem anderen Blatt.

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Jede Veränderung hinsichtlich der wirtschaftlichen oder persönlichen Situation müssen der zuständigen Stelle, hier wahrscheinlich Wohngeldamt, mitgeteilt werden. Beim Antrag war auch anzugeben, ob weitere Personen die Wohnung bewohnen. Dieses hat sich mit dem Einzug deines Freundes geändert, zumal er sich ja sogar finanziell beteiligt.

Wenn du dieser Pflicht nicht nachkommst, machst du dich tatsächlich strafbar. Grundsätzlich ist die dir nicht zustehende erbrachte Leistung in voller Höhe zurückzuzahlen. Das ist im BGB nicht anders, sprich es besteht Schadensersatzpflicht.

Wenn hier eine vorsätzliche Verletzung erfolgt, d. h. du deinen Verpflichtungen nicht nachkommst um weiterhin entsprechende Mittel zu beziehen, dann käme eine Betrachtung nach Strafgesetzbuch dazu.

Dann würde neben des Schadensersatzes auch noch eine Strafe nach StG zu erbringen, in deinem Fall wohl ein zu zahlender Geldbetrag.

Ich kann dir die ganzen zugrunde liegenden Gesetze jetzt nicht aufzählen, empfehle dir auf jedem Fall, dich schnellstmöglich mit dem Wohngeldamt in Verbindung zu setzen, um die Angelegenheit gütlich zu klären. Eine ehrliche Entschuldigung und natürlich Rückzahlung der zu unrecht erhaltenen Mittel sollten die Angelegenheit erledigen.

Nur im Falle von subventioniertem Wohnraum könnte es sein, wenn dir dieser nicht mehr zusteht, dass du gezwungen werden könntest, auszuziehen oder eine Ausgleichszahlung zu leisten. Im Falle dessen, dass dein Freund und damit Lebensgefährte permanent bei dir wohnt, entspräche es einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Haushalt und würde zu einer Kürzung oder Streichung von Grundsicherung (u. a. Hartz 4) führen.

Würdest du einfach mit einem Freund oder einen Fremden (anstelle eines Lebensgefährten) eine Wohnung teilen, dann würde bei Hartz 4 nur deine persönliche Haushaltsrechnung, natürlich mit hälftiger Miete, ausschlaggebend sein. Laut diversen Urteilen darf bei einer WG das Einkommen der anderen Bewohner nicht berücksichtigt und nicht zu einer Kürzung führen.

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Das ist eine sehr komplexe Frage, die so ohne weiteres nicht beantwortet werden kann. Außerdem spielen viele Faktoren eine Rolle, insbesondere die Persönlichkeit eines Menschen.

Genauso wie eine Aussage für eine Person bedeutungslos ist und für einen anderen eine Beleidigung darstellen kann, können alle möglichen Ereignisse große, kleine oder keine Auswirkungen auf Menschen haben.

Wenn dir ein bestimmtes Thema wichtig ist oder du bestimme Symptome/Verhaltensweisen/Auffälligkeiten sprechen möchtest, dann stehe ich dir gern zur Verfügung.

Ich bin zwar kein Therapeut, kann aber aufgrund meiner eigenen Krankheit und anderen Erfahrungen vielleicht helfen oder den Weg zu entsprechenden Quellen bzw. entsprechenden Hilfen aufzeigen.

LG

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Hallo SailorMercury,

ich kann deine Probleme teilweise verstehen und nachvollziehen. Ich leide seit Jahren unter Depressionen und Suicidgedanken. Meine Kinder haben mich hiervor glücklicherweise bewahrt, will ich ihnen doch nicht damit schaden, dass ihr Vater sich das Leben nimmt. Seit mindestens einem Jahr fühle ich auch immer weniger, was mich selbst betrifft. Wahrscheinlich eine Art Schutzmechanismus, der auf Dauer aber wie der Schockzustand Schaden hinzufügt. Rachegefühle habe ich zwar auch hinsichtlich Personen, die mir Leid angetan haben, konnte (eher wollte) diesen aber nie erliegen.

Trotzdem tut es weh und manchmal, ohne guten Grund, dringen die Gefühle wie bei einem Dammbruch, mal mehr oder auch nur etwas hervor. Dann bin ich bei Kleinigkeiten wütend, fange bei irgendwelcher Musik an, zu weinen. Gerade Musik kann manchmal diesen Schutzpanzer brechen, wobei selbiger dann kurze Zeit später wieder da ist, als sei nichts geschehen.

Freunde habe ich nicht. Die Personen, die ich als solche bezeichnete, haben sich längst abgewandt. Neue Freundschaften lehne ich mittlerweile ab, da ich doch nur Angst habe, enttäuscht zu werden.

Angst, das ist etwas, was unterschwellig immer da ist, ohne das es zumeist realisiert wird.

In dir rumort es. Du gleichst einem inaktiven Vulkan, in dem es brodelt, der aber den Druck nicht loswerden kann. So wie ich es auch tat.

Ich war mittlerweile zweimal in einer Klinik, die erste offenbarte die Probleme und machte sie leider auch schlimmer, da sich das mit den Freunden dort wiederholte. Die zweite half wenig, da ich mich nicht öffnen konnte (der Schutzpanzer war da und ich konnte ihn in 6 Wochen nicht loswerden, ja hatte Angst, ihn loszuwerden) und halt zu kurz war.

Meine Therapeutin hilft mir, aber es ist ein sehr langer Weg. Aber man muss ihn erst einmal anfangen zu beschreiten, und das ist sehr schwer, wie der Weg selbst.

Wenn du kannst, dann suche dringend einen Arzt auf. Beschreibe ihm, was in dir los ist. Bei deiner Beschreibung hinsichtlich der Gefühle sollte es wahrscheinlich gar nicht so schwer sein. Wenn es nicht geht und du an Selbstzerstörung denkst oder gar bereits dabei bist (ritzen u. a.), dann rufe 112 und weise auf deine Selbstmordgedanken hin. Ein RTW würde dich dann in das nächste Krankenhaus bringen, dass dir helfen kann.

Auch kannst du in ein Krankenhaus deiner Wahl fahren. Informiere dich am besten im Internet darüber, wo du unterkommen könntest. Wenn du im Krankenhaus über deine Selbstmordabsicht berichtest, dann sollten die dich sofort als Notfall aufnehmen. Die Klinik ist aber nur der Anfang, zur Stabilisierung. Danach wäre eine Tagesklinik hilfreich, bis du eine/n Therapeut/in gefunden hast, der/die dir langfristig helfen kann.

Ich hoffe sehr, dass du es schaffst, den Weg der Heilung zu beschreiten und wünsche dir alles Gute.

LG

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Du kannst nur versuchen, freundlich und ohne anzuklagen mit ihr zu sprechen. Alles andere könnte dazu führen, dass sie sich von dir abwendet.

Vorsichtig fragen, warum sie dieses oder jenes macht. Fragen, ob du oder der Vater das Kind mal nehmen soll. Immer ganz freundlich natürlich.

Die Frage ist ja, was bringt deine Schwiegertochter dazu, sich so zu verhalten. Ist sie überfordert (nicht darauf ansprechen), hat sie Angst oder ist es etwas anderes. Denn auch deine Schwiegertochter sollte ja mal schlafen...

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Hi.

ich kann dir keine garantierte Antwort geben, aber die Produkte aus Handel und Internet helfen normalerweise nicht. Oder ich würde mir Gedanken über die gesundheitlichen Folgen machen.

Der Zahnarzt kann sicherlich helfen, aber das kostet zum einen Geld, zum anderen wird das Bleichen, selbst wenn es geht und was bringt, nicht von Dauer sein.

Ich hatte auch schon mal recherchiert aber nichts hat mich wirklich überzeugen können. Außer ein komplett neues Gebiss, aber das ist am teuersten, von den möglichen Komplikationen (bei Impantat) mal ganz abgesehen.

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Wenn du kannst, sofort zum Arzt gehen. Wenn nicht, dann sofort 112 anrufen!!!

Ich selbst leide unter Depressionen und weiß, wie du dich fühlst. Du brauchst unbedingt therapeutische Hilfe. Zuerst muss man dir helfen, dich zu stabilisieren. Danach einen Therapeuten, um mit diesem reden und dir helfen zu können!!!

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Es dauert bis zu mehrere Wochen, auf jedem Fall mehr als eine Woche.

Und was du haben möchtest, nennt sich Debitkarte, also etwas wie eine Kreditkarte, bei dem das Referenzkonto sofort belastet wird. Das bieten die Banken meistens nur an, wenn du dort ein Konto hast, um mögliche Überziehungen (wenn kein Dispo vorhanden) zu vermeiden.

Von Volljährigkeit bin ich jetzt mal ausgegangen.

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Dafür wären alle möglichen Informationen über deinen Freund wie auch euren Streit erforderlich, so dass ich dir lieber rate, mit einer Vertrauensperson darüber zu sprechen. Offenheit, Ehrlichkeit, Diskretion sollten bei selbiger natürlich gegeben sein.

Über diese Plattform kann ich nicht empfehlen, da eure Probleme von allen gelesen werden könnten. Per DM wäre so etwas natürlich besser, aber mit Fremden ist auch das so eine Sache....

LG

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Grundsätzlich: Gut überlegen, bei welcher App du deine Anmeldedaten angibst. Ernst aber trotzdem nett gemeint.

Die App selbst wie auch dein Handy sollte mit einem Code o. ä. gesperrt sein. Darüber hinaus sollten keine Verfügungen ohne Tan-Nr. o. ä. möglich sein. Verwendung von zwei Apps, wie Onlinebanking und TAN-App auf einem Gerät können problematisch sein. Auch hier sind Codes, Fingerabdruck oder so ratsam.

Ansonsten kannst du dir alle Daten samt Sperrhotlines auf ein Zettel notieren, falls es mal schief geht.

Eigentlich kannst du aber kein Konto und auch keine Karte per App o. ä. entsperren, sollte es zumindest nicht und ist auch nicht ratsam. Ansonsten können es Dritte nämlich auch versuchen. Ein Besuch bei der Bank ist bei Entsperrung, z. B. bei wieder aufgefundene Maestrokarte o. ä., immer besser, wenn auch nervig, um Schäden zu verhindern. Lieber eine Stunde verloren, als das Geld auf dem Konto oder gar Schulden (bei Dispo). Im Zweifelsfall kann es sein, dass du nämlich nachweisen musst, dass du niemanden anderen den Zugriff auf dein Konto ermöglicht hast.

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Hab ich etwas falsch gemacht (1 DATE)? Er meldet sich nicht wieso?

Also gestern hab ich mich mit einem jungen getroffen wir haben beide die Schule geschwänzt und sind zur stadt.wir haben uns mit ner simplen umarmung begrüßt.Haben geredet und er hat mich auch öffters mal angepackt und an sich gezogen.In seine arme geschlossen und wir haben uns auch gegenseitig küsse auf die wange gegeben.Wir haben und auf eine bank gesetzt uns unterhalten,händchen gehalten,sind uns näher gekommen und haben uns geküsst.Wir konnten uns nicht mehr von einander loslassen und waren ganze zeit am knutschen er hat mich auch an intimere stellen angepackt und er hatte am ende eine latte.Alles war perfekt und wir haben uns wirklich die ganze Zeit geküsst.dann wurde ich angerufen das ich sofort zur schule kommen müsste was ich auch getan hab.wir haben uns auf dem weg zur Haltestelle auch die ganze zeit geküsst man hätte denken können wir wären ein paar.Er meinte auch das wir uns aufjedenfall wieder sehen müssten und er wollte mich eig nicht mal gehen lassen. Wir haben danach auch geschrieben bis gestern abend. Meine letzte Nachricht war "gute nacht" er hats gelesen und antwortet bis jz immer noch nicht,es kommt nix von ihm. Hab ich was falsches gemacht? Hat er kein bock auf mich? Ich mein er wollte mich nicht mal gehen lassen und meinte die ganze zeit "baby bist du meins" usw.Er meinte auch noch ich solle NOCH niemandem was erzählen.Wisst ihr vllt wieso:(

Danke jz schon für eure hilfe

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Grundsätzlich erst einmal, ja, vielleicht kann er gerade nicht. Er hat sein Handy verloren, ....

Ich möchte weder belehrend klingen noch bin ich dein Vater, aber ich bitte dich darüber nachzudenken, was du von einem (ersten) Daten mit einem Jungen erwartest.

Das die Hormone verrückt spielen kann ich trotz der Tatsache, dass ich Vater bin, auch noch nachvollziehen; auch das allein die Begegnung im jungen Alter eine Erregung bei dir und ihm hervorbringen.

Jedoch sei dir bitte im Klaren, welche Auswirkungen es haben kann, wenn man bei der ersten Begegnung, besonders in der Jugend, bereits intim wird. Dazu gehört auch das Begrapschen an intimen Körperstellen.

Gerade im Zeitalter von Facebook & Co. hoffe ich, dass du dir dein Handeln und das weitere Vorgehen gut überlegst, damit du nicht dein Leben lang bereuen musst, was du als Jugendliche einmal getan hast.

So, der Alte ist fertig ;)

LG

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Ich gehe davon aus, du kennst die Zinseszinsformel https://de.wikipedia.org/wiki/Zinseszins). Ansonsten hat blackhaya es bereits beantwortet, du kannst dann die 1 einsetzen.

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