Ich würde es noch etwas anderes sagen, als alle anderen hier:
Die Antwort ist "ja", Du bekommst einen Teil zurück, nämlich gemäß BGB denjenigen teil, den sich der Veranstalter erspart, 100% sind daher immer unmöglich.
Teilweise gibt es in den AGB Stornoklauseln, die aber oft unwirksam sind, weil der Gegenbeweis nicht erlaubt wird oder aber weil die Grenzen nicht richtig sind.
Die Klauseln, welche im Maximum 85% vorsehen, halte ich selbst für wirksam, meist sehen es auch die Amtsgerichte so.
Die meisten Urteile im Reiserecht liegen unter der Berufsungsgrenze, daher gibt es eine sehr uneinheitliche Rechtsprechnung.
Vergesst aber auch mal nicht, dass so eine Reiserücktrittsversicherung oft nur 10-20 Euro kostet, einige ersetzen sogar 100% ohne SB, wie diese hier:
http://www.reiseversicherung-sofort.de/reiseversicherungen/reiseruecktrittsversicherung.php
Man sollte also nicht am falschen Ende sparen, ich würde lieber auf eine Hausratversicherung verzichten, als auf eine Reiserücktritt, das nur mal so als Tipp!