Ich denke, ihr müsst Euch erstmal keine großen Sorgen machen.

Sollte der Nachbar Euch wirklich anzeigen (was ich erstmal nicht glaube) dann könnte das Amt gegen Euch ein Bußgeld auferlegen. Denn Sonntags ist die Benutzung dieser Container wirklich verboten. Allerdings bekommt man da ja auch noch Gelegenheit zur Stellungnahme und ihr könnt Euch schriftlich gegenüber dem Amt zum Vorfall äußern. Dann schreibt ihr was passiert ist, in welchem Umfang ihr gegen die Vorschrift verstoßen habt, gelobt hoch und heilig Besserung :o) etc. ein bissl auf die Tränendrüse drücken... Vielleicht kommt dann auch eine Einstellung des "Verfahrens" in Betracht; da Bagatelle, Foto nicht beweiskräftig etc. Da es sich bei dieser "Tat" nicht um was Schlimmes handelt, würde das Amt sicherlich ein Auge zudrücken und es bei einer Ermahnung belassen.

Ich an Eurer Stelle würde erstmal abwarten, ob überhaupt etwas kommt. Und dann wie gesagt habt ihr immer noch die Möglichkeit Euch schriftlich dagegen zu wehren. Ohne weiteres wird nichts gegen Euch erlassen oder getan.

...zur Antwort

Es tut mir auch sehr leid, dass Ihr so etwas schlimmes durchmachen müsst. Aber Hilfe zu geben - in welcher Art auch immer - ist wohl eher unmöglich. Wo fängt man an; wo hört es auf? Es gibt unzählige Schicksale und Tragödien, man kann aber nicht überall helfen und unterstützen. So schlimm es sich für Dich vielleicht anhört: aber die einzige Möglichkeit ist sich an Ämter und caritative Einrichtungen zu wenden und zu versuchen, dort Hilfe und Wege zu finden bzw. auszuschöpfen. Das Sozialsystem in Deutschland ist so gut, dass eigentlich jeder Hilfe bekommen kann.

Zumeist findet man Unterstützung in dem Ort wo man wohnt. Eine Verwandte von mir ist letztes Jahr im Alter von 39 Jahren nach qualvollen Jahren an Krebs verstorben. Sie hinterlässt 3 Kinder im mittleren Alter. Das war auch sehr furchtbar. Ein örtlicher Getränkehandel hatte noch zu Lebzeiten eine Tombola bzw. eine Veranstaltung organisiert, deren Erlös für die Behandlungskosten verwendet wurden; es kamen über 2000 EUR zusammen. Das ist Hilfe vor Ort aus dem näheren Umfeld und hat in der Gemeinde und Nachbarschaft großen Anklang gefunden. Für den Getränkehandel war es gute Werbung, da es in der Zeitung veröffentlicht wurde. Vielleicht könnt Ihr so etwas organisieren oder auf die Beine stellen. Wäre ein Anfang...

Ganz ehrlich: ich war letztes Jahr in Indien und habe die Menschen und Umstände, unter denen sie leben, gesehen. Eher spende bzw. helfe ich dort als bei Familientragödien wie Du sie schilderst beruhen. Denn die Menschen in anderen Ländern wie z.B. Indien haben ein solches Sozialsystem oder diese Anlaufstellen -wie wir hier in Deutschland - nicht. Sie haben von vorne herein keine Chance.

Ich drück Dir die Daumen und wünsche Euch viel Glück.

...zur Antwort

Wie Regenmacher bereits gesagt hat: Du hast die Möglichkeit PKH Prozesskostenhilfe zu beantragen. Voraussetzungen für PKH sind ein geringes Einkommen und Vermögenslosigkeit sowie die Stellung eines Antrags (+ Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse). Außerdem muss der Rechtsstreit gute Aussichten auf Erfolg haben. Beim Arbeitsgericht reicht es aus, wenn die Klage nicht mutwillig erscheint.

Der Antrag wird mit der Klage gestellt. Wird er bewilligt, übernimmt die Staatskasse die Kosten. Ist eigenes Einkommen oder Vermögen ausreichend vorhanden, kann das Gericht anordnen, dass Raten bezahlt werden werden.

Allerdings ist zu beachten, dass eine Kündigungsschutzklage binnen 3 Wochen nach Zustellung/Erhalt der Kündigung erhoben werden muss. Andernfalls wird die Kündigung nach Ablauf der 3 Wochen rechtswirksam.

...zur Antwort

Stress, zuviel Luft im Bauch ... eine Schwangerschaft äußert sich auch erst nach einigen Wochen mit solchen Symptomen. Kann also sein, dass Du vielleicht vorher GV hattest und jetzt vielleicht was in der Richtung ist.

Mach Dich nicht verrückt und geh doch einfach mal zum Arzt wenn Du denkst, dass dies nicht normal ist.

...zur Antwort

Wenn der Urlaub durch den AG bereits genehmigt wurde, dann kann dieser nur in Ausnahmefällen von seinem AN verlangen, dass er den Urlaub nicht antritt. Z.B. absoluter Personalnotstand (plötzliche Krankheit Kollege usw.) Und dann muss der Chef auch die Stornokosten bezahlen, die entstehen, wenn der AN betriebsbedingt eine Reise stornieren muss. Es liegt ja sogar schriftlich vor, dass der AN nicht zwingend daran teilnehmen muss. Also ... dann kann der AG auch nicht drohen.

Wenn die Maßnahme nicht für den Erhalt des Arbeitsplatzes notwendig ist und die Teilnahme sogar freigestellt wurde, dann kann der AG nicht mit einer Kündigung drohen.

Im Zweifel soll Dein Schwager zum Arbeitsgericht an seinem Wohnort gehen. Dort gibt es eine sog. Rechtsberatungsstelle bzw.Rechtsantragsstelle. Dort kann er sein Problem vorsprechen. Dann ist er auf der sicheren Seite.

...zur Antwort

Verheiratete Jugendliche werden im Jugendschutzrecht, z. B. in Gaststätten, bei Tanzveranstaltungen oder bei der Abgabe und dem Konsum von alkoholischen Getränken und Tabakwaren, zwar wie Erwachsene behandelt.

Jedoch dürfen verheiratete Jugendliche (16- und 17-jährige) trotzdem keine jugendgefährdenden Medien kaufen. Das heißt, Du darfst trotzdem keine Filme ab 18 Jahren kaufen oder sie im Kino anschauen - egal ob Du verheiratet bist. Denn da zählt nur das Alter.

Und außerdem ist die Heirat bei Jugendlichen sowieso nur mit Zustimmung der Eltern. Also ist man da auch nicht automatisch volljährig, denn das wäre ja ein Widerspruch in sich m.E.

...zur Antwort

Vielleicht ein Callcenter oder eine Hotline irgendwas automatisches eben - bei sowas kann man meist nicht zurückrufen was den "Fehler" erklären könnte.

...zur Antwort

Der Begriff "Bestandsaufnahme" besagt doch eigentlich, dass man sich einen Überblick verschafft über das was du hast, weißt, was Du vorbringst - in Reihenfolge.

Also Bestandsaufnahme in einem Kaufhaus ist wie Inventur - alle Artikel werden gezählt.

Im Zusammenhang mit einem Referat würde ich meinen, dass Du quasi wie eine Inhaltsangabe alles auflistest; worüber Du sprichst, warum und woher Deine Quellen sind. Also eine Zusammenfassung all dessen.

...zur Antwort

Ich habe dazu folgendes gefunden:

Der Fernsehsender „Paul Nipkow“ war der weltweit erste Fernsehsender. Der deutsche Sender, der nach dem deutschen Erfinder Paul Nipkow, der die Nipkow-Scheibe erfunden hat, benannt war, bestand von 1934 bis 1944 und produzierte und übertrug von 1935 an ein regelmäßiges Fernsehprogramm.

Der Sender ARD wurde 1950 gegründet.

...zur Antwort

Hier die komplette Erzählung, aus der die Moral stammt:

Es war einmal ein Ehepaar, das einen 12jährigen Sohn und einen Esel hatte. Sie beschlossen zu verreisen, zu arbeiten und die Welt kennen zu lernen. Zusammen mit ihrem Esel zogen sie los.

Im ersten Dorf hörten sie, wie die Leute redeten: "Seht Euch den Bengel an, wie schlecht er erzogen ist... er sitzt auf dem Esel und seine armen Eltern müssen laufen." Also sagte die Frau zu ihrem Mann: "Wir werden nicht zulassen, dass die Leute schlecht über unseren Sohn reden." Der Mann holte den Jungen vom Esel und setzte sich selbst darauf.

Im zweiten Dorf hörten sie die Leute folgendes sagen: "Seht Euch diesen unverschämten Mann an? er lässt Frau und Kind laufen, während er sich vom Esel tragen lässt." Also ließen sie die Mutter auf das Lastentier steigen und Vater und Sohn führten den Esel.

Im dritten Dorf hörten sie die Leute sagen: "Armer Mann! Obwohl er den ganzen Tag hart gearbeitet hat, lässt er seine Frau auf dem Esel reiten." Und das arme Kind hat mit so einer Rabenmutter sicher auch nichts zu lachen!? Also setzten sie ihre Reise zu dritt auf dem Lastentier fort.

Im nächsten Dorf hörten sie die Leute sagen: "das sind ja Bestien im Vergleich zu dem Tier, auf dem sie reiten. Sie werden dem armen Esel den Rücken brechen!? Also beschlossen sie, alle drei neben dem Esel herzugehen.

Im nächsten Dorf trauten sie ihren Ohren nicht, als sie die Leute sagen hörten: "Schaut euch die drei Idioten mal an. Sie laufen, obwohl sie einen Esel haben, der sie tragen könnte!?"

Fazit: die anderen werden dich immer kritisieren und über dich lästern und es ist nicht einfach, jemanden zu treffen, der dich so akzeptiert wie du bist.

...zur Antwort

Wenn Dein Arzt es Dir per Attest "verordnet", dann kann niemand etwas dagegen sagen. Allerdings würde ich nicht ohne diese Bescheinigung ins Schwimmbad gehen. Zumal bei einem Bandscheibenvorfall und dann noch mit Kinder im Schwimmbad planschen - das könnte zu Irritationen führen wenn die z.B. ein Kollege sieht.

Daher würde ich nur ins Schwimmbad gehen, wenn Dein Arzt es Dir verordnet. Und im Zweifel kannst Du dies dann auch beim AG vorlegen, sofern es Ärger geben sollte. Somit bist Du auf der sicheren Seite...

...zur Antwort

Also ich habe im Internet folgendes gefunden:

MRSA ist die Abkürzung für methicillinresistenter Staphylococcus aureus, inzwischen häufig auch multiresistenter Staphylococcus aureus genannt.

Man bezeichnet damit einen bestimmten Bakterien-Stamm von Staphylococcus aureus, gegen den die meisten Antibiotika (vor allem Methicillin) wirkungslos sind, da er durch den weltweit häufigen Einsatz von Antibiotika resistent geworden ist. Infektionen mit MRSA sind vor allem in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Altenheimen ein zunehmendes Problem.

Der methicillinresistente Staphylococcus aureus (MRSA) ist – wie der normale Staphylococcus aureus – ein weit verbreiteter Besiedler der Haut sowie der Schleimhäute der oberen Atemwege bei Menschen und Tieren.

...zur Antwort

Normaler Weise kann man Prozesskostenhilfe beantragen (dies ist aber vor Ende des Rechtsstreits zu beantragen). Da der Rechtsstreit bei Dir bereits beendet ist, folgende Vorgehensweise:

Schreibe an die Gegenseite und bitte um Ratenzahlung; hierbei eine Kopie Deines Lohnzettels beifügen aus dem Dein Azubi-Gehalt hervorgeht. Es wäre besser wenn Du dies mitschickst als Nachweis über Deine Einkommenssituation und um Deine Bitte glaubhaft darzustellen. Normaler Weise dürfte Dir hier eine Ratenzahlung gewährt werden. Achtung: Im Falle einer Ratenzahlung entsteht eine zusätzliche Ratenzahlungsgebühr, die die Gegenseite auf die Forderung draufschlagen darf (soweit Gegner anwaltlich vertreten ist).

Das Gleiche auch gegenüber der Staatskasse bzgl. der Gerichtskostenschuld. Die gewähren in jedem Fall Ratenzahlung.

Du solltest die Raten so bemessen, dass die diese auch regelmäßig zahlen kannst.

P.S. ein gesonderter Vollstreckungsbescheid ergeht nicht. Die Kostenentscheidung des Gerichts an sich ist 2 Wochen nach Zustellung an Dich automatisch vollstreckbar.

...zur Antwort

Nachfolgend die staatlichen (gesetzlichen) Feiertag der Tschechei:

Januar - Neujahrstag 01.01. Ostermontag Mai 01.05. - Tag der Arbeit Mai 08.05. - Tag der Befreiung vom Faschismus 1945 Juli 05.07. - Feiertag der slawischen Glaubensboten Cyril und Metodej (Kyrill und Method) Juli 06.07. - Gedenktag für Magister Jan Hus (1415) September 28.09. - Tag der tschechischen Staatlichkeit Oktober 28.10. - Nationalfeiertag (Gründung des selbstständigen tschechoslowakischen Staates 1918) November 17.11. - Tag des Kampfes für Freiheit und Demokratie (1989) Allerseelen Dezember 24.12. - Heiligabend Dezember 25.12. - 1. Weihnachtsfeiertag Dezember 26.12. - 2. Weihnachtsfeiertag

...zur Antwort

Schriftliche Vereinbarungen gibt es eigentlich nur im Hinblick auf das gesondert vereinbartes Honorar. z.B. Stundenabrechnungen werden schriftlich fixiert.

Bei einer üblichen Vertretung und Abrechnung nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetzt) wird der Umfang der Tätigkeit nicht extra schriftlich fixiert. Dazu dient die Vollmacht in der bezeichnet ist, worum es geht (z.B. Forderung, Mietrückstand, Räumung und Herausgabe... etc.)

P.S. Ich arbeite seit 10 Jahren in RA-Büro. Unsere 8 Anwälte hier haben noch nie ihre Tätigkeit vorher schriftlich fixiert.

...zur Antwort

Hast Du Dich schon mal in Deinem Wohnort umgehört? Oft gibt es ältere Menschen, die alleine sind und sich um andere Tiere kümmern. Bei uns gibt es zumindest einige Rentner, die dies machen. Sie bessern sich ihr Taschengeld etwas auf und freuen sich, wenn sie sich um Hunde kümmern können.

...zur Antwort