anscheinend ist noch niemand auf die Idee gekommen. Dabei geht so eine Genossenschaftsgründung im Prinzip auch ganz einfach.

Tue Dich mit möglichst vielen Gleichgesinnten zusammen! Dann legt Ihr eine Liste an uns sammelt ganz viele Unterschriften, von Telefonkunden die bereit sind ihren Anbieter zu wechseln.  Zum Beispiel aus Deiner Straße, Deinem Wohnort, etc. etc.  Ihr vereinbart zunächst ganz locker gemeinsam den Telefonanbieter zu wechseln, wenn sich eine Konditionsverbesserung ergibt.  Wenn Ihr also 100 1&1 Kunden und 150 Telekom Kunden bündelt  und dann gemeinsam direkt mit einem Drittanbieter verhandelt, habt ihr schon eine kleine Einkaufskooperation, also eine kleine Einkaufsgenossenschaft.  Ich plane auch eine kleine Dorfgenossenschaft  und habe mich bei    www.igenos.de   erkundigt und auch eine wirklich gute Empfehlung bekommen.  Diese "Kleinstgenossenschaften" werden auch WirKraftWerke genannt.  Infos dazu findest Du unter  www.mmw-ev.de

Viel Spaß dabei!

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Wenn es sich um eine Genossenschaftsbank handelt, ist diese nicht verpflichtet NICHTMITGLIEDERN  ein Konto zu gewähren. Darüber kann alleine der Vorstand entscheiden.

Eine Genossenschaftsbank sollte in erster Linie für ihre Mitglieder da sein. Das Geschäft mit NICHTMITGLIEDERN ist meistens satzungsgemäß zulässig, sollte aber im Sinne des Genossenschaftsgesetz nicht überwiegen.

Das ist der Unterschied zu den Sparkassen, die einen lokalen Versorgungsauftrag haben und quasi öffentlich rechtliche Institutionen sind.

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Durch die Zeichnung von Geschäftsanteilen sind die Mitglieder Eigentümer und gleichzeitig Geschäftpartner (Kunde bzw. Lieferant) ihrer Genossenschaft. Das bedeutet Identitätsprinzip. Dadurch können Interessenskonflikte, wie sie häufig zwischen Eigentümern (hohe Gewinne) und Kunden (günstige Konditionen) bestehen, vermieden werden. Bei Mitgliederversammlungen bemessen sich die Stimmrechte nicht nach Kapitalanteilen, sondern nach der Grundregel: je Mitglied eine Stimme.

Das genossenschaftliche Geschäftsmodell der Kreditgenossenschaften wurden als Selbsthilfeeinrichtungen gegründet. Sie zielen nicht auf Gewinnmaximierung ab, sondern sind dem genossenschaftlichen Förderauftrag gegenüber Mitgliedern verpflichtet. Dadurch, dass Mitglieder von Volksbanken Raiffeisenbanken Eigentümer und zugleich Kunden sind, entstehen die üblichen Interessenskonflikte zwischen Bankaktionären und Bankkunden nicht. Gleichzeitig bietet die Mitgliedschaft bei einer Kreditgenossenschaft demokratische Mitwirkungs- und Kontrollmöglichkeiten in der Mitglieder- bzw. Vertreterversammlung und im Aufsichtsrat. Die Genossenschaft ist die einzige Rechtsform, die Kunden einen demokratischen Einfluss auf grundsätzliche Entscheidungen ihrer Bank ermöglicht.
Quelle: Genossenschaften in Deutschland DZ-Bank Research 

Die DZ Bank gehört ihren Mitgliedsinstituten - darum sollte die DZ Bank wissen worum es geht.....   

Das "Nichtmitgliedergeschäft"  sollte  ausschliesslich dazu dienen, zusätzliche  Erträge zu erwirtschaften um die Mitglieder dann noch besser fördern zu können. In diesem Sinne sind Mitglieder und Nichtmitglieder ungleich zu behandeln.  Hierzu mehr unter  www.foederauftrag.de    Das heißt die Nichtmitglieder sollten im Sinne der Genossenschaftsidee schlechtere Konditionen erhalten als die Mitglieder! ein Beispiel dafür sind die Bankgebühren. Kostenfreie Konten für  Genossenschaftsmitglieder, Gebühren für Nichtmitgieder.  

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Die Genossenschaftsbanken haben ihre eigene Zentralbank - aber diese zockt da doch  fleißig mit!  Wenn etwas schief läuft ist die Sicherungseinrichtung der Banken dran ( eine GmbH !!!) und die holt sich das Geld von den angeschlossenen Banken einfach  zurück.  Die Mitglieder zahlen dann indirekt die "Spielschulden" - oder was noch schlimmer ist, die Produkte, mit dem hohen Risiko werden in "nette kleine Pakete umgepackt" und  über das Vertriebsnetz der Genossenschaftsbanken an die  Mitglieder weiterverkauft... 

Dazu gibt es einen guten Blog:   www.bankgenosse.de

Habe ich zufällig im Intenet gefunden, ist schon jahrelang online und ein echter Geheimtipp 

Hier alle Punkte aufzuführen - würde die viel zu weit gehen        

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nun wenn dein Anteil 50€ gekostet hat, dann bekommst Du diese 50€ auch zurück - ganz egal wie lange Du das Kapital zur Verfügung gestellt hast.

Als Mitglied einer Genossenschaftsbank bist Du nicht am Wertzuwachs Deiner Genossenschaft beteiligt. Als Gegenleistung  bekommst Du ja die genossenschaftliche Beratung und wirst von Deiner Genossenschaft gefördert. 

Wie der genaue Wert  ausgerechnet wird findest Du auch unter       www.wegfrei.de 

Würde ich aber nicht machen, da ärgerst Du dich doch nur. Angenommen Du hast 100 Anteile zu 100€ und die Anteile sind jetzt  pro Stück 1.860€ wert und Deine Bank fusioniert, Deine Genossenschaft wird aufgelöst und Du bekommst nach ca. 18 Monaten nur Deine 10.000€ zurück, obwohl die Anteile einen Wert von 186.000€ haben. 

Dein Vorstand und Dein Aufsichtsrat haben Dir und auch niemanden anders gesagt,  das bei einer Fusion zwischen 2 Genossenschaftsbanken, das bzw. Dein Anteil am Genossenschaftsvermögen an die übernehmende Bank verschenkt wird.  Glaubst Du das nicht - schaue doch mal unter  was dazu bei   www.wir-sind-die-volksbank.org  steht.       

  

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Das hängt mit der Größe der Bank (Bilanzsumme)  zusammen und ist leider realistisch. 

Aber darum  verstehst Du jetzt  auch, warum sich manche  Herren Vorstände wie "Provinzfürsten" aufführen. Anscheinend wurde  das "Feudalsystem"  still und heimlich  durch die Hintertür  wieder eingeführt.  Die genossenschaftliche Idee "einer für Alle" wurde einfach nur umgekehrt und heißt jetzt  "Alle für EINEN".

Der Fürst war allerdings für seine "Leibeigenen" verantwortlich, darum war  "Leibeigenschaft" sogar  teuerer als das System der "Lohnarbeit".

Viele  Genossenschaftsvorstände betrachten den gesetzlich vorgegebenen  "genossenschaftlichen Förderauftrag" - der mit der Fürsorgepflicht des Fürsten zu vergleichen ist, heute  allerdings als Sozialromantik. 

   

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Hallo Betriebsrat, Du meinst sicher "unter Partnern gibt es keine Geheimnisse"

Hierzu habe ich unter     www.wir-sind-die-volksbank.org   einige interessantes Berechungen  gefunden.

Zu Deiner Frage:  Was  verdienen die Vorstände einer Genossenschaftsbank?

Bei kleineren Genossenschafts Banken so um die 15.000€,  

Bei den mittleren Banken um die 50.000€ und bei den großen Banken mit einer Bilanzsumme von 1 Millarde und mehr verdienen die Vorstandsmitglieder  100.000€  und mehr  im MONAT.

Was das mit der Idee der  Herrn Raiffeisen und Schulze zu tun hat fragen sich inzwischen viele Genossenschaftsmitglieder, zumal die Bankgebühren erhöht werden und die Dividenden immer weiter sinken ...

   

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die systematische Ausplünderung der Genossenschaft durch die eigenen Vorstände wird auch vom   www.genoverein.de    im GenoBankBlog diskutiert....ich glaube ich bin im Kino und es läuft der falsche Film, so eine Story in der die Genossenschaftsidee zum Weltkulturerbe erhoben werden soll- echt toll.

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Aber lieber Wagenfeld
nicht jammern - schaffen.
9,50€ monatliche Bankgebühren, was ist das schon im Jahr? Du bekommst doch fette 3,50€ Dividende 
als Verzinsung für Deinen Geschäftsanteil.

Außerdem muß dein Vorstand muß ja auch anständig bezahlt werden - das macht  bei kleineren und mittleren Banken ca. 20-30% der gesamten Personalkosten ( inklusive der Pensionsrückstellung) aus.

Dann finanzieren wir Bankgenossen ja auch noch unsere Prüfungsverbände, die haben übrigens nur eine einzige Kundengruppe, die sie melken können - „ihre“ ihnen nicht ganz freiwillig angeschlossenen Genossenschaften.

Das reicht aber nicht, denn wir Genossenschaftsmitglieder leisten uns da noch einen Dachverband - den brauchen wir wahrscheinlich damit es nicht reinregnet.

Es geht aber noch weiter, wir Bankgenossen finanzieren auch noch den genossenschaftlichen Spitzenverband.  Der hat sich ganz ganz oben angesiedelt und erklärt unserer Bundesregierung, wie die Genossenschaft heute zu  funktionieren hat, wie die Mitgliederförderung als Sozialromatik verkauft oder besser abgeschafft wird und warum die Rechte der Genossenschaftsmitglieder noch weiter eingeschränkt werden können. 

Glaube bitte nicht das sich auch nur ein Verband für die Rechte der Genossenschaftsmitglieder interessiert oder einsetzt. Das haben die Genossenschaftsmitglieder inzwischen selbst in die Hand genommen: www.genoverein.de oderwww.wir-sind-die-volksbank.orgg oderwww.wegfrei.dee oderwww.genoleaks.dee

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Du hast recht!  Aber die selbsternannte  Steuerung Zentrale aller Genossenschaftsbanken, der Bundesverband der Genossenschaftsbanken,  mischt sich gerne in alle Angelegenheiten und Abläufe ein - vergleichbar mit einem Franchise Geber, dem die Markenrechte gehören und der seine Franchise Nehmer  ausnimmt. 

Darum wurde wohl auch der AVR gegründet.

Mit genossenschaftlicher Mitgliederförderung oder Interessenvertretung  hat das aber rein gar nichts  zu tun - im Gegenteil. Die Herren laden unser Kanzlerin und unseren Bundespräsidenten auf ihre netten Sommerfeste ein und lassen sich feiern....

Unsere  Genossenschaftszentralen bemühen seit Jahren darum die Mitgliederrechte immer weiter einzuschränken. Darum werden ja auch die politischen Kontakte gepflegt.

Mit Erfolg, denn ist die Generalversammlung erst einmal abgeschafft ist es vorbei mit der genossenschaftlichen Demokratie.  

Dieser AVR ist der "Arbeitgeberverband" der Genossenschaftsbanken, der sich bemüht ein einheitlich niedriges Lohnniveau durchzusetzen. Damit gibt es bei Fusionen keine peinlichen Diskussionen und Fragen.

Der BVR bemüht sich mit  Erfolg darum die genossenschaftliche Mitgliederförderung  abzuschaffen.

Der CVR betreibt demnächst das Controlling aller Genossenschaftsverbände.

Der DVR  übernimmt dann die zentrale Datenverwaltung.

Der EVR  übernimmt die Verwaltung des genossenschaftlichen Eigentums

Der FVR  setzt das "genossenschaftliche Führerprinzip" um 

Spaß beiseite, mache weiter so und setze Dich für die Rechte der Kollegen ein!

Auf jeden Fall kann Euch niemand zwingen "Versicherungsvertreter" zu werden ....setzt den Aufsichtsrat unter Druck.

Mit den Fusionen und Zwangsehen kennt sich www.wegfrei.de  ganz gut aus. Ansonsten findest Du auch Hilfe und Hintergrundinformationen bei www.genoverein.de

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Lieber Betriebsrat - frage doch Frage einfach mal  deine(n) Ver.di Gewerkschaftssekretär(in).... die genossenschaftliche Mitbestimmung wurde 1934 durch das  "genossenschaftliche  Führerprinzip" abgelöst. Da reden die Genossen nicht gerne darüber, ist aber  leider  so. 

Den Gewerkschaften ist es damals, zu Zeiten des Ermächtigungsgesetz, auch nicht viel besser gegangen, allerdings haben die Gewerkschaften im Gegensatz zu den meisten Genossen, nicht sofort und  freiwillig mitgespielt.

Du solltest,  als Betriebsrat, die Interessen der Kollegen unbedingt vor der Eigentümervertretung - also der Generalversammlung deiner Genossenschaftsbank - zur Sprache bringen. Du fällst auch dem Vorstand nicht in den Rücken, der Vorstand ist auch nur ein Angestellter der Genossenschaft, der vom Aufsichtsrat kontrolliert werden sollte....

Dein Bankvorstand sieht in Dir sowieso den "bösen Klassenfeind" und fühlt sich als Arbeitgeber,  also was solls. 

Du kannst  doch nicht dafür verantwortlich gemacht werden, das  die meisten Genossenschaftsvorstände und Aufsichtsräte der Genossenschaftsbanken  keine Ahnung haben wie eine wie eine Genossenschaft im Sinne von Raiffeisen & Co. zu funktionieren hat. 

Dein  Aufsichtsrat sollte die Interessen der Genossenschaftsmitglieder  vertreten, eine andere Aufgabe hat er nicht.
Ein  "Dackel Aufsichtsrat" sollte unbedingt durch einen Aufsichtsrat mit dem Charakter eines guten deutschen Schäferhunds ersetzt werden und unbedingt auch mal bellen und die Zähne zeigen

      

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ein Verein oder Club ist  in der Regel nur für seine Mitglieder da. Dafür zahlen die Mitglieder einen Club- oder Vereinsmitglieder einen Beitrag. In der Regel handelt es sich um einen "closed shop" - im Sinne einer geschlossen Gesellschaft.

In einer Genossenschaftsbank zahlen und haften die Mitglieder, auch für die Geschäfte der Nichtmitglieder mit ihrer Bank. Das bedeutet du kannst bei einer Genossenschaftsbank ein Konto einrichten und wirst genauso gut / schlecht behandelt wie ein Mitglied. Somit hinkt der Vergleich mit einem Club oder Verein. Im Internet findest Du unter www.igenos.de unter Genossenschaft & Recht alle Infos

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Die Umwandlung einer  Genossenschaft in eine Aktiengesellschaft kann einfach per Mitgliederbeschluss erfolgen, wenn es eine größere Sache ist, am besten einen Notar dazunehmen,  der die die Umwandlung beurkundet. 

Aber vielleicht kann Dir auch www.genoverein.de helfen. Die Genossenschafts-verbände würde ich nicht fragen. Diese Verbände haben ein Prüfungsmonopol und denen gefällt es gar nicht wenn sich ein " unfreiwilliger Kunde" von den Fesseln befreit.

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zunächst stellt sich die Frage, warum die Banken wirklich fusionieren wollen. Dann stellt sich die Frage, ob  in der  betroffenenGenossenschaft  noch eine echte Mitbestimmung möglich ist.  

Gibt es noch eine (echte) Generalversammlung oder handelt es sich um Vertreterversammlungen?

Es kommt auch vor, das wirtschaftlich starke Banken ( also Banken mit hohen Rücklagen )  mit Banken fusionieren, denen  es nicht  ganz gut so geht, die übernehmenden Banken sind dann aber meist viel größer.

So wird die Fusion als "Finanzspritze"  für die übernehmende Bank missbraucht.

Auf jeden Fall ist das gar nicht so einfach, schaue mal unter  www.genoverein.de  - ob man Dir weiterhelfen kann. Ich habe mir dort mal ausrechnen lassen, was meine Genossenschaftsanteile für einen Wert haben, wenn die Genossenschaft aufgelöst wird. Da gibts es eine kostenfreie Fusions-Hotline.  

Mein 100 € Anteil hatte einen Wert von fast 1300€ , hängt halt mit den angesammelten Rücklagen zusammen. Auf jeden Fall sollten sich alle Mitglieder vor der Fusion über Rücklagen und somit die Werte ihrer Bankgenossenschaft informieren lassen. Aber wer nicht fragt bekommt auch keine Antwort. 

Das der Vorstand in Rente geht, ist auf jeden Fall kein ausreichender Grund für eine Fusion.

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Es geht bei jeder Genossenschaft ausschließlich um die Förderung ihrer Mitglieder bei ihren Geschäften mit ihrer Genossenschaft - das ist der Geschäftszweck jeder Genossenschaft und so steht es auch im Gesetz.

Wenn der Beirat nun nun dazu beiträgt den Förderauftrag besser, im Sinne der Mitglieder, umzusetzen, spricht nichts gegen die Einsetzung eines Beirats.

Der Beirat kann  z.B. als "fachkundiger Berater" des Aufsichtsrats oder als "Vertreter der Mitgliederinteressen" eingesetzt werden. 

Es muss aber immer eine entsprechende Änderung der Satzung erfolgen, aber bitte im Vorfeld nicht irgendwann hinterher. Es geht nur darum die beratende Funktion des Beirats, deutlich  von den Aufgabenbereich des Vorstands und des Kontrollorgan Aufsichtsrat abzugrenzen. 

Es kann nicht sein, dass Vorstand, Aufsichtsrat und Beirat sich irgendwann einmal gegenseitig die Verantwortung zuschieben und niemand die Haftung bzw. die Verantwortung übernehmen will. Grundsätzlich geht es immer um die Interessen der Mitglieder und deren Förderung. Ein"Mitgliederbeirat" kann also auch den Anspruch der Mitglieder auf eine vollumfängliche Information, in allen wirtschaftlichen Belangen der Genossenschaften, durchsetzen. 

Besonders heikel wird es im Fall einer Fusion einer Genossenschaftsbank. Dann werden echte "Mitglieder Vermögenswerte" verschoben, bzw. verschenkt ... also z.B eine Fusion von einer Volksbank mit einer anderen Volks- oder Raiffeisenbank. Es geht um millionenschwere  Rücklagen, die jahrelang angespart wurden und den Genossenschaftsmitgliedern, als Eigentümer der Genossenschaft, gehören. 

Werden diese Rücklagen und Werte einfach so verschenkt ohne die Mitglieder über die Alternativen zu einer Fusion aufzuklären, kann das auch nach einer Fusion noch rechtliche Folgen haben 

Hier wäre eine fachkundiger Mitglieder Beirat, im Vorfeld der Fusionsverhandlungen und der daraus resultierenden Auflösung  einer Genossenschaft unbedingt empfehlenswert.  

War das jetzt zu kompliziert?

Unter www.förderauftrag.de findest Du eine umfassende Textsammlung zum Genossenschaftsrecht wie Du zusammen mit anderen Mitgliedern eine Satzungsänderung durchsetzen einfach kannst. 

Eine Genossenschaft gehört immer ihren Mitgliedern und diese haben eine ganze Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten. Leider ist das aber noch nicht so richtig bekannt.

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da musst Du vielleicht etwas mehr Druck ausüben und auf Deine Rechte als Genossenschaftsmitglied hinweisen. Ich habe ganz gute Erfahrungen gemacht und den www.genoverein.de eingeschaltet. Der Verein hat mein Mail einfach weitergeleitet und kurz und knapp  um eine Stellungnahme gebeten. Das machen die jeden Tag, hat nix gekostet, war schnell und hilfreich.

Ja, nach einer Woche hatte ich alle angeforderten Unterlagen frei Haus auf dem Tisch. 

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die Genossenschaft ist ( war mal ) eine sehr demokratische flexible Form, der Zusammenarbeit- somit ist ein Beirat auch im Sinne der Genossenschaftsidee.

Es ist allerdings notwendig, in der Satzung der Genossenschaft eine Änderung vorzunehmen. Die Satzung ist das "Grundgesetz" der Genossenschaft.

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Ich werde offensichtlich von meiner Bank verschaukelt, was kann ich tun?

Hallo Zusammen! Ich bin vor kurzem aus beruflichen Gründen von Berlin nach Kiel gezogen. Ich habe aus rein praktischen Gründen ein Girokonto bei der hiesigen Sparkasse eröffnet. Ich habe die Sparkasse im Rahmen ihres Umzugsservice mein noch in Berlin bei der Berliner Volksbank bestehendes Konto einzuziehen und mir das Restguthaben auf meinem neuen Girokonto gutzuschreiben. Soweit so gut! Das Ganze ist inzwischen 6 Wochen her und ich muss sagen, so allmählich reißt mir die Hutschnur, denn die Berliner Volksbank überschüttet mich massenhaft unnötiger Bürokratie .Ich musste damals als ich das Konto bei der Berliner Volksbank eröffnete einen Genossenschaftsanteil kaufen, der sich nicht vor Ende 2014 kündigen lässt- naja ist hat so, angeblich lässt sich deshalb mein Girokonto nicht auflösen, weil der Genossenschaftsanteil sonst nicht abgerechnet werden kann – soweit die Aussage der Berliner Volksbank! Von der Sparkasse habe ich erfahren, dass die gar nicht nötig ist, sondern ein kostenloses Verrechnungskonto für diesen Genossenschaftsanteil eingerichtet werden kann. Nach wiederholter Rücksprache mit der Volksbank habe erfahren, dass dies möglich ist. Man hat mir daraufhin die Unterlagen, die für die Eröffnung des Verrechnungskonto nötig sind per Post zugesendet. Ich habe die nötigen Formulare ausgefüllt und zurück an die Bank gesendet. Eine Woche später erhielt ich die Bestätigung zur Verrechnungskontoeröffnung. Seit dem nichts mehr!!! Keine Abwicklung des kostenpflichtigen Girokontos. Keine Kündigungsbestätigung des Genossenschaftsanteils. Auf telefonische Rückfrage meinerseits gestern, sage man mir der zuständige Sachbearbeiter befinde sich noch im Urlaub, aber ich kann in ca. 2 Wochen mit der Abwicklung und der Überweisung meines Restguthabens auf mein neues Girokonto rechnen.

Ich fühle mich von der Volksbank total verschaukelt und suche jetzt nach einer wirksamen Beschwerdemöglichkeit. Es kann doch nicht sein, dass ich einerseits von der Volksbank gar nicht über die Möglichkeit eines kostenlosen Verrechnungskonto informiert werde und anderseits mein kostenpflichtiges Girokonto nach über 6 Wochen nicht abgewickelt werden kann.

Was kann ich tun? Ich brauche das Restguthaben von meinem Girokonto und sehe auch nicht ein, warum ich weiter Gebühren für ein nicht mehr benötigtes Girokonto zahlen muss!!!

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Das gehört leider zum System der Genossenschaftsbanken. Du wirst Mitglied haftest mit Deiner Einlage und einer Nachschusspflicht - wirst nicht besser behandelt wie jedes Nichtmitglied und wenn Du keine Lust mehr hast kommt die große Bürokratie Nummer. 

Das ist entweder ein Arbeitsbeschaffungsprogramm  - also Förderung von Bankmitarbeitern oder nur eine bodenlose Unverschämtheit. 

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ich würde die " Ständegesellschaft" als Vorläufer der "Klassengesellschaft" sehen... Genossenschaften und Zünfte dienen beide zur Förderung ihrer Mitglieder, wobei die Zünfte auch mit einem Kartell vergleichbar sind und es ziemlich hohe "Markteintritts Barrieren" - du musstest die quasi einen Meisterbrief "erarbeiten" und ein "Lehrgeld zahlen"

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Wer kann mir sagen wie so eine Volksbank funktioniert?

Ich bin seit 2 Jahren selbst Mitglied 
einer Volksbank, weil ich meine Wohnung neu finanziert habe und ich so Mitglied geworden bin. Ich war auch schon mal auf so einer Versammlung, da habe ich aber auch nicht viel dazugelernt und es war sehr langweilig. Ich habe eigentlich erwartet etwas über meine Mitgliedschaft in der Genossenschaft zu lernen. Mein Opa ist bei einer anderen, sehr kleinen Genossenschaftsbank, da gibt es aber Freibier und ein zünftiges Abendessen. Opa mag zwar den Begriff Genosse nicht, aber bei den Raiffeisens heißen die Mitglieder eben Genossen.

In der Satzung meiner Genossenschaft steht so etwas von einer „Nachschusspflicht“ , hat mir wirklich niemand beim Abschluss der Hypothek gesagt, vielleicht haben die es auch vergessen, oder ich war hab vergessen nach zu fragen.

Auf meine Anteile wurden mir jetzt 4 € Dividende gutgeschrieben, das ist ja nicht viel. Darum bin ich auch froh nur 2 Anteile übernommen zu haben und nicht 5.

Mein Opa war schon immer Genosse bei einer Raiffeisenbank. Seit ich mich erinnern kann bekomme ich die Dividende immer als Taschengeld zum Geburtstag. Früher waren das beinahe 1000 DM, letztes Jahr waren es nur noch knapp 200 €. Da ich diese Anteile irgendwann mal erben werde, frage ich mich ob ich diese als Andenken an meinen Opa behalten soll, oder ob es besser ist die Anteile zu verkaufen. Ich denke da gerade an die Nachschusspflicht.

In meinem Bekanntenkreis habe ich auch 2 Bankmitglieder. Von denen weiß auch niemand wie so eine Genossenschaft funktioniert. Das macht mich nun richtig neugierig. Selbst SPD Mitglieder, die sich ja auch Genossen nennen, wissen nicht um was es da geht.

Sind die Anteile an einer Genossenschaft nun viel Wert oder werden die immer weniger Wert, wenn die Inflation mit eingerechnet wird. Was ist mit den Rücklagen und Immobilien der Bank, die ja zu einem ganz kleinen Teil auch mir gehört. Wer kann mich da denn einmal neutral beraten, die Verbraucherzentrale ist dafür nicht zuständig. Gibt es nicht irgendeine Organisation dies sich mit Genossenschaftsbanken befaßt, wo ich als Genossenschaftsmitglied mal was fragen kann? Die großen Genossenschaftsverbände sind jedenfalls für einfachen Genossenschaftsmitglieder nicht zuständig.

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Versuche doch mal Dich kürzer zu fassen:

Du wirst Mitglied und zahlt für einen Anteil z.b. 100€

Nun bist Du Mitglied der Genossenschaft und hast einen Anspruch auf  mit eine besonders gute Betreuung /genossenschaftliche Beratung bei der Abwicklung Deiner Geschäfte mit Deiner Bank. Das ist wie Naturalrabatt. 

Du bekommst zusätzlich für Deinen Anteil eine Rendite die abhängig ist von der Gewinnsituation der Bank. 

Grundsätzlich solltest du bei Deiner Genossenschaft auch mitbestimmen dürfen - das ist aber weitgehend abgeschafft. Die Mitglieder kennen weder ihrer Einflussmöglichkeiten noch die Risiken der Geschäftsform Genossenschaft.

Als Mitglied bist Du NICHT am Vermögen DEINER Genossenschaft beteiligt, dafür gibt es ja die besondere Förderung, aber die HAFTEST mit Deinem Anteil und einer Nachschusspflicht. Die Höhe der Nachschussplicht steht auch in der Satzung, die aber kaum ein Mitglied jemals gelesen hat. 

Wenn Du also wieder aussteigt kann Dein Genossenschaftsanteil von 100€  deutlich mehr Wert sein, 1.000 oder 2.000€ sind keine Ausnahmen, aber Du bist nicht an den angesammelten Werten beteiligt. Das Geld bleibt in der Genossenschaft, damit die Genossenschaft weiterhin bestehen bleibt und ihren Auftrag der Mitgliederförderung auch dauerhaft erfüllen kann.

Richtig dumm dran sind die langjährigen Mitglieder, die vor vielen Jahren wegen der hohen Rendite 100 oder 200 Anteile oder mehr gezeichnet haben - das war damals möglich.  Es ist schon ein Unterschied ob Du 10.000€ Einlage  zurückbekommst oder den 10fachen Wert. Na ja und richtig spannend wird es wenn die Nachschusspflicht fällig wird und die Haftsumme nicht begrenzt wird. 

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