Es geht bei jeder Genossenschaft ausschließlich um die Förderung ihrer Mitglieder bei ihren Geschäften mit ihrer Genossenschaft - das ist der Geschäftszweck jeder Genossenschaft und so steht es auch im Gesetz.
Wenn der Beirat nun nun dazu beiträgt den Förderauftrag besser, im Sinne der Mitglieder, umzusetzen, spricht nichts gegen die Einsetzung eines Beirats.
Der Beirat kann z.B. als "fachkundiger Berater" des Aufsichtsrats oder als "Vertreter der Mitgliederinteressen" eingesetzt werden.
Es muss aber immer eine entsprechende Änderung der Satzung erfolgen, aber bitte im Vorfeld nicht irgendwann hinterher. Es geht nur darum die beratende Funktion des Beirats, deutlich von den Aufgabenbereich des Vorstands und des Kontrollorgan Aufsichtsrat abzugrenzen.
Es kann nicht sein, dass Vorstand, Aufsichtsrat und Beirat sich irgendwann einmal gegenseitig die Verantwortung zuschieben und niemand die Haftung bzw. die Verantwortung übernehmen will. Grundsätzlich geht es immer um die Interessen der Mitglieder und deren Förderung. Ein"Mitgliederbeirat" kann also auch den Anspruch der Mitglieder auf eine vollumfängliche Information, in allen wirtschaftlichen Belangen der Genossenschaften, durchsetzen.
Besonders heikel wird es im Fall einer Fusion einer Genossenschaftsbank. Dann werden echte "Mitglieder Vermögenswerte" verschoben, bzw. verschenkt ... also z.B eine Fusion von einer Volksbank mit einer anderen Volks- oder Raiffeisenbank. Es geht um millionenschwere Rücklagen, die jahrelang angespart wurden und den Genossenschaftsmitgliedern, als Eigentümer der Genossenschaft, gehören.
Werden diese Rücklagen und Werte einfach so verschenkt ohne die Mitglieder über die Alternativen zu einer Fusion aufzuklären, kann das auch nach einer Fusion noch rechtliche Folgen haben
Hier wäre eine fachkundiger Mitglieder Beirat, im Vorfeld der Fusionsverhandlungen und der daraus resultierenden Auflösung einer Genossenschaft unbedingt empfehlenswert.
War das jetzt zu kompliziert?
Unter www.förderauftrag.de findest Du eine umfassende Textsammlung zum Genossenschaftsrecht wie Du zusammen mit anderen Mitgliedern eine Satzungsänderung durchsetzen einfach kannst.
Eine Genossenschaft gehört immer ihren Mitgliedern und diese haben eine ganze Reihe von Gestaltungsmöglichkeiten. Leider ist das aber noch nicht so richtig bekannt.