Ich befinde mich gerade im ersten Ausbildungsjahr zum Bankkaufmann und zu Beginn der Ausbildung wurde uns mitgeteilt, dass man Urlaub ausschließlich während der offiziellen Schulferien in NRW nehmen darf.
Als Begründung wurde angeführt, dass wir ab und zu betriebsinternen Unterricht und Weiterbildungen haben. Da diese nur außerhalb der Ferien stattfinden und es manchmal sein kann, dass die Termine sich kurzfristig verschieben, sei es nicht möglich, außerhalb der Ferien Urlaub zu nehmen.
Im Bundesurlaubsgesetz steht unter Paragraph 7 aber nun folgendes:
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs (1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen. [...]
Meine Frage ist jetzt, fällt die o.g. Begründung unter "dringende betriebliche Belange", oder ist sie unrechtmäßig? Und wenn ja, wie kann ich rechtlich dagegen vorgehen?