Ganz wichtig: Solange Du am Ende deiner praktischen Prüfung Dein Verhalten adäquat reflektiert hast, brauchst Du dir keine Sorgen machen.

Ich hatte bis zum Ende ein ungutes Gefühl. Das ich vergessen habe, etwas zu reflektieren, etwas besser machen können usw. Am Ende war es eine 1,0 :-)

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Natürlich können auch angelernte Pflegekräfte auf dem gerontopsychiatrischen Fachbereich arbeiten. Die Wohnbereichsleitung sollte natürlich (neben der Weiterbildung zur WBL) die Weiterbildung zur gerontopsychiatrischen Fachkraft besitzen, um ihre Mitarbeitenden im Hinblick auf den Umgang mit den erkrankten Bewohnern zu schulen. Ebenso ist es empfehlenswert, wenn weitere PFK die Weiterbildung in der Gerontopsychiatrie besitzen. Das deine HL keinen Wert auf Fort- und Weiterbildungen legt und die Mitarbeiter schlechte Sprachkenntnisse vorweisen, ist natürlich kontraproduktiv in der GPS.

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Da nach den alten Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen der Alten- und Krankenpflege, die Pflegeschulen selbst noch die Themen für die schriftl. Abschlussprüfungen bestimmen und diese vom Kultusministerium ggf. abgesegnet werden, wird wohl Deine Pflegeschule genau wissen, was wann in welchem Jahr genau dran kam. Ebenso muss die Schule die Abschlussprüfungen der Abgänger archivieren, deshalb konnten Sie euch zur Prüfungsvorbereitung damit lernen lassen, da sie genau wissen was letztes Jahr dran kam und was sie dieses Jahr für Themen dran nehmen werden.

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Unverdünnt würde ich ein ätherisches Öl eher weniger auf der (Kopf)Haut anweden, da es u. a. zu Hautreizungen kommen kann. Du könntest Dir als Basis ein Mandelöl holen und dieses mit dem ätherischen Öl mischen und dann auf deine Kopfhaut / Haare auftragen. Genauso kannst Du versuchen deine Haare mit dem Öl zu waschen, indem Du dieses in einem Behälter mit Wasser und einen Emulgator (Sahne, Milch etc.) mischt, trocknen lässt und dann nach 2 Tagen ausspülst. Primavera, Neumond etc. bieten auf ihren Seiten gute Tipps für Neulinge bzgl. der Aromatherapie.

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Ist doch ganz einfach. Hast Du früher gern mit Barbies oder Playmobil-Autos gespielt? Dann pack solche mit rein. Habt ihr als Kinder mit Kaugummi-Zigaretten so getan, als würdet ihr Rauchen, dann pack solche mit rein. Hast Du ein Kuscheltier von Deinen Eltern, Großeltern bekommen, dass Du bis heute noch hast, dann dieses rein. Erinnert dich der Duft an Rosen an deine Kindheit, dann pack Rosenöl oder eine Rose mit rein. Gibt so viele Möglichkeiten…

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Ganz wichtig: Den möglichen Grund für das Erbrechen ausfindig machen (Erkältung / grippaler Infekt, Nahrungsmittelunverträglichkeit usw.). Da der BW bereits einmalig die Tabletten erbrochen hat, würde ich ihm die selben nicht nochmal geben und dies dem Arzt gegenüber remonstrieren. Es kann durchaus möglich sein, dass er erneut seine Tabletten erbricht, wenn ihm die gleichen Medikamente erneut verabreicht werden. Ebenso kann er bereits Wirkstoffe der Tabletten aufgenommen haben und die doppelte Dosis kann fatale Folgen für den BW haben. Bitte auch den Hausarzt darüber informieren, er gibt Dir dann meist auch weitere Anweisungen.

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Hast Du eine abgeschlossene Ausbildung? Hast Du abgeschlossene Weiterbildungen? Hast Du Leitungserfahrung?

Darauf kannst Du natürlich aufbauen.

Zum Bsp. kannst Du mit der Weiterbildung zum Wundexperten bei Sanitätshäusern und ggf. in der Klinik arbeiten. Ebenso kannst Du mit deinem AG verhandeln, Dich hauptsächlich als Wundexperte einzustellen, mit geregelten Arbeitszeiten (ohne Wochenenddienste etc.) Verhandlungsgeschick ist halt dabei gefragt.

Ebenso mit der WB zum Praxisanleiter könntest Du als hauptamtliche Praxisanleiterin bewerben, die nur noch für die Auszubildenden und deren fachgerechte Anleitung zuständig ist.

Ebenso kannst Du zum MDK / zur Krankenkasse gehen und dort für die Pflegebegutachtung zuständig sein (teilweise Leitungserfahrung / WB zur PDL erwünscht).

Also es gibt sehr viele Möglichkeiten für Dich in der Pflege sich weiterzuentwickeln, auch das Arbeitsamt kann die ggf. weiterhelfen im Hinblick auf Umschulungsmaßnahmen…

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Eine reizvolle Umgebung für den Pflegeempfänger zu schaffen, beginnt schon bei seinem eigenen Zimmer. Zum Bsp. ein bettlägeriger Bew. der im Bett nur auf die Wand sehen kann, bietet keine reizvolle Umgebung - besser wäre es, dass Bett so zu positionieren, dass der Bew. aus dem Fenster schauen kann und dadurch seine Umwelt wahrnimmt. Ebenso kann bei der Zimmergestaltung biografische Aspekte berüchtigsichtigt werden. Hat der Bew. damals selbst Blumen gezüchtet und immer Orchideen gehabt, dann geben ihm diese Blumen auch Reize, wenn er diese im Zimmer stehen sieht. Genau ist es auch mit Bilder von Angehörigen/Freunden/Bekannten, der eigene Sessel von daheim usw.

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Voraussetzung für die Ausbildung ist ein Realschulschulabschluss. Solltest Du nur einen Hauptschulabschluss haben, muss Du bspw. eine mindestens 1-jährige Berufsausbildung, wie z.B. die zum/zur Altenpflegehelfer/in, nachweisen. Danach kannst du die Ausbildung zum Pflegefachmann regulär beginnen.

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Da bin ich ehrlich… Eigentlich sollte es dir dein AG ermöglichen Deinen Bew. so in seiner Lebensgestaltung zu unterstützen wie es nur geht (Stichwort: aktivierende Pflege). Da ich weiß, wie es in der Altenpflege abläuft, bin ich mir aber sicher das der Bew. eig in ein psychiatrisches Pflegeheim gehört, wo er individuell gefördert wird (Alltagskompetenz etc.)

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Kannst Du bitte erläutern, wie die Bücher heißen?

Sind diese Fachliteratur für die Ausbildung, Studium etc.?

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Da du „nur“ eine angelernte Kraft bist (ohne [Zusatz]Qualifikationen?), würde ich dir empfehlen deine Eingruppierung entsprechend dem Tarifvertrag der AWO zu entnehmen, ggf. kannst Du bei vorhandener Zusatqualifikation zur Alltagsbegleiterin nach § 43b mehr Einstiegsgehalt (im Hinblick auf die Imfpflicht und damit verbundenen möglichen [Pflege]Personalmangel) ein höheres Einstiegsgehalt verhandeln.

Bspw. laut der AWO Rheinland-Pfalz (Stand: 2020):

Entgelt für Pflegehilfskräfte
Pflegehilfskraft – ohne pflegerische Ausbildung
Wer ungelernt in den Beruf einsteigt, wird innerhalb der ersten 2 Jahre mit einem Pflegehelferkurs qualifiziert. Es werden generell 1.942 € plus Zuschläge gezahlt.

Du kannst dich bspw. auch an den AVR der Caritas orientieren, die eine Gesamtbruttovergütung von 2.166,89€ für Pflegehelfer (ohne Ausbildung) im ersten Berufsjahr zahlen (exklusive Zuschläge).

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