Erbrecht: Unterschreiben einer Einverständniserklärung zur Versteigerung des Hauses - meinem Wohnort

Hallo, liebe Community!

Vor gut einem Jahr ist mein Vater verstorben. Ich wohne noch in dem Haus, das mir mit 4 Miterben (meinen älteren Schwestern) vererbt wurde. Es ist etwas kompliziert. Jedenfalls soll ich nun (Frist bis morgen) eine Einverständniserklärung (geschickt vom Rechtsanwalt) unterschreiben, daß das Anwesen verkauft wird, und der erzielte Erlös... bla bla, und ich meine Schwestern bevollmächtigen würde, einen Makler ihrer Wahl zu beauftragen, das in die Wege zu leiten.

Nun das Problem: Ich habe noch keine Wohnung gefunden, die mir das Amt bezahlen würde (bin zwangsweise HartzIV-ler, wohne in dünn besiedelter Region, in einer echten Stadt wär´s wohl kein Problem).

Und die Frage: Gebe ich mit dieser Unterschrift meinen Schwestern ein zusätzliches Werkzeug in die Hand, mich leichter hinauszuwerfen? Eventuell gar, um leichter eine Teilungsversteigerung durchzusetzen? (Obwohl ich gelesen habe, das ginge sowieso IMMER, auch wenn es meist unrentabel sei...)

Nun ja, ich habe ja auch vor, auszuziehen, und das Haus in Geld verwandeln zu lassen. Ich verstehe auch nicht so ganz (ein wenig schon, weil es denen evtl. so erscheinen könnte, obwohl ich da nix dafür kann, aber eben nicht ganz), warum ich da nun etwas bestätigen, und dazu (so wäre es dann ja, oder?) noch alles aus der Hand geben soll. Auf meine Nachfrage hieß es, eine der Schwestern sei der Meinung, ich wolle wohl nicht ausziehen, und falls ich das nicht bis morgen unterschriebe, wolle sie eine Teilversteigerung veranlassen. Das als Begründung.

Was meint Ihr dazu? Soll/muß ich das nun unterschreiben? Oder was sonst? Hätte es Sinn, eine Stellungnahme (dazu oder stattdessen) abzugeben, ich sei natürlich einverstanden, aber könne eben erst ausziehen, wenn ich die Wohnung habe?

Bitte, helft mir! Mir wird schon ganz komisch in der Magengegend.

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Laß dich nicht unter Druck setzen und unterschreibe nicht.

Das Ganze ist doch nur ein Scheinproblem. Ihr wollt das Haus doch verkaufen.

Ich würde dem gegnerischen Anwalt mitteilen, daß ich mit einem Verkauf einverstanden bin und selbst einen Makler beauftragen würde. Dann hätte ich eine Kontrolle über den Verkauf und über den Zeitplan.

Eine solche Mitteilung hat zivilrechtlich auch keine nennenswerten Auswirkungen. Jede Verpflichtung, (Mit) Eigentum an einer Immobilie zu übertragen, muß notariell beurkundet werden.

Betreibe den Verkauf selbst, stimme dich wegen des Preises mit den Geschwistern ab, und alles ist gut.

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Beim gegenwärtigen Zinssatz kann das durchaus Sinn machen.

Die Pflichtteilsberechtigten müßten verzichten, allerdings kann man einen Pflichtteilsverzicht nicht erzwingen. Wieviel zu zahlen ist, ist daher Verhandlungssache.

Natürlich sollte man das nur mit professioneller Begleitung machen.

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Die Laufleistung ist prämienrelevant. Deshalb muß sie korrekt angegeben werden. Es ist jedoch völlig ok, den Vertrag nachträglich anzupassen.

Die Anpassung selber kostet nichts, aber die Prämie wird steigen. In der Regel wird die Prämie ab (rechtzeitiger) Meldung erhöht.

Möglich wäre jedoch auch eine rückwirkende Erhöhung. Verschlampt man die rechtzeitige Meldung, ist auch eine Vertragsstrafe möglich.

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Das ist letztlich eine Frage der Abwägung, ob die Erhöhung angemessen ist. Aber bei einer derart langen Laufzeit scheint das ok zu sein.

Ich gehe mal davon aus, daß du nicht als Verbraucher, sondern als Gewerbetreibender handelst.

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Eine Gmbh macht wahrscheinlich keinen Sinn. Die Haftungsbegrenzung dürfte bei Immobilien nicht unbedingt erforderlich sein. Wenn die Immobilien kreditfinanziert werden sollen, muß man in der Regel ohnehin die persönliche Haftung übernehmen.

GmbHs haben mehrere Nachteile.

Meines Wissens sind die Gewinne per definitionem gewerbesteuerpflichtig (bin mir aber nur zu 95 % sicher).

Viel schlimmer ist aber, daß man die Abschreibung der Immobilien nicht mit seinen anderen Einkunftsarten verrechnen kann. Die wirken sich nur innerhalb der Bilanz der GmbH aus.

Hinzu kommen die Veröffentlichungspflichten.

Der Aufwand der Führung einer GmbH wiederum hält sich in Grenzen, wenn man ein wenig von Buchführung versteht.

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Kauf dir eine bessere Uhr, das wird ihm eine Lehre sein --- Hoax

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Ich verstehe den Sachverhalt nicht.

Du hast mit deinem Wagen den Zaun beschädigt, es erst am nächsten Tag bemerkt und zu dem Zeitpunkt war schon Anzeige erstattet? Wieso gegen Unbekannt, stand der Wagen dann dort nicht mehr? Wie und wann hast du es denn dann bemerkt?

Diese Fragen haben folgenden Hintergrund:

Für eine Straftat, wie die Fahrerflucht unterscheidet man objektiven und subjektiven Tatbestand.

Der objektive TB ist das äußere Geschehen, das liegt vor. Unfall + Entfernen + keine Feststellung von Personalien und Art der Beteiligung.

In subjektiver Hinsicht ist Vorsatz erforderlich, kurz gesagt Wissen und Wollen. Du wendest ein, du hättest den Unfall nicht bemerkt. Das ist schwierig, man spricht hier auch von "taktiler Wahrnehmbarkeit", was bedeutet, daß Fahrzeugberührungen aller Art vom Fahrer praktisch immer bemerkt werden. Nimm die Eingangsfragen dazu, und du mußt sehr viel genauer begründen, warum du den Schaden nicht bemerkt hast.

Gelingt dir das, liegt kein Vorsatz, sondern nur Fahrlässigkeit vor. Fahrlässige Unfallflucht gibt es nicht.

Praktisch bedeutet das: Lege der Polizei dar, daß du den Schaden nicht bemerktest. Das ist nicht völlig unglaubwürdig, denn um von einem Unfall direkt neben dem eigenen Grundstück zu flüchten, muß man schon grenzdebil sein. Vielleicht ist der Schaden ja nur gering, der Boden war uneben, so daß das Fahrzeug gewackelt hat, der Zaun nur sanft eingedrückt, o.ä..

Dazu belege, daß der Schaden behoben wurde. Dann kannst du mit einer Einstellung gegen Auflage rechnen.

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Für eine bereits verstrichene Zeit war der Anschluß gesperrt. Man kann die Zeit nicht zurückdrehen, daher ist die Leistung unmöglich geworden.

Da Sky wegen des Verzuges zu Recht gesperrt hat, die Sperrung von deinem Klienten zu vertreten war, liegt ein Fall der verschuldeten Unmöglichkeit vor, die Zahlungspflicht besteht weiter.

Geregelt hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__326.html

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Bäcker backen, Maurer mauern, Anwälte kümmern sich um das Rechtliche. Bringt man das durcheinander, wohnen wir in schiefen Häusern, essen harte Brötchen und verlieren unsere Prozesse.

Der Entwurf von AGB gehört zur Königsdisziplin, das würde ich nicht einmal irgendeinem x - beliebigen Anwalt anvertrauen.

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Sich einem Problem stellen. Wie überwindet man unangenehme Situationen?

Folgendes. Letztes Jahr war ein schreckliches Jahr für mich.

Mein Vater schmiss mich raus, da ich ihm nicht türkisch genug war und das ende 2011 kurz vor Weihnachten. Ich war echt im Klinsch mit der gesamten Familie und wurde stark depressiv, da ich eigentlich ein Familienmensch bin.

Ich lebte mal hier mal da für eine gewisse Zeit, bekam kein Geld, da mein Vater nichts zahlen wollte und auch eine Zeit lang nicht bereit war mich zu sehen und ich somit nicht alle nötigen Formulare ans Jobcenter geben könnte. Vor all dem kündigte ich meinen Job/ließ mich kündigen, da mein Exfreund mir den Job verschaffte.

Jedenfalls war ich schon immer depressiv, wollte nicht leben und konnte nie Verantwortung übernehmen und plötzlich musste ich und musste alles plötzlich hinter mir lassen und ein Leben aufbauen, was ich so gar nicht erwartet hatte. Das mit dem Jobcenter klappte dann auch nicht sonderlich gut, da ich wirklich jede Woche einen Brief bekam wo drin stand: Du MUSST dich hier bewerben, du MUSST dich da bewerben, obwohl ich mehrmals deutlich ausgedrückt habe, dass ich mich auf meine Schule konzentrieren muss. Naja, die hab ich dann abgebrochen, da ich echt durch diese blöde finanzielle Situation die ich hatte, die mich zu all den anderen Dingen richtig niedergeschlagen hat. Ich bekam immer mehr Briefe und Mahnungen von nicht bezahlten Rechnungen und irgendwann begann ich sie zu ignorieren. Ich hatte einfach irgendwann Angst und konnte mich dem nicht stellen, weil ich wirklich nicht wusste wie, weil ich bei gar nichts wusste, wie. Ich war immer sehr selbstbewusst und fröhlich, zumindest nach Außen, doch jetzt.....

Ich habe mir vorgenommen eine Ausbildung zu beginnen in diesem Jahr noch und machte ein 1-monatiges Praktikum bei einem Friseur und bekam eine Zusage schon am 4. Tag, herrjemineh, ich war endlos glücklich und dann kurz bevor ich den Vertrag unterschrieben habe, rief mich meine Schwester morgens als ich auf dem Weg in den Salon an und sagte mir, dass der Obergerichtsvollzieher mit einem Haftbefehl vor meiner Tür stand. Ich war schockiert, ich wusste nicht mehr was ich tun sollte und versinkte wieder in einer Krise. Ich konnte nicht anrufen, weil ich wirklich große Angst hatte ins Gefängnis gehen zu müssen. Und habe es nach zwei Wochen noch immer nicht getan. Ich habe Angst. Ich muss mir eingestehen, ich habe eine Angststörung entwickelt durch alles, was passierte, aber wie komme ich da raus?

Ist jemandem was ähnliches passiert? Komme ich ins Gefängnis? Ich denke nicht, oder? Ich bekomme auch keinen Termin beim Psychologen, aber das liegt wahrscheinlich auch daran, dass ich mich nicht traue aus mir herauszukommen und zu sagen, dass ich es bitter, bitter, bitternötig habe.

Was ratet ihr mir in dieser Situation und generell in solchen Angstsituationen. Ich will da anrufen, ich tipp immer die Nummer ein, aber traue mich nicht den grünen Kopf zu drücken, weil ich angst habe, dass dann direkt jemand vor meiner Tür steht und mich mitnimmt

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Es kann schon sein, daß der Gerichtsvollzieher einen Haftbefehl für dich hat. Da geht es aber nicht um Haft im Zusammenhang mit einem Strafverfahren, sondern um Erzwingungshaft.

Irgendwer hat die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung beantragt, und du hast nicht reagiert.

Die Abgabe der EV kann nur durch Handlungsvollstreckung erzwungen werden. Das ist Geldzahlung oder eben Erzwingungshaft. Ersteres scheidet logischerweise aus.

Ruf ihn an und mache einen Termin. Dann ist Ruhe (wenn du den Termin wahrnimmst). Unangenehm, aber darüberhinaus unproblematisch.

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Mit sehr viel Glück wird das Ganze im Ermittlungsverfahren gegen Auflage eingestellt. Die Auflage wird voraussichtlich in Sozialstunden betehen.

Es kann auch sein, daß es ein Gerichtsverfahren gibt, sehr unangenehm, aber das Ergebnis werden auch Sozialstunden sein.

Du kannst dem Ganzen die Schärfe nehmen, indem du zu dem Inhaber, bzw. Geschäftsführer des Laden gehst, dich entschuldigst und Wiedergutmachung anbietest.

Du wirst es überleben und vorbestraft bist du auch nicht. Beim nächsten mal kann es allerdings sehr viel unangenehmer werden.

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Das deckt die Rechtsschutzversicherung zumindest in zivilrechtlicher Hinsicht nicht.

Die Abwehr von Schadensersatzansprüchen übernimmt die Haftpflichtversicherung. Sind die Forderungen berechtigt, reguliert sie. Sind sie unberechtigt, übernimmt sie die Abwehr, indem sie den Gerichtsprozeß finanziert.

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Als "Umstand" kenne ich das nicht. Es dürfte um den Willen gehen.

Das "warum" spielt dabei keine Rolle. Es geht letztlich um den Willen, also Wissen und Wollen des äußeren Geschehens. Im Zivilrecht ist das letztlich der Rechtsbindungswille.

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Ihr habt den Vertrag mündlich aufgehoben, das Auto gehört also wieder dir. Soweit kein Problem.

Du hast nur ein Beweisproblemchen.

Nimm einen Freund mit und frage die Exkäufer nach einer schriftlichen Bestätigung. Wenn sie dir die nicht geben, hast du immerhin einen Zeugen. Schreibt anschließend einen Vermerk über das Gespräch und laß deine Begleitung unterschreiben.

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DRINGEND: ich soll heizungsrechnung zahlen

Hallo ihr Lieben,

brauche mal wieder euren Rat. Meine Vermieter, bzw ihr Berater/Verwalter von Haus&Grund hat mir eine Zahlungsaufforderung zu einer Reparaturrechnung zukommen lassen. Die Rechnung beträgt knapp über 130€. In unserem Mietvertrag sind Kleinreparaturen nur bis 110€ fällig. Allerdings wird in dem Brief behauptet ich hätte das Ventil der Heizung kaputt gemacht. Ich bin mir definitiv keiner Schuld bewusst, da die Heizungen sicherlich über 20(30,40?) Jahre alt sind und alle Ventile total verrostet sind. Außerdem soll ich diese Rechnung innerhalb einer Woche zahlen...

Mal angenommen ich wäre schuld bzw um Stress zu vermeiden gestehe ich die Schuld ein... ist es rechtens innerhalb 1 Woche Geld zu verlangen?! Wie soll man so schnell Geld auftreiben?! Also ich als Studentin kann das nicht! Würde mich mal interessieren. Mal angenommen es wäre eine Rechnung von 25€ die ich zu tragen hätte. Wann darf da abgerechnet werden? Doch wohl frühstens mit der Nebenkostenabrechnung oder nicht?

Außerdem interessiert mich auch, abgesehen davon dass die Rechnung über 110€ liegt... sind 110€ bei Kleinreparaturen zulässig? Im Internet liest man ständig von 80€ maximal aber 100€. Unsere Kaltmiete beträgt übrigens 600€ falls das hilft.

So und nun zu der wichtigsten Frage: Wie soll ich nun darauf reagieren? Bzw soll ich überhaupt reagieren? Meiner Meinung nach hab ich damit nichts zu tun, weil ich weder Schuld an dem Schaden hatte - noch unterliegt das diesen umstrittenen Kleinreparaturen. Ich weiß aber, dass meine garstige Vermieterin streng darauf beharren wird, dass ich Schuld wär...

Im Vorraus schonmal Danke für eure Tipps und Ratschläge!!!

Glg

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Ich habe auch Zweifel, ob hier eine Kleinreparatur vorliegt. Das ist allerdings Einzelfallfrage. Vielleicht hilft dieser Link weiter:

http://www.hausverwalter-abc.de/kleinreparaturen.html

Die Frist scheint ein bißchen kurz zu sein, für ZU kurz halte ich sie aber nicht unbedingt. Außerdem setzt eine zu kurz bemessene Frist nur eine angemessene in Gang. Hilft also nicht viel, die Kürze der Frist anzugehen. Notfalls läßt man sich eben eine Fristverlängerung geben. Darauf hat man zwar keinen Anspruch, das sollte aber dennoch klappen.

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Wieso sprichst du direkt mit dem Versicherer und dazu noch nur mit einem?

Geh zu einem richtigen Makler. Der kostet nichts extra, es sei denn du willst irgendeinen online Versicherer.

Ablehnung von Kaskoversicherungen kenne ich nur in Fällen, in denen frühere Versicherungen wegen Zahlungsverzug gekündigt wurde. Daher dürfte es kein Problem sein, den Wagen zu versichern.

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Diese Umwandlung ist prinzipiell möglich.

Richtiger Ansprechpartner wäre aber nicht eine Schuldnerberatung, sondern die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft ist die Herrin des Verfahrens, einschließlich der Vollstreckung.

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Wenn der Mann vom Hersteller oder Verkäufer geschickt wurde, dann liegt der Fehler in deren Einflußbereich und ist von ihnen verschuldet.

Einen Schadensersatzanspruch begründet dies aber nicht.

Man unterscheidet zwischen haftungsbegründendem Tatbestand und haftungsausfüllendem Tatbestand.

Ersteres ist die Haftung dem Grunde nach, also die Frage, ob ein Fehler vorliegt, den derjenige, der in Anspruch genommen werden soll, zu vertreten hat. Hier war kunstgerechtes Ausmessen geschuldet. Das ist nicht geschehen, damit sind vertragliche Pflichten verletzt, die einen Schadensersatzanspruch begründen.

Der haftungsausfüllende Tatbestande ist die Haftung der Höhe nach. Daran fehlt es hier. Zwar mag es ein Schaden sein, daß die Küche nicht rechtzeitig fertig wurde, aber diesen Schaden kann man nicht in Geld ausdrücken. Einen anderen Schaden kann ich nicht erkennen.

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Das ist einfach ein Fall von dumm gelaufen, sorry.

Das Angebot war völlig ok.

Entweder du sammelst das Geld von den Leuten noch ein, oder du zahlst selber. Klar ist das besch ** eiden, aber der Gastronom kann ja nun erst recht nichts dafür.

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