Ich hab so einen Fall schon erlebt. Und plötzlich stand der Zoll vor der Tür, um Beweise gegen den Arbeitgeber zu sichern: wegen Hinterziehen von Sozialabgaben! (Und genau das ist es auch!) Er spart sich durch die angesammelten Minusstunden nämlich die Sozialabgaben, die er zahlen müsste, wenn mehr als für 400 Euro gearbeitet wird.

Und: Du hängst da vielleicht auch mit drin, als Mitwisserin. Wehre dich!

Ich würde an deiner Stelle beim Bürgertelefon für Arbeitsrecht (vom Bundesministerium für Arbeit) anrufen. Einfach googeln :-)

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Namensrecht auf Künstlernamen --> ungefährer Preis? Vorgehensweise?

Seid gegrüßt! :-)

Ich würde gerne ein Namensrecht auf einen Künstlernamen von mir (Nein, nicht Aphelion) erwerben. Nun habe ich aber keine Ahnung, mit welcher Preiskategorie ich dabei rechnen muss. In Google habe ich trotz längerem Suchen nichts gefunden, daher frag ich hier mal nach. ;-)

Hat irgendwer von euch bereits Erfahrung damit? Ist das tatsächlich mit dem neuen Personalausweis noch möglich? Und wie hoch könnten IN ETWA die Kosten dafür sein?

Da gewisse "schlaue" Kommentare nicht ausbleiben (-.-"), hier gleich als "Kleingedrucktes": 1. Nein, ich will keine genaue Zahl bezüglich der Kosten von euch, bloß gibts zwischen 1Euro und 1000Euro ein paar winzig kleine Unterschiede, daher --> Preiskategorie <--- !! 2. Ja, ich werde deshalb sowieso noch aufs Amt gehen, das stimmt. Aber das hier ist ne super Seite, um sich zu informieren, und ich denke, sich bevor man etwas tut mal etwas schlauer zu machen, könnte den meisten Menschen wirklich mal nicht schaden!! und zu guter Letzt, 3.: Ja, ich weiß, viele von euch sind sicher furchtbar gelangweilt und spammen unheimlich gerne irgendwelche Foren mit sinnlosen Wörtern wie "Döner" oder "Horst" zu, aber so Leid es mir auch tut, geltend für alle solche Antworten schreibe ich hier nur eins:

---> Kapitän Niveau schreit: "Wir sinken !!!" <---

An alle (im Geiste) Erwachsenen: Danke schonmal für eure Antworten!! :-)

Dark Greetings,

  • Aphelion -
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Was willst du eigentlich erreichen? Ich kann deine eigentliche Frage unter all dem "ich-weiß-schon-was-ihr-jetzt-denkt-Wust" gar nicht sehen... (Kein Mensch hat Bock sich das durchzulesen...) Stell doch einfach ne Frage und hoffe. dass Antworten kommen, die dich weiter bringen!

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Also ich finde das nicht so einfach zu beantworten.

Die Frage ist doch, wer von euch beiden hat was genau unterschrieben. Dazu müsste man den Vertrag sehen bzw du siehst ja eigentlich, wer sich durch seine Unterschrift für was verpflichtet.

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Unter Controlling versteht man Steuerung und das in einem weiten Sinne. Personalcontrolling bezeichnet alle Maßnahmen, die auf die Personalsituation im Unternehmen Einfluss haben. Angefangen von der Akquise bis zum Personalabbau. Im engeren Sinne ist Personalcontrolling das Bündel an Maßnahmen, die einen möglichst effektiven Personaleinsatz bewirken (also v.a. im Hinblick auf die Kosten- und Leistungseffizienz)

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z.B. wie stellt man die richtigen Fragen im Bewerbungsgespräch? oder: Welche Möglichkeiten der Personalakquise gibt es?

Wichtig ist es, dass du Fragen stellst, die dich interessieren. Denn: Wenn du eine Antwort bekommst, soll das Gespräch ja weitergehen. Wenn du nur die Antwort "hinnimmst" und nichts Weiterführendes dazu sagen kannst/willst, bricht das Gespräch ab. Bei Themen, die einen interessieren, fällt das leichter.

Viel Erfolg!

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Ich gehe davon aus, dass du an eine empirische Arbeit denkst. Ich habe meine Dipl.Arbeit über Prüfungsgespräche geschrieben, indem ich mir die Frage gestellt habe "was hier eigentlich passiert". Ähnliches könnte ich mir in Bezug auf die Wirkung des "Zeigens von Emphatie" als Motivator vorstellen. Das wäre halt ein stark empirisch ausgerichtetes Thema, bei dem man eine gewisse Liebe zum Detail haben muss. Und man sollte Interesse daran haben, Dinge die einem nicht weiter spektakulär vorkommen, genau unter die Lupe zu nehmen.

Wenn dich eine solche Richtung neugierig macht, kannst mich gerne anschreiben und ich erzähle dir mehr :-) lg nicole

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Ein "Recht auf Umschulung" gibt es nicht. Allerdings hast du das Recht auf berufliche Integration/Rehabilitation; wobei die Umschulung EINE mögliche Maßnahme darstellen kann (nur am Rande: eine andere Möglichkeit wäre z.B. die Anpassung des Arbeitsplatzes). Im Endeffekt muss der zuständige Sachbearbeiter entscheiden, ob eine Maßnahme letzten Endes zu einer beruflichen Integration führt. Nur dann darf er sie bewilligen.

Du schreibst, dass dein Fall genehmigt sei - dann hast du doch was schriftliches, womit man etwas anfangen kann.

Und wer sagt, dass keine Gelder mehr da sind. Hört sich für mich nach der Standardaussage "Geld ist immer knapp" an. Und das heißt ja nicht, dass deshalb deine Umschulung nicht finanziert wird.

Ich würde direkt nachfragen.

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Kannst du die Frage präzisieren? Verstehe nicht ganz, was du mit "die Sozialversicherung über das ganze Jahr laufen lassen" meinst. und was meinst du mit "Freiwilligenbeitrag"? Für was? lg n.

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bin auch kein Anwalt aber meine Einschätzung: Wenn das eine reine Bewertungsmaßnahme ist (also intern; OHNE, dass Dritte persönliche Daten über dich erhalten können) sehe ich rechtlich kein Problem, dass dein AG das machen kann. falls das aber als Werbemaßnahme auf eine Außenwirkung auf potentielle Kunden wirken soll UND dort persönliche Daten (Name, Photo) verwendet werden, kann er das kaum ohne deine Zustimmung machen (--> Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Grundgesetz!)

Eine Möglichkeit wäre aber, dass die Wirkung als Werbemaßnahme ohne persönliche Daten von dir gestaltet wird. Dann wäre dagegen aber doch auch nichts einzuwenden... Außer mehr Arbeit :-)

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Freie Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Allerdings ist schon zu überlegen, ob es nicht für beide Seiten von Vorteil ist. Die Studentin hat ihr Zeugnis und für die Firma ist das natürlich auch in gewisser Weise ein "Aushängeschild".

In ein Arbeitszeugnis gehören die Tätigkeiten (geht auch als Auflistung), ggf. mit einer Beschreibung in welchem Umfang und welcher Regelmäßigkeit und ob selbstständig/unter Anleitung o.Ä. Dann ist natürlich noch die Bewertung wichtig: Wie zufrieden wart ihr mit der Erledigung. Des Weiteren "dazwischen liegende" Bereiche zu beurteilen, wie die Leistungsbereitschaft, die Zuverlässigkeit, das Verhalten gegenüber Kollegen, Vorgesetzen, Kunden (Verhalten = ganz, ganz wichtig). Dann gehört eine Schlussformel rein.

Man muss schon ein wenig auf die Formulierungen achten - die Zeugnissprache ist halt heikel. Vielleicht ist es zu überlegen, ob man sich nicht ein Buch über sowas kauft, wenn man sich noch nicht auskennt und in Zukunft öfter Zeugnisse schreiben muss...

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ich schon schwierig dazu eine Antwort zu geben - würde auch auf den Gesamtzusammenhang plädieren.

Grundsätzlich gilt beim Arbeitszeugnis, dass der Arbeitgeber schlechte Beurteilungen (und ne 3 ist ja nun nicht gut) begründen können muss.

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in solchen Fragen hat mir schon oft das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (siehe http://www.bmas.de/portal/17908) geholfen!

Dort bekommt man zwar keine rechtsverbindliche Auskunft, aber dort sitzen Arbeitsrechler und in einem Gespräch kann man halt doch besser nachfragen.

gruß N

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um gezielt auf deine Frage zu antworten: 8 Stunden täglich - ausnahmsweise 10 Stunden (§3-8 Arbeitszeitgesetz) Wichtig: Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen (§2 Arbeitszeitgesetz)

die viel wichtigere Frage in deiner Situation wäre, ob du überhaupt einen Nebenjob ausüben darfst. Die Nebentätigkeit musst du i.d.R. beim Arbeitgeber melden/ genehmigen lassen. Falls dein Arbeitgeber da was dagegen hat, kann er dir das u.U. untersagen. Falls du dann dennoch den Nebenjob ausübst, kann er dir sogar den Ausbildungsvertrag kündigen! Gut finde ich diese Thematik beschrieben unter: http://www.hensche.de/RechtsanwaltArbeitsrechtHandbuch_Nebentaetigkeit.html

gruß N.

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die viel wichtigere frage in deiner Situation wäre, ob du überhaupt einen Nebenjob ausüben darfst. Falls dein Arbeitgeber da was dagegen hat, kann er dir das untersagen. Falls du dann dennoch den Nebenjob ausübst, kann er dir sogar den Ausbildungsvertrag kündigen!

Ansonsten gelten die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes (insbesondere §3-8; siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf) dort ist alles recht gut beschrieben. gruß N.

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Ganz schön verrückt deine Frage :-) Ich kann mir nicht vorstellen, dass man einen Termin beim Amtsgericht verkaufen darf. Gruß Nicole

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Ich habe selbst auch nach meiner Ausbildung noch ein Studium angehängt. Hier ist darauf zu achten, dass die Eltern nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung NICHT mehr unterhaltspflichtig für dich sind! Das betone ich deshalb, weil die Praxis der Bafög-Ämter so ist, dass sie i.d.R. bei gestellen Anträgen versuchen, die Eltern zur Unterhaltspflicht heranzuziehen. Dadurch spart sich der Staat ne Menge Geld. Hier lautet das Zauberwort: Vorausleistungsverfahren - recherchiere im Internet - kannst dich aber gerne nochmal an mich wenden. Ich selbst und viele meiner Bekannten haben das Vorausleistungsverfahren gemacht und ALLE mit Erfolg dann elternunabhängiges Bafög bekommen :-)

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Welche Schutzmaßnahmen zu ergreifen sind und ob der Bewohner das Zimmer verlassen darf hängt vor allem davon ab, WO sich der MRSA befindet. Z.B. im Sputum (=Spucke) --> kompletter Ganzkörperschutz (mit Handschuhen, Kittel, Mundschutz), diese Sachen müssen dann auch IM Zimmer entsorgt werden. Bewohner muss isoliert werden. z.B. in der Leiste --> Handschuhe und ggf. Kittel bei der Inkontinenzversorgung oder Wundversorgung reichen aus. Bewohner kann das Zimmer verlassen, wenn gewährleistet wird, dass der Bereich abgedeckt ist, so dass andere Bewohner nicht mit dem MRSA in Berührung kommen.

das RKI (Robert-Koch-Institut) ist eine gute Informationsquelle dazu.

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Ich arbeite in der Heimleitung eines Altenpflegeheims. Ich denke, du hast recht - die Bewohnerin sollte selbst bestimmen, ob sie ins Bett möchte oder nicht. Der damit verbundene Arbeitsaufwand der Pflegekräfte ist hier zweitrangig! Wenn deine Kollegen nicht bereit sind auf die Bedürfnisse der Bewohnerin einzugehen, dann kann ich dir nur raten: Wende dich bitte an deine Pflegedienstleitung! 1. dadurch kommt die Bewohnerin zu ihrem Recht. 2. die PDL wird sich freuen, dass du dich für die Bewohnerin einsetzt. Keine Angst - führe ein Vertrauensgespräch mit deiner PDL. Wenn du das möchtest, muss sie deinen Hinweis vertraulich behandeln. Sag es ihr offen, wenn du Bedenken hast, dass deine Kollegen davon erfahren, dass du mit ihr gesprochen hast. Dafür ist die PDL da!!!

Ich als Heimleiterin wäre froh, wenn die Mitarbeiter sich mehr trauen würden sich (auch gegen die Widerstände der Kollegen) für die Bewohner einzusetzen.

Sich an die Heimaufsicht zu wenden (wie eine Antwort hier lautet) halte ich nicht für gut. Damit würdest du der gesamten Beleschaft in den Rücken fallen und mit Kanonen auf Spatzen schießen. Erst muss man versuchen, die internen Verantwortlichen (neben der PDL auch die Heimleitung) anzusprechen und eine Lösung zu finden.

Ich hoffe für dich und die Bewohnerin, dass du das Problem lösen kannst! Viel Erfolg!

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Als Dipl.-Soziologin kann ich dir sagen, dass man nach dem Soziologiestudium im Prinzip so alles werden kann, was mit dem Umgang mit Menschen zu tun hat. V.a. kommt es darauf an, WÄHREND des Studiums schon in Bereiche reinzuschnuppern, die einen interessieren.

Hier ein paar Beispiele, was meine ehemaligen Studienkollegen so machen: - Personalmanagement - Öffentlichkeitsarbeit - Fundraising für NGOs - Wissentschaftlicher Bibliothekar beim ZDF - Wissenschaftliche Mitarbeiter an der Uni - Vorstandsassistentin bei der Bay. Beamtenversicherung - Mitarbeiterin beim Institut für Berufs- und Arbeitsmarktforschung - Dozent im Bereich Erwachsenenbildung

Viele gehen in die Richtungen Personal, PR, Medien und Wissenschaft.

Ich selbst versuche gerade den Einstieg als Heimleiterin für ein Seniorenheim.

Im Übrigen bin ich der Meinung, dass man sich natürlich erst den Beruf aussuchen kann und dann das passende Studium/ Ausbildung. Ebenso bildend für die Persönlichkeit und für den Erfolg im Berufsleben ist aber, dass man Spaß an den Lerninhalten hat - und dazu kann man sich getrost auf sein Bauchgefühl verlassen und die Ausbildung/ das Studium wählen, das einen interessiert --> nur wer mit dem Herzen bei der Sache ist, macht seine Sache auch gut!

lieber Gruß Nicole

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