Ich hatte ausdrücklich geschrieben: Keine Rezepte! Ich kann nicht backen.
Es geht um online Torten/Kuchen kaufen!
Ich hatte ausdrücklich geschrieben: Keine Rezepte! Ich kann nicht backen.
Es geht um online Torten/Kuchen kaufen!
Weiss nicht
Deine Ausbildung verpflichtet keinen Arbeitgeber der Welt, Dich als Kauffrau im Einzelhandel einzustellen. Bevor man Etwas unterschreibt, muss man es auch gelesen und verstanden haben. Eventuell Hilfe in Anspruch nehmen!!
Der AG hat ja wohl einen Grund gehabt, um so eine harte Entscheidung zu treffen. Du solltest darüber nachdenken undAsche auf dein Haupt streuen und Dich in Zukunft korrekter verhalten anstatt zu über legen, wie Du Dich mit dem AG rumzanken kannst! Komm' mal zurBesinnung! Und lerne Rechtschreibung!
Wenn eine Ausbildung in diese Richtung auch ohne Abitur möglich wäre, wären alle Psychologen und Psychetherapeuten doof! Mach das Abitur nach, und die Welt steht Dir offen!
Du solltest den Verdienst nicht so sehr in den Vordergrund stellen! Vor den (hohen) Verdienst haben die Götter den Schweiss gesetzt. Wer mit Arrangement seinen Beruf ausübt, verdient auch MIt DER ZEIT gutes Geld. Das gilt für jeden Arbeitnehmer.
Wenn der Betrieb 800 Mitarbeiter hat, hat er auch einen Betriebsrat. Für Deine beiden Probleme ist genau dieser zuständig. Der BR hat Sprechstunden und genau da gehst Du hin! Er wird Dir gerne helfen. Viel Erfolg!!! K.P.F.
Warum machst Du Dir die Gedanken Deines Arbeitgebers? Der ist verantwortlich für die Besetzung der Arbetsplaetse! Wenn er Schüler beschäftigt, muss er damit rechnen, dass es zu Komplikationen mit der Schulpflicht kommt. Eure Nr. 1 ist die Schule. Alles andere ist zweitrangig! Gruss K.P.F.
Deine Frage ist absurd! Das das Betrug ist, ist offensichtlich und kann nur mit der Höchststrafe belegt werden: Beide zur Kündigung ueberreden, da eine fristlose K. Vorm Arbeitsgericht wohl kaum durchgeht. Gruss K.p.F.
Bei Lohnverhandlungen spricht man ausschließlich vom Bruttolohn! Wenn Du über Nettolohn verhandeln willst, zeugt das von Unkenntnis, wie sich ein Lohn zusammensetzt. Der nicht unerhebliche Arbeitgeberanteil an allen Sozialabgaben ist im Bruttolohn enthalten, nicht im Nettolohn. Diese Arbeitgeberabgaben kommen aber Dir zugute! (Krankenkasse/Rente/Arbeitslosenversicherung) und sind Teil des (Brutto-) Einkommens! Also: Blamier Dich nicht, sondern sprich immer vom Bruttoeinkommen! Übrigens: Dein Fragetext strotzt von Fehlern in Grammatik, Rechtschreibung und Interpunktion! Im Einzelhandel gehört das richtige Deutsch-Schreiben zum Handwerk und entscheidet übers Fortkommen im Beruf. Das ist bestimmt in anderen Ländern auch so. Geheimtipp: VOLKSHOCHSCHULE!!! Gruss K.P.F.
Ich habe selten soviel BlaBla-Antworten auf eine Frage gelesen wie in diesem Fall! Offensichtlich haben die 3 Antwortenden nur Halbwissen! Als gelernter Einzelhandelskaufmann und langjähriger Ausbilder kann ich Dir folgendes raten: Erstmal ein Gespräch suchen mit Deinem Ausbilder. Danach mit der zuständigen Person im Ausbildungsbetrieb(in der Regel der Chef). Dieser wird anschließend mit der IHK verhandeln und einvernehmlich eine Lösung für Dein Problem finden(die IHK ist durchaus zuständig für alle Ausbildungsverträge und für die Einhaltung der vielen Auisbildungsbedingungen) . Vielleicht kann Dein Ausbildungsvertrag umgewandelt werden in "Bürokauffrau" im gleichen Betrieb unter Berücksichtigung der bisherigen Ausbildungszeit. Bitte, bitte: in offenen Gesprächen das Problem erörtern mit den Verantwortlichen und nicht auf das Geschwätz von "Freunden" hören!
Solche AG sollte man aus der Stadt steinigen! Sie versauen das image eines ganzen Berufsstandes! Das sind Betrüger! Oder, wenn sie die Feiertagsregelung nicht kennen, sollten sie kein Arbeitgeber sein!
Nach der Ausbildung - rein in die Praxis! Eine bessere Weiterbildung gibt´s nicht! Ich spreche als Rentner aus eigener Erfahrung. Ich: mittlere Reife - Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann - Verkäufer - Substitut - Abteilungsleiter - Filialleiter - und geendet als Regionalleiter ( zuständig für 8 Filialen mit 100 Mitarbeitern )
Krankenkasse gibt folgende Auskunft: Zuschuss von ihr gab´s bis zur Einführung der Pflegeversicherung. Seit dem ist diese ausschließlich zuständig. Dort aber ist mindestens die Pflegestufe 1 Voraussetzung. Das ist zwar der größte Blödsinn aller Zeiten, aber nicht zu ändern. Was hat eine Pflegestufe mit der Gehbehinderung eines Menschen zu tun?! Nichts! Ich muß leider wegen dieser bekloppten Regelung über 10.000.-- € im Januar bezahlen! Auch der Landkreis, das Sozialamt und das Integration samt sind nicht zuständig.
es gibt eine arbeitsplatzverordnung. den Inhalt kenne ich auch nicht komplett. Aber eins weiß ich: Bei fensterlosen Arbeitsplätzen hat der MA Anspruch auf Zusatzurlaub im Jahr. Mehr kann man sicherlich im internet recherchieren.
Es gibt nur die Hoffnung auf Kulanz des Händlers. Das Rückgaberecht ist gesetzlich geregelt. Darauf kann sich der Händler berufen. Wenn er´s tut, ist er dumm! Aber Dir nützt das nichts!
Gruss k.p.f.
Vorgehen kannst Du garnicht - nur noch Zufußgehen!
Muss nicht, aber kann! Bischen Sport tut gut! Kann Deinem beruflichen Fortkommen nur nützen! Stell Dich nicht so an!
Nicht nur Urlaubsanspruch, sondern es steht Dir auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Lohnfortzahlung an Feiertagen! Natürlich nur an den Feiertagen, wenn Du an den Tagen im Regelfall arbeitest. Zum Beispiel: Du arbeitest immer (meistens) Freitags; dann muß der Arbeitgeber Dir auch den Karfreitag bezahlen. Die Arbeitsstunden am Feiertag gelten dann als erbracht, müssen also nicht nachgearbeitet werden! Schönen, bezahlten Urlaub!!!
An verkaufsoffenen Sonntagen zu arbeiten, macht besonders viel Spass! Die Mitarbeiter im Verkauf( und die, die dafür an dieserm Tag zusätzlich eingeteilt sind) können sich 100%-ig auf den Verkauf konzentrieren; ohne die manchmal lästigen, notwendigen Nebenarbeiten.
Und wenn dann abends die Kasse voller ist als sonst, freut´s Alle, besonders den Chef. Und ein zufriedener Chef ist für Alle Gold wert! Wenn Du Sonntags besonderen Wert auf Freizeit legst, hast Du im Einzelhandel nichts zu suchen! Dass die Mehrarbeit in der Woche vor oder in der Woche nach dem vberkaufsoffenen Sonntag ausgeglichen wird, sollte selbstverständlich sein! Gruß kp.fabian@gmx.de