Meine Güte, bei solchen Fragen fragt man keine Horde von Leuten die sich "Pornhubgirl" nennen und fragen, ob Schattenboxen für den Straßenkampf trainiert.

Die Ansprüche sind inzwischen verjährt, daher erübrigt sich die weitere Prüfung (§§ 195, 198 BGB).

Unterm Strich: Schnäppchen gemacht, hm? Ich kenne vieler solcher Angebote; insb. bspw. 235/335/435i werden sehr häufig von Importhändlern angeboten - billig zusammengeflickt in Litauen.

Das sind dann die dicken M-Performance-Karren für 28 TEUR - Schnäppchen!

Aber dann weinen.

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Die Milliarde muss gemeint sein, aus einem sogenannten Kapitalwertkalkül heraus:

80 Mio. Dollar Einnahmen durch eine Rendite von etwa 12% sind 1 Mrd. USD. Bei einer Billion wäre das ungleichmehr. Es handelt sich also um einen einfachen Übersetzungfehler.

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Nein! Das ist etwas ganz anderes.

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Es gibt viele Faustregeln von denen man so liest. Es kommt ganz arg aufs Fahrprofil an. Darauf wie wichtig das ist. Darauf wie viele sonstige Aufwendungen man hat.

Man KANN dies nicht seriös beantworten!

Sonst hat mein Vorredner recht.

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Ich würde so rangehen: Du hast also noch einen "Restwert von" vielleicht 400 EUR rum. Tut dir das noch weh? Ich sehe die Chance relativ gut, dass sich das in 5-10 Jahren - und wenn sie übernommen werden - ausgleicht. Eher jedenfalls, als das Gegenteil. Eine Insolvenz halte ich für unwahrscheinlich, und "das macht's auch nicht mehr aus".

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Mal der Versuch einer ernsthaften Erklärung: Ich bin mir nicht sicher, aber ggf. hat sich durch diverse "geopolitische Interessenverschiebungen" die Situation der Koreaner marginal verbessert, sodass ein Flüchten nichtmehr unbedingt notwendig ist (ultima-Ratio-Gedanke).

Niemand geht das Risiko leichtfertig ein, das sollte bei dieser Grenze klar sein. Nur wenn garkeine andere Möglichkeit besteht, gehen die Leute das Risiko ein. Das könnte die Antwort sein.

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Nein, ist es nicht. Der Kredit ist ja nur eine Rückzahlung.

Überleg mal:
Wenn das ginge, würde jeder Kredite aufnehmen und sein Einkommen auf 0 drücken.
Es müsste dann der Zufluss als Einkunft besteuert werden.

Die Zinsen sind abzugsfähig, soweit sie in den Bereich der Gewinn- oder Überschusserzielung fallen

(Steuerberater hier)

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Ja! Wer ordnungsgemäß geladen wird, hat vor Gericht zu erscheinen. Ich spare mir die Zitation der ZPO (es geht vermutlich um einen Zivilprozess).

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Ohje, soviel halbwissen.

Den Sofortabzug für geringwertige Wirtschaftsgüter kann auch ein Arbeitnehmer nutzen, es gelten dann (da keine Vorsteuerabzugsberechtigung) die Bruttowerte. Insoweit richtig.

Die Privatnutzung darf jedoch hier 10% nicht überschreiten! Bei 80% priv. Nutzung kannst du nichts ansetzen. Die GWG-Regelung ist keine Pflicht. Du kannst den beruflichen Teil abschreiben, siehe zB hier einfach erklärt:

https://www.smartsteuer.de/online/steuertipps/anschaffungskosten-eines-pc/

Unterm Strich gehe ich aber davon aus, dass dein WK-Pauschbetrag nicht ausgereizt ist und das daher überhaupt keinen Sinn ergibt.

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Du meinst hoffentlich eine Arbeitsgemeinschaft. Eine Aktiengesellschaft zu gründen ist für eine Gruppe von Mountainbikern wie ein "mit Kanonen auf Spatzen schießen" und nicht besonders zielführend :)
Eine Arbeitsgemeinschaft nach deinem Sinne ist nicht Gemeinschaft oder Gesellschaft im bürgerlich-rechtlichen Sinne. Du kannst also einfach ein paar Freunde zusammentrommeln.

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Nicht durcheinander bringen!

Die Eigenschaft als sogenannte "GWG", als geringwertige Wirtschaftsgüter, ist für die Sofortabschreibung nach § 6 Abs. 2 und 2a EStG maßgeblich.

Hiernach müssen die Wirtschaftsgüter

-beweglich
-abnutzbar
-einer selbstständigen Nutzung fähig sein.

An drittem Kriterium fehlt es tatsächlich.

Die "Lösung" liegt in der Verteilung der Anschaffungskosten im Rahmen der Abschreibung nach § 7 Abs. 1 EStG. Du müsstest den Aufwand also auf die Nutzungsdauer verteilen, wofür die amtlichen AfA-Tabellen ausschlaggebend sind.

Mein inoffizieller Tipp: Einfach voll als Werbungskosten erfassen, § 9 Abs. 1 Nr. 7 S. 2 EStG. Das Finanzamt wird, wenn du sonst steuerehrlich bist, hier vielleicht nicht so genau hinsehen.

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Ohne die Verträge zu kennen kann hierzu keine qualifizierte Beratung gegeben werden.

Zudem handelt es sich bei Bezügen nach AltEinkG (Alterseinkünftegesetz) um eine recht spezielle lohnsteuerrechtliche Materie, die jedenfalls ich auch nicht aus dem ff beherrsche.

In erster Intuition scheint eine Versteuerung bei vorzeitiger Ausübung des Kapitalwahlrechts (wie wohl hier geschehen) in voller Höhe möglich. Mir scheint das aber anhand der hier aufgeführten Zahlen nicht der einzige Effekt zu sein; du müsstest hierzu einen sehr hohen Durchschnittssteuersatz haben.

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Ja, muss er (warum?)

Grundsätzlich siehst du deine Funktion korrekt: Als "Kapitalgeber" und Anteilseigner an der UG bist du nur Gesellschafter. Bei der Kapitalgesellschaft, wie sie die UG ist, gilt außerdem das Prinzip der Fremdorganschaft. Du wirst also nicht automatisch zum gesetzlichen Vertreter.

Die Frage habe ich dennoch bejaht: Gerade bei der "kleinen GmbH" liegt wohl (widerlegbar) eine starke Inhaber- bzw. Gesellschafterbezogenheit vor. Mit anderen Worten: Es ist eher unwahrscheinlich, dass ein UG-Gesellschafter lediglich als Eigenkapitalgeber auftritt.

Wenn die Sperrklausel im Arbeitsvertrag so auszulegen ist, wird der Verstoß gegen deine hierdurch begründete Meldepflicht auch einen Verstoß gegen den Arbeitsvertrag nach sich ziehen.

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Crefo DB. Ist nicht öffentlich.

Beim Handelsregister kann aber ein Auszug bestellt werden. Kostet 5-6 EUR; wenn es das wert ist.

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Das Unternehmen hat den Sitz in Hamburg, das findet man aber einfach über Google.

Was ist dein Problem?

Eintragung im Handelsregister war am 28.3.2003, erstmals firmiert unter EUROPHARM GmbH, bis 02.7.2003.

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Du kannst nichts mehr machen, sie kommt damit durch

Kurzum - du scheinst dich gut informiert zu haben.

Aus dem Kopf bringe ich das Mahnverfahren in Prozesschritten jetzt selbst nicht her. Ich kann dir aber versichern, dass du (leider) richtig recherchiert hast. Inzwischen ist das auch eine Masche von Betrügern, die Forderungen titulieren und eintreiben, die nicht bestehen. Der ahnungslose Verbraucher wartet einfach ab, womit der Widerspruch verfristet.

Damit hat man dann den Salat.

Wie genau jedoch von einer Privatperson das Mahnverfahren eingeleitet worden sein soll ist mir noch etwas schleierhaft.

Ohne Schulanerkenntnis, einer unterschriebenen Forderung oder klar bezeichneten Rechnungen stelle ich mir das schwierig vor.

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