Wenn Du allein 600€ mehr bekommst, bist Du sicher jetzt aus dem Bereich der freiwilligen Erklärung raus und mußt eine Einkommenssteuererklärung abgeben.

Allerdings glaube ich nicht das es bei nichtselbstständiger Arbeit zu solchen Differenzen kommen kann, da die Einkommenssteuer ja vom Arbeitgeber für Dich abgeführt wird.

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Die digitale Technik ist halt so schnell, das sie Prellen als mehrfachen Tastendruck interpretieren würde. Deshalb wird Softwareseitig entprellt. Skizieren kann ich hier nicht, aber zeichne so was:

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/f/f7/Tastenprellen01.png/310px-Tastenprellen01.png

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Du musst erst mal zwischen einem freiwilligen oder gezwungenen Lauf unterscheiden. Ein gezwungener Lauf ist dann ist es dann wenn man die Base verlassen muss weil ein anderer Läufer kommt oder als Schlagmann auf der ersten Base getroffen hast. Dann reicht es dem Verteidiger mit dem Fuss auf der Base den Ball zu fangen. Beim freiwillen Lauf z.B. von der 2. zur 3. ohne Runner hintendran muss der Spieler mit dem Ball in der Hand berührt werden um ihn aus zu machen.

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Nein kann man nicht übertragen.

Aber was hat die Pin mit "geldgeil" zu tun?

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Du kannst beweisen das Du unschuldig bist, musst es aber nicht. In jedem Fall muss Dir die Staatsanwaltschaft beweisen das Du schuldig bist. Du kannst als Beschuldigter auch Deine Aussage verweigern oder darauf beschränken das Du es nicht warst.

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versuche mal X-Ten

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Die Zahlart ist doch egal ob das in bar oder über Konto geht. Der Hauskauf muss auf jeden Fall über einen Notar geregelt werden und damit kann nichts passieren. Das 'bar' denke ich ist aber Marketing und geht mit Sicherheit auch über Konto.

Allerdings denke ich das das Schnäppchenjäger sind, die Häuser kaufen bei Menschen die dringend Geld brauchen und daher wird der Kaufpreis sicher deutlich unter dem erzielbaren Preis liegen

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Ja ist legal, sonst könnte man Beispielsweise garnicht mit einer firmeneigenen Karte zahlen, da diese ja der Firma also einer juristischen Person gehört. Du musst ja auch explizit den Karteninhaber angeben.

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Wenn Du für die Stunden bezahlt hast, sind sie ja nachgewiesen. Eine Rechnung kannst Du auch anfordern.

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WordPress

Ganz klar WordPress

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Eine Kaution sicher nicht, wenn dann wäre es eine Leasingsonderzahlung. Die kann man freiwillig leisten aber je nach finanziellen Verhältnissen kann die auch vom Leasinggeber gefordert werden. Die Sonderzahlung mindert dann die Raten und hat aber überhaupt nichts mit einer Kaution zu tun.

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Wenn Du Bilder bei einem Fotografen hast machen lassen und für Diese auch zahlen musstest, gehören die Bilder Dir. Dem Fotografen gehören Einzelbilder (nicht in der Gruppe) solange nicht, wie Du ihm das nicht schriftlich zugesichert hast das sie ihm gehören. Das machen aber nur Profimodels. Poste doch mal den Satz aus den AGB, denn AGB sind dann nichtig wenn sie nicht mit deutschem Recht vereinbar sind.

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Das reicht für mittelgute Häuser. Ich weiß ja nicht wo Du hinwillst, sonst könnte ich Dir ev. was empfehlen was ich selber getestet habe.

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Bei wirklich hohem Druckaufkommen geht eigentlich nur Zebra, das sind die Drucker die in fast allen Lagern eingesetzt werden für z.B. DHL, UPS usw. Die kosten allerdings über 500€ sind aber echte PRofigeräte und zuverlässig. Dann gibt es noch den Aspekt der Softwarekompatibilität wie z.B. UPS Worldship, da wird Zebra direkt unterstützt. Für nicht ganz so großes Aufkommen kann ich Dir den Brother 580n ans Herz legen. Das ist ein Netzwerkdrucker, der aber nich so große Etiketten wie der Zebra drucken kann.

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Guter Rat von mir - lass es sein! Ein neuer PC rechnet sich da eher, den bekommst du für das Geld oder wenig mehr, mit neuer Garantie , neuem Windows. Aufrüsten lohnt nicht.

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Es gibt so Bürsten zum Aufkleben am Türrand, die sind eigentlich zum abdichten gegen Zugluft aber helfen auch gegen LIchteinfall.

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