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Ich habe vor Jahren einmal mit dem Gedanken gespielt, mir dann vorab das Glaubensbekenntnis vorgenommen.

Unabhängig von der Frage, ob es das jeweilige Pfarramt, der vor Ort zuständige Priester, die Sache mit der "Wiederaufnahme" mehr oder weniger streng sieht - in einer Kölner Fußgängerzone wird sogar ein Wiedereintrittsbüro für Laufkundschaft unterhalten, aber natürlich nur für Protestantinnen und -tanten - war für mich die Antwort, ob ich ernsthaft die zentralen Glaubensaussagen teilen kann, die entscheidende.

Ich habe dann für mich feststellen dürfen, dass ich gegen eine ganze Anzahl von Glaubenssätzen Vorbehalte habe. Als Taufscheinkatholik (vor einem "Austritt") hat man damit ja meist keine Probleme, man nimmt's mit, schweigt über seine Zweifel und lebt seinen Alltag.

Aber bei einem "Wiedereintritt", der kirchenrechtlich oft wohl gar keiner ist (die Austrittserklärung ist eine schwere Sünde, aber getauft ist getauft, Christ bleibt Christ, Kirchenmitglied - wenn auch in Sünde - bleibt Kirchenmitglied) darf die Kirche doch erwarten, dass man sich positiv zu diesen Worten verhält, schließlich formuliert sie damit ja auch einen Anspruch der Gläubigen untereinander und nicht nur gegenüber der priesterlichen Hierarchie:

Ich glaube an Gott, den Vater, den Allmächtigen, den Schöpfer des Himmels und der Erde.

Und an Jesus Christus, seinen eingeborenen Sohn, unsern Herrn, empfangen durch den Heiligen Geist, geboren von der Jungfrau Maria, gelitten unter Pontius Pilatus, gekreuzigt, gestorben und begraben, hinabgestiegen in das Reich des Todes, am dritten Tage auferstanden von den Toten, aufgefahren in den Himmel; er sitzt zur Rechten Gottes, des allmächtigen Vaters; von dort wird er kommen, zu richten die Lebenden und die Toten.

Ich glaube an den Heiligen Geist, die heilige katholische Kirche, Gemeinschaft der Heiligen, Vergebung der Sünden, Auferstehung der Toten und das ewige Leben.

Amen.

Ich für mein Teil lehnte diese Aussagen nahezu vollständig ab. Ich hätte es daher für unehrlich gehalten, mich um einen "Wiedereintritt" zu bemühen. Man kann in unserer Gesellschaft ja glücklicherweise ganz gut mit dem Glaubensbekenntnis leben: Dem HErrn ist im Zweifel ein gottesfürchtiger Atheist lieber als ein unehrlicher Kirchensteuerzahler.

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Wer Alkohol trinken darf regelt in der Bundesrepublik Deutschland das Gesetz. Das ist diese lustige Veranstaltung, die erklärt, woran sich alle zu halten haben. Im Gesetz finden sich folgende Aussagen:

  • Branntwein und branntweinhaltige Getränke (Spirituosen) dürfen weder an Kinder und Jugendliche abgegeben werden noch dürfen sie von ihnen getrunken werden. Gleiches gilt für Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten.
  • Andere alkoholische Getränke (z.B. Bier, Wein oder Sekt) dürfen an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden und sie dürfen von Kindern und Jugendlichen auch nicht getrunken werden. In Begleitung einer personensorgeberechtigten Person - in der Regel Vater oder Mutter - dürfen Jugendliche ab 14 Jahren diese Getränke trinken (gilt nicht für branntweinhaltige Getränke).

Volljährige dürfen Alkohol konsumieren, wie es ihnen gefällt und müssen die Konsequenzen tragen, die von Problemen im Straßenverkehr bis zu körperlichen und seelischen Folgen reichen können. Wenn die muslimische Verwandtschaft zu stänkern beginnt, weil sich der werte (erwachsene oder über-16-jährige) Alkoholtrinker nicht an die Gebote der Konfession hält, ist das zwar unangenehm, beschreibt aber kein Verbot, über das man sich nicht hinwegsetzen dürfte.

Wer religiöse Regeln zum Alkoholkonsum für höherrangig erklärt als das staatliche Recht, kann das für sich persönlich herzlich gerne tun. Beim Verbot des Alkoholverzehrs schädigt er ja nur Winzer und Brauer. Aber gleichzeitig ein religiöses Verbot für verbindlich zu erklären und die Frage zu stellen, wie man doch gegen dieses Verbot verstoßen könne, ist ziemlich widersinnig.

(Die Frage, ob Met nach dem Koran verboten sei oder nicht, das ist eine Frage für Katholiken - a la "Biberbraten zur Fastenzeit? Ist doch Fisch. Muss man hier nicht verhandeln.)

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Man soll das ja eigentlich nicht tun, aber vielleicht ist es ja hilfreich, eine Gegenfrage zu stellen: Wenn das Ritzen nicht "krank" ist oder doch wenigstens "gestört" oder "unnormal", warum wissen es dann nur "einige wenige Freunde"?

Wenn es gut und richtig ist, sich zu ritzen, warum nicht mit jedem darüber offen sprechen? Kann man es der besten Freundin empfehlen, sich auch zu ritzen? Haben es Mutter und Vater schon mal mit dem Ritzen versucht? Sind Jungs nur cool und taugen als Lebensgefährten, wenn auch sie gründliche Ritzereien in der Haut haben?

Ich finde es zwar nicht okay, einfach so gegen das Ritzen herumzupöbeln. Denn, um es mal etwas abwegig zu formulieren: Leistungssportler fügen sich selbst auch Schmerzen zu und niemand kommt auf den Gedanken, z.B. Marathonläufer wegen ihrer kaputten Kniegelenke zu beschimpfen. Aber das tun sie öffentlich, weder sie noch andere haben ein Problem damit.

Aber, andererseits, zur Selbsterkenntnis, dass Dinge, die man fast nur heimlich tut, nicht ganz richtig sein können, sollte es doch bitte reichen.

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Ich wünsche alles Gute, viel Kraft und Glück!

Es gibt Selbsthilfegruppen von Alkoholiker-Angehörigen. Man trifft Menschen, die vieles schon hinter sich gebracht haben, was das Grenzenziehen, die schlimmen Gefühle, Enttäuschungen und Hoffnungen, die Strukturen der sogenannten Co-Abhängigkeit betrifft. Zum Beispiel: http://www.al-anon.de/

In der aktuellen Situation sind vielleicht Ärzte, Vertrauenslehrer oder Jugendämter die erste Ansprechstelle. Aber der Alkohol zerstört zu viel, als dass man nicht auch die Unterstützung von Freundinnen und Freunden in Selbsthilfegruppen suchen sollte.

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Erstmal: Herzlichen Glückwunsch dazu, ein mögliches Problem zu sehen. Ich wünsche viel Erfolg bei der Aufklärung über die eigene Situation!

Von den Mengen und der Häufigkeit finde das schon sehr bedenklich. Ob man damit schon bis zum Hals oder erst bis auf Brusthöhe in der Abhängigkeit "untergegangen" ist, hängt von der persönlichen Konstitution, den sozialen Umständen, der psychischen Stabilität und einigen anderen Faktoren ab, die man hier weder ferndiagnostisch klären noch mit blöden Kommentaren abfertigen sollte.

In einer Großstadt: Mal bei den Anonymen Alkoholikern vorbeischauen, die aus eigener Erfahrung beraten können, ohne ein eigennütziges Interesse zu verfolgen. Selbsttests wie diesen hier http://www.kenn-dein-limit.de/selbst-tests/alkohol-selbst-test/ gibt es im Internet zuhauf.

Ein Buch das weder dramatisiert noch verharmlost und ganz bestimmt nicht moralisch kommt: Simon Borowiak: Alk. Fast ein medizinisches Sachbuch.

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Zunächst ein bisschen Trost: Ich verdiene heute einen Teil meines Lebensunterhalts mit Korrekturlesen, zu einer sicheren Orthografie bin ich aber erst als Student in einer Redaktion gekommen, in der professionelle Korrekturleistungen von mir verlangt wurden. (Woraus man lernt: Lernen will belohnt sein, sonst kommt es nicht zustande.)

Das führt zum ersten Tipp: Nicht allein im eigenen Saft kochen, sondern Texte aus der Verwandtschaft, dem Freundes- oder Bekanntenkreis korrigieren (freundlich fragen, nicht von oben herab, natürlich).

Auswendiglernen von Wörterbüchern, das wird kaum möglich sein. Aber so oft wie nur möglich Fremdwörter nachschlagen, für Formulierungen Alternativen suchen, einfache Aussagen in kompliziertere umformulieren - und umgekehrt. Die Übung kommt mehr beim Schreiben als vom Lesen. Das hängt damit zusammen, dass wir beim Lesen aus Lust und Leidenschaft nicht die Wörter einzeln "scannen", ob sie auch richtig geschrieben sind, sondern den Sinngehalt eines Wortes oder ganzer Wortfolgen am Stück erkennen.

Es gibt allerdings eine Form von Wörterbuch, die man bei Interesse an Sprache wirklich mit Gewinn lesen kann: Ein gutes etymologisches Wörterbuch (also eines, das die Sprachgeschichte der Wörter dokumentiert) kann für die deutsche Sprache sehr gut sensibilisieren. Für Einsteiger ist Wolfgang Pfeifers Etymologisches Wörterbuch des Deutschen (dtv) eine gute Wahl, weil es einerseits nicht so umfangreich ist, dass das Scheitern einer (beinah) vollständigen Lektüre schon feststünde, andererseits umfangreich genug, um nicht zu enttäuschen, weil interessante Wörter nicht hinreichend vertieft würden.

Also: Schreiben, schreiben, schreiben, auch Gebrauchstexte (E-Mails, gutefrage-Fragen etc.) in einer Textverarbeitung ausformulieren und selbstkritisch prüfen, bevor man sie herüberkopiert, Texte befreundeter Menschen zu korrigieren anbieten und bei den Wörterbuchexperimenten auf Stoff zurückgreifen, der möglicherweise wirklich Spaß bereiten könnte.

Der schlimmste Tipp zum Schluss: Wenn man einen wirlich wichtigen Text prüft, den man schon x-mal gelesen hat, so dass man darüber "blind" geworden ist, er aber unbedingt fehlerfrei sein muss (z.B. Bewerbungsbriefe): Von hinten nach vorn lesen, Wort für Wort.

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Einigermaßen sicher wird man wohl nur sein, wenn ein türkisches Konsulat/die Botschaft diese Frage verbindlich verneint.

Um das mal an einem vergleichbaren Beispiel durchzuspielen: Wenn ich als gebürtiger Deutscher, Kind deutscher Eltern, auswandere und eine fremde Staatsangehörigkeit annehme, heißt das ja noch nicht, dass mich die Bundesrepublik Deutschland aus ihrer Staatsangehörigkeit entlässt. Die Staatsangehörigkeit wird in meinem Fall durch die biologische Abstammung vermittelt und z.B. im Spannungs- oder Verteidigungsfall könnte man mich möglicherweise immer noch zu einem aktiven Wehr- oder Ersatzdienst heranziehen. (Abgesehen von der aktuellen Rechtslage ist so eine Wehrpflicht ja auch mal schnell eingeführt oder erweitert.)

Ob der deutsche Pass, genauer gesagt: die deutsche Staatsangehörigkeit, davor schützt, dass der türkische Staat eine Wehrpflicht einfordert, hängt also davon ab, ob eine Entlassung aus der türkischen Staatsangehörigkeit vorliegt, im Fall einer doppelten Staatsangehörigkeit, ob eine deutsche Wehr-/Ersatzdienstleistung "angerechnet" wird.

Spannungs- und kriegsähnliche Zustände gibt es in und rund um die Türkei freilich ja nun laufend - und die Praxis, sich mit einigen 10.000 Mark oder Euro "freikaufen" zu können (keiner weiß, jeder ahnt, wo das Geld hängengeblieben ist oder hängenbleibt), hat sicher nicht zu einer geordneten Verwaltungspraxis der türkischen Militärbehörden beigetragen.

Bei ausschließlich deutscher Staatsangehörigkeit kann man vermutlich risikofrei nachfragen, um einerseits keine schlafenden Hunde zu wecken, andererseits bei einer Reise ins Land der Eltern oder Großeltern sicher vor eventuellen Zugriffen zu sein.

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Ruth Klüger: Weiterleben

Montaigne: Essais (Übersetzung von Stillet oder Auswahl von Greffrath)

Schlegel: Richter wider Willen.

Sollte man eigentlich jedem lesenden Menschen über 15 Jahren zutrauen dürfen.

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Als erstes den Versandhändler bitten, das Inkassounternehmen zurückzupfeifen. Irrtümer beim Rechnungsversand können ja auch dort passieren und wenn er die Zahlung erhalten hat, dürfe er kaum ein Interesse daran haben, seine Kunden durch ein aggressives Inkassounternehmen zu vergraulen.

Überhaupt sollte man vielleicht erstmal den Vorgang mit Inkompetenz erklären (nicht nur beim verkehrten Rechnungdatum und dem schnellen Inkasso, sondern auch beim eigenen Versäumnis mit der vergessenen Rechnung). Bösen Willen, üble Masche oder Betrugsversuche kann man immer noch unterstellen, wenn man Inkompetenz wirklich ausschließen konnte.

Die Sache mit den zwei, drei oder wie auch immer vielen Mahnungen ist übrigens falsch. Fällig ist die Rechnung, grob gesagt, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist, mit ihrem Zugang beim Empfänger.

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42 passt zur Mittleidcrisis.

Aber im Ernst: Die Freundin ist in jenem Alter, in dem er selbst - für heutige Verhältnisse recht früh - Vater wurde. Das sieht mal sehr nach regressiven Frühlingsgefühlen aus, wenn die Mutter damals gleich alt war - rückwärtsgewandt, alles noch mal erleben, nur "besser".

Für die Freundin mag die Beziehung zu einem älteren Mann eine Möglichkeit sein, sich von ihrem Elternhaus zu lösen. Ich kann mich gut daran erinnern, wie es für meine Eltern war, als meine Schwester mit einem älteren Herrn auftauchte. Mit unseren Eltern konnte man sich nicht im Konflikt trennen, darum war der ältere Freund nicht nur ein Lebensgefährte für ein paar Jahre, sondern auch ein Instrument, sich zu lösen.

Soweit ich solche Altersunterschiede beobachte, ist die Geschichte meist dann am Ende, wenn die Frage nach der Familienplanung auftaucht oder der Altersunterschied spürbarer wird (also hier mal in zehn Jahren, wenn die biologische Uhr tickt oder sie merkt, dass die dann 30- oder 40-jährigen Männer sich immer noch für sie interessieren).

Aber das ist eigentlich schon sehr viel unhöfliche Ferndiagnose. Mit verliebten Männern (und Frauen) geht man am besten um, wie mit leicht psychisch Gestörten (im Gehirnscan sieht Verliebtheit und Irrsinn ziemlich ähnlich aus): Also höflich, distanziert, nett und freundlich - und, womit man beweist, dass man selbst erwachsen ist, indem man klare Grenzen zieht, was man duldet und was nicht.

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Ja, das ist möglich.

Im Gegensatz zur Einzahlung auf das eigene Konto bei der eigenen Bank (regelmäßig kostenlos) fallen dabei recht happige Gebühren an.

Ich habe das auch einmal gemacht und dachte, wenigstens innerhalb der Sparkassenorganisation würde man bei den Gebühren nicht zu heftig zuschlagen (analog zu den Bankautomatengebühren), das war aber ein Irrtum (10 Euro für 300 Euro Überweisung).

Die Gebühr wird vom Institut erhoben, bei dem man einzahlt. Preisvergleiche waren hier in der Region zwecklos, da kaum ein Institut diese Bareinzahlungsgebühr online hat, oft noch nicht einmal im Aushang.

Sollte das Empfängerkonto nicht bei einer Sparkasse sein, sondern bei einem Kreditinstitut mit deutschlandweitem Empfängernetz, würde ich es mit einer Filiale des gleichen Instituts versuchen.

Anonym wird das, nebenbei, wahrscheinlich auch kaum gehen.

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Wenn ich das System des P-Kontos richtig verstanden habe, schützt es davor, dass Guthaben aufgrund eines gerichtlichen Titels weggepfändet werden, die im Bereich des Existenzminimums liegen.

Paypal hat eine gewöhnliche Lastschrifteinzugsermächtigung und wird Geld einziehen, wie es lustig ist. Da kommt es nur auf die Existenz von Guthaben bzw. Kreditlinie an. Wenn die Abbuchung nicht berechtigt ist, sorgt man bei der Bank für eine Rückbuchung.

Bucht man zurück, obwohl man eine Paypalzahlung veranlasst hat, gibt es früher oder später einen gerichtlichen Titel.

Das ist eigentlich nicht das Ziel, das man mit einem P-Konto anstreben sollte.

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Coach, Berater, Helfer, Guru, Sektenführer, Dorfpräsident, Lebensanleiter - das alles sind keine geschützten Berufsbezeichnungen.

Wer Leute findet, die dafür Geld zahlen möchten, kann das tun. Wir leben in einem freien Land. Inbesondere Sektenführer sollen desöfteren den Hang zur Zweitgarage haben, um ihre Kfz unterzubringen.

Ich persönlich überlege mir ja noch Guru zu werden. Nicht weil ich so weise bin. Ich werde nur gerne angebetet.

Aber im Ernst: Sobald die Beratung einen Tick in Richtung Rechtsberatung, medizinische Beratung etc. geht, handelt es sich um geschützte Berufe, in denen die Abmahnung schneller im Briefkasten liegt als z.B. der freie Vertragsberater oder der Gesundheitscoach Pieps sagen kann.

Ohne Studium geht wenig, was wirklich ernstgenommen werden will, und das ist meist auch ganz gut so.

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Der Vermieter wird jährlich eine Nebenkostenabrechnung vorlegen, in der er die einzelnen Positionen nachweisen muss, also Heizkostenanteil, Reinigung, Aufzug etc. etc. Nachzahlungen sind vielleicht häufiger, Rückzahlungen sollen auch vorkommen.

Um Liquiditätsengpässe zu vermeiden, sollte man den Vermieter um Offenlegung der vorhergegangenen Nebenkostenabrechnungen bitten - mit dem Ziel die NK-Abschlagszahlungen in der richtigen Höhe festzulegen.

Letztlich hat ja auch der Vermieter nichts davon, eine zu niedrige Abschlagszahlung festzulegen, weil er dann Gefahr läuft, finanzschwachen oder schlecht planenden Mietern hinterherzulaufen. Klarheit und Ehrlichkeit sind also bei Mietbeginn für beide Seiten von Interesse.

Es gehen regelmäßig Berichte durch die Medien, dass ein Großteil der NK-Abrechungen falsch sei. Ich würde mir überlegen, ob ich in der Wohnung einer "ehrlichen Haut" lebe (das tue ich) und von der Antwort abhängig machen, ob ich eventuell noch einem Mieterschutzverein beitrete, der mich bei dieser oder anderen Stressfragen berät.

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Darf mein Arebitgeber mich so ausbeuten?

hallo, ich habe mittlerweile ein riesen Problem mit meinem AG. Ich find einfach keine klaren einfach verständlichen Aussagen. Vorweg evtl erstmal eine einleitung

ich bin verheiratet und habe 2 Schulpflichtige Kinder und ein Baby von ca1 Jahr, meine Ehefrau ist ebenfalls Berufstätig, in Teilzeit 42Std im MOnat. Mein Jahresvertrag ist diesen Monat ujm ein weiteres Jahr verlängert worden, und es klappte immer alles Prima ich habe 7Tage in Frühschicht gearbeitet darauf gleich 5 Tage in Spätschicht..oder mal 5F 7Sp...dann immer ein WE frei und vorn vorne. D.h. wir konnten unsere Schichten immer super anpassen das immer wer bei den Kindern ist.

Auf einmal wird es richtig wild...ich soll zum Bsp. Spät, frei, Früh (12std von 05.00-1700) Früh, Nacht, Nacht, Frei, früh...dann ettliche 12std schichten...dann ein we +montag frei und dann 14tage durcharbeiten...(gut da wird noch mehr kommen denn dann ist der 31.10. und der dienstplan erstmal zu ende.

->dadurch ist es meiner frau nichtmehr möglich auch nur anssatzweise ihren job zu behalten...und sie kann auch nicht ständig nach ner schichtänderung betteln weil sie noch in der probezeit ist...dann ist sie ihren job sofort wieder los.ich sehe meine kinder den nächsten monat mal wieder so gut wie garnicht und privatleben findet auch nicht statt..habe ja nur ein we frei.

ausserdem interessiert mich brennend wie das mit den pausen läuft ich habe bei meinem hauptobjekt keine möglichkeit meinen wachbüro zur pause zu verlassen...d.h. ich muss mir während des dienstes was zwischen die zähne hauen und es immer schön verschwinden lassen wenn gäste kommen..ist auch sehr angenehm sich regelmäßig zu verschlucken und etwas runter zu würgen.

zwar kann ich kurz vor die tür um eine zu rauchen oder wc-gang aber mehr nicht, trotzdem werden mir pausen abgezogen bis 8std arbeitszeit 30min und dadrüber 45min jeden tag aufs neue...das ist doch nicht fair. mein ag ist ja schon fuchs weiß ja das ich min 12 ruhe zwischen den diensten haben muss....deswegen hab ich ja dann so toll zwischen früh und nachtschichten genau 12std und 15 min frei....sehr effizient vorallem mit kindern im haus...

an wem kann ich mich denn wenden. betriebsrat ist auch nicht so prickelnd der ist ja nur deko...und trägt nen braunen hals weil er hinten ganz tief drin ist..

...darf mein arbeitgeber mich länger als 10tage am stück einsetzen?

...darf er mir pausen abziehen obwohl ich sie nicht wahrnehmen kann?

...darf der ag nach monatelanger regelmäßigkeit im dienstplan ohne rücksprache mit mir und ohne rücksicht auf privatleben und job der ehefrau nen (single)dienstplan aufdrücken?

...hab ich das recht dienste abzulehnen? zwecks betreuung der kinder....aufrechterhaltung das arbeitsverhältnisses der frau?

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Es mag nach 1990/1998 etwas verlorengegangen sein, aber im deutschen Arbeitsrecht existieren durchaus noch so hübsch altertümliche Grundsätze wie Treuepflicht (Arbeitnehmer gegenüber Arbeitgeber) und Fürsorgepflicht (Arbeitgeber gegenüber Arbeitnehmer).

Ganz barsch einen Kommentar hereinzugrätschen, den Arbeitgeber gehe es überhaupt nichts an, wenn durch die Arbeitszeitgestaltung die Verdienstmöglichkeiten der Familie seines Arbeitnehmers wegbrechen oder der Arbeitnehmer irgendwann nur noch auf dem Zahnfleisch durch den Betrieb laufen kann, trifft jedenfalls nicht den Stand eines zivilisierten Arbeitsrechts.

Aber das mag in diversen Branchen anders aussehen.

Nach dem Gesetz ergeben sich einige Einschränkungen, was Arbeitszeiten und Festsetzungen, was Pausen- und Ruhezeiten betrifft: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/arbzg/gesamt.pdf

Allerdings können sich durch Tarifvertrag und Betriebsvereinbarung (ganz abgesehen von dem, was man sich wegen der Arbeitsmarktlage gefallen lässt) wesentliche Abweichungen ergeben. Das lässt sich nur von Branche zu Branche, von Betrieb zu Betrieb eindeutig beantworten, leider geht das kaum ohne Fachanwalt für Arbeitsrecht oder gewerkschaftliche Beratung.

Wenn der Betriebsrat zu lahmar~~~ig ist, kann man eigentlich nur sagen: Selber machen!

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Ich war unter anderem als (Vielleicht- und Sozusagen-) Angstpatient sehr, sehr, sehr viel länger nicht beim Zahnarzt. Seit Mai 2012 "konnte" ich wieder, gerade heute war der letzte Reparaturtermin.

Einen Zahnarzt hatte ich gar nicht mehr, der letzte war längst verstorben. Also suchte ich nach den Kriterien "Umgang mit Angstpatienten" und "nicht im Schickimicki-Stadtteil". Ob ich so ein richtiger klassischer Angstpatient war, hätte ich gar nicht mal mehr sagen können, so lange hatte ich keine Praxis mehr von innen gesehen, aber es kam mir darauf an, jemanden zu finden, der wirklich professionell mit Ängsten umgehen kann.

Vorwürfe und Angstmacherei sollte man heute eigentlich bei keinem Zahnarzt mehr erleben müssen, weil das extrem unprofessionell ist und wenn man seine Auswahl sinnvoll eingrenzt, zum Beispiel auf Ärzte, die mit ihrer Erfahrung in Sachen Angstpatienten werben, sollte man den richtigen finden.

Im Zweifel würde ich vorher anrufen, um eine Angstsprechstunde aufzusuchen, also nicht gleich "in den Stuhl" gelegt zu werden. Vielleicht reicht es ja schon, sich nicht gleich ausgeliefert zu fühlen und erst einmal eine Vertrauensgrundlage zu schaffen, bevor da jemand anfängt im Gesicht herumzuwerkeln.

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Ein Geschenk von mir, das mal am besten im Ausland kam, war ein idiomatisches Wörterbuch des Deutschen (für eine Deutschlernerin), weil das einen Punkt markiert, an dem es beginnt Spaß zu machen, mit dem Deutschen zu hantieren. Irgendein gutes Buch, das ihm etwas fürs Leben bringt, ist vermutlich nicht verkehrt.

Generell wichtig, für den Fall, dass der Knabe nicht zur südafrikanischen Ober- oder Mittelschicht gehört, ist es, dass seine Familie oder Verwandtschaft nicht durch den neuen Reichtum des Kindes beschämt werden darf. - Es mag wie ein böser Witz klingen, aber in der armen, schwarzafrikanischen Bevölkerung ganz Süd- und Ostafrikas kann plötzlicher Reichtum Hexereivorwürfe, jedenfalls sehr viel böses Gerede verursachen.

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Statt sich hier das Gemecker über schlechtes Benehmen durchzulesen (von Leuten, die nicht dabei waren), die klugen Hinweise zu studieren, dass es Beamtenbeleidigung gar nicht gibt (als ob es darauf ankäme und Beleidigung nicht so oder so bestraft würde) - statt also hier Zeit zu vergeuden, einfach mal jeweils einen Brief schreiben, freundlich darstellen, warum das Verhalten des Arztes oder des Polizisten Sie irritiert hat (also nicht: die sind aber schuld, sondern ich war aufgeregt und leider unhöflich). Darunter ein Ich bitte um Entschuldigung, weil man um Entschuldigung bittet und nicht sagt: Ich entschuldige mich.

Die Briefe persönlich abgeben oder, wenn bekannt, per Post aufgeben. Kopien aufbewahren.

Sollten die Beleidigten auf einem Strafantrag beharren, wird der Ärger kleiner ausfallen, weil das Bemühen des Straftäters, die Sache wiedergutzumachen, strafmildernd berücksichtigt wird.

Und: Bei einer goldigen Bitte um Entschuldigung, wer sollte da noch böse sein?

Meine juristischen Kenntnisse beschränken sich auf das bordurische Staatsrecht, darum ist auch mein Hinweis natürlich mit spitzen Fingern zu genießen.

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Mir hilft bei Halsschmerzen, was die meisten Leute nur bei Zahnschmerzen einsetzen und das, wegen des starken Geschmacks, auch nur ungerne: Nelkenöl. Ein Tropfen in der Mundhöhle oder ein paar Tropfen in eine konventionelle Lösung zum Gurgeln genügen, um auch den Rachenraum ruhigzustellen. Nelkenöl hat einen schmerzstillenden und antibiotischen Effekt.

Aber das würde ich auch nur verwenden, wenn ich mir sicher bin, dass es ein Allerweltshalsschmerz ist. Wäre ich z.B. ein Raucher, würde ich mir Gedanken über die Verteerung des Kehlkopfes machen. Da muss dann schon mal mehr raus als nur ein wenig Rotz am Morgen. Will sagen: Auch banale Schmerzen können Ursachen haben, die man mal gründlich abklären lassen sollte.

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