Ey du Tim10006, schau mal. Meine Frau ist Anwaeltin(Seit 27 Jahren verheiratet). Damals war das auch meine Frage und sie meinte es zei gesetzlich Pflicht.
LG
HGDLMMAZY

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Ey du Seruios, schau mal. Du erzaehlst das dein Eltern getrennt sind. Beide tuerkisch. Beide muslimisch. Und genau das kannst du wenn es dann soweit ist anmerken, das weder Religion noch Kultur eine Ehe zusammenhalten. Es geht um ✨Liebe✨.
LG
MSZYAMAM

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Nein

Ich glaub die meisten verstehen die Frage nicht ganz. Die Rede ist hier von "egal wie es aussieht". Aus eigener Erfahrung kann ich sagen das ich eines meiner Kind NICHT lieben kann(Joshua) und das liegt wirklich nur an seinem Aussehen. Sonst ist der Typski ganz cool drauf. Aber mit seinem Aussehen kann und werde ich ihn nicht lieben koennen. (Eine OP wuerde helfen)

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Fremdgehen ist strafbar. Willst du das deine Frau im Knast landet?

Mit rechtlichen Grüßen

Dein Steuerberater

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