Der Gerichtsvollzieher ist nur der Verlängerte Arm des Amtsgerichtes und hat die Anweisung eine Vollstreckung möglich zu machen.Findet er keine Gegenstände die er pfänden kann, läßt er auf Anweisung des Gläubiger eine EV abgeben. Hauptsächlich geht es darum rauszufinden ob eine Konotpfändung möglich ist.

Wenn Du Forderungen an deinen Arbeitgeber hast, dann kannst du mit einem Titel diesen gegenüber dem Arbeitgeber vollstrecken lassen.

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Eine einvernehmliche Scheidung ist die billigste Scheidung die möglich ist. Man sollte alles vorher klären und sich schriftlich Einigen. Dann einen Anwalt nehmen den man sich teilen kann. Der kann bei einer einvernehmlichen Scheidung 30% Gerichtskostenminderug beantragen. Sollten Sie weitere Fragen haben können Sie sich telefonisch bei http://www.scheidung-online.co über die Scheidung beraten lassen.

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Wenn Du wirklich ins Controlling gehen willst, kannst du auf die Informatik verzichten. Dies ist für Controller nicht so wichtig. Wichtig ist hier wirklich dass mathematische Verständnisse und die betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge zu haben.

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Wichtig ist festzustellen ob du überschuldet bist. D.h. ob du deine Schulden aus eigener Kraft zurückzahlen kannst. Bei ALG II Empfänger ist dass eigentlich auszuschließen. Wenn dass der Fall ist solltest du eine Schuldenberatung aufsuchen, denn du brauchst dass außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren von einer autorisierten Stelle. Dass kannst du über eine staatlich geförderte Schuldenberatung machen. Allerdings haben die Wartezeiten von 6-9 Monaten oder auch online z.B. über http://www.privatinsolvenz.biz ohne Wartezeit. Dass kann über einen Beratungshilfeschein abgeechnet werden. Also ebenfalls kostenlos für Dich. Betreiber ist die Anwaltskanzlei Luyken in Köln mit ihrer Insolvenz-Juristin Raimonda Kraemer. Vorteil bei denen ist, bei einer Kontopfändung oder Zwangsvollstreckung erwirken die eine einstweilige Verfügung damit dass Konto wieder frei wird. Reine Schuldenberater können dass nicht.

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Der Eigentüme des z.B. Musikstückes was du gedownloads hast, wird Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft stellen. Die wiederum geht übe die IP Adresse an den Provider, der den eigentlichen Nutzer ausfindig macht

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Ganz einfach, wenn du als Angeklagter nicht unbedingt für längere Zeit in den Knast gehen willst, dann antworte lieber sachlich.

Richter sind auch Menschen mit Gefühlen. Wenn sie den Einduck haben, der Angeklagte macht sich über sie lustig, dann kann dass für dich selbst bitter ausgehen. Dann kann z.B. eine Bewährungsstrafe die noch möglich gewesen wäre, verwehrt werden und du sitzt die Strafe ab.

Hast natürlich deinen Spaß gehabt und kannst dann eine gewisse Zeit die noch darüber im Knast amüsieren.

Es darf gelacht werden

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Das sind auch Menschen und die haben einen sehr schweren Job und sind trotzdem sehr freundlich. Zuletzt war einer hier und fragte freundlich ob ich Interesse an einer Vorführung hätte. Ich habe dankend abgelehnt und gesagt ich habe gerade einen neuen Staubsauger gekauft, er können aber gerne in 5 Jahren wiederkommen. Er hat gelacht und gesagt dass macht er.

Mir tun die Leute leid. Die laufen jeden Tag von Tür zu Tür und werden oft angemacht. Und müssen trotzdem immer freundlich sein. Und wer nicht genug verkauft wird gefeuert.

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Es ist schon traurig was es hier für antworten gibt. Die Abmahnung muss natürlich unterschrieben sein, sonst ist sie ungültig. Ebenfalls muss vorher ein persönliches Gespräch stattgefunden haben, in dem der Mitarbeiter auch seinen Standpunkt vertreten kann. Richtig ist dass der Unterzeichnende auch die Berechtigung haben muss. Bei Konzenzernen ist dass in der Regel ein Personalmitarbeiter (Abteilungsleiter oder ähnlich) mit der entsprechenden Prokura. Bei Mittelständigen Unternehmen der Personalleiter, bei kleinen Unternehmen der Geschäftsführer. usw.

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Sorry, die Antwort zur eigentlichen Frage.

Der Treuhänder entscheidet was mit de Immobilie passiert. Natürlich ist er an die Insolvenzordnung gebunden.

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Vorsicht vor solchen Angeboten. Wenn man mit Tricks arbeitet geht die Restschuldbefreiung verloren. Ich kenne die Webseite und würde die als sehr problematisch (um es diplomatisch auszudrücken) empfinden.

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So eine ähnliche Forderung bekam ein Mandant von uns. Wir haben Sie dann aufgefordert ein Messprotokoll vorzulegen. Daraufhin bekamen wir eine sehr merkwürdige Antwort von dem Anwalt. Daraufhin haben wir die Forderung abgelehnt. So muss man immer vorgehen, auf keinen Fall Vogelstraußpolitik machen. Immer Beweise verlangen. Wenn ein Einzelnachweis geliefert wird, ihn als Fälschung ansehen. Mit solchen Gangstern kann man nur mit harten Bandagen kämpfen.

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Es gibt hier wirklich gute Antworten, aber auch ..... (andere). Mit der Lohnabtretung verhält sich das so, dass die natürlich Rechtmäßig ist, da Sie diese unterschrieben haben. Allerdings wird die meistens vom Arbeitgeber ausgeschlossen. Also bitte im Arbeitsvertrag nachlesen. Wegen des Schimmelbefalls hat Heimwerker einen ganz tollen Beitrag geschrieben, dem ist nichts mehr hinzuzufügen.

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Wenn man überschuldet ist, dann hat man entweder die Möglichkeit eine Privatinsolvenz zu machen, oder eine Schuldnerberatung auf zu suchen und sich dort beraten zu lassen. Hier gebe ich Dir eine Website, wo Du auch telefonisch Hilfe bekommst. http://www.privatinsolvenz-koeln.net Die anderen Antworten einfach überlesen. In jedem Forum gibt es ein paar Trollos

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Herr TillWollheim ich kann garnicht glauben was Sie für einen Unsinn schreiben. Und Sie wollen ein Kollege sein?

Sunny75 für Sie wäre eine Privatinsolvenz Unsinn. Bei einer Privatinsolvenz müsssen Sie überschuldet sein. Das heißt Sie können dann Ihren Kredit nicht mehr zurückzahlen. Erst dann können Sie ein außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren anstrengen. Alles was Sie über 990 EUR (wenn Sie Single sind) haben müssen Sie dann an Ihre Gläubiger zahlen. Die Privatinsolvenz dauert 6 Jahre. Sie bekommen erst nach 9 jahren die Schufafreiheit.

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Das kann eine sehr hohe Geldstrafe nach sich ziehen. Wie hoch legt der Richter fest. Der Führerschein dürfte in der größenordnung von einem Jahr weg sein. Danach die MPU. Auf jeden Fall mit Anwalt

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Bei einem Fernkauf haben Sie die gesetzlichen 14 Tage Rücktrittsrecht.Also müssen die Sie aus dem Lieferungsvertrag und aus dem Kaufvertrag herauslassen.

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Quasimodo finde ich übrigens nett dass du hier als Tippgeber auftrittst. Mit dem verzögern hast Du völlig REcht. Angenommen du hast ein paar Bier getrunken, dann ist es ganz sinnvoll sich zuerst auf die Wache bringen zu lassen, da in der halben Stunde der Blutalkohol etwas abgebaut wird und du gerade eine kritische Grenze verlassen hast.

Mir ist mal passiert dass die Polizei mich angehalten hatte weil ich die Autobahn in einer Baustelle wegen eines Staus verlassen hatte, was ich natürlich nicht durfte. Sie waren davon überzeugt dass ich Alkohol getrunken hatte, was aber nicht der Fall war. Also habe ich schön ins Gerät geblasen. Daraufhin sagte die Polizistin ganz eintäuscht zu Ihrem Kollegen Null Komma Null. Worauf ich sie dann sofort fragte "da sind sie wohl sehr eintäuscht". Leider ist dort nicht die geistige Elite versammelt, bei unserer Polizei.

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Ich habe dann auch im Fernsehen einen Bericht über diese saubere Abzockerfirma gelesen. Sie machen schätzungsweise 20-30 Mio Gewinn im Jahr. Unglaublich und alles beruht nur auf Betrug.

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Ich bin auch mal auf die reingefallen. Da firmierten die noch unter megadownload.de. Wollte einen Artikel über Computersicherheit downloaden, dann kam die Anmeldung. Nach 15Tagen kam dann die Auftragsbestätigung. Habe zuerst auch überlegt ob ich zahlen muss und bin dann auf mehrer Chats gestoßen und habe schnell gemerkt dass sie ein Betrügerunternehmen sind die die Leute für dumm verkaufen wollen. Nachdem ich alle Mahnungen bzw. Drohschreiben nicht mehr bantwortet habe kam ein Inkassounternehmen was natürlich den Betrag noch teuerer machte. Wieder Drohungen. Nach 4 Schreiben habe ich dann nichts mehr gehört. Sie machen dann immer neue Domainen auf um die Staatsanwaltschaft zu verwirren.

Bei mir dauerte dass ganze ein halbes Jahr, seit einem Jahr ist Ruhe. Also bitte nur aussitzen und nicht mehr antworten.

Dumm ist nur der der Bezahlt

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