Kommt drauf an, was du für Absichten hattest und ob die Person dann nur eine (schwere) Körperverletzung oder sogar einen Tod erleidet.
Wenn es Notwehr war und du kein anderes (milderes) Mittel hattest, das genau so effektiv wäre wie das Abstechen, dann ist es Sache des Gerichts, das dann darüber entscheidet, ob du trotz Notwehrhandlung eine Freiheitsstrafe bekommst oder Schmerzensgeld zahlen musst.
Es kann auch sein, dass du fahrlässig jemanden abstichst, d.h. eigentlich wolltest du es nicht, aber du hast es z.B. außer Acht gelassen, sorgfältig aufzupassen und du hast eine Person abgestochen, ohne dass du es tatsächlich wolltest.
Wenn du es aber wolltest und die abgestochene Person stirbt, du Mordgedanken hattest und es nach außen hin auch erkennbar war, dann bekommst du sicher lebenslängliche Freiheitsstrafe., weil Mörder in Deutschland grundsätzlich lebenslang ins Gefängnis kommen.
Aber mal abgesehen davon, würde ich ausnahmslos davon abraten, jemanden abzustechen. Es ist einfach ziemlich uncool und eine primitive Konfliktaustragung.