Du vermarktest andere Menschen als Profi ?

Kannst dich aber selber nicht vermarkten !!!!!!

Mein süßes Träumerle,mach weiter so

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Als Unternehmer sollte du in der Lage sein Dir diese Frage selbst zu beantworten,bzw.zu googeln. Aber es ist ja einfacher andere die Arbeitmachen zu lassen.

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Aus der Beschreibung deiner Freundin würde ich schließen,Sie sollte es lieber lassen mit der Selbstständigkeit.

1./ Das in den ersten Monaten nicht unbedingt mit Einnahmen zu rechnen ist muß man einkalkulieren.

2./ Wenn Sie schon überfordert ist eine Steuererklärung für null oder wenig Umsatz abzugeben,ist Sie eigentlich als Unternehmerin nicht geeignet.

3./ Es heißt nicht umsonst SELBSTSSTÄNDIG;man muß nicht alles können aber die Grundlagen sollte man drauf haben.

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Soweit ich weiß muß man für das Radio im Firmen KFZ.bezahlen.

Am besten über einen "dritten" p.Mail bei der GEZ nachfragen

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Geile Sache Selbstständig !

Lange schlafen,Aufgaben delegieren (Preise etc.),vielleicht schon mal Leasingpreise von großen Autos schauen( denn ich bin ja Selbstständig ),und gute Kohle verdienen ( billig einkaufen und mit viel Gewinn verkaufen),wenn irgendwann das Finanzamt kommt,einfach wieder abmelden.

Viel Spaß

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Wie wäre es mit einem Anruf beim Finanzamt ????????????????????????

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ALG2-Bescheid bei Selbstständigkeit falsch berechnet?

Hallo,

ich brauche mal eure Hilfe! Ich bin seit 2,5 Jahren selbstständig und beziehe immer noch aufstockend ALG2. Heute kam die Nachberechnung von 2011 und die gute Frau von der Arge meinte wir sollten insgesamt ca 310€ zurückbezahlen. Sie bezieht sich auf den Zeitraum vom 1.-30. Juni und vom 1.-30. September 2011. Ich muss dazu sagen, dass die Sommermonate bei mir umsatzmäßig sehr schwach sind und mein Mann von Mai-Oktober voll gearbeitet hat. Begründung wortwörtlich: "Sie (mein Mann)haben im Juni2011 Einkommen aus Ihrer Erwerbstätigkeit bei blablabla erziehlt. Im September war das Guthaben aus der Heizkostenabrechnung 2010 in Höhe von 134,81€ auf die Leistung anzurechnen und der Abschlag für Heizung und Wasser hat sich geändert. Weiterhin hat sich das Einkommen verringert (Es wurden zunächst 900€ fiktiv angerechnet). Mit den nachgewiesenen Einkommensverhältnissen waren Sie nicht in bisher festgestellter und bewilltigter Höhe hilfebedürftig im Sinne des § 9 SGB2. Ihr Anspruch auf Leistung zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht daher nur noch in geringer Höhe. Sie haben Einkommen oder Vermögen erzielt, dass zum Wegfall oder zur Minderung Ihres Anspruchs geführt hat. Die aufgeführten Leistungen sind zu erstatten." und dann kommt die Auflistung wegen regelleistung und heizung und unterkunft

Die Bewilligung ist immer für 6 Monate,weshalb ich ja auch EKS und diesen ganzen Kram einreiche aber dürfen die jetzt nur Monateweise nachberechnen? Was ist denn mit den anderen Monaten? Ich bin mir ganz sicher, dass ich im August kaum Umsatz hatte und mein Mann konstant 900€ mit nach hause gebracht hat. Ein ALG2-Abrechnungszeitraum geht bei denen immer von 1.Mai-Oktober.

Bitte bitte helft mir, sonst kann ich vor lauter Rückzahlungen bald einpacken.

LG

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Mch dir für jeden Monat eine Einnahme - Ausgabe Tabelle ( nach Arge Vorgaben ),so kannst du nachvollziehen und notfalls auch belegen ob die Zuzahlungen bzw.Rückzahlung berechtigt ist.

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Alles was Ihr für den Verkauf,Einkauft,muß mit 19% versteuert werden,diese verschenkt (Verlust) ihr an den Staat,bei der Kleinstunternehmerregelung.

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Hoffentlich studieren die Kinder später mal,damit du auch richtig lange etwas von Ihnen hast ( auch wenn es bloß die Konto Nr.ist ).

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Für 2000,00 Euro Gewinn im Monat in der Anfangszeit mußt du aber ein ganz guter sein,nach meiner persöhnlichen Erfahrung mußt du im ersten Jahr mit +- 0 rechnen. Das heißt natürlich auch Rücklagen zu haben.

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Das Amt entscheidet bei solchen Sachen immer sehr willkürlich. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen das man gegen Windmühlen kämpft,jeder Einspruch bewirkt neue Hindernisse,letztendlich keine Chance.

Einzige Möglichkeit dem Sachbearbeiter in den Ar..... kriechen,kann leider nicht jeder,ich jedenfalls nicht.

Weiterhin Viel Glück.

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Aus deinen 3 Fragen die du gesamt gestellt hast,ergeben sich für mich eine Menge Ungereimtheiten.

Meiner Meinung nach "mauschelst" du da irgendwas.

Als Journalistin sollte es Dir ein leichtes sein,die letzte Frage mittels Internet selbst zu beantworten,ansonsten gehe lieber Zeitungen austragen,ist einfacher. Mfg

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Bravo " Saarland60" das hättest du noch unterstreichen müssen.

Und zu "Jochl",manchmal muß es im Leben harte Worte und einen klaren Schnitt geben. So manch "Möchtegern Unternehmer" macht seriöse Firmen kaputt.

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Von Tuten und Blasen keine Ahnung,aber selbstständig machen,OHOH.

Es gibt alle Infos im Netz,aber es ist ja einfacher seine Frage hier einzustellen und andere die Arbeit machen zu lassen.

Mit der Arbeitseinstellung ist die Geschichte ganz schnell wieder zu Ende.

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Wieso bist du nicht in der Lage bei den jeweiligen Stellen ( Versicherungen etc.) direkt nach den Tarifen zu fragen ?..Ich stufe diese Unternehmung als recht naiv ein .

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Naja,wenn du den Steuerberater erst zur Steuererklärung brauchst,weißt du ja wenigstens schon was du nicht brauchst.

Wieso brauchst du Hilfe du willst dich doch Selbstständig machen.

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Was soll er genau beglaubigen ???

Ich glaube du bist hier schwer auf dem Holzweg.

Der Steuerberater kann etwas über deine finanzielle Lage aussagen,nachdem du Ihm die entsprechenden Unterlagen vorgelegt hast.

Viele haben keine Ahnung was Selbstständigkeit eigentlich bedeutet.

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FANJA

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