Die Funktionen beziehen sich auf Recht allgemein, oder?
Zunächst mal ist zu sagen, dass sie Übergänge fließend sind zwischen den Funktionen, weshalb es schwierig ist, Beispiele zu finden, die nur einer Funktion zugeordnet werden können.
Ordnungsfunktion: Hie eignet sich meiner Meinung nach ganz gut die Straßenverkehrsoednung bzw. Regelungen im Verkehr allgemein. Ganz konkret zum Beispiel eine Ampel, die regelt, wer wann in welche Richtung eine Kreuzung überqueren darf. So entsteht kein Chaos.
Schutzfunktion: dass Straftätern, bei denen ein Fall besonderer Schwere vorliegt, anschließend eine Sicherheitsverwahrung verordnet wird, um die Gesellschaft von der erneuten Ausführung einer vergleichbaren Tat zu schützen
Friedensfunktion: Da wäre ich geneigt, generell die Rechtssicherheit, die durch gesetzliche Regelungen besteht, anzuführen. Beispielsweise das Verbot von Selbstjustiz.
Straffunktion: Ein Bußgeld, das die Polizei oder ein Gericht verhängt, wenn man zum Beispiel zu schnell gefahren ist.Oder auch, im Jugendstrafrecht mE gebräuchlicher, Sozialarbeit ableisten.
Abschreckungsfunktion: Ja, das ist irgendwie schon ne gute Frage... Steuerhinterziehung vielleicht? Die Leute werden durch die Praxis, wenn ihre Steuerhinterziehung aufgedeckt wird, nicht nur die Steuern zahlen zu müssen, sondern auch noch unter Umständen rechtskräftig verurteilt zu werden oder mehr bezahlen zu müssen, davon abgeschreckt, Steuern zu hinterziehen.
Ausgleichsfunktion: Schadensersatzklagen, wie sie zum Beispiel nach einer Sachbeschädigung auch strafrechtlich relevant werden
Freiheitsfunktion: Versammlungsfreiheit: Pegida und Ableger versammeln sich jeden Montag aufs Neue...
Hoffe, ich konnte helfen...