1. Eine Mutter darf ihr Kind zur Ado freigeben, ohne den Vater benennen zu müssen!!! Das Jugendamt wird sie zwar fragen und vielleicht auch drängen, ihn anzugeben, (wegen Schutz der Vaterrechte) aber sie muss es nicht!
2. Sie kann das Kind sofort nach der Geburt weggeben - dann bleibt es ein paar Tage im Krankenhaus und kommt danach zu einer Kurzzeitpflegefamilie. Nach 8 Wochen unterschreibt die Mutter vor Notar die Freigabe zur Adoption. In dieser Zeit werden geeignete Ado-Eltern gesucht - hier kann die Mutter übrigens Wünsche (kleine) äußern!!!
.... und in dieser Zeit hat sie das Recht, ihr Kind zu besuchen oder auch wieder von ihrem Wunsch zurückzutreten!!!!! Sie ist die Mutter - da hat sie alle Rechte der Welt!!!
3. Es gibt anonyme Adoptionen - da lernt man sich nicht kennen und weiß auch nur ganz wenig voneinander .... halboffene - und offene Adoptionen, bei denen man sich kennenlernen kann! Die Mutter entscheidet dies und dann werden aufgrund ihres Wunsches passend Ado-Eltern gesucht, die auch dieser Form zustimmen!
Liebe Grüße
eine Ado-Mutti