Aus Deiner Schilderung heraus, scheint Dein/Euer Problem doch recht komplex zu sein. Ich selbst habe das schon durch(erlebt) und es gehören immer zwei dazu. Das Drohen mit "Scheidung" ist keinesfalls die Lösung des Problems, vielmehr können sich dadurch weitere Probleme ergeben, die man im Moment noch garnicht sieht. Vielleicht nehmt Ihr Beiden mal eine externe Hilfe in Form einer Eheberatung in Anspruch, die caritative und kirchliche Einrichtungen bieten. Dort kann man schnell feststellen, ob man an der Baustelle "Ehe" noch etwas machen kann. Meist wartet man viel zu lange und lebt sich so auseinander, dass nichts mehr geht. Aus dem was Du geschrieben hast, lese ich die ersten Ansätze eines solchen Verhaltens. Im übrigen spielt es primär nicht die Rolle, ob Du ihn liebst, denn er muss es auch tun, oder Ihr Beiden müsst wieder "lernen" dies zu tun, denn schliesslich verbinden Euch die Kinder.
Ich empfehle Adobe Premiere Elements. Kann auch HD-Filme bearbeiten incl. Blu-Ray.
Im Regelfall ist der Zigarettenanzünder mit dem Zündschloss kombiniert. Bei abgezogenem Schlüssel ist entweder Dauerstrom oder kein Strom. Eine Art Zeitintervall gibt es für den Zigarettenanzünder nicht. Ein FM-Transmitter sollte nicht in er Lage sein, eine Batterie über Nacht zu leeren. Der wird nicht mehr Strom brauchen (meist unter 80 mA), als die Board-Uhr.
Ja, während der Probezeit kann er das ohne Angabe von Gründen. Die Probezeit muss mindestens einen Monat und darf höchstens vier Monate betragen (§ 20 Berufsbildungsgesetz). Üblich ist eine Dauer von vier Monaten. Die Kündigung in der Probezeit muss aber schriftlich erfolgen. Falls vor Abschluss des Ausbildungsvertrages dem Ausbildungsbetrieb das Zeugnis vorgelegen hat, kann nach der Probezeit keine Kündigung auf Grund des abweichenden Notendurchschnittes ausgesprochen werden.
Eigentlich benötigt die Firma nur einen Altersnachweis, d.h. auf der Kopie kannst Du alle anderen Angaben einfach "schwärzen". Nachname und Geburtsjahr reichen da völlig aus.
Ja, solche Programme gibt es. Er könnte sogar den Rechner vollständig kontrollieren, ohne dass man was merkt. Da reicht eine Internetverbindung oder eine lokale Vernetzung im Haus als Infrastruktur.
Garnicht. Alles was man auf dem Bildschirm sieht, kann gespeichert werden. Selbst wenn die Bilder nicht mit "Rechtsclick->Bild speichern unter" abzuspeichern sind, können Bilder als Bildschirminhalt gespeichert und isoliert werden.
Schau mal hier: http://www.fair-news.de/news/Versuchte+Manipulation+Dshini+kaempft+fuer+Gerechtigkeit+/03291.html
In den AGB heisst es: "Die Daten der Nutzer sind in einer zentralen Datenbank des Betreibers abgelegt. Die Mitglieder haben die Möglichkeit, sich die Profile anderer Mitglieder anzusehen und mit diesen Kontakt aufzunehmen. "
Da jeder sich als Mitglied registrieren kann, hat auch jeder Zugriff auf diese Daten.
Eine Direktversicherung kann im Gegensatz zu einer normalen Lebensversicherung nicht vorzeitig gekündigt werden, da diese gemäß § 2 II BetrAVG der Altersvorsorge dient. Du kannst die Versicherung allerdings beitragsfrei stellen.
Selbstverständlich ist das möglich.
Es gibt vom Gesetzgeber für Menschen keine grundsätzliche Festschreibung der Höchstgrenze von Temperaturen (für Schweinetransporte schon). Die Empfehlung: 26°C sollte in Büroräumen nicht überschritten werden. Es heisst nur lapidar, dass eine gesundheitliche Schädigungen abgewendet werden soll.
Einsicht in Deine Schufa-Einträge erhalten die Vertragspartner der Schufa. Diese können bei Bedarf eine Schufaauskunft über Privatpersonen einholen. Nicht jeder Vertragspartner bekommt allerdings alle Daten die gespeichert wurden übermittelt. Daher werden Die Schufapartner in A-Partner und B-Partner unterschieden. Demnach gibt es auch A-Auskünfte und B-Auskünfte.
A-Vertragspartner sind fast ausschliesslich Kreditinstitute (also Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken, Volksbanken, Direktbanken, Onlinebanken, Leasinggesellschaften usw.). Der Bedarf liegt z.B. bei Kontoeröffnung, Ausgabe von Kreditkarten, Vergabe von Ratenkrediten, Darlehen und ähnlichem vor. Eine A-Auskunft beinhaltet positive und negative Schufamerkmale die an den Vertragspartner übermittelt werden. Dies sind z.B. Auskünfte über Deine Girokonten, laufende Ratenkredite und Finanzierungen sowie Angaben über Deine Zahlungsmoral und ob Du in Zahlungsschwierigkeiten bist.
B-Vertragspartner sind alle "Nichtbanken" die eine Dienstleitung oder ein Produkt gegen Kredit, Finanzierung oder Ratenzahlung zur Verfügung stellen. Hierbei handelt es sich also um Telekomunikationsunternehmen, Handy und Mobilfunkanbieter, Versandhandel und Onlinehandel, Kaufhäuser, Stromanbieter usw. Diese erhalten ausschliesslich Negativmerkmale und erfahren nur ob Du z.B. schonmal einen Kredit nicht zurückgezahlt hast, ob Du schonmal Dein Girokonto oder die Kreditkarte missbraucht hast, oder ob Du bereits mal einen Scheck platzen lassen hast und ähnliches.
Grundsätzlich und klar "NEIN". Er darf es nicht. Sind für den Beruf besondere gesundheitliche Anforderungen, so ist in diesem Rahmen eine arbeitsmedizinische Untersuchung notwendig. Dort könnte man auf Vorerkrankungen hinweisen und die ärztliche Schweigepflicht wird gewahrt.
"Mein Ausbildungsbetrieb ist insolvent und hat mich zum April von der Arbeit freigestellt"...
Also dieser Satz ist schon mal falsch. Der Betrieb kann Dich nicht von der "Arbeit" frei stellen, da Du ein Vertragsverhältnis für eine Ausbildung besitzt und nicht einen Arbeitsvertrag. Das gleiche würde bei Kurzarbeit sein. Auch das gilt nicht für Auszubildende. Hier gelten andere Regeln. Sofern der Betrieb der IHK zugehörig ist, so wende Dich dort mal an den Ausbildungsbeauftragten um näheres zu klären. Alternativ die HWK. Der Betrieb müsste sich sogar bemühen, Dir einen anderen Ausbildungsplatz zu verschaffen. Du bekommst auch kein Arbeitsentgelt, sondern eine Ausbildungsvergütung. Hier gelten völlig andere Regeln.
Das Gegenstück von Client-Server wäre jedes System, welches Abfrage-Berechnung-Ergebnis über einen Programmcode liefert, z.B. MS-Access, Peer-to-Peer-Systeme. Bei Client-Server-Systemen sind Client und Server nicht gleichberechtigt, d.h. in der Regel wird vom Server nur ein Dienst auf dem Client bereitgestellt.
Der grundsätzliche Unsinn liegt schon an der Androhung mit dem "Staatsanwalt". Die Staatsanwaltschaft kommt nur auf den Plan, wenn hinreichende Verdachtsmomente bestehen, gegen deutsches Recht verstossen zu haben und der Staat Interesse an deren Verfolgung hat. Erst müsste das besagte Unternehmen ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten oder eine Strafanzeige erstatten. Bei einem gerichtlichen Mahnverfahren kannst Du innerhalb 14 Tagen widersprechen. Alles andere ist Einschüchterung und der klassische Fall einer Abzocke. Wende Dich einfach mal an die örtliche Verbraucherzentrale.
Es ist Software. PHP selbst ist eine Scriptsprache. PHP hies ursprünglich "Personal Home Page Tools" (1995) und basiert auf eine an C und Perl angelehnte Syntax. Alle drei "funktionieren" ohne Hardware nicht.
Es geht noch einfacher: Über die Webseite www.filsh.net. Youtube URL eintragen und Format einstellen, dass Du haben möchtest. Der entsprechende Stream wird dann extrahiert und gespeichert.
Kennt jemannd einen Mailanbieter bei dem Absendernummern beim versenden mitgeschickt werden und nicht die E-Mailadresse?
Ja, z.B. SMS über WEB.DE
Wenn ich Anzeige erstatte ist es dann den Behörden möglich den Absender zu ermitteln anahnd der Nummern welche mitgeschickt wurden?
Ja, sofern Sie im Inland ist.
Was ist aber wenn der Absender zum verschicken zwei verschieden PC S benutzt hat? Z.B. einmal aus einem Internetkaffe und das andere mal von seiner Arbeit aus?
Beim Internet-Kaffe ist es unmöglich, personenbezogen auszuwerten, da in der Regel Belegungszeit und authentifizierter Nutzername des Rechners nicht festgehalten wird. In einem Betrieb hängt das von der Infrastruktur des Netzwerkes ab. Bei vernünftiger Firewall mit LOG-Funktion und authentifizierter Benutzeranmeldung wäre das möglich.
Aber glaube mir, dass sich die Behörde (Staatanwaltschaft) im Falle einer Anzeige nicht drum kümmern würde. Nach 4-6 Wochen käme nur ein Schreiben: Verfahren eingetellt.
Ein Taschrechner, der nicht über die Eigenschaft verfügt selbst erstellte Befehlsfolgen, wie z.B. Formeln für Berechnungen, dauerhaft zu speichern.