100%igen Schutz vor Plagiaten gibt es nicht. 

Immer im Fachgeschäft kaufen, Quittung geben lassen (ACHTUNG: Bei einer HAU ohne Hersteller UND exakte Bezeichnung, Seriennummer, etc. wäre es sinnlos). Stellt sich das Teil als Plagiat heraus, kann und wird der Fachhändler (Juwelier) in Haftung genommen. MfG Michael

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Guten Morgen, für ein Zimmer mit 30qm all in sind 300,00 EUR pauschal je Monat in einer Stadt völlig in Ordnung. In Erlangen, München, Köln z.B. werden für ca 12 qm (Studenten) Buden mit Gemeinschaftsküche und Gemeinschafts-Sanitäranlagen an die 500,00 EUR verlangt. Auch ich kann hier keinen vernünftigen Grund erkennen, der auch nur ansatzweise eine rechtliche Chance bietet, den Untermietvertrag zu kippen. Ergo: Ordentlich kündigen, NACHDEM Sie eine neue Bleibe gefunden haben (fraglich, ob Sie in Ortsnähe etwas Vergleichbares finden, dass tatsächlich günstiger ist -30qm!.) Wucher setzt neben den bereits aufgeführten Qualifikationsmerkmalen auch das "Ausnutzen" einer Notlage UND die wirtschaftliche Unfähigkeit des Opfers voraus. Kann es sein, dass Sie vielleicht andere, hier nicht genannte, Gründe haben, die Ihnen die Lust zur WG vermiesen? Alles Gute, Michael

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Wegen Mobbing krank schreiben?

Hallo, seit 2 Jahren werde ich (23) von älteren Kolleginnen und einem der Chefs gemobbt. Ich habe das jetzt 2 Jahre durchgemacht und kann immerhin voller Stolz behaupten, dass ich letzte Woche gekündigt habe, da ich einen neuen Job habe.

Mein letzter Arbeitstag wäre der 31.01.2014. Ich habe sehr viele Überstunden und kann wenn ich Resturlaub und Überstunden nehme, bereits am 09.Januar.2014 das Handtuch werfen. Allerdings will mir mein anderer Chef die Überstunden auszahlen, obwohl im Vertrag geregelt ist, dass** Überstunden durch bezahlte Freizeit** abgegolten wird. Ich war trotz Mobbing bereit eine ordentliche Übergabe zu machen und mir ein Angebot des anderen Chefs bezüglich der Überstunden anzuhören. Allerdings läuft dieser seit der Kündigung vor mir weg.

Allerdings brachte mein mobbender Chef das Fass nun zum überlaufen! Zwei meiner vertrauten Kollegen haben mitbekommen wie der mobbende Chef zu den beiden Hauptmobberinnen gegangen ist und ihnen lachend voller Begeisterung verkündet hat: "Jetzt habt ihr es geschafft. Sie geht."

Am liebsten will ich keinen Fuß mehr in diese Firma setzen. Und dabei war ich bereit es friedlich zu lösen. Aber auch ich habe meinen Stolz! Nun meine Frage: kann ich mich wegen Mobbing krankschreiben lassen?

Nachfolgend mal ein kleiner Katalog was so gemacht wurde: ** -** Meine Meinung interessiert keinen, auch wenn sie Richtig ist. ** -** Man trifft gerne Fehlentscheidungen in der Firma, nur um nicht derselben Meinung wie ich zu sein! ** -** Man greift mich persönlich an: "Ich würde zu viel billiges Parfüm verwenden." andere Kollegen sehen es anders. ** -** Ständig muss ich mich für meine Arbeit rechtfertigen. ** -** wichtige Infos werden an mir vorbeigetragen, Ich mache Fehler und werde vor allen vorgeführt. ** -** Man sucht nach meinen Fehlern. Und generell bin ich auch immer an allem Schuld. Egal was es ist. Sogar bei leeren Ketchup-Flaschen, wenn ich während der Mittagspause nicht im Haus bin!

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Hallo Alice, na, dass klingt aber voll nach Mobbing,. fast lehrbuchhaft. Du hast vollkommen recht: Gehe zu deinem Hausarzt, schildere die Situation, lasse Dich arbeitsunfähig testieren und beantrage über Deine Krankenkasse eine Therapie bei einer Diplompsychologin/einem Diplompsychologen. Dabei kannst Du evtl.lernen, aus dieser elendigen Opferrolle heraus zu kommen und erlernst auch, die Instrumente kennen und anzuwenden, die nötig sind, damit Du Dich in Zukunft richtig und nachhaltig gegen sowas wehren kannst. Du musst an DICH denken und erkennen, wie wichtig es ist, NEIN und STOP sagen zu klönnen - werde zur gesunden Egoistin! Zudem solltest Du ernsthaft überlegen, ob nicht rechtliche Schritte etwas bringen - Mobbing kennt zwar unser Strafgesetzbuch nicht, es kommen aber u,U. die Straftatbestände §§ 26, 223 in Betracht. Lasse Dich ggf. juristisch beraten. Keine Minute solltest Du mehr in dieser Firma verbringen - ich wünsche Dir ein gesegnetes Weihnachtsfest und alles,alles Gute für Dich.

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Genossenschaft beauftragt andere Mieter uns zu kontrollieren?

Guten Tag,

unsere Situation ist folgende:

Wir sind eine Kleinfamilie (Mutter, Vater, Kleinkind) und vor einem Jahr in in eine Mietwohnung einer Genossenschaft umgezogen. Wir sind beide berufstätig, unauffällig, haben selten Besuch, keine Party oder ähnliches, halten uns an die Hausordnung (Mittagsruhe Hauswoche etc.)

Trotz dessen beschweren sich zwei anderen Mietparteien regelmäßig über uns (wir wissen bis heute nicht warum, im persönlichen Gespräch tun die Parteien als wüssten sie von nichts und als wäre auch nichts, wir vemuten es liegt daran, dass wir die einzige FAmilie mit Kind im Hause sind).

Neuester Vorwurf:

Die Genossenschaft hat uns einen Brief geschrieben, in der wir ermahnt wurden die Hauswoche gewissenhafter durchzuführen (ohne genauere Angaben, was das Problem wäre).

Da wir dies eigentlich gewissenhaft tun, haben wir uns bei unserem Nachbarn erkundigt, ob er ebenfalls einem solche Brief erhalten hat. (und somit ja wahrscheinlich pauschal das gesamte Haus)

Der Nachbar hat zwar auch einen Brief zur Hauswoche erhalten, allerdings mit der Bitte der Genossenschaft, dass** er uns überwachen soll**, ob wir die Hauswoche ordentlich machen (größter Witz daran ist, dass dieser eine Nachbar uns selbst gesagt hat, dass er die Hauswoche selber nieee durchführen würde)

Wir sind bereits wegen der vergangenen Beschwerden über uns im regen Austausch mit der Genossenschaft. Hierbei konnten wir bislang immer verdeutlichen, dass die Vorwürfe völlig haltlossind (größtenteils wegen angeblichen Lärm) wir aber trotz dessen versuchen von unserer Seite aus alles zu tun, um die angeblichen Probleme zu beseitigen (Teppiche ausgelegt, Tür abgepolstert etc.) -> zeigen uns also völlig kooperativ.

Dieser neueste Vorwurf schockt uns allerdings völlig. Nicht weil er haltlos ist, sondern auf Grund der Methoden :( Dass die Genossenschaft andere Mieter schriftlich darauf abrichtet uns zu überprüfen ist für uns irritierend, demütigend und völlig unverständlich........ Es macht das Wohnen hier wirklich noch unangenehmer und unerträglicher. Wir fühlen uns - bislang "nur" von den anderen Mietern, mittlerweile jedoch auch von der GEnossenschaft - hinausgemobbt. Solen wir nun immer Sorge haben, wenn ein Blatt im Flur leigt, dass bald die Kündigung droht?

Entschuldigt die lange Darstellung der Situation... Ich frage mich jetzt nur: was tun? Klar, mit der GEnossenschaft noch mal telefonieren, fragen worin genau der Vorwurf liegt etc.... ABer was sage ich zu dieser Überwachung? Ist das überhaupt rechtens? Macht es Sinn mich an den Mieterschutzbund zu wenden?

Ich Danke im Voraus für jede hilfreiche Antwort. Es ist das erste mal in meinem Leben, dass ich Probleme mit Mitern / Vermietern habe und bin stark verunsichert, wie ich nun reagieren soll...

MfG S.

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Bei Euch scheints nicht langweilig zu werden. Teilt der Genossenschaft schriftlich mit, dass den gesamten bisherigen Sachvortrag bestreitet und Ihr die andauernden Beleidigungen, verbunden mit übler Nachreden, nicht mehr konsequenzlos hinnehmt. Behaltet Euch die Erstattung einer und die Stellung eines Strafabtrages vor. Weist daraufhin, dass auch heftiger Kinderlärm grundsätzlich sozialadäquat ist und kein ruhestörender Lärm ist (z.B. BGH V ZR 204/11, AG Kassel 13 C 35/89, u.a. ) Diesen Brief kopiert Ihr, legt jedem Nutzer ein Exemplar in den Briefkasten und hängt bihn zudem an das schwarze Brett, sofern vorhanden. Ist dann immer noch kein Frieden, verfasst die Anzeige und den Strafantrag; ggf. konsultiert eine Rechtsanwaltskanzlei vorort. Ich wünsche Euch ein gesegnetes Weihnachtsfest.. Michael

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Anzeige wegen verletzung der unterhaltspflicht

Hallo liebe User,

und zwar folgendes Problem ist aufgetaucht. Mein Partner hat ein Kind aus erster Beziehung, für das wir auch auch Unterhalt zahlen. Nun kam es aufgrund seiner erhaltenen Kündigung und meiner Erkrankung das wir nicht mehr den vollen Unterhalt bezahlen konnten.(Alg 1 und Krankengeld waren nicht viel) Haben darauf hin, das zuständige Jugendamt angeschrieben, das wir den Unterhalt kürzen müssen aufgrund der angespannten finanziellen Situation. (Titel ist vorhanden) Nun die waren dann auch einverstanden wenn er den nachweiß erbringt sich ausreichend zu bewerben. Auch das haben wir getan. Nach 5 Monaten hat er dann auch einen Job gefunden allerdings sind dadurch Fahrkosten in höhe von rund 300 Euro entstanden. Darauf hin haben wir dem Jugendamt das mitgeteilt ob sie mit der höhe von 180 Euro einverstanden wären. Darauf kam, das dies in ordnung wäre da das ja die höhe der unterhaltsvorschussleistung wäre. Von der Kindsmutter hörten wir auch nichts. Nun zahlten wir brav die 180 Euro und hörten nie das wir wieder den vollen unterhalt zahlen sollten. Zwischenzeitlich wollte das Jugendamt und Jobcenter (Kindsmutter) Einkommensnachweiße. Dem sind wir auch nachgekommen auch mit dem Beweis der extrem hohen Fahrtkosten. Wieder nichts, das wir voll zahlen sollen/müssen. Tja und letzte woche hat es mich vom Hocker gehauen, als eine Anzeige ins haus flatterte. Verletzung der Unterhaltspflicht! EInen Anwalt können wir uns nicht leisten, den dieser möchte einen vorschuss von 300Euro haben. Geld was wir nicht haben. Genauso wenig wie wir das geld haben den vollen unterhalt zu zahlen. Wir knausern eh jeden monat das wir um die Runden kommen (habe selber noch ein kleines Kind daheim). Mein Chef ist gerade in Rente gegangen und hat seinen Geschäft geschlossen und ich darf nun erstmal "Stempeln" gehen.

Und weil das noch nicht langt, kommt sowas.... Und nun meine Frage, was können wir tun? Was erwartet uns bzw meinen Partner? Bekommt man irgendwo hilfe her?

ich danke euch im vorraus für etwaige hilfreiche antworten...

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In Ergänzung der VorschreiberInnen: Strafrechtlich sehe ich auch keinen Grund zur Sorge; zumindest so, wie Du es hier schilderst. Zu empfehlen ist, schnellstens beim zuständigen Amtsgericht einen KLAGE AUF HERABSETZUNG des Unterhalts zu stellen - so, und nur so, hat Dein Partner die Gewähr, dass für die Zeiträume des vom Gericht herabgesetzten Unterhalts nicht in Zukunft (noch) höhere Forderungen des Kindes an ihn gestellt werden. Alles Gute, Michael

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Anzeige wegen Betrugs wirksam? ebaykleinanzeigen!

Hallo Leute, ich hab da ein Fall an der Backe der mir echt auf den Keks geht. Zur Vorgeschichte: Ich habe Mitte-Ende August über ebaykleinanzeigen ein Motor für ein Zweirad gefunden den ich schon ne weile gesucht habe. Vor meiner Zusage zum Kauf kontaktierte ich den Verkäufer des öfteren und fragte nach ob er wirklich ein KOMPLETTER ist usw., weil es so komisch in der Beschreibung stand. Er antwortete zum Anfang sehr prompt, und meinte ich müsste mir nur den Zylinderkopf holen weil der nicht dabei wäre sonst ist alles dabei. Nach ein paar Nachrichten stimmte ich dann halt zu und hab dann per Paypal (glücklicherweise) den Betrag geschickt. Und dann gingen die Probleme auch schon los. Eine Woche verging und ich hatte den Motor nicht da. Ich fragte natürlich nach und er meinte er hatte angeblich ein Problem mit seinem Paypalkonto, er wollte ihn nun abschicken weil es nun funktioniert. Und wieder eine Woche verging und ich hatte ihn wieder nicht da. Er war angeblich nicht da macht es aber dann. Also noch eine Woche war vorbei und wieder nix passiert. Dann fragte ich glaub ich 2 oder 3 Wochen nach worauf ich keine Antwort erhielt. Drum entschloss ich mich den Käuferschutz von PayPal zu wählen. Am nächsten Tag war auf einmal das Paket da,nach den öffnen checkte ich natürlich alles und siehe da etwas war leicht beschädigt bzw. es fehlten ein Haufen Teile. Also Artikel war nicht wie beschrieben bzw. beschädigt und da wieder keine Antwort vom Verkäufer kam, wollte ich logischerweise den Käuferschutz mit Paypal durchziehen. Was nachher damit endete das ich den gekauften Artikel, also den NICHT kompletten Motor und die Teilrückzahlung,die ich bei Paypal eingegeben habe, erhalten habe. Weil mir das danach doch etwas beschäftigte fragte ich beim Kundenservice von Paypal nach ob er sich davon was wieder holen kann, der Service meinte der Verkäufer könnte nun nix mehr machen. Einige Zeit später meldete er sich auf einmal (was für ein Wunder) und meinte er ist damit nicht einverstanden. Angeblich hat er ein Teil vergessen einzupacken, ein anderes war wohl nicht abgesprochen (man erinnert sich ich habe vorher nachgefragt!) und die restlichen kleinteile hat er nix zu gesagt. Nun dacht ich mir ich tu es ihm gleich und antworte einfach mal nicht, weil das aus meiner Sicht gegessen war. SOOO jetzt zu dem wo ich eure Aussagen brauche, am besten von jmd. der sich in Sachen Recht gut auskennt. Heute nach über 3 Monaten kommt wieder eine Nachricht von dem Verkäufer,er will entweder den Motor (der nun nicht mehr so ist wie ich ihn bekommen hab) oder die Teilrückzahlung wieder haben. Wenn ich ihn davon nix zuschicke, will er mir eine Anzeige wegen Betrugs an den Hals hängen.

KANN ER DAS NACH DIESEM LANGEN HIN UND HER EINFACH MACHEN BZW. IST ES DANN WIRKSAM?? Ich bin der Meinung das geht nicht, oder bin ich durch die komischen Rechtsparagraphen der Angeschmierte?? mfg Chris

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Wenn ich Dich richtig verstehe, hat paypal eine TEIL-Rückzahlung vorgenommen, also im Grunde das Rückerstattet, was in etwa dem/den fehlenden Teil/e entspricht. Wie aucu immer, für den Tatbestand des Betruges sehe ich KEINERLEI Anhaltspunkt. Strafrechtlich kann Dir rein gar nichts passieren- MfG Michael

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Inwiefern darf ich Studieninhalte aus urheberrechtlich geschütztem Material verbreiten?

Liebe Community,

ich würde gerne die Inhalte meines Studiums audiovisuell zwecks späterer Wiederholung festhalten. Und da dachte ich mir, dass ich diese Wiederholungsvideos doch auch mit anderen Studenten meines Faches - aber eben nicht nur fachintern - teilen könnte.

Ich habe mir das so vorgestellt, dass ich einerseits einen Überblick über bestimmte Themenbereiche geben könnte, andererseits aber auch bloße Literatur zusammenfasse.

Das größte Problem stellt sich mir mit der Zusammenfassung von wissenschaftlichen Publikationen. Inwiefern darf ich dieses urheberrechtlich geschützte Material auf YouTube zugänglich machen? Damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich würde die Texte weder ins Netz laden noch vor laufender Kamera vorlesen. Ich möchte sie vielmehr in eigenen Worten zusammenfassen.

Problematisch sehe ich folgende Punkte:

  1. Zitate: Theorien werde ich im Wortlaut zitieren müssen. Würde es ausreichen, im Video besagte Textstelle mit Quellenangabe einzublenden?

  2. Beispiele: Bis zu welchem Punkt ist es mir erlaubt, Beispiele, also konkrete Inhalte aus dem Text zu verwenden. Sollte ich konsequent auf den Urheber verweisen, indem ich Formulierungen benutze, wie "Autor X führt dabei folgendes Beispiel an: ..."?

Eine weitere Alternative zur simplen Zusammenfassung ist das Exzerpt. Diese Methode sagt mir aber nicht hundertprozentig zu, da ich beim Exzerpieren meist eine bestimmte Fragestellung verfolge und meinem Beitrag deshalb nur einen Teil der Informationen widmen kann. Ich möchte aber die neu erhaltenen Informationen gänzlich verwerten.

Ich würde mich freuen, wenn ein paar Juristen dazu ihren Senf geben könnten. Lasst mich auch bitte wissen, wo eventuell noch weitere Probleme auftreten könnten. Vielleicht habt Ihr ja selbst auch noch weitere Vorschläge zur Realisierung?

Vielen Dank sagt

bencas

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Guten Morgen, hier mein Senf:

Keine Videos, keine Speicherung, keine Vervielfältigung (außer Kopie für EIGENE Zwecke), keine Verbreitung jedweder Art ohne Zustimmung des Urhebers. Er alleine entscheidet. Also - Finger weg davon! Kann sehr, sehr teuer werden und für einen Studierenden der Rechtswissenschaften u.U. die Zulassung zu den Staatsexamina kosten.

MfG Michael

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Guten Morgen, sie bitte hier: www.gutefrage.net/frage/erfahrung-mit-online-beratung-just-answer Das gezahlte Geld zurückfordern - schriftlich und unter Darlegung der Gründe. Ggf. den Klageweg beschreiten. MfG Michael

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So bedauerlich es ist: Keine Chance. Es gibt keine Verpflichtung für den Vermieter, dass er Sorge dafür zu tragen hat, dass Räume unter (Miet-) Wohnungen beheizt werden. MfG Michael

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Guten Morgen TOKI2101, Fragen: Warum unterhielten Sie ab 2005 bis Ende Oktober d.J. zwei Wohnungen und seit wann stehen Sie im Leistungsbezug? Liegt für die Miet-Forderung alte Wohnung) ein Schuldtitel vor? Warum sind die Genossenschaftsanteile der alten Wohnung an das Sozialamt, bzw. ARGE rückerstattet worden? Wer hat die Genossenschaftsanteile für die 2., also aktuelle, Wohnung bezahlt? Nach Beantwortung kann ich qualifizierter schreiben. LG Michael

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Guten Morgen Trostpflaster, um Ihre Frage qualifiziert beantworten zu können, teilen Sie die Begründung des Vermieters für seinen Eigenbedarf mit. Schreibt der Vermieter nur, er habe Eigenbedarf, und sonst nichts dazu , geht seine Kündigung ins Leere und Ihr Herr Bruder kann einem etwaigen Prozess mit Gelassenheit entgegen sehen. LG Michael

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"individueller Beratungstermin" wg. Mietforderungen - Brief an Verstorbene

Hallo, meine Großmutter ist im Sommer (Juli) verstorben. Danach wurde die Wohnung fristgerecht gekündigt und innerhalb von drei Monaten leer geräumt. Die Schlüsselübergabe erfolgte Anfang Oktober. Der Vermieter, bzw. die Hausverwaltung weiß über den Grund der Kündigung Bescheid. Mietforderungen dürften eigentlich nicht mehr bestehen. Jetzt im November liegt ein Brief in ihrem Briefkasten (wo noch der Name dran steht) von einer Mietforderungsmanagementfirma (debeo gmbh), im Auftrag der Hausverwaltung. Der Brief ist nicht frankiert, wurde also vor Ort eingeworfen (eine Nachbarin machte uns darauf aufmerskam, sonst würde er heute wohl noch darin liegen). "Sehr geehrte Frau..., leider habe ich sie heute nicht angetroffen. Der Grund meines Besuches war, mit Ihnen eine individuelle Lösung hinsichtlich der Zahlung Ihres Rückstandes auf Ihrem Mietkonto zu finden. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sich bis spätestens 13.11.2013 persönlich mit Frau... unter Tel... in Verbindung zu setzen." Im Anschluss noch Androhung eines gerichtlichen Mahnverfahrens. Die Bankverbindung ist ebenfalls angegeben. Handschriftlich wurde unten Datum, Uhrzeit eingefügt (15.11. !!) und unterschrieben. 1. Wie kann man einen solchen Brief an jemanden richten, der bereits verstorben ist? 2. Der Mietvertrag existiert nicht mehr, ich kann also nicht nachsehen: Gibt es 11-stellige "Mietvertragsnummern" oder ist das Quatsch und soll dadurch nur professionell aussehen? Ist das Ganze nur ein Trick? Die Internetseite von Debeo sieht eigentlich nicht danach aus... 3. Wie gehe ich jetzt mit dem Brief um? Danke schonmal...

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Guten Morgen, erstaunlich, wases so alles gibt! Kurz und knapp, auch wenn`s hart klingt: Wer von Verstorbenen was will, muss sich an die Erben halten und ggf. mit denen einen Rechtsstreit führen, sofern die Erben das Erbe auch angetreten haben. Verlieren die Erben, haftet erstmal die Erbmasse und darüberhinaus auch die Erben als Gesamtschuldner. Tipp: Nicht, , aber auch gar nicht, s unternehmen, solange nicht an die Erben (-gemeinschaft, dann an den Bevollmächtigten, wenn es keinen gibt, an alle Erben) ) Forderungen gestellt werden. Tritt der Fall ein, wenden Sie sich bitte an eine Rechtsanwältin, bzw. einen Rechtsanwalt vorort. Sollten Sie, bzw. weitere Erben, das Erbe ausgeschlagen haben, übermitteln Sie dem (angeblichen) Gläubiger eine Kopie der betreffenden Urkunde und die Sache hat sich erledigt. Lassen Sie sich bitte nicht einschüchtern. Ich wünsche Ihnen alles Gute, Michael

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Hallo sl822fyy sl822fyy ,

Du hast den besten Mietvertrag - den mündlichen! Für Dich gilt nur, was EINDEUTIG im Gesetz geregelt/definiert ist. ALLES andere ist irrelevant, da nicht explizit vereinbart.

Kündigen (3 Monate...wurde schon wiederholt genannt), besenrein übergeben - Kaution zurückverlangen, kommt die nicht unverzüglich (sofern keine berechtigten Aufrechnungen vorgenommen werden, was ich mir bei "normaler wohnungswirtschaftlicher Verwendung nicht vorstellen kann)) sofort zu einer Anwältin/einem Anwalt.

Punkt.

Alles Gute, Michael

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Zum Rat von GERHART:

Na ja..... trotzdem: Vorsicht, auch die Jungs bei der BW sind nicht auf den Kopf gefallen und sollten die, wenn es auch unwahrscheinlich sein mag, dahinterkommen, was hier so salopp als BUWE-Schimmelbefriedigung dargestellt und empfohlen wird, steht unser tapferer Soldat sehr schnell wegen Betrugs vor einem Gericht. Bei sowas, WENN es denn ans Licht kommt, kennt auch die Bundeswehr keinen Spaß. Und ehrlich, ICH auch nicht. Besser: Finger weg davon und selbst eine (kleine) Juchte irgendwo unterm Dach -juchhee tatsächlich gemietet. Okay? Alles Gute, Michael (M. d.R.)

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Kurze Anmerkung von mir zu BEVOLLMÄCHTIGTER des Vermieters (hier Hausmeister): Bitte eine schriftliche Vollmacht des Vermieter auf den Hausmeister lautend geben lassen. Alles Gute Michael

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Hallo, im Sozialrecht gilt als Bemessungsgrundlage für die Beiträge der sog. Anspruchslohn. Die Lohnfortzahlung an Feiertagen ist gesetzlich geregelt, d.h. der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf den Lohn an Feiertagen. Auch wenn der Arbeitgeber diesen Feiertagslohn nicht bezahlt, bleibt der Anspruch bestehen. Sowohl dem Arbeitnehmer als auch den Sozialversicherungsträgern gegenüber. Dies ist ein Straftatsbestand: § 266a StGB Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt. Sie liegen also mit Ihrer Auffassung im Wesentlichen richtig. Alles Gute, Michael

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Hallo Hermsdorf, die Infos zu dem Diebstahlvorwurf und dem Tätigwerden einer Rechtsanwältin sind zu ungenau, um eine schlüssige Antwort zu geben. Was war jetzt genau mit einer Schraube? (Diebstahl muss dezidiert bewiesen werden) Was macht die Rechtsanwältin (und für wen), was ist ein LOM-Anwalt? Ich lese gerne wieder von Ihnen, alles Gute Michael

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Vorwurf der sexuellen Belästigung ohne Anzeige

Hallo,

ich hab gerade eine ziemlich schwere Phase.

Vor ein paar Monaten fing das ganze an das ich mit einer Frau aus unserem Verein häufiger Kontakt per SMS als auch privat hatte. Wir haben uns getroffen haben uns persönlich und auch per SMS Gefühle gestanden etc.

Nach ca. einem Monat haben wir uns dazu entschieden etwas "festes" zu probieren. Das haben wir auch per SMS gemacht (sage ich, weil ich es belegen kann). Nach ein paar Tagen ging das ganze zu Brüche weil wir ein bisschen intimer geworden sind. Sie zog sich zurück und meinte es geht so nicht. Nachdem wir uns eine Woche später beim Verein gesehen haben und ich Abends zusammen gebrochen und ins Krankenhaus gekommen bin, hat sie sich bei mir gemeldet. Am folgenden Montag haben wir uns ausgesprochen und geklärt das wir es noch einmal versuchen, ich mich allerdings komplett zurück nehme und ihr alle weiteren Schritte überlasse.

Eine Woche später sind wir Abends wieder intimer geworden. Ihre Aussage "Du kannst ruhig noch weiter gehen." Meine dreifache Reaktion "Bist du dir ganz sicher?" wurde immer mit "Ja" beantwortet. In der Woche darauf kam es wieder dazu. Sie zieht sich zurück und sagt es geht nicht mehr.

Nun werde ich von der Vereinsführung zum Gespräch gebeten und es geht darum, dass sie wohl gegenüber der Führung als auch anderer Mitglieder erwähnt hat, dass ich sie sexuell belästigen würde.

Meine Frage nun: Was soll ich machen? Wie soll ich mich verhalten? Sie ist gerade ausgelernte Polizistin, wie stehen meine Chancen das man mir glaubt?

Danke für Eure Antworten.

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Hallo itrackeri,

so, wie das Ganze schildern, sehe ich für den Vorwurf der sexuellen Belästigung absolut keinen Raum gegeben. Verwahren Sie sich ruhig aber bestimmt gegen diesen Vorwurf. Was immer da noch so "im Raume schwebt", suchen Sie nicht aktiv Kontakt zu der jungen Frau; sollte sie auf Sie zugehen, seien Sie stets freundlich, aber zurückhaltend, also machen Sie keine Versuche der Annäherung. Und bitte sagen dann der Dame auch, dass Sie sich gegen solche Vorwürfe verwahren. Das die frau ausgelernte Polizeibeamtin ist, ist unerheblich. RichterInnen lassen sich da wohl kaum vom Beruf der Anzeigenden leiten. Und, bleiben Sie ruhig, aber bitte auf Abstand zu der Frau - bedenken Sie, was muss in ihr vorgehen, wenn sie mal halbwegs anbandelt, dann doch nicht, dann wieder und Sie nunmehr einer strafbaren Handlung bezichtigt? Dasselbe können Sie Ihren Vereinskameraden sagen. Aber bitte in Ruhe, sachlich und unter Achtung/Respekt gegenüber der Persönlichkeit der Frau. Okay? Sollten Sie angezeigt werden, oder anderweitig Nachteile wegen des Vorwurfes befürchten müssen und gar erleiden, wenden Sie sich sofort an eine Rechtsanwältin/ einen Rechtsanwalt. Mit dem Vorwurf der sexuellen Belästigung ist nicht zu spaßen.

Alles Gute, Michael

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Hallo tuplenkind, das Betriebsverfassungsgesetz kennt den Tatbestand des "arbeitsrechtlichen disziplinarischen Verfahrens" nicht - somit kein Grund, die, bzw. diese Person(en) vom Amt eines Wahlvorstandes auszuschließen. Im Übrigen: Wenn ein Mitarbeiter Zoff mit dem Arbeitgeber hat, verliert er nicht seine Rechte nach dem BetrVerfG. Ggf. Klage vor dem Arbeitsgericht führen. Etwaige Kosten dafür, wie Rechtsanwalt usw., hat der Arbeitgeber zu tragen. Alles Gute für Euch, Michael

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Hallo, bis zum 28.11.2013 ist der Händler in der Beweispflicht, dass der Mangel nicht schon bei Übergabe vorlag (Beweislastumkehr). Ggf. die Schiedstelle für das Kraftfahrzeughandwerk einschalten oder gleich zu einem niedergelassenen Juristen gehen (wenn ADAC Mitglied erst dort nachfragen). MfG Michael

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