Ich antworte gerne...wir haben ein Produkt bei Amazon zum Verkauf und sind auch die Hersteller. Dieses Produkt ist jetzt zum doppelten Preis bei fruugo aufgetaucht. Hier werden scheinbar Amazon Artikel zum doppelten Preis verkauft.

Ich wäre hier sehr vorsichtig!

Hier noch ein Beispiel:

Amazon: https://www.amazon.de/AMO-HERMOSO-Cornell-Notizsystem-Notizbuch-Note-Taking/dp/B08Y6J7MB9/ref=sr_1_1?__mk_de_DE=%C3%85M%C3%85%C5%BD%C3%95%C3%91&dchild=1&keywords=A5+Notizbuch+Cornell+Kariert+Notebook%2C+PU+Leder+Tagebuch%2C+360+Seiten+Squared+Journal%2C+Cornell&qid=1632656952&sr=8-1

Fruugo: https://www.fruugo.de/a5-notizbuch-cornell-kariert-notebook-pu-leder-tagebuch-360-seiten-squared-journal-cornell/p-59569097-120430076

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LEUTE...BITTE LESEN!!!! MAN HAT MICH EINMAL ERMITTELT, WEIL ICH DAS FENSTER OFFEN GELASSEN HABE. Das Beispiel habe ich nur gebracht, um zu zeigen, dass mich die Polizei in dem Falle des Fensters ermittelt hat und im Falle des Abschleppens eben nicht. Ich wurde nur 1x und das erste Mal abgeschleppt!!!

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und vllt noch folgendes aus dem PolG...und wir reden von einem Wohngebiet mit Bewohnerparkausweis...

Wenn bei einem vorschriftswidrig abgestellten Kraftfahrzeug anhand von
Anschriften, wie sie bei Liefer- oder Handwerkerfahrzeugen üblich sind
oder durch sonstige Anzeichen, etwa durch einen angebrachten Zettel
erkennbar ist, dass dieses Fahrzeug einem bestimmten Anwohner gehört,
spricht eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, dass der Halter bzw.
Fahrer gefunden werden kann und das Fahrzeug selbst entfernen wird, ist
ein Abschleppen unverhältnismäßig (OVG Rheinland-Pfalz vom 2.2.1999, AZ 7
A 12148/98.OVG; ähnlich NJW 1999, 3573). Dies gilt z.B., wenn auf einem
deutlich sichtbaren Zettel eine Handy-Nummer angegeben ist, mit dem
Hinweis, unter dieser Nummer sei der Fahrer jederzeit zu erreichen, um
das Fahrzeug kurzfristig umzuparken bzw. zu entfernen.

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......


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Also...das erste Mal war wegen eines offenen Fensters...es geht um die Frage, ob ich ermittelt werden muss bzw der Beamte verpflichtet ist, mich zu ermitteln. Im PolG steht dazu:

Unmittelbare Ausführung der Abschleppmaßnahme

Die Maßnahme ist nur zulässig, wenn der polizeiliche
Zweck durch Maßnahmen gegen den Zustands- oder Verhaltensstörer nicht
oder nicht rechtzeitig erreicht werden kann. Nicht oder nicht
rechtzeitig erreichbar im Sinne dieser Vorschrift bedeutet, wenn der
Störer nicht bekannt ist und mit zumutbarem Aufwand nicht ermittelt
werden kann. Zur Ermittlung des Fahrers oder Halters durch Anfrage bei
der auswärtigen Zulassungsstelle besteht wegen der ungewissen
Erfolgsaussichten und der nicht abzusehenden Verzögerung keine
Verpflichtung (VGH BW, VBlBW 1991, 434; BVerwG, NJW 1997, 1021; OVG
Münster, NJW 1998, 2465).

Ich sehe mich eher als "einfach ermittelbar"...hat ja 3 Wochen vorher auch geklappt...daher ist die Maßnahme eher unzulässig??

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gerade beim TÜV angerufen...weil im Internet unterschiedliche Kommentare
standen. Es REICHT der Fahrzeugbrief!!! yeaaahh...nun noch die Frage:
wo muss ich den neuen Fahrzeugschein beantragen? Muss ich dafür wirklich nach Frankfurt?

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Ich muss dazu sagen, dass ich ziemlich viele der Bretter herstellen muss = schnelle Kopierbarkeit ist gefragt...ist da eine Oberfräse mit einmal gefertigter Schablone nicht besser?

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Sorry Leute...ich hab einen halben Roman geschrieben, was ich wissen wollte...und der ist verschwunden...

Also die Fragen:

Ich würde gerne ein Holzprodukt herstellen...als Beispiel dient ein Holzspielbrett. Das sollte in Masse passieren...daher die Fragen:

A. Wo bekomme ich zB gutes Massivholz wie Zebrano oder Nussbaum her? Holzhandel...einfach mal vorbeigehen? Und liefern die alles nach Maß? In guter Qualität, also ohne Ausfransen?

B. Ich müsste 10x10 Löcher bohren...wie mach ich das oder lasse das professionell machen? Selbst ist meist etwas krumm...Maschine? Cnc? Am liebsten wären mir 10x10 Bohrköpfe, die ich nur einmal runterdrücken muss

C. Wie kann man das Holz professionell streichen lassen? Einfach nur mit weissem Buntlack und danach mit zB schwarzen Linien. Malerwerkstatt oder selbst mit einer Siebdruckmaschine? Oder womit?

Dank Euch

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