Hallo,
ich habe mein Auto im temporären Halteverbot abgeschleppt, weil ich die Schilder nicht gesehen habe. Der Wagen parkte 50m von meinem Haus entfernt. Die Frage: darf die Polizei mich ohne weiteres Abschleppen, ohne vorher den Halter zu ermitteln und mich eventuell aus dem Bett zu klingeln? Ich habe folgendes gelesen: "Die Polizei oder die Überwachungskräfte der Ordnungsämter müssen vor Anordnung einer Umsetzung durch eine Kennzeichenabfrage (Halterauskunft) oder Hinweise am Fahrzeug versuchen die Beauftragung eines Abschleppunternehmens zu vermeiden. Hierzu gehört auch, dass die Wohnung oder der Aufenthaltsort des Fahrzeughalters oder der Fahrzeughalterin aufgesucht wird, sollten diese sich in der unmittelbaren Nähe befinden."
Ist das irgendwo belegt?
Grund der Frage: zwei Wochen vorher habe ich ein Fenster halb offen gelassen. Ein freundlicher Polizist hat bei mir geklingelt und mich darauf hingewiesen...ermittelt hat er mich über den Bewohnerparkausweis.
Was meint ihr?