Ja, denn hier handelt es sich um eine zugesicherte Eigenschaft -= richtige Größe-, die fehlt, dies ist auf jeden Fall ein Grund zum Rücktritt vom Vertrag und Rückgabe der Ware und des Geldes. Notfalls zum Anwalt gehen und das Recht auf Umtausch durchsetzen.

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Sie sollte sich da auf jeden Fall anwaltlichen Rat einholen. Es gibt in diesem Bereich verschiedene Schutzmöglichkeiten: den automatischen urheberrechtlichen Schutz, den geschmacksmusterrechtlichen Schutz, das nicht eingetragen Geschacksmusterrecht und noch weitere Schutzmöglichkeiten nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).

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Rein theoretisch kann man den Käufer rechtlich zur Unterlassung solcher unwahren Behauptungen auffordern. Dies geschieht durch Abgabe einer Unterlassungserklärung. Rein praktisch muss man sich fragen, ob es Sinn macht, deswegen zum Anwalt zu gehen. Bei beleidigenden Äußerungen kann man das aber durchaus machen. Wenn der Käufer sich dann nicht zur Unterlassung verpflichtet, kann man das auch gerichtlich durchsetzen.

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Die Zahnärztekammern der Länder haben hierfür Gutachterstellen, dorthin könnte sich deine Mutter wenden.

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Aufgrund der Tatsache, dass sich der Schuldner in einem Insolvenzverfahren auf seine Pfändungsfreigrenzen beruft bzw. diese durch den Insolvenzverwalter/Treuhänder und das Insolvenzgericht beachtet werden müssen, verbleibt dem Schuldner und Unterhaltsschuldner die Möglichkeit, zumindest teilweise aus dem unpfändbaren Teil seinen Unterhaltspflichten nachzukommen, ja, er muss also den Unterhalt zahlen. Der Schuldner kann sich nur dann auf höhere Pfändungsfreibeträge berufen, sofern er auch tatsächlich Bar- bzw. Betreuungsunterhalt leistet. Tut er das nicht, macht er sich sogar strafbar, Unterhalt muss gezahlt werden, auch während der privaten Insolvenzverfahrens.

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Das Landgericht München I hat dem Betreiber eines Internetforums ein virtuelles Hausrecht zugesprochen. Zum einen steht dem Betreiber das Eigentumsrecht an der Hardware zu, auf der die Beiträge der Teilnehmer gespeichert werden. Zum anderen besteht rechtlich die Möglichkeit, dass der Forenbetreiber für Beiträge anderer zu haften hat. Aus diesen Gründen muss es ihm nicht nur gestattet sein, einzelne Beiträge zu löschen, sondern auch Nutzer ganz von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Es war also zulässig und richtig.

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Ich kann verstehen, dass sie sich hierüber ärgert, aber das Einparken ist verboten und kann sogar zu einer Anzeige wegen Nötigung führen. Also lieber nicht machen!

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Nein, müssen die nicht unbedingt, es kommt leider darauf an, welche Art von Hausratversicherung ihr abgeschlossen habt. Der Diebstahl von Gartenmöbeln wird nicht unbedingt von der Hausratversicherung abgedeckt. In den Basis-Tarifen ist Gartenzubehör, das im Garten zurückgelassen wird, im Allgemeinen nicht eingeschlossen. Hierfür muss man meist einen so genannten Komfort-Tarif abgeschliessen, der auch gegen einfachen Diebstahl absichert. Du solltest daher mal in euren Hausratversicherungs-Vertrag schauen.

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Nein, das ist nicht erlaubt. Obwohl viele Verkäufer so vorgehen, um einen vermeintlichen Ladendieb zu erwischen, ist das nicht korrekt. Denn allein der bloße Verdacht, etwas geklaut zu haben, berechtigt das Ladenpersonal nicht, so zu handeln. Das wäre eine stichprobenartige Taschenkontrolle und stichprobenartige Taschenkontrollen sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht zulässig, weil das ein Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ist, wenn dem Kunden per se vorgeworfen wird, dass er was gestohlen haben könnte. Das gilt übrigens auch dann, wenn in den Geschäften Hinweisschilder ausdrücklich auf Taschenkontrollen hinweisen.

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Es gibt hier nun auch ein Urteil des Bundesgerichtshofes. Dieser entschied, dass die Regelungen des TDG (Teledienstegesetz) nicht für die Haftung für Links gilt. Ihm zufolge gelten hier die allgemeinen Grundsätze des Zivilrechts. So liegt nur dann eine Haftung für die verlinkten Inhalte vor, wenn der Inhalt eindeutig und unübersehbar rechtswidrig ist. Es gilt die allgemeine Überwachungspflicht, welche der Linksetzende hat, wenn dieser einen Link veröffentlicht. Ansonsten gilt das, was Bergfeuer zu den Disclaimern gesagt hat, sie haben keine rechtliche Wirkung.

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Eine Kündigung von Wohnraum kann auch dann berechtigt sein, wenn der Vermieter die Wohnung nicht allein für Wohnzwecke, sondern ganz überwiegend für eigene berufliche Zwecke benötigt. Der Bundesgerichtshof begründete dies damit, dass die durch Art. 12 Abs. 1 Grundgesetz geschützte Berufsfreiheit nicht geringer zu bewerten ist als der Eigenbedarf des Vermieters zu Wohnzwecken. In dem entschiedenen Fall wollte der Vermieter die Immobilie in erster Linie als Architekturbüro nutzen. Beschluss des BGH vom 05.10.2005

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Psychologische Eignungsuntersuchungen sind selbst im Falle der Einwilligung des Bewerbers nicht uneingeschränkt zulässig. Derartige Tests sind grundsätzlich nur bei der Besetzung bedeutsamer Stellen zulässig und auch nur dann, wenn der Bewerber über den voraussichtlichen Verlauf und die Reichweite des Tests aufgeklärt wurde und vorher eingewilligt hat. Auch hier ist der Test auf die Relevanz für die auszuübende Tätigkeit zu beschränken.

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U.u. schon, zumindest gibt es ein Urteil des OLG Köln, das mal so entschieden hat, es ist auf jeden Fall einen Versuch wert. Das OLG Köln hatte entschieden, dass eine Hausratversicherung für eine beim Einkaufsbummel in Neapel geraubte Rolex-Armbanduhr aufkommen muss. Einem Mann wurde während eines Urlaubs in Neapel eine gut sichtbar am Handgelenk getragene Rolex entwendet. Dabei gingen die Täter äußerst gewaltsam vor. Einer der Diebe steckte seine Hand zwischen Uhr und Handgelenk und zog sein Opfer mehrere Meter mit sich, schließlich noch über ein Auto. Dabei riss das Armband der Uhr und die Täter entkamen. Der Mann zog sich Hautabschürfungen und eine Verstauchung des Handgelenks zu. Die Versicherung wollte für den Schaden in Höhe von 8.250 Euro nicht aufkommen. Als Argument führte sie an, der Versicherungsfall sei schuldhaft herbeigeführt worden, da der Mann die Uhr gut sichtbar getragen habe. Zudem handele es sich hier um einen Schaden durch Trickdiebstahl, der von der Versicherung nicht erstattet würde. Dies ließen die Richter des OLG Köln nicht gelten. Weder sei dem Kläger grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen, nur weil er mittags bei einem Einkaufsbummel eine wertvolle, aber nicht auffällige Uhr sichtbar trage, noch handele es sich um einen Trickdiebstahl. Vielmehr sei hier wegen der Gewaltanwendung von Raub auszugehen. Die Versicherung musste den Schaden erstatten.

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Ja, sollte die Mutter auf jeden Fall melden, die Schulen sind immer froh, wenn sie Kenntnis von solchen Vorgängen haben, denn dann können sie auch entsprechend handeln und die uneinsehbaren Stellen besser beaufsichtigen. Mit dem Klassenlehrer sollte aber besprochen werden, dass das Mädchen anonym bleiben kann.

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Es gibt ein ausgefallenes Teil, es nennt sich Kaffee-Syphon. Gib mal im Internet bei google "Syphon Coffee Maker" ein. Mittels Pastenbrenner bringt man das Wasser im unteren Behälter zum Kochen, setzt dann den oberen Behälter samt Filter darauf, füllt das Kaffeepulver ein und schaut zu, wie das heiße Wasser langsam nach oben steigt. Nach ein bis zwei Minuten rührt man kurz um, schaltet den Brenner ab, der aufgebrühte Kaffee fließt durch den Filter zurück in die untere Kanne. Die Konstruktion kostet ca. 50 €.

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Sie sollte jetzt als erstes ganz schnell zum Anwalt gehen, denn ohne Anwalt gibt es auch keine Scheidung wegen Anwaltszwang bei Scheidungen. Der wird dann einen Scheidungsantrag bei Gericht einreichen und darauf hinweisen, schnell einen Termin anzuberaumen eben wegen der Schwangerschaft. Dann muss im Termin ein 2. Anwalt für den Nochmann dabei sein, damit sie und der Nochmann in er Verhandlung auf Rechtsmittel verzichten können, dies geht nur, wenn jeder anwaltlich vertreten ist. Durch diesen Rechtsmittelverzicht wird das Scheidungsurteil sofort wirksam und die beiden sind noch im Augenblick der Beendigung der Verhandlung sofort geschieden. Dies kann alles klappen, wenn in dieser Ehe keine Kinder vorhanden sind und auch sonst rechtlich nicht rumgestritten wird wegen z.B. Unterhalt, dann spricht man von einer einvernehmlichen Scheidung, die schnell abgewickelt werden kann.

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