Erstaunlich, dass so was rein rechtlich in der liberalen Schweiz erlaubt zu sein scheint.

In Winterberg benehmen sich regelmäßig Holländer daneben, ein generelles Betretungsverbot gibt es nicht und wird es auch nie geben.

Rechtlich hat jeder Betreiber von irgendwas natürlich das Hausrecht und kann reinlassen, oder rauswerfen, wie es beliebt.

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Ich mag tatsächlich alle Fellfarben.

Die schwarzen finde ich sehr besonders. Ein rundherum einfarbiges Fell ohne irgendein Abzeichen wirkt so gleichmäßig und makellos.Das ist für meinen inneren Monk äußerst zufriedenstellend, daran kann ich mich total ergötzen.

Ich mag Katzen und unser Hund käme auch mit einer klar, aber wir haben keinen Platz für ein Katzenklo. Der Katzenmensch an meiner Seite will auch keine.

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Ohne den Geruch zu beseitigen, wird kein Nachmieter reinwollen.

Oft hängt der Geruch noch im Treppenhaus, wenn ein Mensch unbeachtet wochenlang verwest ist. Dagegen hilft Lüften. Gerade im Sommer ist das absolut kein Problem.

Die Geruchsquellen müssen natürlich vollständig beseitigt sein. Damit ist absolut NICHT der Verstorbene gemeint.

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Diese Mangelverwaltung braucht es nicht wieder.

Wenn man sich die politische Lage ansieht, könnte man sich jedoch durchaus die Mauer zurückwünschen.

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Ich würde den Halter ausfindig machen.

Wenn mir ein Hund, oder eine Katze zuläuft, behalte ich die ja auch nicht einfach bei mir.

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Wenn du Geld verdienen willst, verdinge dich in der Gebäudereinigung, konkret als Glasreiniger. Da bekommen alle den gleichen Lohn. Aktuell 17,65.

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